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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1925
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X 22Z. 29. Septcillb^r 1925. Steöarrioneller Teil. vörsendlatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14626 ihren Negierungen die sich noch ablehnend verhaltenden Postverwal tungen veranlaßt werden, ebenfalls der Gebiihrenverbillignng auf Grund besonderer Vereinbarungen zuzustimmen. E r ni ä ß i g t e Gebühren sind eingesührt: Ermäßigte Gebühren sind eingeführt für je 100 x — 6 Pfg. jedoch bis 50 F — 3Pfq. sür Zeitungen und Zeit schriften. die unmittel bar von den Verlegern kündigungen oder An preisungen dienen sol len schastliche Werke, die zwischen gelehrten An stalten ausgetauscht werden nach Äthiopien Äthiopien Äthiopien Belgien Elfenbeinküste — Frankreich Frankreich Franz.-Gutnea - — — Franz.-Sudan Franz.-Sudan Franz.-Sudan Jugoslawien — — Lettland Lettland Lettland Marokko (m.Ausschluß Marokko (m.Ausschluß Marokko (m. Ausschluß der spanischen Zone) der spanischen Zone) der spanischen Zone) Mauritanien Portugal Portugal Portugal Rsunion Rumänien Rumänien Rumänien Senegal — — Syrien u. Großlibanon — — Togo(sranz.Verwaltg.) Tschechoslowakei — Tunis Tunis Tunis Union d.Sozialistischen Union d.Sozialistischen Union d. Sozialistisch. Sowjet-Republiken Sowjet-Republiken Sowjet-Republiken Änderungen. F r e i m a ch n n g s z w a n g. Alle Sendungen, außer Briefen und einfachen Postkarten, müssen schon bet der Auflieferung vollständig freigcmacht sein. Nicht oder unzureichend freigemachte Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen, sowie Postkarten mit Antwort karte, deren beide Teile bei der Einlteferung nicht vollständig frei gemacht sind, werden nicht mehr befördert. Sie werden den Absen dern zur nachträglichen vollen Freimachung zurückgegeben oder, wenn dies nicht möglich ist, als unbestellbar behandelt. Nachnahme n. Die Nachnahmebeträge sind sowohl bei Briefsendungen als auch bei Paketen mit Ausnahme van Ägypten und China in der Wäh rung des Aufgabelandes anzugeben. Nachnahmen (Briefsen dungen und Pakete), deren Beträge ans ein Postscheckkonto des Absenders im Bestimmungsland g u t g e s ch r i e b c n wer den sollen, sind dagegen in derWährung des Bestimmungs- landes auszustellen. Es sind weder Nachnahmen-Pvstanweisungen, noch Etnzahlungsvordrucke des Bestimmungslandes beizufügen. Nur bei Sendungen nach dem Saargebiet müssen Zählkarten für den inneren Verkehr des Saargebiets beigcfügt sein, auf denen der Betrag nicht ausgefüllt ist. Drucksachen. Als Drucksachen sind nicht zugelassen: durchlochte Notenstücke für Musikautomaten: unter Verwendung van Bnchstabenstempcln hcrgestellte Abdrücke; Papierwaren, wenn der Aufdruck offensichtlich nicht das Wesent liche des Gegenstandes ausmacht. Hinsichtlich der z u l ä s s i g e n Angaben lauten die Bestimmun gen fortan wie folgt: Bei allen Drucksachen dürfen außen oder innen: Name, Stand, Beruf, Firma und Anschrift des Absenders und des Empfängers, ferner Tag der Absenkung, Unterschrift, Fernsprechnummer, Tclegrammanschrift und Telegrammschlüs sel sowie Post- und Bankkonto des Absenders handschriftlich oder mechanisch angegeben werden; Druckfehler berichtigt werden; gewisse Worte oder bestimmte Teile des gedruckten Wortlauts gestrichen, unterstrichen oder durch Striche umrahmt werden, wenn dies nicht in der Absicht geschieht, eine persönliche Mit teilung herzustellen. Ferner sind folgende handschriftliche oder mechanische Angaben oder Zusätze gestattet: bei Bücherzetteln und Sammellisten für buchhändlerische Werke, für Bücher, Zeitungen, Stiche und Noten: die bestellten oder angeborenen Werke, sowie der Preis dieser Werke; in Anzeigen über Abfahrt oder Ankunft von Schiffen: Tag und Stunde der Abfahrt und Ankunft, die Namen der Schiffe und der AbfahrtS-, Anknnfts- und Zwischenhäfen; bei Neiseankündtgungeu: der Name des Reisenden, der Tag, die Stunde und der Ort, den er zu besuchen gedenkt, sowie die Örtlichkeit, wo er absteigt; ans Ansichtskarten, gedruckten Besuchskarten sowie auf Weihnachts und Neujahrskarten: gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezei gungen oder andere Höflichkeitsformeln mit höchstens fünf Worten oder fünf Anfangsbuchstaben der üblichen Art; bei Berichtigungsabzügen: Änderungen und Zusätze, die die Berichtigung, die Form und den Druck betreffen, sowie Bemerkungen wie »Druck- fertig«, »Gesehen. Druckfertig« und alle sonstigen Ver merke dieser Art, die sich auf die Herstellung des Werkes beziehen; reicht der Raum nicht ans, so können die Zusätze auf besonderen Blättern niedergeschrieben werben; aus Modebildern, Landkarten usw.: die Ausmalung; bei Preislisten, Anzeigenanerbieten, Börsen- und Marktzetteln, .Handelsrundschreiben und Geschäftsanzeigen: Zahlen und alle sonstigen Zusätze, die als Bestandteile der Preisbestimmung anzusehen sind; auf Büchern, Druckschriften, Zeitungen, Lichtbildern, Stichen, Noten und überhaupt auf allen literarischen oder künstle rischen Erzeugnissen, die gedruckt, gestochen, lithographiert oder autographiert sind: eine in einer einfachen Huldigung bestehende Widmung; bei Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften: Titel, Tag, Nummer und Bezeichnung der Veröffentlichung, der der Ausschnitt entnommen ist. Schließlich ist es auch zulässig: den Berichtigungsabzügen, gleichviel ab verbessert oder nicht, die Urschrift beizufügen und Büchern, Zeitungen, Druckschriften, Bildern, Noten usw. eine Rechnung beizulcgen, die sich auf den übersandten Gegen stand bezieht. Postkarten. Die Länge der Postkarten darf nicht mehr als 14,8 und nicht we niger als 10 em, ihre Breite nicht mehr als 10,5 und nicht weniger als 7 em betragen. Postkarten, die in der Länge 15 em erreichen, werden bis auf weiteres nicht beanstandet. Wertbriefe und Wertpakete. Der Wert ist in der Reichswährung in lateinischen Buchstaben und in arabischen Ziffern anzugeben. Die Paketkarte zu Wertpaketen mußte bisher einen Abdruck des Siegels in Lack oder Blei tragen, das zum Verschluß der Sendung gedient hatte. Künftig genügt eine genaue Wiedergabe des Sicgelbildcs oder des Petschaft- oder Plombcnzeichens. Pakete. Mitteilungen auf dem Abschnitt der Paketkarte. Der Absender kann künftig auf dem Abschnitt der Paketkarte Mitteilungen hinzufügen, die sich auf die Sendung beziehen. An irgend welche Bedingungen oder Vorbehalte ist die Hinzufttgnng solcher Mit teilungen nicht mehr geknüpft. Zwang zur Vorausverfttgung über das Paket für den Fall der U n z u st e ll b a r k e i t. Der Absender muß in jedem Falle im voraus bestimmen, was mit seinem Paket geschehen soll, wenn es nicht ausgehändigt werden kann. Diese Erklärung, die in französischer oder in einer im Be stimmungsland bekannten Sprache abznfassen ist, ist auf das Paket selbst (am besten unmittelbar unter der Abscnderangabe) und auf der Rückseite der Paketkarte (an der dafür vorgesehenen Stelle) zu setzen und vom Absender zu unterschreiben. Die Erklärung und die Unterschrift des Absenders können handschriftlich oder mechanisch (durch Druck, mittels aufgeklebter Zettel usw.) hcrgestellt werden. Der 1956*
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