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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1928
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- 1928-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1928
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Nr. 38 <N. 15). Leipzig. Sonnabend den 4. Februar 1828 85. Jahrgang. Redaktioneller TÄ Zur Frage der Vibliotheksetats. II. Die Behördenbibliotheken. Mitgctcilt aus dem Seminar für Buchhandelsbetriebslehre an der Handelshochschule in Leipzig. (Vgl. hierzu Bbl. Nr. 218 vom 1b. September 1927.) Kürzlich ist der Entwurf des Rcichshaushaltplancs für das Jahr 1828 dem Reichstag zugegangen und dort vom Reichs finanzminister eingehend begründet worden. Gleichzeitig liegt auch der preußische Haushaltplan für 1928 vor. Das gibt Ver anlassung, diese beiden wichtigsten deutschen Etats im Zusammen hang mit dem seit einiger Zeit im Seminar zur Verarbeitung gelangenden Material über die Frage der deutschen Bibliotheks etats einer Betrachtung zu unterziehen. Man kann aus den genannten beiden Haushaltplänen einen genügenden überblick über ein bei der Erörterung von Biblio theksetatfragen im Buchhandel weniger beachtetes Gebiet ge winnen: das sind die Behördenbibliotheken. Damit werden gleichzeitig die staatlichen wissenschaftlich-technischen Forschungs und Versuchsanstalten berührt, d. h. ein wichtiges Teilgebiet der staatlichen Wissenschastspflege überhaupt, das über das unmittel bare Interesse an den Vermehrungsetats der betresfenden Bibliotheken hinaus sür den Buchhandel deshalb auch von Be deutung ist, weil hier eine der fördernden Voraussetzungen für Produktion und Absatz bestimmter Teile des wissenschaftlichen Buches gegeben ist. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Aufstellungen sei einleitend kurz noch folgendes gesagt. Unter einer Behörden bibliothek wird man ganz allgemein die einer Behörde bzw. einer amtlichen Dienststelle zur Erledigung ihrer dienstlichen Ausgaben zur Verfügung gestellte Bücherei verstehen. Diese dienstliche Ausgabe kann sowohl eine politische oder Verwal tungsaufgabe als auch eine Aufgabe der bestimmten Staats zwecken dienenden wissenschaftlichen Forschung sein. Das be deutet, daß es sich hier um Spezialbibliothelen mit zum Teil sehr engbegrenzten Stoffgebieten handelt, und daß also nur fach berufliche bzw. wissenschaftliche Literatur den Inhalt bildet. Das bedeutet aber auch, daß es sich — fast ausnahmslos — um nicht öffentliche Präsenzbibliotheken handelt. Es ist auch tatsächlich so, daß die Benutzung dieser Bibliotheken Privatpersonen gar nicht oder nur mit besonderer Erlaubnis der betreffenden Be hörde oder Dienststelle gestattet ist. Hinsichtlich des Inhaltes bilden die Truppenbüchereien allerdings eine Ausnahme, da sie natürlich vorwiegend auch geschichtliche und populärwissenschaft liche Literatur u. a. m. enthalten. Die Deutsche Heeresbücherei in Berlin (Zentralbibliothek für Kriegswifsenschasten mit 360 090 Bänden, 100 000 Karten und 175 Zeitschriften) ist übrigens eine öffentliche Reichsbibliothek mit Ausleihe und dem Leihverkehr der deutschen Bibliotheken angeschlossen. Andrer seits hat sich aber eine ganze Anzahl dieser Behördenbibliotheken zu großen und umfassenden Sammlungen des betreffenden Fach schrifttums einschließlich der Grenzgebiete entwickelt, sodaß sie über ihre eigentliche Bestimmung hinaus auch für die wissen schaftliche Arbeit von großer Bedeutung geworden sind (z. B. Reichsgcsundheitsamt, Reichsgericht, Reichspatentamt, preußische geologische Landesanstalt usw.). Diesem Umstand wird entgegen kommend durch Erleichterung der Benutzungsmöglichkeiten sür Privatpersonen Rechnung getragen. Von dem Umfang dieser Bibliotheken gaben die in der nachfolgenden Aufstellung teil weise beigesügten Bandzahlen eine Vorstellung. Schließlich gibt es noch die zwar meist nicht sehr umfangreichen, inhaltlich aber stärker konzentrierten Bibliotheken der eingangs erwähnten staatlichen Versuchs- und Forschungsanstalten naturwissenschaft licher, technischer oder wirtschaftlicher Art, bei denen der Charak ter der Behördenbibliothek vor dem der streng wissenschaftlichen Fachbücherei zurücktritt (z. B. die preußische Versuchs- und For schungsanstalt für Tierzucht, die chemisch-technische Reichsanstalt, die biologische Reichsanstalt sür Land- und Forstwirtschaft usw.). Es ist klar, daß der Buchbedarf dieser Behördenbibliotheken sehr unmittelbar ist, da die betreffende Dienst- oder Forschungs stelle das neueste Werl des Fachgebietes stets sofort zur Hand haben möchte, um jederzeit orientiert zu sein. Aus verschie denen Begründungen zu einzelnen Titeln der Haushaltpläne kann man ersehen, daß infolge ungenügender Vermehrungsetats die Arbeit der betreffenden Dienststellen in Frage gestellt worden war. Die zunehmende Komplizierung und Differenzierung der Verwaltungsausgaben des modernen Kulturstaates bringt es mit sich, daß selbst das Fachreserat einer Behörde zur Beherrschung -bestimmter Fragen der inneren oder äußeren Politik oder Ver waltung eine umfassende Kenntnis der einschlägigen Literatur voraussetzt. Diese Kenntnis wird sich häufig auch auf die aus ländische Literatur erstrecken müssen. So können natürlich die Dienststellen, denen z. B. die Bearbeitung von Handelsverträgen und Zollsragen obliegt, ohne eine reichhaltige, die neueste in- und ausländische Fachliteratur umfassende Bücherei ihre Auf gaben nicht zweckentsprechend erfüllen. Die Benutzung der Be hördenbibliotheken ist seit den Vorkriegszeiten denn auch stark gewachsen. Einen weiteren Grund dafür bildet die Unmenge seitdem erschienener Gesetze, Verordnungen und Entwürfe mit der an sie anknüpsenden Literatur. Nicht zuletzt mag aber auch die Tatsache, daß der Beamte einen Teil der Schriften seines Fachgebietes nicht mehr aus eigenen Mitteln zu erwerben Pflegt, zum Ausbau und zur erhöhten Inanspruchnahme dieser Biblio theken geführt haben. Die Behördenbibliotheken erfüllen aber als Sammelstellen der amtlichen Drucksachen noch eine besonders wichtige Ausgabe archivalischen Charakters, die von den großen öffentlichen wissen schaftlichen Bibliotheken in diesem Umsange gar nicht gelöst werden kann*). Auch bei den Behördenbibliotheken spielt der Gedanke der Konzentration und Rationalisierung zum Zwecke der vielseitig sten Ausnutzung der Mittel und Bestände und ihrer einfachsten Verwaltung eine große Rolle. Dazu zwingt vor allem das viel fache Jneinandergreifen der einzelnen Verwaltungszweige. So haben sich schon 1923 unter dem Druck der Jnflationskrise die 15 wichtigsten Behördenbibliotheken Preußens zur »Arbeitsge meinschaft der preußischen Behördenbibliotheken« zusammenge schlossen. Ihnen folgten noch in demselben Jahre die 29 wich tigsten Reichsbibliotheken als »Arbeitsgemeinschaft der Reichs- *> Eine Bibliographie der deutschen amtlichen Drucksachen be ginnt jetzt unter dem Titel: Monatliches Verzeichnis der reichs- deutschen amtlichen Druckschriften. Bearb. von der Deutschen Micherei. Hrsg, vom Neichsmtnisterium des Innern. Berlin: Reichs- und Staatsverlag G. m. b. H., zu erscheinen. I2S
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