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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1924
- Strukturtyp
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- 1924-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1924
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- Deutsch
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I I184v»rIkI>ri°tt I. d. DIIchL, vuchh»»dil. Redaktioneller Teil. W 201, 27, Attgust 1924, Zum Ort der nächsten Hauptversammlung wird Essen be stimmt. Von dm unter Punkt 6 der Tagesordnung behandelten verschiedenen Gegenständen führte die Aussprache über die be dauerliche Haltung der Firma Justus Perthes-Gotha zur An nahme einer im Börsenblatt bekanntgegedcnen Protestkundge bung, (Bbl, Nr, 191,) Reges Interesse fanden die sich an ein Schreiben der Wcr- bestelle knüpfenden Erörterungen, zu denen Herr Röder und Herr vr, Hetz wertvolle Anregungen gaben. Besondere Beach tung verdiente und fand der warmherzige Appell des Herrn Worm-Düsseldorf, doch nicht über oft kleinlichen Sorgen die große Idee der Werbung für das Buch, der idealsten Aufgabe des Buchhandels, zu vergessen. Nach getaner Arbeit versammelten sich Mitglieder und Gäste zu einem einfachen Mittagessen. Kölner Verlagsanstalten erfreuten uns mit freundlichen Gaben, und eine frohe Stimmung herrschte bald gegenüber dem Ernst des Morgens. Abends bot der Kölner Ortsverein seinen Gästen im Park haus neben einer vorzüglichen Bowle ein reiches Programm künstlerischer und heiterer Darbietungen. Ihm sei auch an dieser Stelle für seine Gastlichkeit herzlich gedankt, Münster, den 3. August 1924, vr, Heinrich Schöningh, Schriftführer, Staat und Schulbiichervertrieb in Finnland. Von Felix VLrkonyi. Nachdem der finnische Landtag im Laufe der Zeit nach dem Selbsländigwerden der Finnischen Republik das Gesetz über die allgemeine Schulpflicht eingeführt hat, ist auch das Verhältnis des Staates gegenüber den in den Volksschulen erforderlichen Schulbüchern in den Vordergrund getreten. Wie in Schwe den (siehe Bbl, 1924, Nr. 99>, so sind auch in Finnland mäch tige Hebel in Bewegung gesetzt worden, um die Bttcherversor- gung aus diesem Gebiete aus den Händen des regulären Buch handels in diejenigen des Staates hinüberzuführen. Hierbei verdienen zwei Fragen besondere Beachtung, nämlich die Ver - lagsübernahme sämtlicher Volksschulbücher durch den Staat und die unentgeltliche Versor gung sämtlicher Volksschulen mit B ü ch e x n und Schulmaterialien. Ein Staatsverlag für Volksschulbücher und Lehrmittel wurde bereits im Jahre 1919 in einer Eingabe sozialdemokra tischer Abgeordneter vorgeschlagen. Der Finnische Verlegerver- cin wandte sich infolgedessen an den Kulturausschuß des Land tages und forderte in seiner Eingabe eine vorhergehende sach gemäße Bearbeitung und Beleuchtung der Frage, damit über eilten Beschlüssen vorgebeugt werde. Der Kulturausschuß ließ sich hierdurch aber nicht beirren und vertrat den Standpunkt, daß eine sachgemäße Begutachtung des Entwurfes zwecklos sei, da ja diese Frage im Lande zum erstenmal zur Besprechung ge lange und somit auch keine Sachverständigen vorhanden wären, was paradox genug klingt. Die Minorität schloß sich allerdings dem Verlegerverein an, konnte sich jedoch nicht durchsetzen, wo durch die Beschlußfassung des Landtages und dessen Auftrag au die Regierung, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines Staatsverlages für Schulbücher zu ergreifen, erfolgten, ohne die Regierung oder andere Sachverständige vorher zu be fragen. Die Folge hiervon war, daß sämtliche Verlagsfirmen, die Schulbücher herausbringcn, sich mit einer Eingabe an die Re gierung wandten, wobei hervorgehoben wurde, daß ihre weitere Tätigkeit infolge des genannten Beschlusses erschüttert würde und daß sie infolgedessen derartige Schulbücher herauszugebcn nicht mehr gesonnen seien. Um jedoch dem hierdurch eintreten den Mangel an Schulbüchern für die Übergangszeit entgegenzu treten, erboten sich diese Verlegerfirmen, die notwendigen Volks schulbücher zu Lasten des Staates drucken und binden zu lassen, jedoch unter der Voraussetzung, daß der Staat auch die gesamten derzeit vorhandenen oder unter Arbeit befindlichen Auslagen von gangbaren Schulbüchern übernehme. Seitens der Regierung erfolgte hierauf der Bescheid, daß sie dieser Eingabe nicht Folge leisten könne, indessen mit Rücksicht auf eine eventuelle Unter- brechung in der Schulbücherversorgung bereit sei, bis zur end gültigen Übernahme des erwähnten Staatsverlages diejenigen Vorräte an Schulbüchern zu übernehmen, die sich innerhalb sol cher Disziplinen bewegen, in denen neue Lehrbücher durch den Staat zunächst nicht herausgebracht werden sollten. Über den Durchschnittsbedarf von drei Schuljahren sollte dieses Angebot jedoch nicht hinausgehcn. Mit Ausnahme der bereits vor dem Jahre 1920 begonnenen oder geplanten Schulbücher wurde in folge dieser bindenden Regieruugszusagc nun die Herausgabe von Schulbüchern seitens des Verlages fortgesetzt. In der Zwischenzeit ließ es sich die Regierung angelegen sein, vom Unterrichtsministerium eine Begutachtung und Vorschläge betreffs geeigneter Maßnahmen zu erhalten. In ihrer Antwort hierauf, die im Juni 1921 erfolgte, erbat sich die oberste Schulbehörde einen Aufschub von etwa einem Jahre, um sowohl die grundsätzlichen als auch die praktischen und wirtschaftlichen Durchführungsmöglichkeiten des Projektes einer genaueren Prü fung- unterziehen zu können. Zur Begründung dieser Antwort stützte sich die genannte Behörde auf den Umstand, daß die Ver lagsübernahme sämtlicher Schulbücher nicht nur eine Erweite rung der staatlichen Druckerei und Buchbinderei, sondern auch der hierzu dienenden Gebäude und ferner eine wesentliche Er höhung des Personalstandes herbeiführen müßte, woraus dann eine so bedeutende Kapitalerhöhung entstehen würde, daß es dem Staate kaum möglich wäre, die letztere aufzubringen oder gut zuheißen. Auch die oberste Schulbehörde würde mit einer neuen Bürde von Mehrarbeit belastet, wodurch deren Beamtenstab stark benachteiligt werden müßte. Man verschwieg auch nicht, daß die Ansichten bezüglich des ganzen Vorschlages in den Rei hen der Angehörigen der Schulbehörde ziemlich geteilt sind. Doch nicht allein die Behörden, sondern auch die Lehrer- schuft befaßte sich mit der Angelegenheit, In den Jahren 1920 und 1921 haben sich, auf den Ruf der Schulverwaltung hin, die Ver- treter der Lehrerschaft des ganzen Landes zusammengefunden und diese hochwichtige Sache durchgesprochen. Die Lehrerschaft hat sich mit Ausnahme einer verschwindenden Minderheit gegen den Staatsvcrlag und für die Beibehaltung der bisherigen Be wegungsfreiheit auf diesem Gebiete ausgesprochen. Die end gültige Entscheidung seitens der höchsten Behörde ist noch nicht gefallen. Die unentgeltliche Versorgung sämtlicher Schü ler der Volksschulen m i t Sch ulbüchern und Schulma - terialien ist im Gesetz über den allgemeinen Schulzwang vom 15, April 1921 festgelegt. Hiernach sollen die Gemeinden alle Volksschüler mit Lehrbüchern und anderen Lernmitteln aus ihrer Kasse versehen, wogegen der Staat den Städten gegenüber mit einem Viertel und den Gemeinden gegenüber mit zwei Dritteln zu den Unkosten beiträgt. Zu den sogenannten Lern- Mitteln der durch den Staat unterstützten Schüler zählen außer dcu Lehrbüchern auch die Schulhefte, Papier, Bleistifte, Schrcib- federn, Tinte, Wasserfarben, Farbstifte und Radiergummi, so weit sie für den Schulgcbrauch benötigt werden. Die Verteilung des gesamten Materials, oft auch der Bücher, geschieht durch die Gemeindebehörden, sodaß einem Mißbrauch gesteuert wird. Die Vermittlung des Bücherbedarfes erfolgt meist durch die ortsangesessenen Buchhändler, wenn sich auch bedauerlicher weise während der letzteren Zeit eine Neigung der Kommunal behörden, das Sortiment zu umgehen, nicht verleugnen läßt. Der Vorsitzende des Finnischen Verlegervercins, Alvar Renquist, hat in seinem, gelegentlich des sechsten nordischen Buch händlertages, der im vorigen Sommer zu Stockholm abgehalten wurde, erteilten Bericht über den Stand dieser Angelegenheit ganz recht, wenn er hervorhebt, daß durch diese Umgehung des steuerzahlenden Sortimenterstandes dessen Existenzmöglich- keiten zunichte gemacht werden und daß es durchaus nicht im Interesse des Staates oder der Gemeinden liege, diesem den Nährboden zu entziehen. Sind in Finnland doch während der zwei letztverflossenen Jahrzehnte nahezu 300 Provinzsortimente,
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