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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1924
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- 1924-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1924
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- Deutsch
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X- 251. 24. Oktober 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14631 eine äußerst schwierige Situation entstehen. Naturgemäß wirkt die weitere Befestigung dieser beiden Metalle belebend auf das Geschäft in graphischen Metallen. Auch hier muß im Zusammenhang mit den obengeschildcrten Erscheinungen mit weiter starken Preissteigerungen gerechnet werden. Der Markt schließt mit folgenden Kursen: London: Zinn L 251.—.—/263.—.—, Antimon L 57.—.—/60.—.—, Blei L 35.—.—/36.—.—. Berlin: Metallsorten: Preise per 1 KZ am 15.10. 16.10. 17.10. 20.10. 21.10. 22.10 Weichblei 0.67 0.68 0.67 0.68 0.69 0.69 Bankazinn 4.76 4.75 4.70 4.80 4.90 4.90 99?Liges Hüttenzinn 4.65 4.65 4.60 4.70 4.80 4.80 Antimon Regulus 0.95 0.95 0.95 0.96 0.96 0.96 Raff. Kupfer 1.16 1.16 1.16 1.17 1.17 1.17 Stercotypmetall 0.75 0.76 0.75 0.76 0.77 0.77 Setzmaschinenmetall 0.74 0.75 0.74 0.75 0.76 0.76 Beschränkung der Haftpflicht durch Bank-Bedingungen. — Einem R e i ch s g e r i ch t s u r t e i l lag folgender für das Geschäftsleben außerordentlich bedeutungsvoller Tatbestand zugrunde: Eine Firma kaufte von einer Großbank tschecho-slowakische Kronennoten im Betrage von 87 000 Kronen. Die Lieferung bestand aus Tausendkronennoten des österreichischen Kaiserstaates, auf denen sich ein besonderer Stempelauf druck befand, aus dem die Gültigkeit der Noten in der Tschechoslowakei ersichtlich sein sollte. Unter der Lieferung war eine größere An zahl Falsifikate, d. h. Kronennotcn mit einem gefälschten Stempel aufdruck. Die Käuferin (Firma) erhebt deshalb Klage gegen das betreffende Bankinstitut auf Ersatzlieferung. Die Bank bestreitet erstens die Falschheit des Stempelaufdrucks und zieht sich vor allein auch auf ihre Lieferungsbedingungen zurück, die folgende Klausel ent halten: »Sollte sich innerhalb zehn Tagen Herausstellen, daß die Noten gefälscht sind, so erklären mir uns bereit, dieselben in umlaufsähige Stücke umzutauschen«. Die Einhaltung dieser vorgeschriebenen Frist sei aber nach Argumentation des Bankinstituts von der Käuferin (Firma) nicht beachtet worden. Nachdem Landgericht und Ober landesgericht der Klage stattgegeben und das Bankinstitut zur Liefe rung der entsprechenden Anzahl umlauffähiger Noten statt derjenigen mit gefälschtem Stempelaufdruck an die Firma verurteilt hatte, ver warf auch das Reichsgericht die von der Beklagten eingelegte Re vision und führte etwa aus: Es kann dahingestellt bleiben, ob die An nahme des Oberlandesgerichts begründet ist, wonach eine ganz andere Ware als die bedungene, nämlich falsch abgestempelte Noten statt echter Noten, geliefert worden ist. (Was für das Platzgreifen der dreißigjährigen Verjährungsfrist ausschlaggebend ist.) Jedenfalls haftet die Beklagte (Bankinstitut) nach § 437 des Bürgerlichen Gesetz buchs in vollem Umfange dafür, daß das Recht, das nach dem Willen der Parteien in den gelieferten Kronennoten verbrieft sein sollte, tatsächlich zu Recht bestand. Die Beklagte hatte der Klägerin (Firma) für die Echtheit des Stempelaufdrucks zu haften. Diese Haftpflicht hat die Folge, daß die Beklagte für die Stücke mit dem gefälschten Stempel aufdruck Ersatz leisten muß. Eine Verjährung kommt hier nicht in Frage, da die kurzen Verjährungsfristen des § 477 Bürgerlichen Rechts sich nur auf Gcwährleistungsansprüche wegen körperlicher Mängel von Sachen beziehen, den Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Haftung für den Bestand des verkauften Rechts (8 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) aber gänzlich unberührt lassen. Auf solchen Anspruch findet nur die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist Anwen dung. Die Beklagte meint noch, daß sie auf Grund ihrer Klausel von jeder Haftung frei sei, weil ihr die gefälschten Noten nicht inner halb zehn Tagen zum Umtausch vorgelegt worden seien. Auch hierin kann der Beklagten nicht beigetreten werden. Schon die Fassung der Klausel ist derart unbestimmt, daß darin ein Ausschluß der Gcmähr- leistungspflicht nicht gefunden werden kann. Die Beklagte spricht darin nur von ihrer Bereitwilligkeit zum Umtausch, sagt aber nichts darüber, ob sie von ihrer gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Ablauf der zehntägigen Frist befreit sein soll. Ohne einen derartigen Hinweis kann die Klausel nicht als eine Einschränkung der gesetz lichen Haftpflicht verstanden werden. Insbesondere konnte die Klä gerin diese Klausel nicht als eine Beschränkung der Haftpflicht der Beklagten erkennen. M. »Nietzsche-Feier« in Wiesbaden. — Die von der Hofbuchhandlung Heinrich Staadt in Gemeinschaft mit der Kurverwaltung ver anstaltete Festfeier aus Anlaß des 80. Geburtstages Friedrich Nietz sches gestaltete sich zu einer würdigen Ehrung des großen Philo sophen. Der Festredner Geh.-Nat Prof. vr. R. H. Grützmacher be handelte in abgeklärter Form den äußeren Lebensweg Nietzsches, um dann davon ausgehend das Lebenswerk des Philosophen in allgemein verständlicher Weise zu analysieren und zu erklären. Interessante Streiflichter warf er auf Nietzsches Einfluß auf seine Umwelt und seine Schüler, wobei er in längeren Ausführungen besonders der Lehre Spenglers vom »Untergang des Abendlandes« gedachte. Die irrige Vorstellung von Nietzsches Einfluß auf die deutsche Jugendbewegung, ebenso die irrige Auffassung des Aus lands, daß sich aus dem Willen zur Macht heraus unter Nietzsches Einfluß das deutsche Volk zu dem Weltkrieg habe treiben lassen, wußte er in treffenden Worten zu widerlegen. Daß das Leben und Werk des großen Zweiflers und Umstürzlers inzwischen zu fruchtbringendem Aufbau für eine deutsche Lebenserneuerung ge führt habe, zeige die ständig wachsende Bedeutung und Anerkennung Nietzscheschen Geistes und Wesens in weiten Kreisen des deutschen Volkes. Der erste Konzertmeister des Wiesbadener Kurorchesters Rud. Bergmann, begleitet von dem Pianisten Hans Göbel, verschönte die Feier durch meisterhafte Darbietung der ersten Beethovenschen Violin- sonate in V-Dur. Alfred Schmidt. Die Neichskunftwoche. — Die Vorbereitungen zur Reichskunstwoche, die von der Werkhilfe bildender Künstler, dem Verein Berliner Künstler, dem Neichswirtschaftsverband bildender Künstler, der Ber liner Sezession, dem Bund deutscher Gebrauchsgraphiker, dem Ver band der konzertierenden Künstler Deutschlands, dem Neichsverband deutscher Tonkünstler und Musiklchrer, dem Bund deutscher Schüler, dem Reichsverband deutscher Orchester, dem Neichsverband der deut schen Presse, dem Verband deutscher Bühnenschriftsteller und Kompo nisten, dem Deutschen Bühnenverein, der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger, der Vereinigung der Kunstverleger, dem Verein der Musikalienhändler, der Vereinigung der Kunstbuchhändler, der Ar beitsstelle zur Förderung deutscher Spitzenkunst für März 1925 geplant ist, sind nunmehr soweit gediehen, daß die praktischen Arbeiten in An griff genommen werden können. Sie werden von einer Reihe von Fachausschüssen besorgt. Ten Ausschüssen gehören u. a. an: Hans Baluschek, Max Pechstein, Richard Wilde, Karl Strecker, Ludwig Menzel, Franz von Stuck, Franz Weker, Richard Strauß, Bruno Walter, Ludwig Fulda, Sudermann, Gerhart Hauptmann, Hans Thoma usw. Die künstlerische Leitung hat der bedeutende Ausstel lungsarchitekt Bruno Möhring übernommen. Eröffnung einer pädagogischen Zentralbüchcrci in Wien. — Man schreibt uns: Am 18. d. M. wurde in feierlicher Weise durch Bürger meister Seitz die neugeschaffene pädagogische Zentralbiblivthek der Stadt Wien der Öffentlichkeit übergeben. Diese Bibliothek bildet das — zunächst — letzte Glied in den zahlreichen Maßnahmen, die die Ge meinde Wien zwecks Fortbildung der in ihrem Dienste stehenden Leh rerschaft getroffen hat und zu denen u. a. auch ein Pädagogisches Se minar sowie ein Experimentell-psychologisches Institut gehören. Sie hat den besonderen Zweck, alle im pädagogischen Dienst der Stadt Wien stehenden Personen mit der von ihnen benötigten schul- und fachwissenschaftlichen Literatur Zu versorgen und vertraut zu macken. Zu diesem Zweck ist ein allgemein zugängliches Lesezimmer geschaffen, in dem jede Neuerwerbung vierzehn Tage zur Benutzung aufliegt. Des weiteren ist die Errichtung von S o n d c r b i b l i o t h e k e n geplant, wie solche am Pädagogischen Seminar und Psychologischen Institut be reits bestehen, außerdem die eines Historischen Archivs, das die pädagogischen Werke aller Zeiten umfassen soll. Mit der Schaffung eines Archivs des deutschen Schulbuches und der deut sch e n I u g e n d s ch r i f t e n ist bereits der Anfang gemacht worden. Im Zusammenhang damit wird ein Verzeichnis aller noch in den ein zelnen Bezirks- und Lokalbibliothcken vorhandenen Bücher angelegt. Selbstverständlich wird die Bibliothek alle wichtigen pädagogischen und zahlreiche sonstige Zeitschriften des In- und Auslandes der Lehrer schaft zugänglich machen. Den Grundstock der Bibliothek bildet die jetzt der Gemeinde Wien gehörige Bibliothek der nieder-österreichischen Landeslehrerakademien mit etwa 10 000 Bänden, zu der noch einig? weitere Sammlungen übernommen wurden; auch einige Schenkungen und Gaben von privater Seite kamen der neuen Gründung in dankens werter Weise zu Hilfe, darunter die Eomcnins-Bibliothek in Leipzig mit einer wertvollen Leihgabe von 1283 Bänden. Im übrigen liegt Ausstattung und Unterhaltung selbstverständlich der Gemeinde Wien ob, die das Personal und das Inventar stellt sowie die Anschaffungs kosten für die Bücher und Zeitschriften trägt; es sind bis jetzt schon 1918*
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