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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1924
- Strukturtyp
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- 1924-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1924
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- Deutsch
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x° 201. 27. August 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 11187 Die Tücken der neuen Drucksachenverordnung. Neue Leipziger Zeitung v. 21. August 1924. Wirtschaftskrise und Buchhandel. Leipziger Neueste Nach richten v. 20. August 1924. Antiquariats-Kataloge. Katalog 21: dloclorno Libliopkilio. 64 8. 536 klrn. K088I63, Iru88i8ek68 Antiquariat, Lori in XV 50, Lanke8tr. 9: Katalog 5: Lu88i8ek6 Literatur. 65 8. 909 krn. (In ru88i8cd6r 8pracde.) v. 2 akn L 9avn8eli, vr 6 8 ckon - 1, XVai86nkau88tr. 10: Kata log 309: ?diIo8opdi6. 41 8. 1219 klrn. Kleine Mlttellnngen. Bereinigung der Stadt-Adreßbuchverleger. — Die diesjährige Hauptversammlung der Adretzbuch-Verleger-Vereinigung findet, gleich zeitig mit der Tagung des Deutschen Buchdrucker-Vereins, in Han nover statt, und zwar Sonnabend, den 6. September 1924, nachm. 3 Uhr, im Hotel Mußmann (direkt am Bahnhof). Es ergeht an alle Adreßbuch-Verleger, die auf dem Boden unserer Vereinigung liehen, die Aufforderung, sich an dieser wichtigen Tagung zu beteili gen. Nähere Einladung mit Tagesordnung, falls deren direkte Zu- jenoung etwa versehentlich unterblieben ist, kann von Herrn Georg Schmidt-Nömhild, Lübeck, Mengstr. 16, bezogen werden. Buchhändler-Verband sür das (ehemalige) Königreich Sachsen. — Auf S. 11183 dieser Nummer ladet der Vorstand dieses Verbandes zur 45. ordentlichen Hauptversammlung nach Dresden ein. In Anbetracht der außerordentlich schlechten Geschäftslage hat er es für seine Pflicht gehalten, die Unkosten für den Besuch der diesjährigen Hauptversammlung auf ein Mindestmaß zu beschränken, und darum davon abgesehen, die liebliche Lausitz oder das stolze Erzgebirge sür die Tagung zu wählen. Er hat geglaubt, die Mitglieder, entgegen der Gewohnheit, in diesem Jahre nach Dresden, als dem am leichtesten zu erreichenden Mittelpunkt des Verbandsgebiets, einladcn und auch von allen größeren Festlichkeiten Abstand nehmen zu sollen. — Trotz dem sind natürlich die Damen zum gemeinsamen Mittag essen. das nachmittags 3 Uhr im Versammlungslokal stattfinden soll (Preis des Gedecks 4 Mark), herzlich willkommen. — Kollegen, denen Mittel und Zeit es erlauben, bereits am Sonnabend nach Dres den zu fahren, wird dringend der Besuch der Tcxtilausstellung emp fohlen. — Die Dresdner Kollegen hoffen doch eine Anzahl aus wärtiger Gäste von abends 7 Uhr an in der Ausstellung (Haupt restaurant) begrüßen zu können. Die Fachgruppe Sortimentsbuchhandel des Vereins der öster reichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler richtet nachstehende Bitte an die re ich-sdcut scheu Verleger, die der Verein einem weitest gehenden Entgegenkommen empfiehlt: »In einer Zahlreich besuchten Versammlung der Fachgruppe Sortiment des Vereins österreichischer Buch-, Kunst- und Musikalienhändler wurde lebhaft Klage Mährt, daß noch immer viele Verleger ihre Erzeugnisse mit ungenügendem Rabatt an die Sortimenter liefern. Es wurde der einstimmige Beschluß ge faßt. den Vereinsvorstaud z-u ersuchen, festzuftcllen, daß in Österreich ein Mindestrabatt von 40 Prozent bei Einzelbezug erforderlich ist, wenn nicht der Sortimenter mit Verlust oder doch ohne Gewinn arbeiten soll. Der Vorstand der Fachgruppe des Vereines entspricht diesem Beschlüsse, indem er dem Verlagsduchhandel von dieser einstimmig -gefaßten Ent schließung Kenntnis -gibt und ersucht, die Bezugsbedingungen entspre chend festsetz-en zu wollen«. Aufgehobene Geschästsaussicht. — Die Geschäftsanfsicht über das Vermögen der Firma Montanusverlag Hermann Monta nus -i n Siegen wird gemäß § 66 Abs. 2 Nr. 3 der Goschäfts-auf- sichtsverordnung vom 14. Juni 1924 aufgehoben, da drei Monate seit der Anordnung der Geschäftsaufsicht verstrichen sind, ohne daß ein ZwangAverglcich zustande gekommen ist. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 109 vom 23. August 1924.) Ausstellung von Literatur zur Jugendbewegung in München. — Die Münchner Filiale des Verlages derSchö n h e i t zeig! zur zeit mit gutem Erfolg eine Kollektivausstellung der Verleger der Ju gendbewegung, zu der auch di>e Verleger Dtederichs, Callwey, Piper, Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. 9l. Jahrgang. Zwißler, Fackclreitcr-Verlag, Adolf Saal und viele andere ihre Litera tur kommissionsweise zur Verfügung gestellt haben. Durch diese Unter- stütznng wird der Absatz gefördert. Da kein Kaulftzwang besteht, ist der Besuch außerordentlich rege und demzufolge auch der Absatz. Lohnverhandlungen im deutschen Buchdruckgewcrbe. — Nachdem die Verhandlungen innerhalb der Tarifkommisfion und auch -in einer engeren Kommission erfolglos .geblieben waren (stehe Bbl. Nr. 199, Seite 10998), erklärten sich die Parteien bereit, das Neichsarbeits- ministerinm zur Entscheidung anzurufen (also nicht das tariflich vor gesehene Zentral-Schlichtungsamt). Unter dem Vorsitz des Neichswirt- schaftsgerichtsrats vr. Königsberger begannen am Nachmittag des 22. August die Verhandlungen vor der vom Rcichsarbeits- Ministerium eingesetzten S ch l i ch t u n g s k a m m e r. In einer dreistündigen Aussprache vertraten die Tarifparteien vor dieser Kam mer ihren Standpunkt, wobei die Vertreter des Deutschen Buchdrucker- Vereins wiederholt erklärten, daß eine Erhöhung der seit 31. Mai festgesetzten und gegenwärtig noch gültigen Löhnenicht inFrage kom m en könn e, auch müsse die S o n d e rz u l ag e- für die beisetz ten Gebiete des Kreises II vom 1. August d. I? an in Fortfallko m- m c n. Die Arbeitnehmer-Vertreter bcharrten auf ihrer gegenteiligen Ansicht, sodaß diese Aussprache gleickfalls nicht zu einer Eiuiglmg führte. Hierauf beriet sich der Vorsitzende der Schlichtungskammer ge trennt mit den Arbeitgeber- und Arbeituehmerbeisitzern, und daun ver handelte die Kammer wieder gemeinsam. Gegen Mitternacht verkündete der Vorfitzende zwei Schiedslvräche. Der erste Schiedsfvrnch besagt, daß der bisherige, ans Grund freier Vereinbarung vom 25. Mai 1924 festgesetzte tarifliche Spitzenlohn von wöcheu-tlich 3 3.69 M k. bis zum 3. Oktober 1 924 a n f r e ch t e r h a l t e n w i r d. Diese Lohiifestfetzuiig ist am 17. September 1924 kündbar: wird sie an diesem Termin zum 3. Oktober 1924 nicht gekündigt, fo läuft sie je 4 Woben mit einer Küudiaiinasfrist von je 3 Woben weiter. Bei der Begründung dieses Schiedsspruchs erklärte der Vorsitzende, daß es nickt zu verkennen sei. daß das Buckdri'ckgewierbe eine sehr gute Kon junktur hatte. Diese berechtige aber nicht, jetzt neue Lohnforderungen zu stellen, zumal angesichts der ganz unklaren wirtschaftlichen Ver hältnisse. Hinsichtlich der Sonderzulage für das besetzte Gebiet wurde durch einen zweiten Schiedssp r u ch folgende Regelung getrof fen: Die Sovderzulage für das besetzte Oiebiet des Kreises II lR'hcin- laud-Westfaleu) wird vom 30. August bis 19. September 1924 auf 10^. vom 29. September bis 10. Oktober auf 7^^, vom 11. Oktober bis 31. Oktober auf 526 und vom 1. November bis 21. November auf 2^ ^ des Tariflohnes festgesetzt. Mit Wirkung vom 22. No vember 1 9 2 4 ab kom m tdie S om-d e r z n l a g e in Fortfall. Ans einer weiteren Fcftftelluug geht hervor, daß ein Rechtsanspruch aus die Sonderznlage für das besetzte Gebiet des Kreises II für die Zeit vom 2. bis 29. August nicht besteht. In der Begründung zu dem zweiten Schiedsspruch wird aber betont, daß den beteiligten Arbeit gebern jedoch ans B i l l i g k e i t s g r ü n d e n empfohlen wird, soweit die Sondcrznlageu über den 1. August 1924 hinaus bereits ohne oder mit Vorbehalt bezahlt sind, es dabei bewenden zu lassen und, soweit sie noch nicht bezahlt sind, sie innerhalb Monatsfrist nackzuzaWen. Das Ergebnis der diesmaligen Lohnverhandlungen im Buchdruck- gewerbc eut-svrickt in jeder Hinsicht den tatsächlichen wirtschaft lichen Verhältnissen, namentlich hinsichtlich der Lohnhöhe, sodaß die Annahme der Schiedssprüche durch die Arbeil-gebervertreter voraus gesetzt werden kann. Die Schlichtungskammer setzte die Erklärungsfrist für die Parteien bis zum 26. August, mittags 12 Uhr, fest. Fricdensporto sür Auslandspost. — Der Internationale Postkon greß in Stockholm faßte den Beschluß, d-ie Oiebühren für Briefe und Postkarten aus den Vorkriegsstand herabzusetzen, sodaß ein Brief ius Ausland mit 25 Goldcentimes und eine Postkarte mit 15 Goldcentimes frankiert werden soll. Die Stockholmer Konvention tritt mit dem 1. Oktober 1925 -in Kraft. Mit dicstm Beschluß wird auch der deutsche Ausländsbrief von 3 0 auf 20 Pfennig und die Anslands postkarte auf 10 Pfennig herabgesetzt werden. Verbilligte Geleitscheinc für Besucher der Kölner Herbstmesse. — Ans Antrag des Messeamts Köln ist die Geleitscheingebühr für Besucher der Kölner Messe aus dem unbesetzten Gebiet von 5.— auf 2.— Mk. er mäßigt worden. Die Mcssc-Gcleitschcine haben eine Gültigkeit vom 25. August bis 25. September. Sie sind unter Einreichung eines amt lich beglaubigten Personalausweises oder Reisepasses und zweier loser Photographien beim Messeamt Köln zu beantragen. Die Nentcnmark bleibt stabil. — Die deutsche Neutenbank teilt mit: Es mehren sich die Anzeichen, daß Gerüchte über eine angeblich in Aussicht stehende Entwertung der Nentcnmark verbreitet werden, 1155
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