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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1925-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1925
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- Deutsch
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>- 222, 22. September 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dltchn. Buchhandel. 14183 hierdurch nicht entstehen, zumal da das Personal sich bald an diese Änderung gewöhnt haben wird. Ebenso verfahren wir bei Verbuchung der Kreditverkäufe in die Kladde, indem auf der Originalrechnung die Nettopreise in Buchstaben erscheinen und auf der Kopie bei Verbuchung in Zahlen umgercchnet werden. Die Ubertragungsbuchungen für das Jour nal werden durch diese Vorgänge verdoppelt und erhalten folgen den Charakter: 1. Kladde: Warenausgang zum Einkausswert Journal: Lagerkonto Haben — Verkaufskonto Soll. 2. Kladde: Warenausgang zum Verkaufswert Journal: Verkaufskonto Haben — Debitorenkonto Soll. 1. Ladenkasse: Barverkäufe zum Einkaufswert Journal: Lagerkonto Haben — Verkaufskonto Soll. 2. Ladenkasse: Barverkäufe zum Verkaufswerl Journal: Verkaufskonto Haben — Kassakonto Soll. Indem dann am Schlüsse des Monats eine Saldierung des Lagerkontos und des Verkaufskontos vorgenommen wird, ist das gewünschte Ergebnis, Ermittlung des Lagerwertes und des Bruttogewinns ohne Inventur, erreicht. Es mutz natürlich be rücksichtigt werden, datz eine absolute Genauigkeit nicht erzielt werden kann, da Verluste durch Diebstahl usw. nicht erfaßt werden können. Immerhin würde das Ergebnis in Form einer voll ständigen Zwischenbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung den Ansprüchen der Finanzämter im Falle des H 15 des Steuerüber leitungsgesetzes genügen. Sollte eine rückwirkende Änderung der Buchführung in dieser Form unmöglich sein, so kann zum Mittel der Schätzung Zuflucht genommen werden, allerdings auf Kosten der Genauigkeit. In diesem Falle würde man durch Stichproben einen Durchschuitts- rabatt der Verleger ermitteln und den Umsatzwert des der Bilanz unterliegenden Zeitabschnittes um diesen Durchschnittsrabatt, ge wöhnlich 35—40^, vermindern, um Lagerwert und Bruttogewinn einzuschätzcn. Immer aber wird eine nach dem neuen System aufgestellte monatliche Zwischenbilanz dem Geschästsleiter ein wertvolles Hilfsmittel für die weitere Entwicklung seines Unternehmens sein. U. Verlag. Ebenso wie für das Sortiment wird die Zwischenbilanz auch für den Verlag von nicht zu unterschätzendem Werte sein, be sonders dann, wenn es sich um Fälle wie vorliegenden Antrag auf Stundung der Einkommen- bzw. Körpcrschaftsstcuer-Voraus- zahlungen gemäß Z 15 StüG. handelt. Obwohl in der großen Mehrzahl der Verlagsbetriebe die amerikanische Buchführung ein- gcsührt sein dürfte, ist es unmöglich, ohne besondere statistische Arbeiten den Lagerwert und den Bruttogewinn rechnerisch sest- zustellen. Will man ähnlich wie beim Sortiment eine Zergliede rung des Warenkontos vornehmen, so müssen folgende drei Kon ten in organischen Zusammenhang gebracht werden: Herstellungskonto — Lagerkonto — Verkaufskonto. Im Soll des Herstellungskontos sammeln sich die gesamten Herstellungskosten der Vcrlagswerke, die durch Übertrag wiederum dann auf den einzelnen Konten des Verlags-Skontros erscheinen. Ausgabe der letzteren ist es ja bekanntlich, den Herstellungspreis der einzelnen Werke zu ermitteln. Es dürste nun nicht mehr schwerfallen, auf Grund des Lagerbuches bzw. des Abliescrungs- buches der Buchbinderei den Herstellungswcrt der gesamten, monatlich fertiggestellten Verlagsvorräte zu ermitteln, der dann als Eingang von Fertigfabrikaten auf der Sollseite des Lagcr- kontos erscheinen müßte. Der Gcgenposten wäre aus die Haben seite des Herstellungskontos einzusetzen, dessen Saldo nun jeweils die in die unfertige Produktion investierten Werte darstcllen würde. Der Umsatz wird einerseits durch die Auslieferungsbüchcr mit dem erzielten Werte festgestellt, andrerseits durch die Statistik, deren Ergebnisse ja bekanntlich zur Kontrolle der Auslieferungs- Bücher herangezogen werden. Das durch die Statistik geschaffene Material kann nun er gänzt werden, indem der Umsatz der einzelnen Werke mit den Herstellungskosten in Verbindung gebracht wird. Man richtet zu diesem Zwecke ein Umsatzbuch ein, in welchem eine monatliche Zusammenstellung des Absatzes der verschiedenen Werke einge tragen wird: a) zum Herstellungswert, d) zum erzielten Wert, d. h. zum Verkaufswert. Die Endsummen dieses Buches ergeben dann die gleichen Journalbuchungen, wie es im ersten Teil dieses Aufsatzes über das Sortiment angeführt wurde, also: 1. Umsatz zum Herstellungswerl Lagerkonto Haben — Verkausskonto Soll. 2. Umsatz zum Verkaufswert Verkaufskonto Haben — Debitorenkonto (bzw. Kassa- kontol Soll. Das Ergebnis wird dann ebenfalls eine rechnerische Er mittlung des Lagerwertes und des Bruttogewinns ohne Inventur sein und dem Verleger wichtige Aufschlüsse über den Gang seines Unternehmens geben. Dom Wiener Buchhandel. An dieser Stelle habe ich kürzlich von der Absicht der Re gierung gesprochen, im Strafgesetze einige Abänderungen jener Bestimmungen zu treffen, die sich auf die Verbreitung unsittlicher oder unzüchtiger Literatur beziehen. Es scheint nun, daß die gesetzgebende Körperschaft für die nächste Zeit mit so dringlichen, zeitraubenden Arbeiten wichtiger Art derart überhäuft ist, daß an eine baldige Erledigung der geplanten Lex Bettauer (wie sie von mancher Seite genannt wurde) nicht zu denken ist. So hat sich denn das Bundeskanzleramt entschlossen, an die staat lichen Behörden einige Weisungen zur Bekämpfung der mehr und mehr um sich greifenden Schmutzliteratur zu erlassen. In diesem Erlasse wird vor allem auf den K 12 des neuen Paß gesetzes aufmerksam gemacht; dieser bestimmt, daß auf Antrag einer Unterrichtsbchördc oder eines Jugendamtes die Bundes polizeibehörde oder die politische Behörde erster Instanz für ihren Amtsbereich bestimmte Druckwerke, die durch Ausnützung der jugendlichen Triebe das sittliche Wohl der Jugend gefährden, von jeder Verbreitung an Personen unter 18 Jahren ausschließen und ihren Vertrieb durch Straßenverkauf der Zeitungsvcrschleißcr überhaupt untersagen könne. Es wird weiter betont, daß auf diesem Wege keineswegs bloß gegen Jugendschristen der Schund literatur, sondern überhaupt gegen alle Druckwerke vorgegangen werden kann, die das sittliche Wohl der Jugend gefährden und durch Verbreitung im Wege des Straßenverkauses der Zeitungs- vcrschleißer jugendlichen Personen besonders leicht zugänglich ge macht tvekden. Erfahrungsgemäß spielt aber auch der Verkauf durch Ta baktrafiken bei der Verbreitung von Druckschriften der Schundliteratur eine große Rolle. Der Erlaß erinnert nun daran, daß bereits in früheren Jahren sämtlichen Trasikverschleißern die Schaustellung und der Verkauf von pornographischen Preßerzeug- nifsen und Erzeugnissen der Schundliteratur (Indianer-, Detektiv- goschichten usw.) allgemein verboten wurde. Gegen jene Trafik- verfchleitzer, die gegen dieses Verbot handeln, ist durch die Finanzbehörden mit Konventionalstrafen vorzugchen und ihnen für den Fall der wiederholten Zuwiderhandlung die unnachsicht- liche Entziehung der Trafikführung anzukündigen. Endlich wird an das seinerzeit erlassene Verbot der Schaustellung und des Ver kaufes pornographischer Presfeerzeugnif.se durch Bahnhossbuchhand lungen erinnert und zugleich aufgctragen, gegen Zuwiderhan delnde eventuell mit der Kündigung des Pachtvertrages vorzu gehen. Einige Tageszeitungen bezichtigen die Regierung, daß sic durch diesen Erlaß die Tendenz angöbe, die Preßfreiheit auf zuheben; von amtlicher Stelle wird betont, daß diese Absicht nicht bestehe, daß man aber im Sinne großer Bevölkerungskreise daran denken müsse, gewisse Auswüchse der Literatur zu beseitigen. Die Gerüchte, die über den Stand der Rikola Ver- l ag s - A k 1 i e n - G c s e lls ch a f t im Umlaufe waren, haben sich als durchaus nicht zu pessimistisch herausgestellt. So schlimm, wie die kürzlich veröffentlichten Bilanzziffern die Lage kenn zeichnen, dürsten die bedauernswerten Aktionäre cs sich nicht ge dacht haben. Mit nahezu sieben Milliarden Kronen wird der I8S8>
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