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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 202, 30. August 1923. Die iriiserm Verein angehörenden Düsseldorfer Buchhandlungen haben augenblicklich ein Minus von 2 00 bis 250 Millionen Mark zu verzeichnen, das ihren Kassaschräuken durch das Mittel der BAG entnommen worden ist, bevor sie die entsprechende Ware für ihr Geld erhalten haben. Ter Paketverkehr hierher ruht seit Mai voll ständig. Bis vor etwa drei Wochen wurden uns die Drucksachen sendungen mit der Briefpost zugestellt. Seit der Zeit aber bleiben auch diese fast ganz aus, und wohin sie geraten sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Unsere Bemühungen darum blieben bei den hier in Betracht kommenden Stellen erfolglos, und es ist zweifelhaft, ob wir sie jemals erhalten werden. Wenn die Sache so weiter geht, sehen wir uns gezwungen, unsere Guthaben bei der BAG zu sperren und nur unter Postnachnahme zu beziehen. Dann geben wir wenigstens unser Geld nur dann aus, wenn wir den Gegenwert in Büchern wirklich erhalten. Die Klagen der Verleger würden verstummen, wenn sie einmal in unsere viel schwerere Lage versetzt würden; auch würde vielleicht die Jagd auf die erhöhte Schlüsselzahl uns gegen über gemäßigt werden. Lapievti sat.« Herr Georg Fischer in Wittlich (Rheinland) schreibt ferner: »Anschließend an die Ausführungen des Herrn Hans Volckmar (im Bbl. Nr. 187) möchte ich die Bitte aussprcchen, bei Regelung dieser Fragen auf die Verhältnisse des besetzten Gebiets soweit als irgend möglich Rücksicht zu nehmen. Durch den sehr langsamen Postvcrkehr (Briefpoit ab Leipzig, Berlin, München usw. hierher 6—8 Tage, Tele gramme 2—3 Tage Laufzeit) sind wir Sortimenter im besetzten Ge biet, namentlich jetzt wieder bei der neuesten sprunghaften Entwicklung der Preise, in sehr großem Nachteil. Es ist ganz unmöglich, einen größeren Verkauf zur gleichen Schlüsselzahl nochmals als Er satz hcreinzubckommen. Wollen da nicht die Verleger als eine prak tische Bezeiguug ihrer Anteilnahme am Schicksal des besetzten Ge biets uns mit Sondcrlasten genug beladenen Sortimentern in den Rheinlanden ein kleines Entgegenkommen zeigen? Indem sie sagen: Wir liefern euch zur Schlüsselzahl des Tags der Absendung eurer Bestellungen größeren Umfangs (oder auch meinetwegen eines Tags später, um uns den Kollegen in Orten mit normalem Postverkehr gleichzustcllen), bedingen aber hierbei ausdrücklich, daß unbedingt post wendend, und zwar telegraphisch Anweisung der Gelder erfolgt, sodaß solches sicher zu gleicher Zeit eintrifft, wie die einige Tage vorher zur selben Schlüsselzahl ausgeführtcn Lieferungen an andere Sorti menter im unbesetzten Deutschland. Hierfür wäre es notwendig, die Rechnung stets im Brief zu schicken. Eine Frist für Zah lungen von 4 oder 5 Tagen, wie sie jetzt mehrfach gestellt wird, ist im Verkehr mit dem besetzten Gebiet unmöglich einzuhaltcn. Zudem ist dies Verfahren rechtlich unwirksam; es ist unbillig, den Grund sätzen von Treu und Glauben widersprechend, wie in mehreren Pro zessen entschieden wurde. Um unnötige Reibereien zu vermeiden, wer den solche allzulnappen Termine besser nicht gestellt, sondern andere Wege gesucht. Wiederum Verkehrssperre! Unsere Lager bedürfen nach der langen Zeit der Unterbindung des Postpaketverkehrs dringend der Ergänzung. Aber wir können nicht zur Messe kommen, um das Schöne und Neue zu sehen, das uns der Verlag dort bietet. Verkehrssperre!« Die Vereinigung Münchener Verleger hat folgenden Beschluß ge faßt: Mit 1. August sind die Rohmaterialien des Buchgewerbes auf Goldhöhe gesetzt worden, mit dem 20. August sollen nun auch die Arbeitslöhne eine Höhe erhalten, die die Friedenshöhe weit über steigt. Die Vereinigung Münchener Verleger erklärt, daß sie ans eigener Kraft diese Belastung nicht tragen kann, sie ist gezwungen, die Pro duktion von Büchern und Zeitschriften solange cinzustellen oder einzu- schränkcn, als die Hauptabnehmer von Büchern, der Mittelstand und die freien Berufe, nicht Einkommen erhalten, die sich auf ähnlicher Höhe bewegen und die ihnen ermöglichen, Bücher zu kaufen. Wirtschaftliche ^Vereinigung schlesischer Verleger. — Die in Breslau abgehalten« Hauptversammlung dieser Vereinigung beschloß einstimmig, ihre Buchproduktion infolge der katastrophalen Wirtschaftslage bis auf weiteres einzustcllen. Die Stuttgarter Vcrlcgervereiuigung hat einstimmig folgende Entschließung gefaßt: Die ungeheuren Steigerungen der Buchdrucker- löhnc zwingen den Verlagsbuchhandel, seine Produktion einzustellen. Die Verleger sehen sich durch die -überstürzte Teuerung und den da durch bedingten Rückgang des Absatzes außerstande, die Betriebs- 1214 mittel für diese Anforderungen aufzubringcn. Die verhängnisvollem Folgen, die sich durch den Zusammenbruch des Verlagsbuchhandels nicht nur für die auf ihn angewiesenen Gewerbe (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), für die wissenschaftlichen, literarischen und künstle rischen Berufe, sondern auch für das gesamte deutsche Geistesleben ergeben würden, sind in ihrer vollen Auswirkung unübersehbar, ins besondere auch für die Verbreitung der deutschen Kultur im Ausland« wäre das Schlimmste zu befürchten. Die Notlage des Zeitnngsgcwerbcs. — Die im Verein Deul - scher Zcitungsverleger, Kreis Mitteldeutschland, organi sierten Zeitung-Herausgeber traten am 26. August auf der Wartburg zu einer außerordentlich stark besuchten Hauptversammlung zusammen. Das Ergebnis der Beratungen war überaus entmutigend. Es wurde festgestellt, daß die Kapitalkraft und die Betriebsmittel der Zeitungs- unternehmungen nicht ansreichen, um die eingetretenen und bestimmt noch ciutrctcnden Belastungen: erstens an Löhnen, die auf Grund des Diktats des Neichsarbcits- ministcrs, zum Teil der falschen Jndcxpolitik, weit über die Goldmarkfriedenslöhne hinaus gestiegen sind, zweitens die Papierpreise, die bei den rücksichtslosen Zahlungs bedingungen in Goldmark zu entrichten sind, auch nur die allernächste Zeit hindurch zu tragen. Die Zeitungs verleger stehen auf dem Boden des Ncichstarifs, sie halten cs aber als ehrlich« Arbeitgeber für ihre moralische Pflicht, offen zu bekennen, daß sie die Arbeitskräfte ihrer Gehilfen unter den geltenden Tarif- bedingnngen nicht in Anspruch nehmen können, weil ihre Einnahmen die Lohulasten nicht zu decken vermögen. Sie sind deshalb, nicht aus Demonstration, sondern aus innerer Notwendigkeit'gezwungen, ihrem Personal zu kündigen oder die Kündigung zum nächsten Termin aus- znsprechc». — Die Zeitungen sind sich ihrer Verantwortung^ier Nation und der Wirtschaft gegenüber bewußt und werden nur im äußersten Notfälle zu Betriebsstillegungen schreiten, die aber unmittelbar bevor stehen, wenn nicht eine Erleichterung der bezeichneten Lasten eiytritt und auch die Lcserschaft in vollem Mvße Verständnis für die Not wendigkeit der Erhaltung der selbständigen Presse bei den bevor stehenden starken Preissteigerungen für Abonnement und Anzeigen be weist. An den Ncichsarbeitsminister und die zuständigen Demobil machungskommissare wird das Ersuchen gerichtet, die für die Still legung der Betriebe vorgesehenen vier Wochen Sperrfrist für Zei tungen aufzuheben. Von dem Rcichsfinanzministcr wird erwartet, daß er mit der Organisation der Zcitungsverleger einen Weg findet, um die Beschaffung des notwendigen Zeituugspapiers noch zu ermög lichen. Fcstmarkpreisc im Kunsthandcl. (Vgl. Bbl. Nr. 192.) — Die Vereinigung der K n n st v e r l e g e r E. V. (Sitz: Berlin W. 66. Wilhelmstraßc 45) hat folgendes bekanntgegeben: 1. Tie weitere eingctrctenc Verteuerung der Herstellung sämt licher Kunstblätter sowie der Übergang seitens der herstelleuden An stalten zu Fcstmarkpreisen haben eine Erhöhung der im Merkblatt Nr. 15 festgesetzten Festmattrichtpreise erforderlich gemacht. Mit Wirkung vom 23. August 1923 gelten nunmehr folgende Festmatt richtpreise: Einfarbige K n p f e r d r n ck e Bildgröße Kabinett ca. 10X13 bis ca. 12X18 em Folio ca. 18X24 bis ca. 24X27 em Groß-Folio ca. 25X35 em Royal ca 29X30 bis 35X45 em Klein-Imperial ca. 45X55 cm Groß-Imperial ca. 48X61 em Normal ca. 50X75 cm Ertra ca. 70X85 cm 1.50 3.50 (Photogravürcn). Preis 1.— bis Mk. 2.50 bis Mk. 3.50 bis Mk. 5- 6— bis Mk. 9.- 9.— bis Mk. 12. Mk. 12.— bis Mk. 15- Mk. 15.— bis Mk. 20.- Mk. 20.— bis Mk. 25.- Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Für handkolorierte Drucke gilt als Norm ein Aufschlag von 50 bis- 100°/y auf die Festmarkpreise der einsarbigen Blätter. Zwecks Ermittlung des Festmarkpreises für Handkupfer-Faksi- miles und Originalgraphik wird empfohlen, den zurzeit gültigen Grundpreis durch 10 zu teilen und den sich hierbei ergebenden Be^ trag als Fcstmarkpreis einzusetzen. Vierfarbendrucke (ohne Ausstattung). Bildgröße 18X24 em Mk. 0.80 bis Mk. 1.20 Bildgröße 24X30 em Mk. 1.20 bis Mk. 2.— Bildgröße 30X40 em Mk. 2.— bis Mk. 3.—
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