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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1924
- Strukturtyp
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- 1924-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1924
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- Deutsch
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X» 364, 31. Dezember 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 19419 Telegraphische Aufträge des Geldverkehrs. - Vom 1. Januar 1925 an tritt mit der Ermäßigung der Gebühren für telegraphische Auf träge des Geldverkehrs auch eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Auflieferung von telegraphischen Postanweisungen und Zahlkarten ein. Für diese Sendungen wird ein besonderer Vordruck eingcführt, der die Postanweisung oder Zahlkarte und das Uberweisungstelegramm vereinigt und der in den besonders gekennzeichneten Teilen vom Ab sender auszufüllen ist. Hierdurch fällt die zeitraubende Ausfertigung der Überweisungstelegramme durch den annehmenden Postbeamten fort. Erläuterungen und Muster für sie Ausfertigung des Uberweisungs telegramms befinden sich auf der Rückseite des Vordrucks, der zum Preise von 1 Pf. für das Stück an den Postschaltcrn verkäuflich ist. Nicht amtlich hergestellte Vordrucke sind unzulässig. Nachnahme auf Postsrachtstücken nach Großbritannien und Irland. — Vom 1. Januar 1925 au fiud die Beträge der Nachnahmen auf Post srachtstücken aus Deutschland nach Großbritannien und dem Freistaat Irland durch Vermittlung der Kontinentalagentur statt in britischer Sterlingwährung in Reichsmark anzugebcn; Meisrbetrag 800 Reichs mark (bisher 20 Pfund Sterling). Von dem gleichen Zeitpunkt an ist der Meistbetrag der Nachnahmen auf Postsrachtstücken aus Großbritan nien und dem Freistaat Irland von 20 Pfund Sterling auf 40 Pfund Sterling festgesetzt worden. Berechnung der Fernsprechgebühren. — Ein Teilnehmer am Leip ziger Fernsprechnetz hatte sich beschwert, daß das Leipziger Fernsprech amt ihm in den letzten Monaten mehr Ortsgespräche in Rechnung ge stellt habe, als ausgeführt worden seien. Nach seinen Feststellungen habe er im Oktober nur 41 Gespräche geführt, während das Fern sprechamt 128, also 87 Gespräche mehr berechnet habe. Hierzu bemerkt die Leipziger Oberpostdirektion Folgendes: Die Angabe des Beschwerdeführers, daß ihm im Oktober 128 Ge spräche angerechnet worden sind, ist zutreffend. Der automatische Ge sprächszähler hatte diese Monatssumme ausgezeichnet. Die gegen die Berechnung erhobene Beschwerde konnte das Fernsprechamt nicht an erkennen, weil bet der vorgenommenen eingehenden Prüfung sowohl die Anschlußleitung als auch die technischen Einrichtungen in Ordnung befunden wurden und auch sonst Störungen, die auf den Zählvorgang ungünstig hätten einwirkeu können, nicht Vorgelegen hatten. Die weitere Behauptung des Beschwerdeführers, daß von seiner Sprechstelle nur 41 Gespräche geführt worden seien, ist nicht einwandfrei; er hat näm lich vergessen, mitzuteilen, daß er vom 13. September bis 12. Oktober verreist war und während dieser Zeit seine Wohnung hat »vorrichten« lassen; sein Fernsprechapparat ist also in dieser Zeit dritten Personen zugänglich gewesen. Den Apparat in der Zwischenzeit von der Amts einrichtung abschalten zu lassen, wie dies in solchen Fällen üblich ist, hat der Teilnehmer versäumt. Die Erfahrung hat nun wiederholt gelehrt, daß diese unbeaufsichtigt gelassenen Apparate zu Gesprächen von unberufenen Personen mitbenutzt werden, die außerdem häufig mit dem automatischen Wählerbetrieb nicht genügend vertraut sind. Diese Unbefugten wühlen dann gewöhnlich erst mehrmals falsch, ehe sie die richtige Verbindung zustande'briugen. Insbesondere verfällt ein nicht geringer Teil der den Fernsprecher benutzenden Personen immer wieder in den schon oft gerügten alten Fehler, daß sie die einzelnen Ziffern einer Zahl in der Reihenfolge wählen, wie sie ge- sproche n und nicht wie sie geschrieben werden. Z. B. wird die Zahl 51 345 von Ungeübten gewöhnlich gegeben nach der Sprechweise eins(1)undfünfzig(5)brei(3)fünf(5)uudvierzig(4), und schon bekommt der nichtgewünschte Teilnehmer 15 354, dem dann die stereotype Ant wort entgegenschallt: Falsch verbunden! Diese Falschverbindungen registriert selbstverständlich der Gesprächszähler auch zu Lasten des Teilnehmers, von dessen Apparat aus die Wahl der falschen Nummern erfolgt ist. Nichtiges Wählen ist mithin unbedingtes Erfordernis, wenn sich der Teilnehmer vor Schaden hüten will. Beschwerden der Teilnehmer in bezug auf die Zählergebuisse wer den in jedem Falle genau untersucht und angeblich mangelhaft ar beitende Apparate auf Sonderbeobachtung gelegt. Warnung vor Schwindlern. — Die Leipziger Oberpost- direktion schreibt uns: »Neuerdings ist es Betrügern wiederholt geglückt, den Boten (besonders jüngeren Personen) Gelder, die sie beim Postscheckamt abgehoben hatten, unter irgendeinem Vorwand ab zuschwindeln. Insbesondere wird davor geivarut, Postschcckbeträge unterwegs an unbekannte Personen abzugeben, selbst wenn sie Post- uuisorm oder ähnliche Uniformabzeichen tragen und eine angeblich vom Postscheckamt ausgestellte Quittung gegen Rückgabe der Gelder aushändigen wollen. Die Postverwaltung kommt für solche Schäden nicht auf. Von jedem Betrugsversuch ist zweckmäßig sofort dem Post scheckamt Anzeige zu erstatten«. Wciteroeriveudung von Eisenbahnsrachtbriescu. — Die nach der Verordnung vom 9. April 1924 (Neichsgesetzblatt U S. 89) am 31. De zember 1924 ab lausende Frist für die Verwendung der noch vorhandenen einseitig bedruckten deutschen Frachtbriefe im Ausmaße von 380X300 Millimeter ist durch Verordnung des Neichsverkehrs- ministeriums vom 1. November d. I. bis zum 30. Juni 1925 ver längert worden. An der vorgeschriebcnen Verwendung besonderer Frachtbriefe im Verkehr nach und von O st preu s; e n wird hierdurch nichts geändert. Konstituierung des Berliner Kunstausschusses. — Die Vertreter der Kunst-, Literatur- und Volksbildungsverbändc tagten kürzlich in Berlin auf Einladung des Polizeipräsidiums, um die Kon stituierung des Berliner Kunstausschusscs zu vollziehen, der von nun au der Polizeibehörde unb der Staatsanwaltschaft in allen einschlä gigen Fragen gutachtlich zur Seite stehen soll. Die Tätigkeit des Kunstausschusses soll sich aus Berlin, die Provinz Brandenburg und den Streifen der früheren Provinzen Westprcußen und Posen erstrecken. Entsprechend den Aussührungsbestimmungen, welche die beteiligten Ministerien des Innern, der Justiz und der Kunst und Wissenschaft ihrer Verordnung folgen ließen, wurden drei Unterausschüsse gebildet: für Theater, Schrifttum und bildende Kunst. Bei der Aussprache ergab sich, daß auch für die Beratungen der außerdem eingesetzten Ausschüsse in den Ministerien — die im Koufliktsfalle als eine höhere Instanz fungieren werden — literarisch-künstlerische Sach verständige herangczogeu werden sollen. Ein Kunstausschuß beim Kölner Polizeipräsidium. — Beim Kölner Polizeipräsidium wurde ein Kunstausschuß gebildet. Er soll den Be langen wirklicher Kunst dienen und von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften als sachverständiger Ausschuß gutachtlich bei allen das Gebiet der Kunst berührenden Maßnahmen gehört werden, bei denen es zweifelhaft erscheint, ob eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung vorlicgt. Das gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen namhafte Künstler, künstlerische oder Verlags- unteruchmungeu betroffen werden. Der Kunstausschuß ist bestimmungs gemäß für die Regierungsbezirke Köln, Koblenz und Trier zuständig. Den Vorsitz führt der Polizeipräsident von Köln. Der Siegcszug des Esperanto. — Die Esperanto-Weltsprache macht in der jüngsten Vergangenheit Fortschritte und gewinnt immer mehr Anhänger. In Paris kann man jetzt sogar in katholischen Gottes häusern Predigten und Kirchengesängc in Esperanto hören. Dieser Tage hat der Pfarrer von Saint Jean de Montmartre in seiner Pfarr kirche einen Esperanto-Gottesdienst abgehalten. Im Chor war eine große grüne Fahne, das Symbol der katholischen esperantistischeu Liga, aufgerichtet worden, und mehrere Hundert Esperantoanhänger aus den verschiedensten Ländern waren herbeigceilt, um der Predigt zu lauschen. Die Gebete und Gesänge wurden ebenfalls in der klangvollen Welt sprache des vr. Zamcnhof gesprochen und gesungen. Ein ungarischer Kandidat für den Nobelpreis. — Wie wir er fahren, hat die Ungarische Akademie der Wissenschaften beschlossen, bei der Schwedischen Akademie für den literarischen Nobelpreis des nächsten Jahres den ungarischen Schriftsteller Franz Herczeg auf Grund seines Ncnaissanceromans »Das Tor des Lebens« in Vorschlag zu bringen. PersoimlliaAWen. Wahl in die Handelskammer. — Der Buchdruckereibesitzer Emil Oelrich in Melle, Inhaber der bekannten Werkdruckerei F. E. Haag, daselbst, wurde nach Ablauf seiner Wahlzeit erneut zum Mit glied der Industrie- und Handelskammer Osna brück gewählt. Jubiläen. - Am 1. Januar 1925 vollenden sich 50 Jahre, während welcher Zeit Herr Theodor Cohn seine Tätigkeit der Firma A. Asher L Co. in Berlin gewidmet hat. Seine vielfachen Verdienste um die Firma sind bei einer früheren Gelegenheit im Börsenblatt eingehend gewürdigt worden. In der Zeit vom November 1889 bis September 1918 verwaltete er «die Filiale der Firma in London. Nach dem im Dezember 1923 erfolgten Ableben des Inhabers der Firma A. Asher L Co., Herrn Hermann Lazarus, leitet der Jubilar die Berliner Firma als verantwortlicher Geschäftsführer. Dem be rufstüchtigen Kollegen herzlichste Glückwünsche. E. K 2575
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