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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1924
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- 1924-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1924
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Redaktioneller Teil. X- lSl, 15. August 1924. Umgestaltung des Preisprllsungswcscns. — Die Pr kubische Regierung hat sich zur Umgestaltung des Preisprüfungswesens ent schlossen und sucht durch Vereinfachung des Systems der Notwendigkeit der Einführung dieser Kriegsorganisationcii in die wiederhergestellte normale Wirtschaft zu entsprechen. Der »Preußische Pressedienst» teilt darüber mit: Tie einschränkenden Maßnahmen beziehen sich zunächst aus eine Änderung des organischen Anfbaus zur Ersparnis non persön lichen und sachlichen Kosten und auf eine bestimmte Umstellung der bisherigen Arbeitsweise. Die notwendigen Arbeiten sind in jeder Provinz von einer mittleren Preisprüfungsstelle zu erledigen; Aus nahmen hiervon sind nur bei besonderen wirtschaftlichen Verhält nissen zulässig. Es werden nunmehr folgende mittlere Preisprüfnngs- stellen bestehen: bei den Oberpräsidenten in Königsberg, Schneidc- mühl, Breslau, Oppeln, Magdeburg, Stettin, Kiel, Hannover, Münster; bei den Regierungspräsidenten in Kassel, Wiesbaden, Osnabrück, Köln, Düsseldors; bei dem Polizeipräsidenten in Berlin. Die mittleren Preisprüfungsstelle» sind mit je einem Vorsitzenden und dessen Stell vertreter z» besetzen. Grundsätzlich wird der Ober- bzw. Regierungs präsident den Vorsitz fuhren. Die bisher als Leiter, Geschäftsführer usw. bezeichneten Personen können, soweit noch erforderlich, als Hilfs arbeiter beibchalten werden. Tie Hauptaufgabe der mittlere» Preisprüfungsstellen >st die allgemeine Beobachtung des Wirtschaftslebens, so weit es durch die Preisentwicklung der Güter und Leistungen beein flußt wird. Die Ausübung der Preisaussicht wird durch die genaue Kenntnis der Marktverhältnisfe sowie durch Hinblick in die Betriebs wirtschaft der wichtigeren Handels- und Gewerbezweige und die sonstige wirtschaftliche Lage gefördert. Die mittlere Preisprüfungs- ftelle wird mit Vertretern von Landwirtschaft, Industrie und Handel, der Banke» und Verbrauchcrorgänisationen sowie mit wirtschaftlichen Verbänden jeder Art und mit den Großbetriebe» enge Kühlung zu halten haben, um durch eine» Einfluß auf die Preisgestaltung die Stetigkeit des Wirtschaftslebens zu sichern. Die Gutachtertätigkeit der Preisprüfungsstellen ist künf tig grundsätzlich ans Fragen von allgemeiner Bedeutung zu beschrän ken. Die Erteilung von Nechtsgutachten ist immer abzulehnen. Fälle von nicht allgemeiner Bedeutung sind von den zuständigen örtlichen Preisprüfungsstellen zu begutachten, die auf diesem Gebiet leistungs fähiger als bisher werden müssen. Neue Bcstimmnngen zur Einkommen- und Körperschastsstcucr. — Der Neichsminister der Finanzen hat die bisherigen Durchführungs bestimmungen im Benehmen mit dem Reichswirtschaftsminister unter dem 8. August 1924 in folgender Weise ergänzt: 1. Wahlrecht der körperschaftsfteuerpflichtigcn Erwerbsgesell schaften. — Wegen der ungünstigen Wirtschaftsverhältnisse und des da durch bedingten Rückgangs der Umsätze bei einzelnen Gesellschaften ist de» industriellen Erwerbsgesellschaften, die bisher monatlich 1 vom Tausend ihres Vermögens als Vorauszahlung entrichtet haben, erneut das Recht gegeben worden, bis zum 17. August zu erklären, ob sie die Vorauszahlungen künftig nach den Betriebseinnahmen entrichten wol len. An diese Wahl bleiben sie dann für die Zukunft gebunden. 2. Übergang zur Versteuerung nach den Jstcinnahmen. — Bisher war dem Steuerpflichtige» die Wahl gelassen, ob er die Betriebsein nahmen nach dem »Soll«, d. h. »ach den Lieferungen, oder nach dem »Ist», d. h. nach den tatsächlich eingegangenen Zahlungen, versteuern wollte. Aus Gründen der kaufmännischen Buchführung war vielfach die Versteuenlng nach dem »Soll» üblich. Infolge der schlechten Krcdit- lage und der dadurch bedingten Zahlungsstockungen kann bei der Ver steuerung nach dem »Soll» eine gewisse Härle cintreten. Steuer pflichtige, die bisher nach dem »Soll» versteuert hatten, dürfen deshalb unter bestimmten Voraussetzungen zur Versteuerung nach dem »Ist« übergehen. Wie bisher muß auch in Zukunft für die Einkommen- sKörperschafts-j und Umfatzsteuervorauszahlunge» einheitlich verfah ren werden. S. Besteuerung einmaliger Einnahmen. — Einmalige Tantiemen und Gratifikationen, die erst im Jahre 1924 ans Grund von General- ^versammlungs- oder ähnlichen Beschlüssen ansgezahlt worden sind, unterliegen den Vorauszahlungen für 1SL4. Sofern sie bisher für 1924 nicht versteuert worden sein sollten, sind sie bei der nächst fälligen vierteljährlichen Vorauszahlung, d. h. am 10. Oktober 1924, nachträg lich zu versteuern. 4. Erleichterungen für leistungsschwache Steuerpflichtige und Ein kommen aus Vermietung. — Kür Einkommen aus Vermietung und für leistungsschwache Steuerpflichtige, die über KV Jahre alt, erwerbs unfähig oder in ihrer Erwerbssähigkeit beschränkt sind, sehen die Durchführungsbestimmungen, wenn cs sich um geringes Einkommen handelt, besondere Erleichterungen vor. Die neuen Bestimmungen galten znm erste» Mal bei den am 10. August fälligen Vorauszahlungen. Auswertung der deutsche» Guthaben in Polen. — Ter AuslanbSaus- schuß des Deutschen Anwaltvereins teilt mit: »Die deutschen Guthaben und Depots in Polen sind seit 4j4 Jahren beschlagnahmt und infolge dessen säst ganz entwertet. Die polnische Regierung glaubt für diese Schäden, welche Hunderte von Millionen Goldmark betrage», durch beschränkte Aufwertung jetwa 8—18 Proz.) und nunmehrig« Freigabe ausreichenden Ersatz zu bieten. Der Auslandsausschuß des Deutschen Anwaltoereins ist nach sorgsältiger Prüfung der Rechtslage zu der Überzeugung gelangt, daß die polnische Regierung sür die durch die Beschlagnahme verursachten Schäden voll verantwortlich ist, und daß derartige Ersatzansprüche mit Ausficht auf Erfolg beim Gemischten deutsch-polnischen Schiedsgericht geltend gemacht werde» können. Zwecks endgültiger Klärung der Angelegenheit werden bei diesem Gericht einige Fälle zur prinzipiellen Entscheidung anhängig gemacht werden. Bis zum Erlaß dieser Entscheidungen wirb empfohlen, keinerlei vor- behaltlose Vereinbarungen zu treffen, auch keine Abfindungserklärun- gen abzugeben«. Mctallmarktbcrscht der Deutschen Metallhandcl A.-8. Bcrlin- Oberschöneweidc vom IS. August 1924. — Die Auswärtsbewegung der Metallpreise auf dem Weltmarkt scheint im Augenblick ihr Ende er reicht zu haben. Dies ist zum Teil wohl daraus zurückzusllhren, daß neue Anregung für di« Aufwärtsbewegung fehlt, insbesondere da der Konsum zwischenzeitlich große Mengen Metall ausgenommen hat, und der Bedarf für die nächsten Wochen scheinbar gedeckt ist. ES läßt sich jedenfalls feststellen, daß die feste Tendenz dennoch anhält, wenn auch Schwankungen nach oben nicht mehr in dem Maße zu verzeichnen sind wie in der Vorwoche. Der Londoner Markt schließt wie folgt: Blei 1 SS.—.—/32.7/18, Zinn 1 2594-/259V>, Antimon 1 48.—.—. Berlin: Metallsortcn 7.8. Preise 8. 8. per 1 Kilo 11. 8. am: 12.8. 13. 8. 24 Weichblci 0,62 0,62 0,82 9,«2 9,82 Bankazinn 5,00 5,00 8,98 5,99 8,99 Hüttenzinn 4,90 4,90 4,95 4,99 4,99 Antimon, reg. 0,68 0,69 6,74 9,74 9,74 Raff.-Kupfer 1,15 1,15 1,1« 1,17 1,18 Stereotypemet. 0,72 0,72 V,71 9,71 9,72 Setzmasch.-Met. 0,71 0,71 0,7« 9,79 9,71 Vorstehende Preise verstehen sich hei dem Bezug von Waggon ladungen ab Wert. Die 1. Jahresversammlung des Verbandes Südwestdeutscher Schulgeographen findet vom 28. August bis 1. September 1924 in Stuttgart statt. Damit ist eine Lehrmittel-Aus stellung verbunden, mit deren Zusammenstellung die Geographisch- kartographische Abteilung der Verlagsbuchhandlung Fleisch hauer de Spohn in Stuttgart beauftragt wurde. Die Bestellungen sind erfolgt. Unverlangte Sendungen können wegen Raummangels nicht für Ausftellungszwecke in Frage kommen: es kann sich höchstens um Angebote solcher gewählter Werke handeln, welche die betreffende» Verleger für diesen Zweck als be sonders geeignet erachten. Derartige Angebote werben unverzüglich an die Ausstellungs-Leitung weitergeleitet, oder könne» auch unmittel bar an Fräulein Studienassessor Schönleber, Stuttgart, H a s e n b c r g st c i g e 18, gerichtet werben. Bnchhandlniigs-Gehilscn-Vcrein zu Leipzig. — Am Sonnabend, dem 39. August, findet im Gasthof Zweinaundorf das beliebte Som merfest des Vereins, verbunden Mil Sommernachtsball, statt, zu dem sämtliche Buchhandelsangestellte mit ihren Angehörigen einge laden sind. Ihre Mitwirkung haben zugesagt: die Gesellschaft für Bühnenspiele, der Orchesterverein Harmonie und ein Trommler- und Pfeifcrkorps. Die Keftfolge lautet: 2 Uhr: Stellen zum Fcstzug sBreitestr.. Eingang Bernhardstr.); s/-3 Uhr: Abmarsch nach Zwei naundorf; 4 Uhr: Bewirtung der Kinder mit Kaffee und Kuchen; 4—8 Uhr: großes Gartenkonzert; M Uhr: Beginn der Spiele sür Kinder. Zu gleicher Zeit beginnt: für Herren das Preisfchießen, für Damen das Preiskegcln. V-7 Uhr: Aufführung für Kinder: Wahr- heitsmündchen und Lügenmäulchen. Nach Beendigung Bewirtung der Kinder mit Würstchen und Semmel V-8 Uhr: Verteilung von Lam-
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