Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230623
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192306232
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230623
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-06
- Tag1923-06-23
- Monat1923-06
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X- 144, 23, Juni 1923, vörlnlblatt f. d. Lisch«. Buchhandel. Wir bitten, das im Börsenblatt Nr, 117 vom 23, Mat 1923 avgedruckle 14, Verzeichnis der Schlüsselzahl-Verleger entspre chend zu ergänzen, Leipzig, den 22. Juni 1923. Geschäftsstelle des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr, Ackermann, Syndikus, Buchmarr Von Friedrich Neinecke, Magdeburg, (Siehe zuletzt Abi, Nr, 1S8 II, Ei Einen Pessimisten in einen Optimisten zu verwandeln, ist eine schwierige Aufgabe, die selten gelingen wird. Ich will daher auch nicht versuchen, mit Engelszungen das Loblied der Buchmark zu singen, um dadurch die Schwarzseher zu überzeugen. Ich halte es aber bei der großen Bedeutung, die der Buchmark zukommt, unbe dingt sür erforderlich, daß durch Äußerungen für und Wider mög lichst Klärung geschaffen wird. Die Einführung der Buchmark muß zunächst in engeren Gren zen geschehen, d, h. sie muß dem inneren Verkehr im Buchhandel Vorbehalten bleiben. Wie kann überhaupt jemand daran denken, den Schuster, Schneider oder sonst jemand mit Buchmark zu be zahlen? Tie Buchmark wird kaum jemals eine Währung sür di« Allgemeinheit werden, und das soll sie auch gar nicht, -Buchmark-- soll oder darf nur eine Bezeichnung für den in Grundzahlen gutge brachten, bezahlten oder berechneten Betrag sein, nichts weiter. Nun werden dabei überall Gefahren gewittert, die gar keine sind, bzw, die auf ein Geringes eingeschränkt werden können, oder es wird vergessen, daß die gleichen Gefahren im Geschäftsleben des Buchhändlers auch vorhanden sind, wenn er ohne Buchmark arbei tet, Eine absolut sicher« Währung kann sich der Buchhandel mit der Buchmarl durchaus nicht schaffen, Wohl aber kann er damit den Geldumlauf fördern und schneller zu seinem Gelds kommen, was wieder weiter nichts bedeutet, als daß er der Geldentwertung wem- ger ausgesetzt ist und mit dem schneller hereinbekommenen Geld vor teilhafter arbeiten kann. Beim Sortiment herrscht schon seit langem der Barverkehr vor; warum soll dasselbe Recht nicht auch der Ver leger haben? Ich halte es als Sortimenter gar nicht für meine Ausgabe, dem Verleger zu sagen, ob es richtig ist oder nicht, daß er es zuläßt, wie jeder Sortimenter eine, zwei oder noch mehr Schlüs selzahländerungen überspringt, bis er bezahlt. Die Schlüsselzahl verteuert das Buch nicht, sondern ist lediglich ein Gradmesser für die Entwertung des Geldes. Der Sortimenter bezahlt also in die sem Falle mit entwertetem Geld«, Es kann mir als Sortimenter durchaus nicht einerlei sein, ob ich weiter diese nicht unbedeutenden Konjunkturgewinne haben soll oder nicht; denn wie ich weiter unten erläutern werde, ist es für die Anwendung der Buchmark im Sortiment durchaus nicht erforderlich, daß auch der Verlag Zah lungen in Buchmark annimmt. Mag der Verlag also ruhig bei der bisherigen Berechnungsweise bleiben! Verlangt aber ein Verleger die Bezahlung in Grundzahlen, so kann ihm das Recht dazu keineswegs abgestritten werden. Borgt doch der Sortimenter auch nur noch in Ausnahmefällen und dann nur mit kurzen Fristen, und außerdem ist er heute ja auch in der Lage, pünktlich zu bezahlen! Natürlich müssen ihm wenigstens lü bis 14 Tage nach Erhalt der Sendung zu deren Bezahlung zur Schlüsselzahl des Rechnungsdatums Zeit ge lassen werden. Da künftig die Bezahlung der meisten Beträge durch die BAG geschehen wird, so hat der Sortimenter nicht einmal mehr das Risiko, den Zahlungstermin zu übersehen; denn das ist ja bei der BAG die Aufgabe des Verlegers und dessen Schuld, wenn er den Betrag nicht pünktlich einzreht, Zahlungen durch di« BAG müßten also durchweg, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur Schlüsselzahl des Rechnungsdatums geschehen. Außerdem stehen ja jedem wie bisher bei größeren oder bei Abschlüssen überhaupt immer noch besondere Vereinbarungen frei. Ebenso mache ich mir auch keine Sorge darüber, was andere Berufszweige anfangen sol len, wenn sie das Grundzahlensystem nicht einsllhren können. Der Bütterhändler, der Fleischer und andere erhöhen ihre Preise viel schneller, als wir, und machen sich auch keine Sorge darum, ob wir noch Butter, Wurst usw, essen können oder nicht. Seien wir weiter gerecht! Der Kaufmann, der beispielsweise am 3V, Juni 1922 Inventur machte und nach diesen geringen Sätzen sein« Einkommen steuer für 1923 berechnet und bezahlt, handelt er richtig oder nicht? Nach dem Gesetz bestimmt, und das dürste genügen! Ob aber Gehalt und Lohn von der Berechnung zu Grund- und Schlüsselzahlen noch weit entfernt sind, dürfte nur eine Frage der Zeit sein. Berechnen doch jetzt schon nichtbuchhändlerische Vereine ihre Beiträge nach der Schlüsselzahl des Börsenvereins, die sie leicht aus ihrer Vereinszeitung und deren Ankündigungen ersehen. Ich wiederhole, daß ein Druck von »Buchmark-Geldscheinen-- gar nicht in Frage kommen dars. Und damit sind auch all« die Gefahren nicht vorhanden, die man der BAG, dem Verleger, dem Bankier vder sonst jemandem zumuten möchte; denn sobald Buchmarkscheine gedruckt werden, ist vor allem dl« Gefahr vorhanden, daß diese Scheine ruhen, d, h. nicht arbeiten. Sobald das aber eintritt, ver lieren sie sofort ihren Wert, Wenn ich heute einen Betrag von einem Kunden für spätere Lieferung von Büchern in Zahlung nehme und zu Buchmark gutschreib«, so dars ich eben dieses Geld nicht ruhen lassen, sondern muß sofort damit arbeiten, d, h, mir Ware dafür kaufen oder irgendetwas, das ich, ohne im Besitz dieses Gel des zu sein, nicht kaufen würde und das später wie jede andere Ware einen zahlenmäßig höheren Preis haben muß. Ich will das an einem Beispiel erläutern, das sich tatsächlich jetzt ereignet hat. A, in Magdeburg hat eine Schuld von l?0 090 Kronen nach Öster reich zu bezahlen. Die Beschaffung der Kronen macht ihm Schwie rigkeiten und wird von Tag zu Tag teurer, A, klagt B,, einem ge bürtigen Österreicher, der zurzeit ebensalls in Magdeburg wohnt, sein Leid und will sich bei ihm Rat holen. Wir befinden uns im ersten Drittel des Monats Juni, die Mark fällt immer mehr, B, will im Juli aus Urlaub in die Heimat Österreich und muß sich noch Wäsche für den persönlichen Gebrauch anschaffen, B, über nimmt es, die Bezahlung im Juli während seines Urlaubs in Österreich zu erledigen, und nimmt dafür nicht Kronen, sondern zum Tageskurs von Anfang Juni den entsprechenden Markbetrag in Zahlung, kauft sich dafür sofort in Magdeburg Wäsche und verliert infolgedessen nichts, weil Ende Juni, wo ihm sonst erst die Ge haltszahlung den Kauf der Wäsche ermöglicht hätte, der Preis der Wäsche infolge der immer mehr fallenden Mark zahlenmäßig viel höher ist, A, hat also seine Kronenschuld billiger begleichen können und B, hat auch noch einen Gewinn, zumindest aber keinen Verlust gehabt, weil er mit dem Geld gearbeitet hat. Und wenn die Mark nicht weiter fallen würde, so hätte die ganze Angelegenheit für B, überhaupt kein Risiko, Daher kann auch der Sortimenter von seinen Kunden Geld für spätere Lieferung in Zahlung nehmen, zu Buchmark gutschreiben, auch wenn er keinen Verleger findet, der ihm den Betrag wieder zu Buchmark gutbringt. Nur muß er irgendwelche andere Ware kau fen, die er im Augenblick zahlenmäßig niedriger bekommt als später, wenn er selbst für den Betrag «ine zahlenmäßig gestiegene Ware seinem Kunden liefert, oder muß den Betrag auf irgendeine aridere Weise gut verwerten. Dabei ist es ganz einerlei, ob es sich um Be stellungen handelt oder um Bücher vom eigenen Lager, Denn wenn der seinerzeit eingezahlte Betrag inzwischen gearbeitet hat, so ist er einer etwa eingetretenen Geldentwertung nicht unterworfen worden, und die eingehenden Barzahlungen für die seinerzeit zahlenmäßig niedriger eingekauften Waren ermöglichen eben die Bezahlung des nur zahlenmäßig teurer gewordenen zu bestellenden Buches, Der «ingezahlte Betrag hat eben seinen Wert nicht verloren, und der Kunde bekommt durchaus nicht mehr, als ihm zusteht, da er zur Zeit der Zahlung für den eingezahlten Betrag eben genau dasselbe Buch erhalten hätte. Der Kunde hatte nur noch keine Verwendung für das Buch und wußte vielleicht nicht einmal bei der Einzahlung, welches Buch er später brauchen würde. Es ist ganz derselbe Vor gang, wie wenn ein Kunde heute ein Buch kauft und sofort bezahlt, es aber erst nach Wochen oder noch später abholt. Dann hat das Buch zahlenmäßig auch einen höheren Wert bekommen, und trotz dem kann ich vom Kunden nichts mehr nachfordern, denn der Kunde hat zwar einen zahlenmäßig niedrigeren Preis bezahlt, aber diesen mit besserem Geld«, Selbst wenn ein Verleger di« Grundzahlen erhöhen würde, so würde der Sortimenter in den eigenen Lagerbeständen immer noch einen Ausgleich finden, asso keinen Verlust haben, wenn einmal ein eingeweihter, hartnäckiger Kunde darauf bestehen sollte, die Bücher
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder