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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1924
- Strukturtyp
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- 1924-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1924
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- Deutsch
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eins ausgestattet wurde, daß eine Änderung der Satzungen nicht mehr gegen ihren Willen durchgesührt werden konnte und somit die Machtstellung derselben nur noch mehr Festigung erlangte. Zu bemerken ist noch, daß bei dem angekündigtcn Bruch mit dem Verein sich alle anderen Verleger dem Sortiment stützend bei gesellten. Das Ratengeschäft setzte bald auch die Regierung in die Zwangslage, dazu Stellung zu nehmen, was jedoch abermals Mißvergnügen hervorrief. Die von der Regierung eingesetzte Kommission konnte sich nämlich nicht einigen, und so trat denn -Gyldendal, obwohl der Mehrheit zur Seite stehend, abermals aus dem Verein aus. Der Austritt wurde damit begründet, daß der Verkauf von Büchern und die Errichtung neuer Verkaufs stellen durch die Vereinssatzungen gehemmt werden und daß der Verein trotzdem die Verleger zwingt, sich ausschließlich des Buch handels zu bedienen. Als dies geschah, verfügte der Verein über 380 Sortimenter- und 386 Auchbuchhändler-Kommittenten. Im April vorigen Jahres betrug die Anzahl der mit Gyldendal in Verbindung stehenden Agenten oder Gyldendal-Kommittenten 553. Diese sind kontraktlich gebunden, allen Bedarf, also auch fremden Verlages, nur durch Gyldendal zu beziehen und daher auch vom Buchhändlerverein nicht als rabattberechtigt anerkannt. Infolge des Bezuges durch Gyldendal können aber diese Firmen trotzdem Bücher jeden Verlages erhalten, sodaß der Ausschluß aus dem Verein oder vielmehr dessen Zweck rein illusorisch wirkt. Der Ghldcudalsche Verlag liefert nur an die Kopen- hagener Buchhändler direkt, während die Provinzbuchhändler gleich den Ghldendalschen Agenten von den Kreisdepots (Aus lieferungsstellen) der Firma versehen werden. Im Jahre 1922 wurden die Verkehrsbestimmungcn zwischen Verlag und Sortiment aufs neue geregelt. Die Erreichung der Mitgliedschaft im Dänischen Buchhändlerverein setzt eine schrift liche Empfehlung dreier Mitglieder und Dreiviertel der abgege benen Stimmen voraus. Die zwei oder mehr Stimmen besitzen den Mitglieder bilden den Verlegerrat, welcher darüber zu be stimmen hat, wer als rabattberechtigter Buchhändler zu gelten hat, und gleichzeitig auch die jeweiligen Verkehrsbestimmungcn regelt. Auch die Kaütions- und^Abrechnungsangelegenheiten fallen ihm zu. Im nordischen Buchhandel ist es näiyltch Be dingung, daß jede neu erösfnete Sortimentsbuchhandlung, um bei den Verlegern Kredit zu erhalten, eine gewisse Summe als Kaution hinterlegt oder durch schriftliche Bürgschaft gewähr leistet. Dies geschieht gewöhnlich dem entsprechenden Verein gegenüber und genügt dann zur Krediteröffnung seitens sämt licher Verleger, die der Organisation angeschlossen sind, sodaß eine besondere Übereinkunft bezüglich Kreditgewährung über flüssig wird. Wer vom »Verlegerverein» als Kommissionär oder Kommittent anerkannt wird, muß also schon »stillschweigend» vom Garantieversicherungs-Verein anerkannt sein. Die ord nungsgemäße jährliche Abrechnung wird ebenfalls durch einen Vereinsausschuß kontrolliert, und säumige Zahler werden durch diesen sowohl zur Pflicht gemahnt als auch bei Nichterfüllung aus der Kreditliste des Vereins gestrichen, wodurch dann deren weitere Tätigkeit oder Existenzmöglichkeit als Buchhändler unmöglich wird. Der jeweilige und für den ganzen Buchhandel gültige Kurs für ausländische Literatur wird durch den Dänischen Buchhänd- lerverein bzw. dessen besonderen Ausschuß festgelegt, wodurch eine Einheitlichkeit erzielt wird, die den Vertrieb der auslän dischen Literatur bedeutend erleichtert. Betreffs der Ausnahmebestimmungen für rabattberechtigte Buchhändler ist noch hervorzuheben, daß zweierlei Arten der Kommittenten-Annahme bestehen, und zwar entweder mit Kon ditionslager und vierteljährlichen Einzahlungen für feste Liefe rungen, während die allgemeine Abrechnung (Ostermesse) bis spätestens 1. April zu erfolgen hat, oder ohne Konditionslager und Barzahlung für sämtliche Sendungen. In diesem Falle wird von einer Kautionsstellung abgesehen, doch müssen 500 Kr. als Sicherheit für die Einhaltung der Verkehrsbestimmungen hinterlegt werden. Diejenigen Firmen, die sieben Jahre hinter einander ordnungsgemäß abgerechnet habe» und mit dem Abrech nungs-Ausschuß nicht in Konflikt gekommen sind, können von ihrer Kautionspflicht befreit werden. Die Kommittentenschaft gilt gewöhnlich nur für einen gewissen Platz, die Errichtung von Zweiggeschäften muß in jedem Falle besonders genehmigt werde». Indessen ist der größte Teil der zurzeit vorhandenen Sorti mentsgeschäfte noch vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen entstanden, doch haben die unsicheren Verhältnisse der Kriegs und der darauf folgenden Krisenjahre die Änderung her vorgerufen, daß diese Firmen, wie Wohl auch alle anderen, die während des ersten Halbjahres erhaltenen festen Sendungen am 1. Oktober auszugleichen haben, wogegen sie sich 3?S Zinsen gutbringen können. Im vorigen Jahre zählte man im dänischen Buchhandel 409 rabattberechtigte Buchhändler, obwohl während des Zeitraumes von 1914 bis 1917 386 Firmen hinzugekommen sind, die jedoch meist aus zweiter Hand bezogen haben und all mählich in das Gyldendalsche Organisationssystem hineingezogen wurden, wodurch etwa 300 Firmen dem Dänischen Buchhändler verein verloren gingen. Der Kommissionsbuchhandel ist schon seit nahezu hundert Jahren vorhanden gewesen und äußerte sich derart, daß die Provinzsortimente einen »Kommissionär» in der Hauptstadt Kopenhagen unterhielten, der sie gewöhnlich mit ihrem ganzen Bedarf, also aus einer Hand, versah und dies sozusagen im Nebenberuf, gleichsam aus Gefälligkeit besorgte. Dies mußte allmählich zur Gründung eines regelrechten Kommissions geschäftes im Stile des Leipziger Kommissionsplatzes führen, was jedoch nicht auf privatem Wege, sondern wie jetzt in Schwe den und Norwegen (in Finnland privat) auf genossenschaftlicher Grundlage geschah, indem nunmehr sämtliche Sortimenter durch die Verkehrsbestimmungen angehalten sind, sich ausschließlich der im Jahre 1914 gegründeten »Kommissionsanstalt des Buchhändlerverein s» in Kopenhagen zu bedienen. Ursprünglich wurde diese Kommissionsanstalt aus den durch zwölf Mitglieder des Buchhändlervereins beschafften Mitteln gegründet, und sie soll nur so viel aufbringen, als zu deren Be stand und Tätigkeit erforderlich ist. Seit 1921 steht sie unter der Aufficht des Dänischen Buchhändlervereins und des Provinz buchhändlervereins. Während die Vorsitzenden des Kopenhagener- und des Pro vinzbuchhändlervereins als stimmberechtigte Mitglieder des Dänischen Buchhändlervereins an dessen Sitzungen teilnehmcn und somit die Interessen des Sortimentes wahrnehmen können, findet das noch intimere Zusammenwirken zwischen Verlag und Sortiment im »Buchhändlerrat- statt, dem 6 Vertreter des Däni schen Buchhändlervereins und je 3 Vertreter des Kopenhagener und des Provinzbuchhändlervereins angehören, die sowohl als Schiedsrichter als auch bezüglich der Verkehrsbestimmungcn das letzte Wort zu sprechen haben. Die der Firma Gyldendal angeschlossenen Firmen haben sich in dem »GegenseitigenKautionsfondsderd li tt i scheu Buchhändler» zusammengefunden und wollen durch diesen den genannten Verlag vor eventuellen Verlusten, die durch Zahlungsunfähigkeit irgendeines Mitgliedes hervor gerufen werden könnten, schützen. Es sind wieder Bestrebungen im Gange, um den Verlag und das Sortiment unter einen Hut zu bringen und damit auch eine ersprießlichere Gestaltung der Dinge herbeizusühren. Zur Organisation des dänischen Buchhandels gehören auch eine Bu chh änd I e r I e h r anst alt, die von Zeit zu Zeit Kurse veranstaltet, der Gehilfenverein, der über eine Bibliothek, über Stiftungen und eine Stellenvermittlung wie auch über eine Altersversicherung und eine Zeitschrift verfügt, ferner der »Buch händlerklub» und der »Dänische Musikalienhändler-Verein». Das offizielle Organ ist die »vensli LogbsmIIsrriäoixlK». die jetz^im 70. Jahrgang erscheint und deren früherer Redakteur, Verlags- buchhändler Henrik Koppel, als Vertreter der Dänischen Buch händlerorganisation, das Referat über die Organisation des dänischen Buchhandels am 6. nordischen Buchhändlerkongretz zu Stockholm erstattet hat und auf dessen Ausführungen sich diese Darstellung stützt.
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