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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1923
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- 1923-06-23
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- 23.06.1923
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Abschluß am 31. Dezember 1922. Schriften Vorräte Forderungen und Bankguthaben Kasse Aktienkapital Hypotheken Gesetzliche Rücklage . . . . . Besondere Rücklage Steuerrücklage. Nicht abgehobene Gewinnanteile Warengläubiger usio 71 07 21 23 75 7 604 141 97 131 378 40 152 47 199 1 291 403 5 904 07" 183 878 350 000 84 000 30 (XX) 130001 500 000 500 000 1 721 5 943 472 04 948 20 05 72 7M4 141197 Als gesetzliche Rücklage 20 000,— II v H. Gewinnteile auf 150 000 Aktien (für das Halbjahr Januar—Juni) 11 o. H. Gew nnanteile auf 350000 Aktien (für das Halbjahr Juli—Dezember) . . : Gewinnvortrag „ 17 448.72 ./t 04 948.72 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 134 vom 12. Juni 1923.) 27 500- ,Badcnia< Aktien-Gesellschaft für Berlag und Druckerei in Karlsruhe. — Rechnungsabschluß per 31. Dezember 1922. Aktiva. Cffektenkonto Elektrisches Strom- und Leitungsanlagekonto Druckereieinrichtungskonto....... Mobiliarkonto Kassalonto Materialienkonto Unkostcnkonto Debitorenkonto Passiva. Aktienkapitalkonto Rescrvefondskonto Kredilorenkomo Steuerrücklagekonto Gewinn- und Verlustkonto: Vortrag 1921 2 630,61 Reingewinn 1922 3 855 121,97 125 000 7 000 20 000 185 000 4 000 804 042>25 1 414 985 04 375 8 I7g 162 07 10 803 504 3' 1 000 MO 05 000 800 MO 9 747 90 4 916 5 061 147 84 5 000 3 857 752 58 10 803 504 32 Mitarbeiter Professor Peter Halm (München), sowie dem hervorragen den Kunstkupferdrucker Ernst Röhl, der drei Jahrzehnte im Dienste der Gesellschaft gestanden hatte, Worte ehrenden Gedenkens. Der Vorsitzende -des Verivaltungsrats Hofrat vr. Leisching erstattete den Jahresbericht, besprach die ordentlichen Veröffentlichungen (Graphische Künste, JahreLmappc 1922), sowie die außerordentlichen Veröffentlichungen, die »Faust-Mappe« von Josef Hcgenbarlh, den Holzschnitt von Buchwald-Zinnwald und das Skibllch- von Frl. C. Bor mann, sowie die für 1923 in Aussicht genommene Jahresgabc von Igo Poetsch, 6 farbige Lithographien »Vom Weingclän-de Wiens« und den in Vorbereitung befindlichen V. Band von Lehrs über den Kupferstich des XV. Jahrhunderts, Martin Schongauer behandelnd. I Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft fand eingehende Erörte rung, an der sich die Kuratoren Sclt.-Chcf vr. Krasny, Stefan Rath, ! Sekt.-Chef Weckbcckcr, Hofrat Leisä ing und Direktor Gradmann be teiligten. Trotz der im Herbst eingetretenen Geschäfts-Stagnation wurde im Berichtsjahr ein Umsatz von 120 Millionen erzielt; der Kostcnvoranschlag für 1923 sieht 250 Millionen vor. Dem Verwal- tungsrat wurde Entlastung erteilt und ihm sowie dem Sekretär Reg.-Nat vr. A. Weixlgärtner, dem Direktor Gradmann und dem Bureau der wärmste Dank der Versammlung ausgesprochen. Präsident Wieser sowohl als Hofrat Leisching gaben ber Zuversicht Ausdruck, daß die Gesellschaft, ungeachtet aller Schwierigkeiten und ohne ihren Mitgliedern unbillige Opfer auferlcgen zu müssen, ihren Zielen wirb treu bleiben können. Die Wahlen ergaben einstimmige Wiederwahl des Präsidenten Min. a. D. Prof. vr. Fr. Wieser, sowie des bisherigen Verivaltungsrats, der Herren Hofrat vr. Leisching, Prof. Alfred Coßmann, Sekt.-Chef Förster- Streffleur, Hofrat Vr. G. Glück, Prof. Nich. Harlfingcr, vr. August Heymann, Prof. vr. Hnpka, vr. N. Junk, Hofrat Vr. Meder, Hosrat Frz. Ritter, Hosrat Prof. Vr. Schubert-Soldern und vr. Alois Schük. In das Kuratorium wurden neu gewählt: die Herren Prof. Ehr. L. Martin, Prof. K. Sterrer, Prof. vr. Alfred Stix und Direktor A. Trost, zu Revisoren wiedergewählt die Herren vr. R. Faber und Stefan Rath, zu Verifikatorcn die Herren Sekt.-Chef vr. Krasny und Sekt.-Chef Weckbcckcr. Die neuen erhöhten Postgebühren vom 1. Juli 1923 an! — Die Gebühren, die vom 1. Juli an im Post-, Postscheck-, Tele graphen- und Fernsprechverkehr gelten, sind von der Redaktion des Bbl. wieder zu einer Tabelle zusammengestellt wor den, die mit dem B c st e l l z e t t e l b o g e n der heutigen Nummer ausgegcbcn wird. Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1922. Abschreibungen Reingewinn 1922 Mietekonto . . . Ä 8 729 229 40 17 017 247 47 411 623 32 57 281 10 3 855 121 97 30 mo 503 20 3 035 280 63 1 789 929 12 12 351 105 31 12 8)5 080 20 17 880 30 31 227 ?0 30 om 503 26 In der am 26. April 1923 in Karlsruhe stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft wurde die Dividende für das Rech nungsjahr 1922 auf 25^-0 festgesetzt. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 107 vom 9. Mai 1923.) Gesellschaft für vervielfältigende Kunst. — In der am 12. Juni unter dem Vorsitz des Präsidenten Ministers a. D. Prof. vr. Fr. Wieser abgehaltcnen Jahresversammlung dieser Gesellschaft widmete der Vorsitzende dem verstorbenen Kurator Hofrat Professor vr. Obcrstcincr, dem Gründer und hochgeschätzten künstlerischen Die Borso-Bibel, ein Geschenk für den italienischen Staat. — Ein kostbares Geschenk ist, wie im »Cicerone« be richtet wird, -dem italienischen Staat gemacht worden, indem ein Mäzen die berühmte Borso-Bibel für 5 Millionen Francs von der Exkaiserin Zita kaufte. Diese Bibel, die im Jahre 1455 vom Herzog von Ferrara, Borso d'bstc, den berühmtesten Miniatoren der da maligen Zeit zur Ausschmückung übergeben wurde, ist ein Meister- iverk der Buchschreibeknnst, hergestcllt ans einem besonders zu diesem Zweck in Bologna bereiteten Pergament. Ter kostbare Einband allein, der mit vergoldeter Silbereinrahmnng und Schlössern verziert ist, kostete 50 Golddnkaten, während für die Miniaturen 16 500 Lire ge zahlt wurden. Die Bibel, die aus dem estcnsischen Besitz stammt, war von Kaiser Karl mit in die Schweiz genommen worden und konnte daher nicht von Österreich mit ausgeliefert werden. Der 1. Mai und 9. November als Feiertage abgclchnt. — Der Rechts«ussänß des Reichstags setzte am 15. Juni die Beratun gen des Gesetzentwurfs über die Feier- und Gedenktage fort. Zur Diskussion stand 8 4, der die Bestimmung politischer Feiertage für Deutschland grundsätzlich nur durch Neichsgcsetz für das ganze Reich regeln will. Entgegenstchende Festsetzungen der einzelnen Länder sollen außer Kraft treten. Allerdings macht der Negiernngsentwnrf die Ausnahme, daß diese Vorschrift nicht für den 1. Mai gelten soll. In der Abstimmung wurde jedoch der Absatz des 8 4 abgclchnt, der den Ländern bezüglich des 1. Mai freie Hand gab. Es gilt also der 1. Mai (der bekanntlich in Sachsen staatsrechtlich zum Feiertag erhoben worden ist) nicht mehrals Feiertag und kann auch durch Landesrecht nicht mehr zum Feiertag gemacht werden, sobald das Neichsgcsetz verabschiedet ist. Einen sozialdemokratischen Antrag, den Ländern auch bezüglich des 9. November freie Hand zu lassen, lehnte die Mehrheit des Aus schusses ebenfalls ab. Also auch der 9. November darf von den Ländern nicht mehr zum Feiertag erhoben werden. 859
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