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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1880
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1880
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- Deutsch
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4718 Nichtamtlicher Theil. Ak 260, 8. November. zu sein, und vielmehr gemeinschaftliche Botin des P. und des G, geworden sein, mithin die ganze Beförderung nach Werder und Brandenburg vom 1. Januar 1879 ab gegen das Gesetz verstoßen. Wäre aber umgekehrt P. auch als Absender der K. bezüglich der nach Brandenburg dirigirten Zeitungen zu betrachten, so würde die Beförderung nach Werder und Brandenburg als eine erlaubte an gesehen werden müssen, da die K. in diesem Falle auch für die Zeit vom 1. Januar 187g ab nur die Botin eines Absenders gewesen sein würde und es dem letzteren durch das Gesetz nicht verwehrt wird, postzwangspflichtige Gegenstände durch einen expressen Boten an mehrere Empfänger überbringen zu lassen. Soweit es sich um diese seit dem 1. Januar 1879 begangenen Contraventionen han delt, ist davon auszugehen, daß es für die Verschuldung des P. ge nügen würde, wenn er von G. zuin Engagement der K. behufs Ueber- bringung der Zeitungen nach Brandenburg Auftrag erhalten haben sollte, sollte er auch die K. zu diesem Zwecke im eignen Namen en- gagirt haben. Nur für die Mitschuld der K. wäre es von Bedeu tung, ob P. dieselbe ausdrücklich im Aufträge des G. als Botin nach Brandenburg angenommen hat, oder dies, nämlich daß er insoweit im Aufträge des G. handelte, der K. aus den Umständen erkennbar war. In beiden Fällen würde die K. Kenntniß davon gehabt haben, daß sie vom 1. Januar 1879 ab Botin zweier Absender, desP. und G., war, mithin Mitthäterin der Contravention sein. Misccllen. In Nr. 250 d. Bl. beklagt sich Hr. Joseph Jolowicz in Posen darüber, daß Zola's Buch „l-s roman sxpöriiuautnl" durch seinen Titel den Buchhändler verleite, größere Bestellungen zu machen, in der Annahme, daß es sich um einen neuen Roman Zola's handle. Es sei mir gestattet, darüber hier ein Wort zu sagen. Hr. Emil Zola kann unmöglich bei seinen Titeln an den deutschen Buchhändler zunächst denken, sondern er muß sich, wie das naturgemäß, an sein französisches Publicum wenden. Nun hat aber Zola vor einigen Monaten im „Voltaire" eine Reihe von sehr bemerkcnswerthen Studien unter dem Titel „I-o roman oxxö- riwsutal" veröffentlicht, die in Frankreich die größte Beachtung seitens der Presse und des Publikums gesunden haben. Wenn er also diese Studien sammt einigen anderen kritischen Arbeiten in Buch form herausgibt, so weiß er, daß das französische Publicum sehr Wohl Kenntniß davon hat, um was es sich handelt. Ileberdies lauteten auch die Anzeigen derVerlagshandlung vonCharpentierso, daß jedeAbsicht einer Täuschung als ausgeschlossenzu betrachten ist. Hätte der deutsche Buchhandel, dessen Geschäftspflicht es doch sein sollte, sich über die Natur der von ihm zu bestellenden Bücher vorher zu informiren, sich mit einer Ansrage an Charpentier gewandt, so würde die richtige Auskunft gewiß gern ertheilt worden sein. Uebrigens kann von einer „Büchermacherei" doch nicht gesprochen werden, — wenn ein hervorragender Schriftsteller, den man in Deutschland freilich nur als Romanversasser, nicht als bedeutenden Kritiker kennt, seine literarischen Studien gesammelt herausgibt Das habeu die allergrößten Geister alle Zeit gethan und mit vollem Recht. Daß dabei auch trasb unterläuft, daß jeder deutsche Feuille tonist seine schon in den Tageszeitungen ungenießbaren Feuilleton blätter auch noch in das Herbarium eines Buches zwängt, ändert an der Berechtigung der Berufenen nichts, ihre verstreut er schienenen literarischen Studien gesammelt erscheinen zu lassen. Auch daß nach dem ersten Essay einer Sammlung das ganze Buch benannt wird, ist durchaus keine so seltene Erscheinung und ge schieht namentlich in England unendlich oft. Vielleicht tröstet es Hrn. Jolowicz, zu erfahren, daß „I-e roman experimental", d. h. die Studie über den realistischen Roman, bei Vielen, und nicht den Schlechtesten, mehr Zustimmung findet, als die Romane des Hrn. Zola selbst. Es wäre dringend zu wünschen, daß Zola's,,Iw roman experimental" auch in Deutschland mehr Leser fände, als seine „Huna", — er verdient es! Berlin, 29. October 1880. vr. Eduard Engel, Herausgeber des „Magazin für die Literatur des Auslandes". Für die Herren Verleger. — Es bedarf von Zeit zu Zeit immer wieder der Erinnerung, doch darauf zu achten, daß den direct erbetenen Zusendungen stets eine Begleitsa ctur beigelegt wird. Diese geringe Mühe sollte niemals gescheut werden, zumal gerade Novitäten und kleine Broschüren direct erbeten werden, über deren Preis der Katalog keine Auskunft ertheilen kann. Es liegt hier wohl mehr an der Bequemlichkeit des betreffenden expe- direnden Gehilfen, als an einer geschäftlichen Einrichtung, die sonst in jedem anderen kaufmännischen Geschäfte beobachtet wird. Rüge. — Es sei gestattet, aus eine Unachtsamkeit aufmerksam zu machen, zu deren Abhilfe diese Zeilen beitragen möchten. Be kanntlich müssen oesterreichische Handlungen jede Nummer eines wöchentlich erscheinenden belletristischen Journals mit einem Kreuzer Stempel versehen lassen. Wiederholt ist es nun dem Schreiber dieses passirt, daß ihm, trotzdem daß er die Fortsetzung dieses oder jenes Journals wiederholt abbestellt hatte, die Fort setzung regelmäßig weiter zugesandt wurde. Es wäre zu wünschen, daß die Herren Verleger von Zeitschriften diese Worte beherzigen und dem Sortimenter nicht unnöthige Kosten verursachen möchten. ». S. ?. Zum „photographirten Lausburschen". — In Nr. 248 d. Bl. entsetzt sich ein wohl noch sehr junger Idealist, dessen Studien sogar bis Homer und Ovid gediehen zu sein scheinen, über mein Inserat in Nr. 240, wo ich einen Gehilfen suche, „der auch die Gänge mit besorgt". In seiner Entrüstung denkt sich der Herr meinen armen Gehilfen schwer beladen mit Ansichtspacketen Trepp' auf Trepp' ab keuchen, da er — wie es scheint — keine anderen „Gänge" kennen gelernt hat. Ja, mein Lieber, es gibt auch Verlagshandlungcn, worunter die Dörner'sche, und da ich meinen Verlag ausliesern lasse (nicht bloß in Leipzig beiKittler, sondern sogar in Berlin bei Zollern), so hat mein Gehilfe sich mit mir selbst in die anderen Geschäftsgänge zu theilen, wie z. B zum Buchdrucker, Buchbinder, Papierhändler, zur Bank u. s. w., Gänge, die, weil häufig, doch vielleicht nicht Jedem passen, weshalb ich lieber im voraus darauf aufmerksam machte. Daß aber heutzutage unter uns leider Leute sind, die znmLaufburschen eher passen als zumGehilfen, hat unter den 27 Bewerbungsschreiben eines aus Prag gezeigt, das nicht weniger als 39 (!) Schreib- und Jnterpunctionsfehler enthielt, ob wohl der Bewerber, seit 9 Jahren Lehrling und Gehilfe im Buch handel, von drei oesterreichischen Buchhandlungen vorzügliche Zeug nisse hatte. Von den 8 sich persönlich meldenden Herren wollte jeder die Stelle gern annehmen, auch wenn hie und da ein Packet wegzutragen oder zu holen wäre, und es hat sie nun ein wohlge schulter, älterer Herr, der sogar schon im amerikanischen Buchhandel gearbeitet hat, also wohl einen weiteren Blick besitzt, als der Hr. M. W. mit seinem sichtbar entsetzlich engen Gesichtskreise. Berlin. F. Dörner. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes ist verboten: Der Republikaner. Jllustrirter Volkskalender für das Jahr 1881. 5. Jahrg. Hottingen-Zürich, Volksbuchhandlung.
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