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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1923
- Strukturtyp
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- 1923-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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. // ?! Oetit>eiienl — Mitgliederpreis: Die Ssilo 125 M.^ 6. N gj 40000 M.. ^ 6. 20000 '/4S. 10000 M. Nichtmitglioder-N W preis: Die Seile 250 M.. r/, S. 80000 M.. >/s S. 40000 M.. ^ ^/« 6. 20000 M. Stellongej. S5 2N. die Seile. Lhifsregebiihr . 100 M. Destollz. s. Mitgi. u. Mchtmitgi. die Seile 175 M. — ^ ^n^eigen von^Nichtmitgl. nur gegen D0raushlu^ 1 - -Lu/ a le 4000 "/» Lu/tiHIay. Nr. 175 lR 1241 Leipzig. Montag den 30 Juli 1923. 90. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Geldentwertung zwingt uns. die Außenstände, besonders die Anzeigenbeträge pünktlich zu vereinnahmen, weil wir rinseren Verpflichtungen ebenfalls pünktlich Nachkommen müssen. Der Börsenverein arbeitet ohne Betriebskapital und kann aus die von ihm verauslagten Gelder nicht fernerhin etwa 8 Wochen <bom Abdruckstage bis zum Eingang der Beträge gerechnet) warten. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern dringend — Nichtmitgliedcr-Aufträge werden schon seit 1922 nur gegen Vor- auszahlung der Anzeigenbeträge angenommen — bei Aufgabevon Anzeigen die entsprechenden Beträge durch Beifügung von Schecks gleichzeitig zu überweisen. Durch die Verhältnisse gezwungen, dürfen wir Wohl Verständnis für unsere Maßnahmen voraussetzen und hoffen, daß unserer Bitte entsprochen wird. Leipzig, den 28, Juli 1923, Oer Vorstand des Börsenvereins der Oruischen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner Paul Nitschmann Richard Linnemann Max Röder Albert Diederich Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Vom 1. August ab müssen bis auf weiteres 50007!, Teucrungszuschlag auf alle Anzeigenpreise usw. erhoben werden. Dieser Zuschlag gilt auch für die vor dem 1. August erteilten Aufträge, soweit diese noch nicht erledigt werden konnten (voraus- bezahlte ausgenommen). Leipzig, den 30. Juli 1923. Mit den nach früheren Verträgen bevorzugten Bibliotheken werden zwecks Durchführung der neuen Bestimmungen Verhand lungen gepflogen. Die Ortsvereine unseres Vereinsgcbietes werden gebeten, die genaue Durchführung der geschützten Zuschläge zu überwachen und alle Ausnahmen tunlichst zu beseitigen. Der Vorstand des Bayerischen Buchhändlcrvereins. Schöpping. Stahl. Hugendubel. Schräg. Münnich. vr. Ament. Der Vorstand des Bürscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. Arthur Meiner. Paul Nitschmann. Richard Linnemann. Max Röder. Albert Diederich. Ernst Reinhardt. Bayerischer Buchhändlerverein. Organ des Börsenvereins. Der Vorstand des Bayerischen Buchhändlervereins weist seine Mitglieder auf die Bekanntmachung des Deutschen Verlegervcreins, der Deutschen Buchhändlergildc und des Verbandes der Ureis- und Ortsvcreine im Börsenblatt Nr. 151 hin und empfiehlt die ErhebungeineslSprozentigen Spesenzuschlages aus alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels an das Pu blikum. Liefert der Verleger ausnahmsweise direkt an das Publikum, so ist derselbe zur Erhebung eines lOprozentigen Zuschlages eben falls verpflichtet, es wird jedoch dringend empfohlen, gleich dem Sortiment einen Gesamtaufschlag von 15?» zu erheben. Di« Verträge einzelner Firmen mit der Arbeitsgemein schaft wissenschaftlicher Verleger bleiben in Kraft, liegen solche Verträge nicht vor, so ist der Sortimenter zur Er hebung eines ISprozentigen Spesenzuschlages auch auf die wissen schaftliche Literatur berechtigt. Bewertung von Sacheinlagen bei der Am- Wandlung von Buchhandlungen in G. m. b. H. Von Justizrat Or. Fuld in Mainz. Sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung ist bisher widerspruchslos angenommen worden, daß der Rcgister- richter bei der Prüfung der Anmeldung einer G. m. b. H. und des Statuts derselben zwar berechtigt ist, zu prüfen, ob der als Sach einlage angegebene Gegenstand überhaupt einen VcrmögenSwcrt ! darstellt, daß er aber nicht die Befugnis hat, in eine Prüfung ^ darüber «inzutreten, ob der angenommene Wert dem Wirklichen Wert entspricht oder nicht. Nach der ganzen ! Konstruktion des Gesetzes, insbesondere nach der Art und Weise der ! Regelung der Eintragung, die lediglich von der Ersüllung der for« ' mellen Bedingungen abhängig ist, kann es auch nicht dem geringsten Zweisel unterliegen, daß dieser Standpunkt der allein berechtigte ! ist. Selbst bei Eintragung einer Aktiengesellschaft ist dem Ncgister- ! lichter nicht das Recht gegeben, die Eintragung abzulehnen, weil seiner Ansicht nach die Bewertung der Sacheinlagen «ine unzurei chende ist, d. h. daß man einen hinter dem wirklichen Wert zurück bleibenden Wert angenommen hat, sei es aus steuerlichen, sei es ans andern Gründen, obwohl doch der zur Eintragung angemel deten Aktiengesellschaft gegenüber der Rcgisterrichter weitergehendc Befugnisse hat als gegenüber der zur Eintragung angemeldeten 1017
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