7714 sX? 205, 3. September 1926. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dkschn. Buchhandel. kc» c»7> cr o.i L-»sE.Ao «.'o Blumenschmiöts AbretßkalenÜer der überall bekannte, beste Berater für Gemüse-/ Obst- unö Blumenzucht ist zum 38. Male erschienen. Der Versand hat be gonnen. Vorzüglicher, äußerst lohnender Artikel für Wlederverkäufer und Grossisten, konkurrenzlos da stehend hinsichtlich Höhe der Auflage». Ausmachung. Muster deS prächtigen, in vier Farben gedruckten RückwandbildeS auf Verlangen sofort kostenlos. * Klemverkaufspreis 75 Pf. üas Stuck * Engros-Preise: bei 25 Stück (1 Postpaket) 49 Pf. daS Stück 50 48 100 46 250 44 500 42 750 40 1000 „ 38 Größere Mengen auf Anfrage * Jährlicher Absatz: Mehrere Hunderttausend * Fordern Sle meine ausführliche Preisliste ein und bestellen Sie rechtzeitig, um den Wünschen Ihrer Kunden gerecht zu werden. Blockgröße: 6,5x10,5 cm I. L. Schmidt,HlumenschmM Erfurt m >Vü8 83§t ctie Presse? m Ullvsrgtülllwslts ^U8^ab6 / (6.—10. ^au8Sv6) H10ML8 Hluna in 6sr »k'ranlckurtsr ^situnx": ,Lino 6esobiobts voll Uohüvaonsobs/ kkantastilr unck sobönon 8^m- viotrtnnx Irsin Osxsnstüolc ün^sn 6ürtto". ^ kr6I8 ^6bun66ll 3.50 Wir lisksrn mit 40^ K-s-batt unä kartis LL/10 See-Verlas / Konslanr Urteil. In der Privatklagesache des Schriftstellers Franz I. Hering in Mannheim, Prioatllägers, vertreten durch Rechtsanwalt M. Benedey in Konstanz, gegen den Schriftsteller Emil Szittya in Berlin-Wilmersdorf, Lauenlmrgerstr. 2 a, Angeklagten, vertreten d. Rechtsanwalt vr. John A. Fagg in Berlin W IS wegen Beleidigung hat das Amtsgericht Konstanz in der öffentlichen Sitzung vom 4. No vember ISLS, an welcher teilgenommen haben Amtsgerichtsrat Binder als Borsitzender, Oberjustizselretär Schladerer als Gerichtsschreiber für Recht erkannt: Der Angeklagte Emil Szittya in Berlin-Wilmersdorf wird wegen öffentlich begangener Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 RM. — dreihundert Reichsmark —, an deren Stelle im Falle der Unbeibringlich» keit für je IS M. ein Tag Gefängnis tritt, und zu den Kosten verurteilt. Die den Privatkläger betreffende Stelle in dem Buch „Das Kurio- sitäten-Kabinett" Seite S7/S8 ist unbrauchbar zu machen. Dem Privatkläger wird die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten des Verurteilten Szittya innerhalb 4 Wochen nach Rechtskraft des Urteils einmal im Inseratenteil der „Konstanzer Zeitung", des „Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel" in Leipzig und im „Allgemeinen Anzeiger für den schweizerischen Buchhandel" in Zürich in einer Größe von 9 om Höhe und 12 om Breite bekannt zu machen. V. R. w. gez. Binder. Aus die eingelegte Berufung des Privatllägers und des Angeklagten hat die kleine Strafkammer des Landgerichts Konstanz am II. März 1926 für Recht erkannt: Aus die Berufung des Privatklägers wird unter Zurückweisung der Berufung des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 4. November I92S dahin abgeändert, daß die gegen den An geklagten ausgesprochene Geldstrafe von 300 aus 400 — vierhundert — Reichsmark erhöht wird. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. gez. Federec. Zur Beglaubigung: M. Benedey, Rechtsanwalt. „Brickegickel" von Adolf (Aiolhe 2. Auflage. L0.—20.00« Humoristisch-Historisches Festbuch Mt zahlreichen Illustrationen Preis M. 1.50 Fest gegen bar M. 1.— Porto zur Hälfte. Verlag Heinrich Gtolhe Tlachflg. Frankfurt a. Main.