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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1925
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- 1925-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1925
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- Deutsch
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-4 S. M. 64-—. S- M. S4.—. — Musti-ivi-ivn l'oll, 7; Rabatt wird alcht gewährt. platzvorschrlfieo ULveeblodlich Mitglieder: 1. 6. (nur ungeteilt) 12S.—. -Übrige Selten-Rationierung des Dörsenblattraumes, sowie -preisstalge- '/, 6.105.-. ^S.5S.-, ^6.30.-. >Nichtmitgl.1.S.(nurunget.) ** rungen, auw ohne besondere Mitteilung im Linzelfall 240.—. «Übrige S.: V, 6. 210.—, ^ 6. IIS.—, ^ 6- 60.—... jederzeit Vorbehalten. — Beiderseitiger Erf.-Drt Leipzig. 8snk: ^00^, — Poslsok.-Itlo.: 1346S —por»n»pi».: SuninHoi-lili». 70856 — Suokdüi»»« Nr. 1L« (R. SS). Leipzig, Dienstag, den 7. Juli 1925 V2. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Stenographischer Bericht über die ordentliche Hauptversammlung des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 10. Mai 1S2S, vormittag 10/- Uhr im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig. (Schluß zu Nr, 154,) Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim, Ruhr): Wir gehen dann weiter: Die Reparationsabgabe, — Devisengesetzgebung und Aufhebung der Auslandpreise in fremder Währung, — Ausverkäufe im Buchhandel, — Preistreibereirecht, — Urheber- und Verlags recht, Bernhard Hartmann (Elberfeld): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dkitteilung des Vorstandes über den jetzigen Stand der Schutzfrist gibt mir zu großen Bedenken Veranlassung, Es ist ja sehr erfreulich, daß der Buchverlag und der Kunstverlag an der dreißigjährigen Schutzfrist sesthalten, die uns ja vollständig in Fleisch und Blut übcrgegangen ist; aber es ist bedenklich, daß es dem Musikalienverlag wiederum vom Ausland nahegelegt wird, sich von uns zu trennen und im Musikverlag die fünfzigjährige Schutzfrist einzuführcn. Meine Damen und Herren, es ist nicht das erste Mal, daß das Ausland auf uns einen solchen Druck ausgeübt hat. Als wir im Jahre 1908 auf dein Internationalen Verlcgerkongreß in Madrid waren, wurden wir auf das allerempfindlichste überrascht durch einen nicht auf der Tagesordnung stehenden Antrag des italienischen Musikver legers Ricordi, der von dem Verlegerkongretz eine einmütige Entschließung des Inhalts forderte, daß der gesamte Buch-, Kunst- und Musikalienhandel der Welt sich für die fünfzigjährige Schutzfrist einsetze. Wir Deutschen waren, wie gesagt, aufs höchste über rascht und beschlossen einmütig, uns dagegen auszusprechcn. Es ist niir aus jenen Tagen noch die Rede des Herrn Artur Seemann in der schönsten Erinnerung, Er war von uns dafür gewonnen, unseren Wünschen Ausdruck zu geben, und legte nun in ganz aus gezeichneter Weise unfern Standpunkt dar. Meine Damen und Herren, er fing französisch an zu sprechen; als er aber ln msäins iss kam und warm wurde, sagte er: »Meine Herren, jetzt muß ich mich meiner Muttersprache bedienen!» und dann redete er es sich vom Herzen herunter, daß wir an der dreißigjährigen Schutzfrist sesthalten würden. Meine Damen und Herren, ich will hier nicht auf die Sache selbst eingehen; ich will nur sagen: Wir müssen dagegen Ein spruch erheben. Aber wie das nun damals im Jahre 1908 gekommen ist, muß ich Ihnen noch erzählen. Der Vorstand des Börsenvereins hat nach feiner Rückkehr ein Gutachten, einen Bericht über die Tagung in Madrid an den Reichskanzler erstattet. Es war für den Herbst desselben Jahres eine Konferenz der Regierungen in Berlin angosetzt, auf der die Berner Konvention weiter ausgebildet werden sollte, und da stand auch die allgemeine Einführung der fünfzigjährigen Schutzfrist auf der Tagesordnung, Dem Vorstande des Börsenvereins ist es gelungen, unsere Regierung davon zu überzeugen, daß wir das nicht mitmachen könnten. So ist diese Entschließung gefallen. Seitdem find siebzehn Jahre verstrichen. Es ist schon einnial im Reichstag über diese fünfzigjährige Schutzfrist, über haupt über die Erweiterung der Schutzfrist, gesprochen worden, und es ist ein neuer Gesetzentwurf cingcbracht worden. Dieser Gesetzentwurf hieß Isx Losima, (Heiterkeit,) Sie werden sich alle erinnern, welche Bewandtnis es damit hatte. Der Reichstag hat cs aber auch hier bei der dreißigjährigen Schutzfrist bewenden lassen, und so möchte ich heute an den Vorstand des Vörsenvereins die Bitte richten, feinen Einfluß auf den Musikalicnverlegerverein auszuüben und den Musikalicnverlegcrverein zu bitten, mit uns gemeinsam für die Beibehaltung der dreißigjährigen Schutzfrist cinzutreten und die Einwirkungen des Auslandes abzutveisen, (Bravo!) Robert Lien au (Berlin): Meine Damen und Herren, auf Veranlassung des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler und des Deutschen Musikalienverlegervereins möchte ich als Antwort auf die Rode unseres Kollegen Hartmann mit kurzen Worten die Gründe anführen, welche für das Gebiet des deutschen Musikalicnhanidels die Einführung der fünfzigjährigen Schutzfrist zweck mäßig erscheinen lassen: 1, Wertvolle Musik bedarf einer längeren Einführnngszcit als wissenschaftliche oder belletristische Literatur, Die Mehr zahl unserer großen Komponisten ist erst nach ihrem Tode populär geworden, viele sogar erst längere Zeit nach ihrem Tode. 1425 vörlcnbtatt t. den Deattchcn Buchhandel. SL. Jahrgang.
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