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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1928
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- 1928-02-14
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- 14.02.1928
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isti» 38, 14. Februar 1928. Redaktioneller Teil. BSNenbl»«« I.d. DU»,,. Bu«b»nd-I. Nach alledem stellt sich der Buchvertrieb der Beklagten, soweit er sich auf verlagsneue Bücher bei nicht aufgehobenem Ladenpreise bezieht, als unlauterer Wettbewerb im Sinne des Z I llnl.WG. dar. Daß die Beklagte daraus, daß der Kläger wegen dieses Preisschleuderns bisher seit dem Ausschluß der Beklagten /noch nicht gegen sie vorgegangen ist, keine still schweigende Genehmigung gerade der Beklagten gegenüber her leiten kann, bedarf keiner Ausführung, zumal im Hinblick darauf, daß der Kläger die Veröffentlichung des Ausschlusses im Laufe der Zwischenzeit zehnmal wiederholt hat, wie als unbestritten gelten muß, und damit offenbar schon genug getan zu haben bisher geglaubt hat. Ebensowenig kann sich die Beklagte mit Erfolg auf Schikane berufen (BGB. § 226). Weitere Beweis erhebung ohne Wiederaufnahme der Verhandlung mit Rück sicht auf die nachgereichten Schriftsätze ist hiernach nicht erforder lich; vielmehr ist dem Unterlassungsantrage des Klägers statt zugeben, da sich die Wiederholungsgefahr aus dem von der Beklagten vertretenen Standpunkt ohne weiteres ergibt. Daß es sich bei der Verurteilung nicht eigentlich um die selbständiger Rechtspersönlichkeit entbehrende beklagte Firma, sondern nur um eine Abkürzung für ihre Inhaber handelt, braucht nicht besonders zum Ausdruck gebracht zu werden,- da ja die Be klagte selbst von dieser Abkürzung in ihren Schriftsätzen bei der mündlichen Verhandlung Gebrauch gemacht und damit ge zeigt hat, daß sie sich über die Bedeutung klar ist. Der Antrag auf Bewilligung der Veröffentlichungsbefugnis erscheint im vorliegenden Falle ebenfalls begründet, zumal da die Veröffentlichung erst für die Zeit nach Rechtskraft gefordert wird (UnlWG. K 23). Im übrigen vgl. ZPO. U 91, 710. Die Hilfsbücherei.*) Ein Beitrag zu dem Kapitel: Hemmungen im Absatz von Lehr- und Lernmitteln. Von Studie^rat vr. A. Krusch Witz, Leipzig. Wer sich heute, sei es aus Pflicht oder aus Neigung, ein mal der Aufgabe unterzieht, die auf irgendeinem Unterrichts- gcbiet vorhandene neuzeitliche Lehrmittelliteratur zum Zwecke einer Auswahl für eine in Frage stehende Neueinsührung durch zusehen, wird schon nach kurzer Arbeit eine Beobachtung machen, die er im Verlaus der weiteren Arbeit immer und immer wieder bestätigt findet, daß nämlich die Bemühungen der deutschen Ver leger um die neuzeitliche Lehrmittelliteratur geradezu erstaunlich sind. Nach der durch die Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse ge botenen Einschränkung der Produktion in bezug auf Quantum und äußere Qualität hat die Produktion in dieser doppelten Hinsicht einen Aufschwung genommen, wie er wohl kaum je zu verzeichnen gewesen ist. Papier, Druck, Einband, Bild material, und was sonst alles noch zur Ausstattung des Buches gehört, sind bei den weitaus meisten Lehrbüchern so, daß, man darf dies unumwunden sagen, alles bisher Dagewesene in den Schatten gestellt wird, und man fragt sich als Schulmann immer wieder, wie es einem Verleger nur möglich ist, bei der bestehen den Konkurrenz auf nahezu allen Gebieten des Schul- und Bil dungswesens solche Lehrbücher herauszubringen und noch dazu zu einem Preise, den man schlechterdings als durchaus ange messen betrachten muß. Erstaunlich ist, und das muß ebenfalls anerkannt werden, auch die außerordentliche Bereitwilligkeit, mit der die meisten Verleger jedem Interessenten ein Exemplar zur Prüfung für eine evtl. Einführung zur Verfügung stellen. Zu den Maßnahmen, die der Verleger ergreift, um eine Einführung zu erzielen, gehört es auch, wenn er einen gewissen Prozentsatz der Lehrbücher für die an den meisten, besonders an den höheren Schulen bestehenden tzilfsbüchereien zur Ver- *> Es wird unsere Leser gewiß interessieren, zu dieser Krage, die auch buchhändlerisch nicht unumstritten ist, die Ansicht eines Schul fachmanns zu hören. Die Schrift!. fügung stellt. So begrüßenswert dieses dadurch erwiesene Wohl wollen auch ist, so scheint es doch in mehr als einer Hinsicht bedenklich. Die Hilfsbücherei ist, wie schon der Name sagt, eine Ein richtung zur Unterstützung unbemittelter oder wenig bemittelter Schüler. Diese erhalten entweder alle oder nur einige der je weils für sie erforderlichen Lehrbücher leihweise und haben sie an die Bücherei wieder zurückzugeben, wenn sie in eine andere Klassenskufe aufrücken oder die Bücher sonst nicht mehr im Unter richt gebrauchen. Diese Hilfsbücherei beschafft und ergänzt ihre Bestände entweder mit den Mitteln, die ihr von den Schul- aussichts- und Verwaltungsbehörden, durch Sammlungen unter der Elternschaft oder durch sonstige freiwillige Zuweisungen zu fließen. Auch wird der Bücherei, wie schon erwähnt, von den Verlegern ein gewisser Prozentsatz der eingeführten und auf dem üblichen Wege bezogenen Bücher kostenlos überwiesen. Endlich ist es auch den Schülern frcigestellt, ihre Lehrbücher, die sie nicht mehr gebrauchen, an die Bücherei zu verkaufen, die sie dann an solche Schüler weiterverkaust, welche sich mit einem schon be nützten Buch begnügen. Gerade diese bereits gebrauchten, ja verbrauchten und von den Schülern veräußerten Lehrbücher bilden in den meisten Hilfsbüchereien den weitaus größten Teil ihres Bestandes. Bei allem Verständnis für den charitativen Charakter dieser Bücherei wird man sich aber der Einsicht, daß ihre Existenz sowohl vom pädagogischen wie auch vom buchhändlerischen Standpunkt aus bedenklich ist, nicht verschließen können, zumal da die Vergünstigungen, die durch diese Büchereien den wirtschaft lich schlechter gestellten Schülern erwiesen werden, auch auf anderem, zweckmäßigerem Wege zu erzielen sind. Es ist daher auch nicht recht verständlich, wie in pädagogischen Fachzeitungen der Gründung und dem Ausbau solcher Büchereien das Wort geredet wird. Einer der schwersten pädagogischen Mängel liegt darin, daß namentlich durch den Ankauf alter Lehrbücher alte Auflagen dauernd weitergeführt werden, welche die Benutzung neuer und verbesserter Auslagen eines Lehrbuches nicht nur gefährden, son dern zuweilen ganz unmöglich machen. Daß z. B. in einer Klasse 3, 4 und noch mehr verschiedene Auflagen eines Lehr buches vorhanden sind, ist keine Seltenheit. Ich selbst habe in einer Klasse 6, in einer anderen 9 verschiedene Auflagen eines Lehrbuches festgestellt, und da die neueste Auflage sich von der ältesten außerordentlich unterschied, so war es ganz unmöglich, dieses Buch im Klassenunterricht zu benutzen. (Die immerhin noch bestehende Möglichkeit, daß jeder Schüler die Aufgabe eben nur mit Hilfe des in seiner Hand befindlichen Lehrbuches löst, daß also die Aufgabenstellung dem Vorhandensein dieser ver schiedenen Auflagen Rechnung tragen mutzte, war und bleibt doch immer nur ein unzulänglicher Notbehelf im klassenmäßigen Unterricht der Schule.) Ein anderer pädagogischer Nachteil dieser Hilfsbücherei ergibt sich auch, wenn man den buchhändle rischen ins Auge faßt. Die Hilfsbücherei und die Verfechter der Idee einer solchen verstoßen in erster Linie gegen den elemen taren Grundsatz, daß das Buch, wie jeder andere Gegenstand des Bedarfs, ein Konsumartikel ist, der, einmal konsumiert, seinen Zweck erfüllt hat und unter normalen Verhältnissen nicht noch einmal verbraucht wpxden sollte. Ganz besonders gilt dies vom Lehrbuch in der Hand des Schülers. Ein Lehrbuch, das ein Jahr, zwei Jahre oder noch länger in der Hand eines Schülers war, sollte schlechterdings nicht noch einmal von einem anderen ver wendet werden, da es in des Wortes wahrstem Sinne verbraucht ist. Ganz abgesehen davon, daß es durch neue Auslagen über holt sein kann, ist es, wenn der Schüler so mit ihm gearbeitet hat, wie er es soll, für einen anderen nicht mehr ohne Nachteile verwendbar. Man sehe sich nur einmal selbst ein »gut gehal tenes» Lehrbuch an, wie es mit Unterstreichungen, Randbemer kungen, Ergänzungen usw. versehen ist, die eben nur für den ersten Besitzer von Wert sind, jeden anderen aber in seiner Arbeit hemmen, zum mindesten ablenken können, und man wird zu geben müssen, daß es kein Vorteil für einen Schüler ist, sich für etwas billigeres Geld ein altes, bereits verbrauchtes Lehr buch anzuschassen. Die rein unterrichtlichen Mängel des bereits 16S
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