Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1927
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19270806
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192708064
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19270806
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
- Monat1927-08
- Tag1927-08-06
- Monat1927-08
- Jahr1927
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
182, 8, August 1927, Redaktioneller Teil, Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. einiger Zeit der Bibliothekar H. C. Lagerqvist herausgibt. Das ganze Material wurde auf ein alphabetisches und auf ein Sachver zeichnis verteilt, denen sich ein Verzeichnis der Verlagsveränderun gen und das Musikalienverzeichnis anschließcn. Bei einem Vergleich mit den früheren Jahrgängen zeigt cs sich, daß die literarische Pro duktion in Schweden diesmal stark zurückgegangen ist und ungefähr derjenigen des Jahres 1922 entspricht. Gegen 1925 mit 19166 Titeln enthält der Katalog für 1926 nur 9 268 Titel. Der Jahreskatalog des schwedischen Buchhandels wird in einer großen Auflage gedruckt und zu Staffelpreisen an das Sortiment abgegeben, das ihn kostenlos an seine guten Kunden abzugeben pflegt. Das gesamte Material wird dann jeweils in Fünfjahreskataloge zusammengetragen. Wie in früheren Jahren, so hat der Buchhändlerverein in Oslo auch dieses Mal beschlossen, die Geschäfte während der Sommer monate bereits um 5 Uhr nachmittags zu schließen. Obgleich man an nehmen könnte, daß es schon mit Rücksicht auf die zahlreichen Frem den, die die Hauptstadt Norwegens besuchen, angebracht wäre, die Geschäfte länger offen zu halten, so hat die Erfahrung gezeigt, daß die Läden am Abend leer sind und daß es besser ist, sowohl den In habern als auch den Angestellten von der im Norden nur gar zu kurzen Sommerzeit auch ein Teil abbetommen zu lassen. Infolge der Kürze des Sommers strebt hier alles hinaus ins Freie, in die Natur, fast überall wird zeitiger geschlossen, denn der Winter ist lang genug zur intensiven Tätigkeit. In Kürze erscheint eine schwedische Ausgabe des vorzüglichen Wörterbuches für Büchcrsammler vom dänischen Bibliothekar Svend Dahl, vorn Redakteur des schwedischen Gehilfenblattes »B. M. F.«, Verlagsbuchhändler E. P. Enevald (Stockholm, Strandvägen 43) überseht und bearbeitet. Durch die Hinzunahme der besonders inner halb Schwedens anzutresfenden Ausdrücke und Bezeichnungen, ferner infolge Erweiterung durch zahlreiche neue Worte ans dem Gebiete des Buchwesens und der Bibliophilie wird das Buch gewiß großes Interesse finden und zweifellos auch von ausländischen Bibliotheken und Sammlern gekauft werden. Aus diesem Grunde sei hier darauf hingewiesen. k'. V. Bücherdiebstahl. — Durch einen raffinierten Trick wurde am 2. August die Buchhandlung Friedrich Cohen in Bonn um 12 Bände der Sammlung Orbis l'errarum geprellt. Ein angeblicher Pro fessor H. bestellte sie telephonisch zur Universitätskasse, wo er gerade zu tun habe und seine Auswahl treffen wolle. An der Universitäts kasse hatte inzwischen ein junger Mann, wahrscheinlich Student, an geblich im Aufträge von Professor H., einen Zettel abgegeben, wo nach der Bote sofort noch ein weiteres Buch abholen sollte. Während der Abwesenheit des Boten holte der junge Mann angeblich wieder im Aufträge von Professor H- die Bände von der Universilätskasse ab und verschwand. Es handelt sich um die Bände Deutschland, England, Skandinavien, Frankreich, Italien, Nom, Palästina, Jugo slawen, Kanada, Mexiko, Nordafrika, China. Zweckdienliche Angaben zur Ermittlung des Täters (evtl, durch die Kriminalpolizei) erbittet die Buchhandlung Friedrich Cohen, Bonn, Am Hof 30. Verkebrsnackriebten. Ermäßigte Gebühren für bestimmte Arten von Drucksachen. — a) Zeitungen und Zeitschriften, die unmittelbar vom Verleger abgesandt weiden — Absenderangabe erforderlich; b) geheftete und gebundene Bücher, die nicht zu Ankündigungen oder o) literarische und wissenschaftliche Werke, die zwischen gelehrten An stalten ausgetauscht werden — Absenderangabe erforderlich — für je 100 ß .... 6 Pf. (nur im Verkehr mit nachbezeichneten Ländern und für die dabei angegebenen Arten Ägypten s. b o Albanien 3 b o Algerien 3 b e Argentinien 3 b o Äthiopien a b o Belgien 3 b o Belgisch Kongo 3 b o Brasilien 3 b o Bulgarien 3.0 Chile 3 b o Danzig abe*) Ekuador 3 b o Elfenbeinküste s. b o Estland 3 b o 3 b e Drucksachen). Finnland a b o Frankreich a b o Franz. Aquatorialafrika . . (Gabun, Mittelkongo, Tschad, Ubangi-Schari) 3 b o Franz. Guinea 3 . . Franz. Somaliküste ... ade Franz. Sudan 3 b o Griechenland 3 b o Guatemala 3 b o Haiti (Republ.) 3 b o Jugoslavien 3 . . Kolumbien 3 b o Kuba 3 b o Lettland s. b o *) Drucksachen bis 1 KZ schwer unterliegen den Jnlandgebühren. Litauen u. Memelgebiet . abo*) Rninäni^n 3. b a Luxemburg ab 6*) 3bo*) Marokko Salvador Marokko (span. Zone) . . St. Pierre u. Miquelon . Martinique Senegal Siam Mexiko Neufundland Niederlande Südwestafrika (früheres) Niger deutsches Schutzgebiet) j Nikaragua Syrien u. Libanon . . . Oesterreich abo*) Tschechoslowakei Panama Tunis Paraguay Türkei Persien Philippinen n b ° Union der Sozialistischen s Sowjet-Nepubl. j Portugal 3 b o Ungarn 3bo*) Portugiesische Kolonien inj Uruguay Afrika, Asien u. Ozeaniens Venezuela Röunion 3 . . Anmerkungen. Zu 3,) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann die Versendung unmittelbar durch den Hersteller (Drucker, Buchbinder) oder durch seinen Kommissionär bewirken lassen, er muß aber in allen Fällen selbst als Absender angegeben sein und bleibt für den Inhalt der Sendung verantwortlich. Erzeugnisse verschiedener Verleger dürfen nicht zu einer Sendung vereinigt werden. Drucker, Buchbinder und Kommissionär gelten lediglich als Beauftragte des als Ab sender genannten Verlegers. Den Zeitungen oder Zeitschriften, die gegen die ermäßigte Gebühr befördert werden sollen, dürfen andere Drucksachen, die der vollen Gebühr unterliegen, nicht bei gefügt werden. Dies bezieht sich namentlich auf Beilagen, die als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen anzusehen sind. Die letztere Bestimmung gilt auch für Bücher, siehe unter d. Zu b) Geheftete und gebundene Bücher mit gedruckten Noten, die nicht zu Ankündigungen oder Anpreisungen dienen sollen, können ebenso gegen die ermäßigten Gebühren befördert werden. Ausgeschlossen von der Vergünstigung sind einzelne nicht zu Heften oder Bänden vereinigte Notenstücke. Preisbücher (Kataloge) unterliegen den vollen Gebührensätzen. Das Meistgewicht für Drucksachen nach dem Ausland ist 2 KZ, für einzeln versandte ungeteilte Druckbände 3 LZ. Den Büchern dürfen andere Druckstücke wie z. B. Bücherangebote, Kataloge, Prospekte usw. nicht beigelegt werden; die Beilegung der Faktur dagegen ist gestattet. Die Portogebühren im Grenzverkehr (30 km beiderseits der Grenze) mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz betragen für Briefe je 20 Gramm 15 Npf., für Postkarten, einfache 8 Npf., mit Antwortkarte 16 Npf., ferner, jedoch nur im Verkehr mit Dänemark, für Geschästspapiere, für je 50 Gramm 5 Npf., min destens 15 Npf. Wege zur Portoersparnis. — Der Reichsverband des Deutschen Groß- und Überseehandels hat nachstehende Vorschläge für Selbst- hilfemaßnahmen gegenüber der aus der Gebührenerhöhuug sich er gebenden Mehrbelastung ausgearbeitet: 1. Einheitliche Versendung der Fakturen mit den Warensendungen, z. B. Frachtgüter, Kisten, Ballen, Pakete, Päckchen. (In Sen dungen, die durch die Bahn bzw. durch den Spediteur befördert werden, dürfen zwar keine geschlossenen Briefe gesandt werden, das Einlegen der Rechnung ist daher in einem offenen Brief umschlag aber durchaus möglich.) Auf einer besonderen Avis karte (Drucksache, Postkarte), welche mit fortlaufendem Nummern stempel zu versehen ist (Muster ist ausgearbeitet worden), wird dem Kunden am gleichen Tage mitgeteilt, daß die Sendung mit einliegender Rechnung an ihn abgegangen ist. 2. Von der Versendung von besonderen bisher üblichen Lieferscheinen soll Abstand genommen und an deren Stelle gleich Rechnung er teilt werden, die den Warensendungen beizufügen ist. 3. Verzichtleistung der Mitglieder sämtlicher Verbände auf Emp fangsbestätigung bei allen Zahlungsüberweisungen. 4. In verstärktem Maße ist von der Drucksachenversendung Gebrauch zu machen unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ein Unter schied zwischen Teil- und Volldrucksache nicht mehr stattfindet. (Die in Drucksachen zugelasscnen Änderungen sind im Bbl. Nr. 180, S. 970/71 ausführlich aufgezählt. Die Red.) 6. Die Überweisung vom Postscheckkonto auf das Bankkonto kann dadurch beschleunigt und verbilligt werden, daß der Bank ein Postbarscheck überwiesen wird, der bereits am nächsten Tage dem Bankkonto gutgebracht wird. Die gleiche Überweisung auf Zah lungsanweisung durch das Postscheckamt bringt eine Verzögerung von etwa drei Tagen mit sich. 979
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder