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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1882
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Dies trifft ganz besonders auch in literarischer Hinsicht zu. Die gegenwärtige spanische Literatur ist äußerst arm an Products« von einigem wirklich wissenschaftlichen Werth oder an gehaltvollen Volksschriften. Literarische Schnurrpfeifereien oder hohles Phrasen- geschwätz bilden die Hauptartikel eigener Fabrikation auf dem spanischen Büchermarkt. Seit vielen Jahren schon sind die meisten Publicationen, welche einen wirklichen Werth besitzen, ausländischen Ursprunges, d. h. Uebersetzungen. Diese nun können in zwei Kategorien ein- getheilt werden: in autorisirte oder rechtmäßige und in unrecht mäßige, d. h. ohne Entschädigung des Autors oder Verlegers publicirte. Einem literarischen Vertrage Spaniens mit England folgte ei» solcher mit Frankreich. Die Uebersetzungen ins Spanische, welche den Verträgen vorausgingen, waren wegen der Verwandt schaft der Sprachen und der daraus folgenden Billigkeit der Ueber- setzer hauptsächlich dem Französischen entlehnt. Nachdem nun aber vor nicht allzulanger Zeit der Vertrag auch mit Frankreich perfect wurde, hat sich das ganze Unwesen gegen Deutschland gekehrt. Die spanischen Herren Verleger sagen sich: unser Land producirt nichts, in England und Frankreich müßten wir das Uebersetzungsrccht kaufen und dies kostet Geld, also — bleibt uns Deutschland, dieses Land der tiefen Denker und des wissenschaftlichen Fortschrittes. Was sagt man aber in Deutschland dazu, wenn man im Jahre 1874 folgenden Titel eines aus dem Französischen ins Spanische übersetzten deutschen Licblingswerkes, des Brehm'schen Thierlebens liest: „Die Schöpfung. Naturgeschichte, geschrieben von einer Ge sellschaft von Naturforschern und veröffentlicht unter der Leitung des Doctor Don Juan Vilanova h Piera, Professor der Central- Universität u. s. w. Barcelona, Montaner L Simon, Verleger." Und was sagt man dazu, wenn diese selbigen Herausgeber sechs Jahre später diese selbe, von einer „Gesellschaft" von Naturforschern geschriebene Naturgeschichte als geistiges Eigenthum unseres Doctor Brehm anerkennt, nur um einem anderen Verleger, der eine autorisirte Uebersetzung herausgibt, Concurrenz zu machen! Und ist es Wohl recht, daß man die „Germania" von Johannes Scherr, dieses eigenste Product deutschen Geistes, hier für den Spottpreis von 3 Mark kaufen kann? Dies nur einige Beispiele für viele. Wir halten es für un- nöthig, aus den enormen pecuniären Verlust, welcher durch solches Unwesen dem deutschen Buchhandel und den deutschen Schriftstellern erwächst, besonders ausmerksam zu machen, da jeder Verleger ihn am besten selbst suhlt. Außerdem sprechen wir hier nur von dem pecuniären Verlust, behalten uns aber vor, bei anderer Gelegenheit Einiges über den Mißkredit zu sagen, in welchen deutsche Wissen schaft und deutsches Eigenthum durch willkürliche Uebersetzung und Verstümmelung gebracht werden. Zum Schluffe sprechen wir den Wunsch aus, daß alle deutschen Verleger und Gelehrte sich darin vereinigen mögen, bei unserer hohen Reichsregierung, welche auf so glorreiche und nachdrückliche Weise die deutschen Interessen im Auslande zu wahren weiß, dahin zu wirken, daß, je bälder desto besser, ein literarischer Vertrag mit Spanien zu Stande komme, um dem eben gebrandmarkten Unwesen ein Ende zu machen. U. R. R. Serrat. Die 14. ordentliche Generalversammlung des Allgemeinen Buchhandlungs-GehilscnvcrbandeS zu Leipzig am 18. Juli 1882. Ueber die diesjährige Versammlung läßt sich nur mit sehr getheilten Empfindungen berichten. Die beste Charakterisirung derselben ist durch die Bezeichnung „diktatorisch" gegeben. Noch vor Eintritt in eine Debatte wurde gleich zum ersten Berathungs- gegcnstande, um die Annahme desselben zu erzwingen, von Seiten des Vorstandes die Cabinetsfrage gestellt und durch dieses radikale Vorgehen große Verstimmung erzeugt. Im weiteren Verlause der Verhandlung kam sogar ein peinlich berührendes Inquisitions- Verfahren in Anwendung durch Jnscenirung einer sorgfältigen Abstimmung mit Gegenprobe, um einem anscheinend unbequemen Redner das Wort streitig zu machen. Weiter erlitt die freie Rede und die Meinungsäußerung gewaltige Einbuße dadurch, daß später zu jedem Punkte nur ein Redner für und einer dagegen sprechen durfte; obendrein wurde denselben nach fünf Minuten langem Vortrage unbarmherzig das Wort entzogen. Vertreten waren diesmal 71S Stimmen; die guten Leipziger glänzten wie gewöhnlich zum großen Theile durch Abwesenheit. In die Firma des Verbandes wurde das Wörtchen „Deutscher", welches vor 7 Jahren daraus gestrichen worden war, wieder ausgenommen; das „Stellenvermittelungsbureau" aus den Statuten gestrichen; die Einsetzung einer Commission behufs Ausarbeitung eines Statuts für eine Alters- und Jnvaliden-Versorgungscasse beschlossen; eine Wittwen- und Waisencasse, welche durch die Buchhändler-Fechtanstalt gleich mit einem Stammcapital von 2000 Mark ausgestattet werden konnte, ins Leben gerufen; das Recht der Ernennung von Ehrenmitgliedern durch den Vorstand, in Verbindung mit den Vertrauensmännern, zugestanden; den Prinzipalen, sofern sie während ihrer Gehilsenzeit dem Verbände beigetreten sind, Stimmrecht zuerkannt; der bisherige Kreis Sachsen in zwei Kreise getheilt und zwar in Kreis Leipzig (Stadt und Vororte) und Kreis Königreich Sachsen mit Vorort Dresden; eine neue Einrichtung: „Ortsvorsteher zur Unterstützung der Ge schäfte des Vertrauensmannes" geschaffen; neben dem Börsenblatt das Leipziger Correspondenzblatt als Verbandsorgan genehmigt; und zu dem Gesetze über die eingeschriebenen Hilfscassen nahm man vorläufig eine abwartende Stellung ein. Wenn die Vorstandsergänzungswahl als ein Gradmesser der augenblicklichen Verhältnisse betrachtet werden dürfte, dann müßte der Buchhandel als solcher im starken Niedergange begriffen sein, da der große Verband aus den Reihen dieses Standes keine Re präsentanten zu gewinnen vermochte, sondern dazu die Hilfe des Papierhandels und Buchdruckes in Anspruch nehmen mußte; die beiden neuernannten Vorstandsmitglieder gehören diesen Geschäfts zweigen an. Es läßt sich der Eindruck nicht abweisen, daß die alljähr lichen Versammlungen wirklich recht überflüssig erscheinen (neben ganz bedeutenden Unkosten und fortgesetzter Statutenflickerei) und ebenso gut oder besser auch officiell auf dem Papiere, durch die Schrift, diejenigen Fragen entschieden werden können, welche größere Kreise berühren. Schon jetzt ist aus nahe liegenden Gründen vorher alles besprochen und zum guten Theile abge macht und, wo ja eine Entscheidung gefährdet scheint, wird mit Hochdruck der Hebel angesetzt und dieser heißt: Cabinetssrage. Versammlungen aller fünf Jahre, im klebrigen Abstimmung hübsch zu Hause in den Kreisen und Zusammenstellung aller Ja- und Nein-Stimmen würde unbedingt ein echteres Spiegelbild geben von den wirklichen Anschauungen der Allgemeinheit, als bisher, wo ein Abgeordneter ganz offen erklären darf, entgegen dem ihm gewordenen Mandate zu stimmen. — r — r. Briefwechsel. Herrn I. H. jun. in L. — Die eingesandte „Rechtsfrage" kann sich nicht znr öffentlichen Ausstellung eignen, indem es eben durchaus keiner Frage unterliegt, daß aus dem bloßen Besitz eines Verlang zettels, dessen Gegenstand für den Aussteller erwiesenermaßen unaus geführt geblieben ist, sich von Seiten des bezüglichen Besitzers keine rechtliche Forderung begründen lasse» kann.
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