Stimmen aus dem Buchhandel: Bestellt ein Saarländer ein Buch bei einem ihm nicht bekannten Verleger, und dieser schickt eine Borrechnung, so kommt das Bestellte zu spät. I. Krämer, Saarbrücken. Börsenblatt IS25, Nr. r4 Der Verleger macht immer wieder die Erfahrung, daß die Zusicherung „Zahlung sofort nach Empfang" nicht erfüllt wird. Hermann Sroß. Hausarzt-B-rlag. Berlin-Steglitz. Börsenblatt IS2L, Nr. 2» Ich bezeichne diejenigen Verleger als Außenseiter, die sich heute noch des lächerlichen Systems bedienen, die kleinen und kleinsten Beträge, sowie Sendungen durch Nachnahme einzuziehen. Selbst bekannte Verlage, mit denen man seit Jahren in dauernder Verbindung steht, ziehen Pfennigbcträge auf diese Weise ein. L. Gail. i. H.: H. I. Kellner, Würzburg. Börsenblatt IS2S, Nr. 28 Zahlung nach Empfang! Die Hälfte der täglichen Post enthält diese Klausel; meist sind es Firmen, die über haupt noch nichts bestellten oder jährlich nur ein- bis zweimal ein Buch brauchen; von Verwendung für Neuigkeiten als Gegenleistung für das beanspruchte Vertrauen ist natürlich keine Rete. Sendet der Verleger unter Nachnahme, wird er als unkulant anzeprangcrt, Barsakiurcn werden in seltensten Fällen eingclöst, wenn diese Klausel unterstrichen ist; die Herren Kommissionäre verweigern sie „prinzipiell", obwohl sie mit der Bezahlung den Interessen ihres Kommittenten besser dienen würden als umgekehrt. Dabei handelt es sich meist um Bagarellbeträge, deren Einzug durch Jnkassofaktur jedenfalls nicht teurer und nicht umständlicher ist als die Überweisung vom Postscheckkonto. Kommen größere Posten in Frage, deren direkte Überweisung sich lohnt, und sind es solvente Firmen, auch wenn sic nur selten etwas bestellen, so er füllt der Verleger den Wunsch des Kunden im eigenen Interesse, aber auf die Gedankenlosigkeit beim Bestellen solcher Kleinigkeiten muß einmal hingewiescn werden. Sollten diese Zeilen überdies die Herren Kommissionäre veranlassen, sich von ihren Kommittenten Vollmacht geben zu lassen zur Einlösung von Fakturen, wenn die gegebene Vorschrift nicht buchstäblich erfüllt ist, so wäre ihr Zweck ebenfalls erfüllt. Curl Kobitzsch. Leipzig. Börsenblatt isr». Nr. 28 Daß eine für beideTeile so praktische Einrichtung, wie es die Bag ist, nicht längst von jedem Verleger und Sortimenter benutzt wird, ist für mich eine typische Erscheinung im Musikalien- und Buchhandel. Ls mag lein, daß auch der Bag- Verkehr seine Schattenseiten hat, jedenfalls sind sie belanglos gegenüber den wesentlichen Vorteilen, die er bekanntlich bietet. Man bedenke, was jede Postscheckübcrweisung an Zeit und Arbeit erfordert, dabei oft bei ganz geringfügigen Be trägen! (Sechsmaliges Einträgen des Betrages, davon zweimal die Mark in Worten, viermaliges Einträgen der Nummer des belr. Postscheckkontos, dreimaliges Schreiben der Firma des Gläubigers usw.!) Man könnte über diesen Zustand lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre. Albert Auer in der Zeitschrift „Musikaljenhandrl" IS2S, Nr. 4 Sichere Abhilfe für solche Schmerzen gewährt Sorge jeder Verleger, daß noch außenstehende Sortimenter, sorge jeder Sortimenter, daß noch außenstehende Verleger beitreten!