Umschlag zu X» 38, 14. Februar 1928. Dienstag, den 14. Februar 1928. Die gesamte Lehrerschaft ist durch den Siegeslauf der erziehenden Rechtskunde vor neue Aufgaben gestellt! - ^ Wer zur Aufsicht über Minderjährige kraft des Gesekes verpflichtet ist, muß dafür sorgen, daß Minderjährige die Straße nicht als Spielplatz benutzen, ß 832 BGB. Oie erste Folge der Oenkmalsbefchä'digunq Oenkmalsbeschädigung ist strafbar. H 304 StGB. Ein neues Lehrgebiet bricht sich Bahn an allen Schulen: Die Jugend muß mit den Grundgedanken de«! Recht«! bekannt gemacht werden. Wir bieten den Lehrern und Erziehern bereit«! das unentbehrliche Handbuch dazu! Die Einführung der Rechtskunde und Lehrerkurse wurden beschlossen: vom preußischen randtag, von den Kultus»,iniflericn von Anhalt, Sachsen, Braunschweig, Bayern, Baden, Württemberg, Mecklenburg. Zahlreiche Landes-, provinzial- Lehrer- und Rek- torcnvereine, Justizverelne, Hunderte von Tageszeitungen fördern die Bewegung und damit dieses einzigartige Werk, das eine pädagogische Pionicrtat genannt werden darf. Erziehende Rechtssunde Handbuch zum Lehrstoff für Volks-, Mittel- und höhere Schulen zur Auswahl von Ocr gesamte rechtskundliche Lehrstoff wird zum ersten Male planmäßig auf Volks-, Mittel- und höhere Schulen verteilt und weiter nach den besonderen Erfordernissen der Landschaften geordnet, so daß die Rechtskunde für Landschulen, Stadtschulen, Mädchen schulen wie auch für Schulen an Meeresküsten behandelt wird. Oie Beispiele sind jugendtümlich gehalten. Oer erzieherische und veredelnde Kern des Gesetzes wird herausgearbeitet. Neben dem wortgetreuen Text der allerwichtigsten Gesehesvorschriften wird eine gekürzte, erprobte Form geboten, was zur Erleichterung beiträgt. Rechtskundliche Aufsätze und Oiktatstoffe, wie auch Schülerszeneu sind überall eingearbeitet. Herr Sortimenter! Wenn eine pädagogische fundamentale Neuerscheinung sich an alle Lehrkräfte wendet, der behandelte Stoff überall gefördert wird, die Verfasser bestens bekannt sind — dann lohnt sich Ihr besonderes Einsetzen für das Werk. Legen Sie das Buch ständig vor; unbedingt gehört es ins Schaufenster. Wenden Sie sich an den zu ständigen Schulrat zwecks Anschaffung für die Schulbiichereien, an die Kollegien sämtlicher dortigen Schulen. Bor allem bearbeiten Sie die Lehrer-(3unglehrer-)Arbeitsgemeinschafte„, um Sammel bestellungen zu erzielen. Das Werk gehört in die Bücherei eines jeden Lehrers, jeder Schule, jeder Behörde. Ein vierseitiger Sonderprospekt steht zur Verfügung. T> Union Deutsche Devlassgesellschast Sweisniedevtassuns Berlin «S1V 1Y Rektor H. Eichhoff und Rechtsanwalt und Notar Dr. A. Baer Mit sy Leitbildern, einem Einschaltbild und einem Äilderanhang. Preis broschiert M. I.—, gebunden M. y.so