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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1924
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- 1924-09-24
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- 24.09.1924
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225, 24, September 1924, Redaktioneller Teil. «Srtenll-U s, d, Dtzchn, Buchhandel, l2gk5 — Anfang Februar: Jakob Kneip, Aus eigenen Werken; — Anfang März: Otto BrueS, Aus eigenen Werken; — Anfang April: Ernst Thrasolt, Aus eigenen Werken, In Stolp sPommern) hat die Buchhandlung Oskar Eulitz eine Literarische Gemeinde gegründet, um mit ihrer Unterstützung gute Vortragende nach Stoip ziehen zu können. Im Wintersemester 1924/LS sind folgende Veranstaltungen vorgesehen: September: Hans Balzer: Humor der deutschen Dichtung; — Oktober: Prof, vr, Wreszinski: Grab des Tut-ench-Amon, Lichtbilder-Vortrag; — November: Max Jungnickel: Aus eigenen Werken; — Dezember: vr, Börries, Freiherr von Münchhausen: Balladen- Abend; — Januar: Bill Vesper: Aus eigenen Werken; — Februar: AI brecht Schaefser : Aus eigenen Werken; — März: Di, F r i e d r i ch C a st e l l e : Annette von Droste-Hülshofs; — März: ' Vilma Mönckeberg: Was sich die Völker erzählen; — April: Bruno H, Bürgel: Der Mars, Lichtbilder-Vortrag. Oskar Eulitz hat obige Veranstaltungen, um die Reisekosten zu verbilligen, zum Teil auch in Stettin, Stargard, Köslin, Kolberg, Schlawe, Rügen- waibe, Neustettin, Lauenburg, Danzig, Marienwerder untergebracht. Die Vortragenden suchen zum Teil auch Anschluß nach Ostpreußen und der Grenzmark Posen-Bestpreußen, Kollegen, die in diesen Gebieten für gemeinsames Arbeiten mit der Literarischen Gemeind« Stolp Interesse haben, «ollen sich an Oskar Eulitz in Stolp wenden. Ermäßigung der Fernsprcch- und Telcgraphengcbührcn, — Das Reichspostministerium wirb dem Ende dieses Monats zusammentreten den Bevwaltungsrat Vorschlägen, die Fernsprechgebühren in folgender Weise zu ermäßigen: An Stelle der jetzigen Ortsgefprächsgebühr von IS Pf sollen künftig für jeden Hauptanschluß erhoben werden für die ersten 100 Gespräche im Monat wie bisher IS Ps„ für das IM, MS 200, Gespräch tm Monat 14 Pf,, für bas LEI, bis ZOO. Gespräch im Monat 13 Pf, für das Akt. Ms 400, Gespräch im Monat 12 Ps,, für das 4SI. bis soo, Gespräch im Monat 11 Pf,, und für das SOI, und jedes weitere Gespräch im Monat jo Ps, Der jetzige Tarif ist so gestaltet, daß er die Wenigsprecher außer ordentlich begünstigt, dagegen haben die Vielsprecher mehr als vor dem Kriege zu zahlen. Zur Milderung dieser Härte soll die Orts- gesprächsgebühr mit steigender Gesprächszahl in der angegebenen Weise ermäßigt werden, Für Teilnehmer mit lebhaftem Sprechvcrkehr tritt gegenüber den jetzigen Gebühren ein Nachlaß bis zu fast 30 v, H, ein. Außerdem sollen die Gebühren für Ferngespräche auf Entfernungen von mehr als 200 km ermäßigt werden. Es werden künftig erhoben bei Entfernungen von 200 bis Zoo km statt 2,25 Mk, 2.10 Mk,, von Zoo bis 400 km statt 2,70 Mk. 2,40 Mk„ von 4V0 bis svo km statt 3,15 Mk, 2,70 Mk,, von 500 bis «00 km statt S,6V Mk, 3,— Mk„ von K00 bis 7V0 km statt 4,0S Mk, 3,80 Mk,, von 700 bis 8V0 km statt 4,S0 Mk, 8,70 Mk. ustv. Diese Ermäßigung kommt in erster Linie den Teilnehmern in den Grenzgebieten des Reiches zugute sowie denjenigen Kreisen, die Gespräche auf größere Entfernungen zu führen gezwungen sind. In diese Entfernnngsstusen fallen eine Reihe von wichtigen Verkehrs beziehungen, z, B, von Berlin mit Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Karls ruhe, Stuttgart, München, Königsberg usw. Die Ermäßigungen be tragen Mischen k,7 und 18 v, H, Ter mit dieser Regelung verbundene Einnahmeausfall stellt das Äußerste dar, was die Deutsche Reichspost unter den gegenwärtigen Verhältnissen vertreten kann. Eine end gültige Gebührenregelung muß hinausgeschoben werden, bis sich die Finanzen der Deutschen Neichspost mehr gefestigt haben und Ms die allgemeine wirtschaftliche Lage, namentlich die Verhältnisse am Geld markt, die Ausnahme von langfristigen Anleihen zu erträglichen Be dingungen gestatten. Eine allgemeine Ermäßigung der Telegraphengebühren im Jn- landverkehr ist zurzeit nicht möglich. Es wird aber in Aussicht ge nommen, Brieftelegramm« gegen ein« Wortgebühr von 10 Ps, einzu führen, Ferner sollen Li« Auslandtelegraphengebiihren dadurch herab gesetzt werden, daß der Goldfranken statt mit 90 mit 85 umgerechnet wird. Wertpakete nach dem Saargebiet, — Von jetzt an können Pakete mit Wertangabe Ms zu 1000 Goldfranken nach dem Saargebiet zur Beförderung angenommen werden. An Gebühren für diese Pakete werden erhoben: 1. Paketgebiihr, — 2, Versicherungsgebühr von Ille i für je 300 Fr, der Wertangabe, — 3, Behandlungsgebühr von 10 c. Ist bei diesen Paketen der Wertbetrag in deutscher Währung oder in der Franlenwährung angegeben, so hat ihn die Aufgabe-Postanstalt in Goldfranken umzuwandeln. Umsang des Postscheckverkehrs im Deutschen Reich, — Zahl der Postscheckkunden Ende August 78k 331 Zahl der Postscheckkunden Ende Juli 784 274 Mithin Zugang im August 20S7 Aus den Konten sind im August ausgefiihrt 20 245ovo Gutschriften über 3 3S0 7KS000 Rcntenmark 128S5VV0 Lastschriften über 3 33S 892 000 Nentenmark Umsatz 32 MV Ovo Buchungen über K K87 157 000 Rentenmark, davon sind bargeldlos beglichen 5109 9S7V00 Nentenmark, Die Handelsbilanz im August aktiv. — Wie in der Sitzung des Zentralverbandes des deutschen Großhandels von dem ReichSwirt- schaftsminister mitgeteilt wurde, betrugen im August die Überschüsse der Ausfuhr über die Einfuhr zwischen 120 und 14ll Millionen Gold-- mark. Wie ist Stillschweigen auszulegcn? — Diese Frage ist je »ach den gegebenen Umständen des Einzelsalls verschieden zu beantworten. Es wird dabei stets die gesamte Sachlage Berücksichtigung finden und gewürdigt werden müssen. Besondere Beachtung verdient ein zu dieser Frage jüngst ergangenes Reichs gerichtsurteil vom 15, Mai 1924 (II 434/23). Ter Tatbestand war folgender: Nach mündlicher Verabredung bestellt« die Firma A, von der Firma B, fünfzig Tonnen Meten für den Export nach Holland zum Grundpreise von 33 Gulden für 100 KZ plus den bekannten Überpreisen, Für zehn Tage blieben zu den gleichen Konditionen weitere 25 Tonnen an Hand der Be stellerin, Die Verkäuferin bestätigte den Abschluß auf SO Tonnen Nieten und fügte dem Schreiben vom 19, Februar die Bemerkung an: Was die Zahlungsbedingungen anlangt, so müssen wir Sie wie beim letzten Geschäft wieder um Vorauszahlung in einem Guldcn- scheck bitten. Auch bei Vorauszahlung des Gesamtbetrags müsse sie sich Vorbehalten, daß bei Eingang der Kgrs nicht wesentlich unter dem heutigen liege. Die Firma A-, die Abnehmerfirma, ließ dieses Schreiben unbeantwortet. Erst ziemlich drei Wochen später, am 3, März, teilte sie B. mit, baß sie nunmehr die weiteren 25 Tonnen Nieten akzeptiere und um Bestätigung bitte. Auf ein Telegramm der 'Verkäuferin S, vom 8, März, worin diese um den Guldenscheck für Len ersten Auftrag bat, drahtete die Käuferin A„ daß sie die Tragung der Kursdifferenz ablehne. A, schrieb ferner am 9, März, daß sie mit den von der Verkäuferin gesetzten Zahlungsbedingungen Im Schreiben vom 19, Februar nicht einverstanden sei. Am 13, März teilte A, weiter mit, daß sie das Geschäft als nicht zuftandegekomme» an sehe und die inzwischen erteilte Spezifikation zurückziehe, B, erhob daraufhin Klage auf Schadensersatz für den entgangenen Gewinn, Vom Landgericht Düsseldorf wurde der Anspruch dem Grund« nach als zu Recht bestehend anerkannt, während das Oberlandcsgericht Düsseldorf die Klage abwies. Das Reichsgericht dagegen hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und folgendes ausgefiihrt: Angesichts des Umstandes, daß der Brief der Klägerin vom 19, Fe bruar, der Vorauszahlung und Tragung der Kursdifferenz fordert, nicht etwa ein vollständig neues, zwischen den Parteien vorher noch gar nicht besprochenes Vertragsangebot, sondern einen Abänderungs- und Ergänznngsvorschlag in bezug ans eine tags zuvor verhandelte, noch schwebende Licseruugsangelegenheit enthielt, war es nach kaufmän nischem Brauch Pflicht der Beklagten, auf das Schreiben unverzüglich zu antworten, widrigenfalls sie sich als mit dessen Inhalt einver standen behandeln lassen mußte. Eine andere Beurteilung wäre denk bar, wenn Klägerin arglistig andere, ihr vorteilhaftere Zahlungs bedingungen, als sie mündlich vereinbart waren, in das Bestätigungs schreiben ausgenommen hätte. Darum handelte es sich hier aber nicht, sondern um eine Ergänzung der am Tage zuvor getroffenen Verein barungen. Wenn Beklagte hierauf bis zum 9, März schwieg, so muß sie nach Treu und Glauben die Annahme ihres Einverständnisses gegen sich gelten lassen, M. Goethe-Woche der Volkshochschule Thüringen, — Die Volkshoch schule Thüringen veranstaltet vom 28, September bis 4, Oktober in Ilmenau, der Stätte von Goethes amtlicher und naturwissen schaftlicher Wirksamkeit, eine Goethe-Woche, Im Mittelpunkt steht ein Lehrgang, der die Vormittage auSfüllt und der durch Professor 1«Zö
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