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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1925
- Strukturtyp
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- 1925-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1925
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- Deutsch
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Tode des Urhebers. Nach unserem geltenden Recht ist ein Druck werk, auch eine Komposition, 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers gegen Nachdruck bzw. Ausführung geschützt; die Frist verlängert sich, wenn das Werk noch nicht 10 Jahre lang vor dem Tode veröffentlicht bzw. aufgeführt war, um die fehlenden Jahre, also wenn das Werk erst im Todesjahre des Urhebers erschienen ist, auf 40 Jahre. In unseren Nachbarländern Frankreich, Belgien, auch in England, Däne mark und Norwegen dauert die Schutzfrist statt 30 Jahre 50 Jahre. Die übrigen Länder Europas haben sich größtenteils der deutschen Regelung angeschlossen. Die Schiller-Stiftung wünscht nun die all gemeine Ausdehnung der Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre und ist dazu veranlaßt durch die Tatsache, daß Witwen und Nachkommen verdienst voller Schriftsteller, wie z. B. Mörike, Storm, Bodenstedt, darben müssen. Nicht nur der alte Syndikus des Verbandes vr. W. Brandis, sondern auch der zweite Referent, vr. M. Bcnecke, sprachen sich gegen den Weimarischen Antrag grundsätzlich ans, weil es der gegen wärtigen Richtung unserer Gesetzgebung nicht entspräche, die Befugnis des Einzelnen, noch für die Zeit nach seinem Ableben geltende Ver fügungen zu treffen, weiter anszudehnen. Der heutige Mensch dürfe nicht auf den Lorbeeren seiner Vorfahren ruhen, sondern müsse für sich selbst sorgen. Demgemäß wurde die Anregung der Schiller-Stif tung auf Stärkung des Urheberschutzes zwar begrüßt, aber eine Ab gabe von dem Umsatz in Höhe von 5AI des Ladenpreises nach Ablauf der jetzigen 30jährigen Schutzfrist für ausreichend angesehen, um etwaige Not der Witwen und Nachkommen der Autoren zu lindern und zu gleich junge Talente fördert! zu können. Auf diese Weise würde verhindert, die literarisch wertvollen Werke der Allgemeinheit länger als bisher vorzucnthalten. Schließlich entsprach die Tagung einem Wunsche der Frankfurter Ortsgruppe, die wünscht, mit anderen Bernfsvereinen und dem Börsen- vcrcin der Deutschen Buchhändler gemeinsam ein Handbuch her- anszngeben, das über Verleger (Buch-, Zeitschriften- und Zeitnngs- vcrlag) tunlichst erschöpfende Auskunft gibt, besonders mit Rücksicht auf die Belange der Schriftsteller und Journalisten, besonders also über ihre Richtung, den Bedarf und die Höhe der Honorare. Die Knrhausvcrwaltung der Stadt Wiesbaden hatte der Tagung eine sehr wohlwollende Unterstützung durch Gewährung von Verhand- lnngsränmen und freien Eintritt in die Kuranlagen gewährt. I)i-. Br. Der historische Roman als Begleiter der Weltgeschichte. Führer durch das Gebiet der historischen Romane und No vellen. Von vr. Hermann Bock (-f-) und vr. Karl Weitzel. Erster Nachtrag, enthaltend die Erscheinungen der Jahre 1920 —1924. (Lehrmeister-Bücherei Nr. 765—767.) Leipzig, Hach- meister L Thal, 1925. 88 S. kl. 8°. Ladenpreis 90 Pfennig. Es ist sehr erfreulich, daß dem verdienstvollen Hauptwerk (Lehr meister-Bücherei Nr. 535—544), das ich früher an dieser Stelle (Bbl. 1920, Nr. 238) besprochen habe, ein Nachtrag gefolgt ist. Nicht weniger als 164 historische Romane und Novellen der Jahre 1920—24 sind darin besprochen, und da es sich immerhin nur um eine Auswahl handelt, so kann inan daraus ersehen, daß diese Nomangattung sich jetzt wieder einer besonderen Gunst erfreut. Der Nachtrag schließt sich im wesentlichen an das Hauptwerk an, doch sind jetzt die meisten Besprechungen selbständig, während früher viele den literarischen Zeitschriften auszugsweise entnommen waren. Dadurch ist die Beurteilung einheitlicher geworden. Wenn sie auch im allgemeinen wohlwollend referierend ist, so läßt sie doch auch eine gewisse Kritik nicht vermissen. In der Aufnahme der deutschen Werke ist der Verfasser ziemlich weitherzig verfahren, indem er auch solche ausgenommen hat, die lediglich als bessere Unterhaltungsromane be trachtet werden können, dagegen hat er die ausländischen historischen Romane (von wenigen, zudem unbedeutenden Übersetzungen abge sehen) unberücksichtigt gelassen, vermutlich weil sie ihm nicht zugänglich waren. Leider sind die rein bibliographischen Angaben unvollständig. Es lag kein Grund vor, die Vornamen aller Verfasser abzukürzen. Auch hätte man das Erscheinungsjahr und die Seiten- bzw. Bände zahl angeben können. Die Preisangabe war zwar früher nicht gut möglich, aber jetzt wäre sie doch immerhin wünschenswert, wenn auch in einzelnen Fällen noch eine Änderung erfolgt. Beigegeben ist wieder ein doppeltes Verzeichnis (nach Verfassern und nach Titeln geordnet). Wer das Hauptwerk besitzt, wird sich auch diesen Nachtrag anschaffen müssen. Beide zusammen leisten als Nachschlagewerke gute Dienste, nicht bloß dem Litcratursreund, der sich speziell für historische Romane interessiert, sondern auch dem Sortimenter, der seinen Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen will. Tony Kellen. Kroker, Ernst: Handelsgeschichte der Stadt Leipzig. Die Entwicklung des Leipziger Handels und der Leipziger Messen von der Gründung der Stadt bis auf die Gegenwart. Leipzig: Walter Bielefeld Verlag 1925. (339 S.) kl. 8°. (Beiträge zur Stadtgeschichte. VII.) Leinen Mk. 12.—. Die Geschichte des Leipziger Handels zu schreiben, war keiner be rufener als der nun im wohlverdienten Ruhestände lebende Leip ziger Stadtbibliothekar Professor vr. v. Ernst Kroker, der durch seine zahlreichen Arbeiten zur Leipziger Stadtgcschichte allen Leip zigern, die am Werden ihrer Stadt Interesse haben, wohlbekannt ist. Das hübsch ansgestattcte, ein sehr handliches Format aufwciscndc Buch geht jedoch über den Nahmen einer H a n d e l s geschtchte weit hinaus und kann ganz allgemein als Abriß der bisher noch fehlenden Wirt- schasts- und Sozialgeschichte Leipzigs bezeichnet werden. Unverkennbar gehört dabei die persönliche Neigung des Verfassers vorwiegend der älteren Zeit; der Entwicklung in den letzten hundert Jahren ist nur etwa ein Drittel des Buches gewidmet. Die wechsel- volle, an Höhen und Tiefen reiche Entwicklung des Leipziger- Handels geht ans der Lektüre des Krokerschen Buches ungemein an schaulich hervor; dabei beschränkt sich der Verfasser keineswegs nur aus die Darstellung der allgemeinen Entwicklungstendenzen, sondern er beschäftigt sich in sehr fesselnder Weise auch mit dem Schicksal der einzelnen größeren Leipziger Handelshäuser. Das Blich bringt daher auch dem Familienforscher viel Interessantes. Im Nahmen der Ent wicklung des allgemeinen Handels sind auch der Buchhandel — und zwar sowohl Sortiment wie Verlag — und die Messen, denen Leipzig ja zum guten Teil seine kommerzielle Blüte verdankt, gebührend be rücksichtigt. In der Gegenwart, in der wieder eine gewisse »Meß- deprcssion« fcstzustellen ist, dürste Krokers Urteil über die Entwick lung des Messewesens interessieren: »Die Klagen über den Verfall der Leipziger Messen sind nicht neu; sie ziehen sich durch die Jahr hunderte, und schon ihre häufige Wiederholung läßt darauf schließen, daß sie mehr die Oberfläche als den Kern der Sache treffen. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß man über den einzelnen kleinen Schwankungen des Handels seine große allgemeine Entwicklung über sah. Man darf aber bei der Würdigung solcher Klagen nicht bei ein zelnen Jahren oder Jahrzehnten stehen bleiben, sondern man muß Jahrhunderte überblicken, dann kann man fcststellen, daß die Leipziger- Messen von den ältesten Zeiten an bis auf die Gegenwart in einem langsamen Emporsteigen begriffen sind, das zwar manchmal durch Stillstand oder Rückschritt vorübergehend unterbrochen und in der Gegenwart einer gewaltigen Umwandlung unterworfen, aber doch nie mals auf die Dauer gehemmt worden ist«. Zahlreiche Anmerkungen, die dem wissenschaftlichen Benutzer einen genauen Quellennachweis bieten, ein Namenverzeichnis sowie eine sechs Seiten umfassende Subskribcntenliste sind dem sehr verdienstvollen Krokerschen Werke an- gefttgt. vr. Karl Thalheim. Für die buchhändlerische Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Redaktion des Börsenblattes, Leipzig, Buchhändlerhaus, Gerichtsweg 26, zu richten. Vorhergehende Liste 1925, Nr. 216. Bücher, Broschüren usw. ^ n 2 6 iA 6 r kür den Luelr-, Xnn 8 t - und kluZikaNen- b a n d e I. Xr. 37 v. 11. September 1925. Wien. ^U8 clem In- balt: Änderung der vo8tgebübren. Die A u s w e r t u n g s g e s c tz g e b u n g. Gesetz über die Auswer tung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz) vom 16. Juli 1925. Dargestellt und kommentiert von vr. Hans Fritz Abraham, Rechtsanwalt am Kammergericht. Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925. Darge stellt von vr. Rudolf Loebinger, Rechtsanwalt am Kammcrge- richt. (Deutsche Wirtschaftsgesetzc. Band 4.j Berlin: Reiniar Hobbing. 1925. 420 S. Leinen Mk. 12.—. veek'8ebe Verlagsbuebb., O. U., 08kar Leek, klvn- cben: ^Verde8ebrikt: ckokann68 Volkelt: ^estke1i8ede und pbi- 1o80pbi8ebe 8ckrikteo. 8 8. Börsenblatt f. den Deutschen Buchhanbel. VL, Jahrgang. 1869
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