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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1924
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- 1924-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1924
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Redaktioneller Teil. 262, 7. November 1924. VT guzmann,Bruno,Hakenkreuz-Verlagu.Deutsch- s chr i st e uh a us, Hellerau b. Dresden, firmiert für Ver lag jetzt: KHakenkreuz-Verlag (Bruno Tanzmaun) und für Sorti ment: VDeutschschristenhaus (Bruno Tanzmann). fDir.f Urban, Adolf, Dresden. Leipziger Komm, jetzt: Cnobloch. sDir.s erlag Natur und Kultur A.-G., München, ging 1./X. 1924 an die Verlagsanstalt Tyrolia, G. m. b. H., Innsbruck, über, die das Geschäft unter der Firma Verlagsanstalt Tyrolia G. m. b. H., München, weiterführt. sDir.s Vcrlagsanstalt Tyrolia, G. m. b. H., Innsbruck, er- vffnete in München ein modernes Sortiment unter der Firma Buchhandlung der Verlags-Anstalt Tyrolia, G. m. b. H., München. lDir.j 'sVe r l a g s a n st a l t Tyrolia G. m. b. H., München, Schel- lingstr. 41. Buchsortiment u. Vcrlagsauslieferungsstelle der Ver lagsanstalt Tyrolia, G. m. b. H., Innsbruck. Gegr. 1917. (»-?- .25 970. — TA.: Tyroliaverlag. — V Schneider L Münzing. — d 9109.) Direktor: vr. Franz Wetzel. Leiter des Sortiments: Joses Fröhlich. Leipziger Komm.: 4 Cnobloch. sDir.s KW eidcmann ' s Bu ch h. u. Anti q., F r., (Heinrich Witt), Hannover. Der Juh. Heinrich Witt ist 7./X. verstorben. Inh. ist jetzt: Frau Helene Witt geb. Schumann. sB. 238.) I'W igankow, H., Berlin N 39, Chausseestr. 72. Verlag u. Buchdr. Buchb. (s°--> Norden 2789. — Handelsbank A.-G., Berlin C 2. — 01975.) Inh.: Erich Wigankow. Geschäfts!.: Ewald Meyer. Leipziger Komm.: Strellcr. (Dir.) kW in kl er, E., B e r l i n - N e u - T e m p e l h o f, Dreibundstr. 45. Buchh. u. Antiq. Gegr. 1./X. 1924. (»-z- Südring 2467. — d 140 876.) Inh.: Elisabeth Winkler. >v. Verkehrt nur direkt. sDir.s fZ i e m e ck, Marie, L M a r g. W u ch e r p f c nn i g, Potsdam, Brandenburger Str. 61. Buchh., Antiq. u. Leihb. Gegr. 1842. (TA.: Ziemeck, Potsdam.) Leipziger Komm.: >v. Volckmar. sDir.s * Den Verkehr über Leipzig haben wieder ausgenommen: Bärenreiter-Vcrlag, Augsburg-Aumühle. (Fleischer.) sB. 256.s Köhler's Buchh., Gust., Dora Wendt, Lauban. (Fcrnau.) sB. 257.) Verlag Sankt Georg G. m. b. H., Berlin. (O. Klemm.) sB. 256.s Kleine Mtteilunaeu. Zur Lohnbewegung im Buchdruckgcwcrbc. (Vgl. Bbl. Nr. 257, 258 u. 260.) — Im Anschluß an den Bericht in Nr. 260 d«S Bbl. sei noch ergänzend nachgetragen, daß an der Sitzung der Gauvorstände des Verbandes der Deutschen Buchdrucker auch Vertreter der übrigen gra phischen Arbeitnehmerorganisationen teilnahmen. In Berlin fand am 3. November (Montag) eine sogenannte Funktionär-Ver sammlung des Vereins Berliner Buchdruckergehilfen (Gauverein des Verbandes) statt, in der der S ch i e d s s p r u ch des Ncichsarbeits- minifteriums rundweg abgelchnt w u r d e. Es wurde der Be schluß gefaßt, in allen Berliner Druckereien am 4. November (Diens tag) die Forderung zu stellen, den Lohn in der Spitze um wöchentlich 10.40 Mk. zu erhöhen. Diese Forderung entspricht genau dem Ver längere der Arbeitnehmer in der Tarifkoinmission und vor dem Reichs arbeitsministerium, den Spitzenlohn von bisher 33.60 Mk. auf 44 Mk. zu erhöhen. Weiter besagt der Beschluß der Berliner Funktionär-Ver sammlung, daß in Druckereien, in denen die Forderungen nicht bewil ligt werden, sofort die Kündigung mit Wirkung ab 7. No vember einzureichen ist. Im Berliner »Vorwärts« wird noch bekannt- gegeben, daß Uber stunden während der Tauer des Lohnkonflikts gänzlich abzulchnen sind. Ter Schlußsatz lautet: »Die Funktionäre gaben zu erkennen, daß sie entschlossen sind, dem Herrenstand- Punkt der Unternehmer unter Anwendung aller ge werkschaftlichen Kampfmittel e n t g e ge n z u t r c t e n«. In dem Berichte des »Vorwärts« über die Gauvorsteher-Konferenz des Gehilsenvcrbanües wird u. a. auch gesagt, daß aus allen Teilen des Reiches Telegramme und Briefe eingelaufen seien, in denen die Entrüstung über den vom Schlichter des Neichsarbeitsministeriums ge fällten Schiedsspruch zum Ausdruck komme. An die Konferenz sei so gar das Verlangen gestellt worden, noch höhere Lohnforderungen, also über 44 Mk. hinaus, zu stellen und mit allen zu Gebote stehenden Mit teln durchzudrücken. Im Gegensatz zu den Breslauer Gehilfen haben die Berliirer Buch drucker geh ilfcn die Arbeit nicht sofort niedergelegt, sondern sind zur Kündigung, die eine Woche beträgt, übergegangen. Wenn man die Lohnforderungen der Buchdrucker etwas genauer unter die Lupe nimmt, so wird man, abgesehen von dem immer wieder kehrenden und unerfüllbaren Verlangen nach Nückdatierung der erhöh ten Löhne, diesmal außerordentlich erstaunt sein über das verlangte Maß der Lohnerhöhung. Der Sprung von bisher 33.60 Mk. auf 44 Ml bedeutet eine Erhöhung von 32A. Gcsamtkündigung im deutschen Buchdruckgcwcrbc. — Der Bc schlus; der Berliner Gehilfenschaft, am 4. November sofort eine Kün digung ab 7. November auszufprechen, ist vom Vorstand des frei- gewerkschaftlichen Verbandes der Deutschen Buchdrucker- auf das ganze Reichsgebiet ausgedehnt worden. In einem Aufruf an die Gehilfen schaft fordert der Vcrbandsvorstand auf, sofort den Spitzenlohn von 44 Mk. (statt wie bis 31. Oktober 33.60 Mk.) zu verlangen. Falls diese Forderung abgelchnt werde, solle das Arbeitsverhältnis mit der tariflichen Frist gekündigt werden. Wenn die Forderung bewilligt wird, soll von einer Kündigung abgesehen werden; bei Bewilligungen mährend der Künüigungszeit soll die Kündigung zurückgezogen wer den. Wörtlich heißt es in dem Aufruf dann weiter: »Sofortige Ar beitseinstellungen sind unbedingt zu vermeide». Während der Kün digungsfrist sind Überstunden abzulchnen. Überstunden bei Firmen, die bewilligt haben, können nach Prüfung der Verhältnisse nur im Einverständnis mit den Ortsvorständen geleistet werden. Wo zur zeit Mehrstundcn auf Grund des Arbeitszcitabkommcns eingcführt sind, find diese auch während der Kündigungsfrist zu leisten«. (Ter letzte Satz bezieht sich auf eine eventuell vereinbarte längere Arbeits zeit sstatt 48 Stunden bis zu 53 Stunden, für Maschinensetzer bis zu 51 Stunden j.) Der Vcrbandsvorstand spricht im Schlußsätze seines Aufrufs die Erwartung aus, »daß die gesamte Gehilfenschaft des Buchdru^gewerbes diesen Maßnahmen in ernster gewerkschaftlicher Ge schlossenheit Folge leistet«. Am 5. November begannen im Neichsarbeitsministerium unter dem Vorsitz des Oberregierungsrats I)r. Mewes nochmals Einigung-, Verhandlungen, die sich aber äußerst schwierig gestalten. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen, die sich auch um die von den Ver tretern des Deutschen Buchdrucker-Vereins beantragte Verbindlich- keitserklärung des Schiedsspruchs drehen, konnten wir bei Redaktions schluß noch keine näheren Mitteilungen erhalten. Richtlinien für die Einführung der Einheitskurzschrift. --- Nachdem die Negierungen des Reichs und der Länder den Juli-Entwurf 1922 als deutsche Einheitskurzschrift anerkannt hatten, wurde im Reichs ministerium des Innern am 17. Oktober 1924 unter Leitung von Staatssekretär Schulz eine Konferenz abgehalten, an der Vertreter aller Neichsressorts und Landesregierungen teilnahmen. Die Konfe renz hat einstimmig zunächst die amtliche Systemurkunde festgestellt und darauf gleichfalls einstimmig folgende Richtlinien für die Ein führung der Einheitskurzschrift in den Schulunterricht und in den amtlichen Verkehr beschlossen: 1. Spätestens am 1. April 1926 ist in allen öffentlichen höheren und Handelsschulen und, soweit möglich, auch in sämtlichen anderen Schulen die Einheitskurzschrift als Pflicht- oder Wahlfach einzuführen. In anderen Systemen als in der Einheitskurzschrift darf Unterricht in den Schulen nicht erteilt werden. Begonnene Lehrgänge können bis zum Abschluß fortge führt werden. 2. Soweit Behörden bereits eine Kurzschrift amtlich eingeführt haben, stellen sie sich binnen einer möglichst kurz zu bemcsfende» Frist auf die Einheitskurzschrift um. 3. Sämtliche Zentralbehörden sind verpflichtet, ihren Verwaltungs zweig daraufhin zu prüfen, inwieweit er sich auch über den bisherigen Umfang hinaus für die Einführung der Kurzschrift eignet, und in entsprechendem Umfang die Einheitskurzschrift als bald amtlich einzuführen. Die Aufstellung einheitlicher Mindcst- grundsätze bleibt Vorbehalten. 4. Alle Beamten und Angestellten sind darauf aufmerksam zu machen, daß nach Ablauf einer gewissen, nicht allzu lang zu bemcsseudeu Frist im Behördcuwesen nur noch die Einheits kurzschrift verwendet werden wird. Reich und Länder werden in ihren Behörden die Erlernung der Kurzschrift nach Möglich keit fördern. Ferner hat die Konferenz die Einsetzung eines behörd lichen Ausschusses für die Einheitskurzschrift be schlossen, der die weiteren Maßnahmen vorzubereiten hat, und eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die alsbald die Redeschrift fest setzen soll.
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