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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 107, 9. Mai 1923. Redaktioneller Teil. werden um 15 Mill. Mk. weiter erhöht. Außerdem werden weitere SO Mill. Mk. ansgcgebcn. Von dem erhöhten Kapital werden 25 Mill. Mk. im Verhältnis von 1:1 znm Kurse von 2009 v. H. den alten Aktionären znm Bezüge angeboten. 75jährigcs Jubiläum des Kladderadatsch. — Der im Jahre 1818 als bescheidenes »Organ von nnd für Bummler« gegründete »51 ladde- radatsch« konnte am 7. Mai auf ein 75jähriges Bestehen znriickblicken. Was er in dieser Zeit unter verschiedenen Negiernngsformen Preußens und Deutschlands und unter den wechselnden politischen Lagen geleistet hat, das braucht man dem Buchhandel nicht artseinanderzufetzen. Möge das satirische Wochenblatt, das stets den vornehmen Humor gepflegt hat, der ja zugleich der treffendste nnd beste ist, auch weiter sein Amt als Mahner nnd Merker- ansüben bis znm vollen Saeculnm! Ermäßigung der Tclcgrammgebiihrcn nach Amerika. — Vom 1. Mai an sind die Wortgebühren für alle Kabeltclegramme nach den Vereinigten Staaten von Amerika, mit Ausnahme von Alaska, nach Britisch-Amcrika, St. Pierre nnd Miquelon, den Bahaina-, Bermnda- nil-d Tnrks-Jnscln sowie nach Mexiko mit der Wegangabe über Anglo, über Commercial, über Western Union, über Imperial oder über PO um je 25 Ps. Grundwert ermäßigt. Bei dem gegenwärtigen Um- rechnnngsvcrhältnis von 1:6200 bedeutet dies eine Gebührcncrsparnis von 1550 Mark flir jedes Wort. Wegen Ermäßigung der Gebühren für Funkcntelegramme nach den angegebenen Ländern schweben Ver handlungen. Paketscndnngen nach Kuba. — In Bnchhandelskreisen wurde ge klagt, daß infolge Sperrung des üblichen Wegs über Frankreich Post pakete nach Kuba nicht mehr befördert werden können; es wurde vor geschlagen, die Pakete über Hamburg zu leiten. Das Neichspostmini- stcrinm gibt jetzt im Nachrichtenblatt des Neichspostministeriums Nr. 41 vom 1. Mai bekannt, daß nunmehr gewöhnliche Postpakete im Gewicht bis 5 KZ nach Kuba mit deutschen Schiffen auf direktem Wege von Hamburg nach Havanna befördert werden können. Postsendungen nach Ostsibiricn, China usw. — Im Einverständnis mit der russischen Postverwaltung wird die Briefpost nach Ostsibiricn einschl. Wladiwostok und China vom Mai ab wieder über die trans sibirische Eisenbahn mit dem jeden Donnerstag von Moskau nach Tschita abgehenden Schnellzug befördert; die Sendungen kommen da durch schneller an den Bestimmungsort. Auf diesem Wege werden be fördert: 1. s ä m t l i ch e S em d n n g e n für Ostsibirien einschl. Wladiwostok und die an der transmandschnrischen Eisenbahn gelegenen Orte Chinas; 2. Briefe und Postkarten für das übrige China einschl. Hongkong und Macao (Drucksachen, Geschäftspapierc und Waren proben nach dem übrigen Teil der Mandschurei werden über Amerika und Japan, die gleichartigen Sendungen für das übrige China über Suez geleitet). Die Schlußpost wird Sonnabends mit Zug 0 3 Berlin—Maricn- bnrg—Insterburg, ab Berlin Schles. Bhf. 10.34 abends befördert. Eine veraltete Bestimmung. — Die »Deutsche Juristen-Zeitnng« (Verlag Otto Liebmann in Berlin) schreibt in ihrem letzten Heft (9/10) vom 1. Mai: »Die Notlage der deutschen Presse ist bekannt. Um so mehr überrascht es, daß man noch nicht an die Änderung des Ge setzes vom 28. Oktober 1871 über das Postwescn gedacht hat. Nach § 6 leistet die Postverwaltung dem Absender nur Ersatz für mit Wert angabe oder eingeschrieben abgcsandte Sendungen. Fast jedes Organ ist genötigt, über die mangelnde Sorgfalt bei Beförderung durch die Post zu klagen. Bei unseren letzten Heften z. B. ereignete sich das Mißgeschick bei der Post, daß die sämtlichen Abonnenten in Bonn, Heidelberg und München unsere Deutsche Jpristen-Zeitung nicht er halten haben, weil trotz nicht bestrittener ordnungsgemäßer Aufliefe rung durch uns die Stücke nicht an den Bestimmungsorten angelangt waren. Eine Ersatzpflicht wurde mit Bezug ans obige Bestimmung abgelehnt, obwohl wir dadurch einen Schaden von fast 100 000 Mark erleiden und doch nicht immer eine so große Zahl überschüssiger Exem plare vorhanden sein kann. Daher erscheint uns eine Änderung des Postgesetzes um so mehr erforderlich, als jüngst doch auch die Ent schädigungssätze für Pakete und Einschreibesendungen wegen der Zeit- vcrhältnissc geändert worden sind. Vielleicht nimmt sich der Reichs tag dieser Sache an.« — Vor allem müssen die Fachzeitschriftenverlcger immer nnd immer wieder bei den Postverwaltnngen vorstellig werden, bas; die Zustellung der Zeitschriften wieder zuverlässiger ansgesührt wird. Ein russisches Staatsmonopol für Autorenrechte. — Aus Moskau wirb gemeldet: Die Sowjetregierung hat das Autorenrecht für die Werke der bedeutendsten verstorbenen Schriftsteller Rußlands zu einem Staatsmonopol erklärt. Die Maßnahme betrifft die Werke auch solcher Schriftsteller, wie z. B. Puschkin und Gogol, für deren Werke das Autorenrecht lange vor der Revolution erloschen war, sowie für Schriften Tolstois, die von Tolstoi selbst für den Nachdruck frcigegeben worden waren. Das Volkskommissariat für Bildnngs-- wesen erhält das alleinige Recht, die Werke zu verlegen, kann jedoch dieses Recht an staatliche, genossenschaftlich und private Verlags- anstaltcn auf Grund besonderer Vereinbarungen abtretcn. Die Erben der Schriftsteller, für deren Werke das Autorenrecht noch bestand, haben Anspruch ans Entschädigung auf Grund der einschlägigen Dekrete. Das Jubiläum der ersten Shakespeare-Folios. (Vgl. Bbl. Nr. 95.) — In diesen Tagen ist in England der Geburtstag Shakespeares nnd das 300jährige Jubiläum der Veröffentlichung der ersten Folio- Ausgaben seiner Dramen feierlich begangen worden. Am ersten Festtag sind in allen Londoner Theatern Szenen seiner Dramen aufgeführt worden. In Birmingham hat eine Theater-Gesellschaft »Cymbeline« in moderner Gesellschaststoilettc gespielt. Bonar Law mrd Namsay Macdonalö haben das englische Volk anfgefordert, 100 000 Pfund zu sammeln, um für das Gedächtnis-Theater in Stratford, dem Geburtsort Shakespeares, eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen nnd dort eine Schanspielerschnle zu gründen. In einem Leitartikel der »Times« wird darauf hingcwiesen, daß nicht England, sondern Deutsch land das Land ist, in dem der große englische Dichter am meisten ansgesührt wird. Im Höhepunkt des Krieges haben, so wird berichtet, jährlich 1200 und jetzt ungefähr 1600 Shakespeare-Aufführungen auf deutschen Bühnen stattgefnnden. Weiter heißt es, daß mindestens an drei Stellen in Deutschland Abend für Abend Shakespeare ansgesührt wird, was in England nicht der FaÜl sei. Ein Artikel des Observer erklärt das damit, daß in den englischen Theatern Shakespeare -dem modernen Publikum nicht gefalle. Auflösung eines Betriebsrats wegen Sabotierung ge schäftlicher Anordnungen. (Vgl. Bbl. Nr. 100.) — Eine grundsätzlich wichtige Entscheidung fällte vor kurzem der S ch l i ch t u n g sa n s s ch n ß in Frankfurt a. M. Der Be triebsrat einer graphischen Firma war fristlos entlassen worden, weil er in gröblicher Weise den Anord nungen der Geschäftsleitung zu widergeh an öelt hatte. Bei der Klage vor dem Schlichtungsansschuß stellte die Firma den Antrag, -den Betriebsrat aufzulösen, nnd dieser erhob gegen die fristlose Entlassung Einspruch. Der Schlichtungsansschuß entschied, daß der Betriebsrat aufgelöst wird. Diese endgültige Entscheidung stützt sich auf § 41 BNG., der lautet: Auf Antrag des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer kann der Bezirks wirtschaftsrat oder, solange ein solcher nicht besteht, der Schl ich - tnngsa ns schuß die Auflösung des Betriebsrats wegen gröb licher Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten be schließen. Auf Eirund des Sachverhalts, der nachstehend näher erläutert wird, erachtete der SchlichtnngZansschuß den Antrag auf Auflösung des Betriebsrats für begründet. Die betreffende Firma beabsichtigte auf Grund der Verordnung vom 12. Februar 1920 eine Verkürzung der Arbeitszeit vorzunehmcn, weil sie der Ansicht war, daß sie hierzu infolge mangelnder Beschäftigung berechtigt sei. Sie setzte daher be reits am 19. Januar 1923 den Vorsitzenden des Betriebsrats davon in Kenntnis, daß sie beabsichtige, nach vierzehn Tagen eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 36 Stunden für die Woche eintreten zu lassen. Am Freitag, dem 2. Februar 1923, gab sie dann dem Betriebsrat davon Kenntnis, daß nunmehr ab 5. Februar 1923 die verkürzte Arbeits zeit eintreten müsse, und teilte gleichzeitig mit, daß von Montag bis Freitag täglich 6'/s Stunden, nnd an Sonnabenden 5^ Stunden ge arbeitet werden sollte. Am Nachmittag des gleichen Tages fand dann eine Verhandlung zwischen dem Inhaber der Firma nnd dem Betriebsrat unter Hinzuziehung der beiderseitigen Organisations vertreter statt. Hierbei kam aber eine Einigung nicht zustande, da der Betriebsrat eine andere Einteilung der verkürzten Arbeitszeit erlangte nnd insbesondere, ausweislich des vorgclcgten Protokolls über diese Sitzung, hierbei an seinem Verlangen festhiclt, daß an Sonnabenden überhaupt nicht gearbeitet würde. Die Firma sah sich daraufhin veranlaßt, durch einen Anschlag bekanntznmachcn, daß vom 5. Februar 1923 so verkürzt gearbeitet würde, wie sie es angeorönet habe. Der Betriebsrat schlug dann eine Bekanntmachung an, durch 661
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