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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1924
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- 1924-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1924
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Redaktioneller Teil. X° 255, 29. Oktober 1924. Vor allen Dingen ist in diesem Kreise bekannt, daß es auch in > Deutschland einmal eine Zeit gab, wo der Buchhandel den Ladenpreis nicht kannte. Ich meine die weit zurückliegenden Zeiten des Tanschverkehrs. Warum sollte nicht auch einmal eine Zeit kommen, in der der Ladenpreis vielleicht eine über wundene Form des buchhändlerischen Vertriebes ist? Vielleicht befinden wir uns in einem Übergang, aus dem sich die ge schilderte Entwicklung erklären läßt. Vielleicht haben die letzten Jahre den deutschen Buchhandel mit Riesenschritten vorwärts gerissen, und er strebt in seiner wirtschaftlichen Gliederung neuen Zeiten und neuen Formen entgegen. Die Lösung der von mir gestellten Vorfrage hängt davon ad, als was man den Ladenpreis ansieht; ob der Ladenpreis als etwas Vollkommener oder Unvollkommenes, Reformbedürf tiges betrachtet wird, ob er lediglich ein Entwicklungsstadium oder eine Vollendung ist. Dafür, daß das letztere zutrifst, könnte man Wohl nicht einmal seine lOvjährige Geltungsdauer ansühren, denn die Zeit des Tauschverkehrs war viel länger. Ich möchte aber zur Beweisführung für die Vorfrage nicht erst längere Ausführungen machen, sondern mich ganz kurz aus die in diesem Kreise bekannte Literatur beziehen, die seinerzeit im Kampfe Buchhandel contra Akademischer Schutzverein erschienen ist. Sie wissen, daß damals eine Fülle an Literatur heraus- kam. Ich möchte mich nur auf die Schrist von l>r. Paul Siebeck, dem Vater des jetzigen Mitgliedes des Börsenvcreinsvorstzmdes, beziehen: »Die Organisation des deutschen Buchhandels-, und auf die kleine, sehr temperamentvolle Schrift von vr. Wilhelm Ruprecht: »Der Ladenpreis im deutschen Buchhandel». Siebeck sagt z. B.: »Weshalb denn nur «an Ladenpreis, der vom Ver leger festgesetzt wird? Weil er im Warencharakter des Buches begründet ist. Man mag über letzteren denken, wie man will, soviel steht scsi, daß verschiedene Exemplare ein und desselben Werkes innerhalb einer und derselben Auslage in bezug auf Inhalt und Umfang keine Qualitätsunterschiede aufweisen. Der Zwischenhändler, der den Bezug eines bestimmten Buches vermittelt, kann es nur vom Verleger desselben be ziehen; er hat nicht, wie der Detailkaufmann meist, die Wahl zwischen verschiedenen Bezugsquellen. Folglich erhält auch der Konsument, wo immer er das Brüh kauft, stets die gleiche Ware. Weshalb sollte er die Ware in Tübingen anders zu bezahlen haben als in Leipzig?« Auch Friedrich Perthes sei noch angeführt. In seiner Schrift: »Der deutsche Buchhandel als Bedingung des Daseins einer deutschen Literatur« sagt er: »Der Buchhandel beansprucht billige Preise der Verlags- Werke und gleichmäßige Haltung der Fabrik-sVerlags-) Preise von seiten der Verkäufer sSortimentshändler) durch alle deutschen Länder. . . .- Das, was in diesen Worten niedergelegt ist, gilt sicher auch heute noch. Am Charakter des Buches als Monopolware, in mehr oder minder hervortretender Bedeutung, hat sich nichts geändert. Die Notwendigkeit der Bibliographien ist ebenfalls unbestreitbar, ebenso unbestreitbar erscheint mir die Zweckmäßigkeit der eigen artigen Vertriebsform des Buchhandels. Hier könnte vielleicht von seiten des nichtwissenschastlichen Verlags eingewendet wer den, er sei am Konditionsberkehr wensger interessiert. Im Gegenteil, bei festem Kaufe könne es dem Verleger, zumal da er nicht direkt ans Publikum liefere, gleichgültig sein, zu welchem Preis der Kleinhändler die Ware losschlügc: gerade die Art der freien Preisbildung, so könnte der Nichtwissen« schastliche Verlag sagen, müsse dazu führen, die Bücherpreise so niedrig als möglich zu schrauben und den Absatz infolge dessen zu heben. Dagegen ist allerdings die Frage zu erheben, ob denn schon feststeht, inwieweit nicht auch der nichtwissen- schastliche Verlag wieder aus den Vcdingtverkchr zurückkommcn werde. Vor allen Dingen aber hängt die Frage über die Not wendigkeit des Ladenpreises ab von der Einstellung gegenüber dem deutschen Sortiment und der in ihm verkörperten Vertriebs- form. Das deutsche Sortiment, insbesondere das Provinzialsorti ment, in seiner jetzigen Form und Ausdehnung steht und füllt mit dem Ladenpreis. Ruprecht bezeichnet in der von mir an geführten Schrift den Ladenpreis als die Schutzmauer des deutschen Provinzialsortiments. Um noch einen andern Ge währsmann hier anzusühren: William Heinemann, ein bekann ter Londoner Verleger, führte aus dem 4. Internationalen Ver legerkongretz aus: »Wir müssen zugeben, daß Ihr System die Möglichkeit geschaffen hat, daß Sortimenter auch an kleinen und entfernten Plätzen in einem von uns nicht geträumten Umfange existieren können.« Dieses Zeugnis des Auslandes ist bezeichnend genug, und das heule im Ausland noch vorhandene Bestreben, die Ver- triebsformen des deutschen Buchhandels nachzuahmen, dürfte tvohl für die Notwendigkeit der Erhaltung und für die Wichtig keit des Ladenpreises genug sagen. Schließlich kann man als Grund für die Notwendigkeit der Erhaltung des Ladenpreises auch das Bestreben in anderen Warenbranchen ansühren, zu der gleichen Entwicklung zu kommen, nämlich aus dem Gebiete der Markenartikel. Man geht von der Erwägung aus, daß ein vielfach hergestelller Waren artikel von absolut gleicher Qualität auch überall den gleichen Preis haben soll, und daß es zweckmäßig ist, wenn der Her steller unter Berücksichtigung des Verdienstes seiner Detaillisten diesen Preis selbst festsetzt, nicht aber der Kleinhändler, da der Fabrikant von höherer Warte aus Kaufkraft und Absatzfähig keit besser beurteilen kann als letzterer, der nur auf seinen kleinen Kreis eingestellt ist. Gegen den Ladenpreis ließe sich noch aus das Verhalten mancher wissenschaftlichen Verleger Hinweisen, die bei Sammel bestellungen und in bestimmten Fällen Vorzi^spreise geben. Man könnte sagen: Wenn hier schon das Prinzip durchbrochen wird, ist es dann überhaupt noch am Platze, sich darnach zu richten? Nun ist bekannt, daß an sich den ZK ll und l2 der Verkaussordnung ein durchaus gesunder kaufmännischer Gedanke zugrunde liegt, nämlich daß bei Sammelbestel lungen ein billigerer Preis gewährt werden könne als beim Einzelbezug, und daß es ebenso angängig sein müsse, de» Beziehern, wenn sie für die Herstellungskosten mit ausgekommcn sind, einen Vorzugspreis einzuräumen, weil sie an der Er zeugung der Ware finanziell beteiligt sind. Es muß Aufgabe der Organisation sein, darüber zu Wachen, daß mit diesen Ausnahmen kein Mißbrauch getrieben wird. Jedenfalls kann die Anweitdung der KZ ll und >2 in ange messenem Rahmen als eine vorsätzliche Schleuderei und als ein Beweis gegen den Ladenpreis nicht angeführt werden. Sieht man aber den Ladenpreis als das an, für das icb ihn betrachten möchte, nämlich als das Vollkommenste in der Preisbildung, so taucht die Frage aus, wie man ihn gegenüber den immer mehr zunehmenden Gefahren zu schützen hat, und welche Maßnahmen gegen seine Sabotierung zu ergreifen sind. Dabei gilt es meines Erachtens scharf zu scheiden zwischen den Fällen eines unbedingt notwendigen Schutzes und der Notwendigkeit eines klugen Nachgebens, insbesondere dort, wo die Durchführung straf fer und scharfer Maßnahmen vielleicht mehr ein übel als eine Besserung bedeuten würde. Man kann in diesen Dingen nacht alles bürokratisch über einen Kamm scheren. Man wird nicht immer gleich mit dem Chirurgenmesser zu kommen brauchen, um das schuldige Glied auszumerzen. In manchen Fällen wird der Versuch am Platze sein, den Sünder mit Güte und Milde wieder auf die rechte Bahn zu bringen. Manche Fälle werden zunächst vielleicht besser auf dem Wege der inneren Medizin, um beim Bilde zu bleiben, behandelt. Man sollte mit thcra- peutischen Mitteln ihnen beikommen und sie zu bekämpfen der suchen. Die heutige Tagesordnung stellt ja einige der Medikamente zur Debatte. Ich will, so reizvoll die Aufgabe ist, nicht näher darauf eingehen, sondern nur einige Probleme stichwortartig andeuten.
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