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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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186, lg. Juli 1S23. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtsch». Buchhandel. in deutscher oder französischer Sprache beizufügen. Bei Wertpaketen ist der Wertbetrag künftig in der Frankenwährung anzugeben. Die Gebühren betragen fortan sowohl für Pakete nach Litauen als auch für solche nach dem Memel gebiet dis zum Geivicht von 1 KZ 1 kr. 10 c., über 1 bis 5 kA 1 kr. 50 e., über 5 bis 10 ü§ 2 kr. 30 e. Bei Wertpaketen ist neben diesen Gebühren die Behanölungsgebühr von 10 e. und die Versicherungsgebühr von 50 c. für je 300 kr. oder einen Teil von 300 kr. der Wertangabe zu erheben. Die 10 VV0-Mark-Marke kommt. — Wie gemeldet wird, ist von der Reichspostverwaltung die lOOOO-Mark-Marke bei der Ncichsöruckerei in Druck gegeben worden. Ihre Herstellung ist bereits soweit fortge schritten, daß die Ausgabe dieser höchstwertigen deutschen Briefmarke in einigen Tagen erfolgen kann. 10 OOV-Mark-Bauknoten der Sächsischen Bank zu Dresden werden jetzt zur Ausgabe gelangen. Sie sind auf weißem mit hell- und dunkel wirkenden Wasserzeichen versehenen Papier gedruckt und 9,5X16 em groß. Die Farben des Untergrundes sind rechts und links braun, nach der Mitte zu in graugrün verlaufend. Fahrtvergiinstigung zur Wiener Herbstmesse. (Vgl. Bbl. Nr. 147.) — Für -die Besucher der vom 2.—8. September stattfindendcn V. Wiener Internationalen Messe, auf der, wie wir in Nr. 147 gemeldet haben, auch eine »Wiener internationale Buchmesse« abgehalten werden soll, sind Fahrtvergünstigungen eingeräumt worden. Neben den ö st e r r e i chi s ch e n Bundesbahnen, die den Messebesuchern bei Fahrten auf Entfernungen von mehr als 150 üm ermäßigte Hin- und Rückfahrten (gegen Messeausweis) gewähren, haben auch die Süd- bahn, -die italienischen St a a ts b ah n c n, die Donau dampf s ch i f f a h r t s g e s e l I s ch a f t, die.Ungarische Fluß- und S e c s ch i f f ah r t s g e s e l l s ch a f t u. a. Vergünstigungen zu- gesagt. Mit Rücksicht auf die am 15. Juli d. I. in Kraft getretene Erhöhung der Fahrpreise auf den österreichischen Bahnen sind die Fahr preisbegünstigungen für Messebesucher dahin erweitert worden, daß gegen Vorweisung des Messeausweises sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt ermäßigte Karten gelöst werden können, die zur Be nutzung der Schnell- und O-Züge (mit Ausnahme der Luxuszüge) ohne Schnellzugszuschlag berechtigen. Diese Begünstigung gilt ohne Ein schränkung hinsichtlich der znrllckzulcgenden Strecke. Näheres auch über Frachtermäßigung wolle man von der Wiener Messe-Aktiengesellschaft in Wien VII, Museumstraße 1, erfragen. Umsatzsteuer. — Das Leipziger Umsatzsteueramt veröffentlicht fol gendes: Es ist unbedingt notwendig, daß bei der Zahlung der Umsatz oder Luxussteuer die letzte Steuerquittung (der letzte Steuerbescheid) mit vorgelegt wird, weil andernfalls der Steuerzahler an der Kassen stelle nicht abgefertigt werden könnte und zur Feststellung der Veran lagungsnummer erst den für ihn zuständigen Veranlagungsbeamten aufsuchen müßte. Auch bei der Überweisung der Umsatzsteuer durch die Post oder Banken ist die Angabe der Steuerrollennummer unbedingt nötig, um zeitraubende und kostspielige Rückfragen zu vermeiden. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß es sich zur Vermeidung der Zuschläge nach dem Geldentwertungsgesetz empfiehlt, -die Zahlung nicht bis auf die letzten Tage des Monats zu verschieben, weil an diesen Tagen großer Andrang an den Kassen ist, und weil erfahrungsgemäß auch der Post und den Banken es nicht möglich ist, die in den letzten Tagen des Monats erhaltenen Aufträge noch dis zum Schluß des Monats auszu- fllhren. Der Gelöentwertungszuschlag ist nach den bestehenden Vor schriften jedoch unbedingt einznfordern, wenn die Steuer nicht spätestens am letzten Tage des Monats bei der zuständigen Stcuerkassenstelle ein gegangen ist. Über Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer macht dasselbe Umsatzsteueramt bekannt: Vor und nach Verabschiedung des Geldentwertungsgesetzes ist ständig darauf hingewiesen worden, daß die auf Grund der Umsatzsteuererklävung für 1922 erforderlich ge wordenen Nachzahlungen und die Vorauszahlungen für die Umsätze des ersten Kalendervi-ertcljahres 1923 bis zum 30. April 1923 eingezahlt sein müßten. Die Steuerpflichtigen, die diese Frist nicht innegehalten haben, haben ohne Rücksicht auf Verschulden den Verzugszuschlag von 15"/« entrichten müssen. Mit Ablauf des Monats Juli 1923 sind Voraus zahlungen auf die Umsätze des zweiten Kalendervierteljahres 1923 fällig. Alle Steuerpflichtigen werden schon jetzt auf diese Zahlungs- Pflicht aufmerksam gemacht. Die Zahlungen werden nur dann als rechtzeitig angesehen werden, wenn sie bis zum 31. Juli bei der Kasse eiu gegangen sind. Ferner gehen gegenwärtig einem großen Teile der Steuerpflichtigen die V e r a n l a g n n s b e s ch e i d e für die Umsatzsteuer des Jahres 1922 zu. Die Steuer ist innerhalb zrveier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids zu entrichten. Geschieht das nicht, so ist gleichfalls für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Kalendermonat ein Zuschlag von 15°/« des Rückstandes zu zahlen. Kalls die Zahlung länger als drei Monate in Rückstand bleibt, sind 30°/« des gesamten Rückstandes zu zahlen. Die Steuerpflichtigen werden daher zur Vermeidung des hohen Ver zugszuschlags gut tun, für rechtzeitige Übermittlung des Geldes Sorge zu tragen. Hierbei wird erneut darauf hingewiesen, daß als Tag der Zahlung gilt: bei Barzahlung der Tag der tatsächlichen Zahlungen, bei Bank- und Postschecküberweisungen an die Kasse sowie bei Ein zahlungen auf das Bank- und Postscheckkonto der Finanzkasse der Tag, an dem der Betrag ^ei der Kasse eingeht oder ihrem Bank- oder Postscheckkonto gutgeschrieben wird. 25fache Steuer-Vorauszahlungen. — Bisher zahlte der Steuer pflichtige, sofern er nicht dem Steuerabzug unterlag, spätestens am 15. des zweiten Quartalsmonats ein Viertel der Einkommensteuer, zu der er für das abgelaufene Kalenderjahr eingeschätzt war oder, sofern ein Steuerbescheid noch nicht vorlag, sich selbst eingeschätzt hatte. Das wird jetzt anders werden. Nach einem jetzt veröffentlichten Gesetz über die Entrichtung der Vorauszahlungen ist am 15. August das 25fache dieses Viertels an die Finanzkafse einzusenden, für den 15. No vember und den 15. Februar 1924 ist voraussichtlich mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen. Ohne Parlament kann durch ministerielle An ordnung der Multiplikator geändert werden. Der Beamte und Ange stellte, der Arzt, Rechtsanwalt und Schriftsteller, der pensionierte Be amte, die Beamtenwitwe, der Rentner, dessen Einkommen hauptsächlich auf Erträgen festverzinslicher deutscher Werte beruht, sie bleiben von dieser neuen Vorschrift befreit. Die Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer erhöhen sich auf das 36fache, doch kann auch hier der Finanzminister nach dem 30. September 1923 die Höhe der Voraus zahlung anderweitig festsetzen. Zweiter Kongreß für Ästhetik und Kunstwissenschaft. — Vom 11. bis 13. Oktober d. I. wird in der Universität Halle der 2. Kongreß für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft stattfinden. Das Pro gramm verzeichnet eine große Reihe von Vorträgen mit anschließender Diskussion über die verschiedensten Gegenstände der Psychologie, Ästhetik und Kunstgeschichte. Die Eröffnungsrede wird Prof. vr. Max Dessoir- Berlin halten. 100 000 Dollar für den Weltfrieden. — Wie aus New Aork inttge- te-ilt wird, hat der reiche frühere Verlagsduchhändler Bock aus Philadelphia einen Preis von 100 000 Dollar für denjenigen Amerikaner ausgesetzt, dem es gelingt, einen Plan zu entdecken, auf dessen Grundlage die Vereinigten Staaten die Möglichkeit erhalten, zum Zweck der Sicherung des Weltfriedens mit anderen Nationen zu sammenzuarbeiten. Die Hälfte der Summe soll zur Auszahlung kom men, wenn der Plan von einem besonderen Schiedsrichterkollegium angenommen wird; der Nest ist fällig, wenn ihn der amerikanische Senat seinerseits gebilligt hat. Bock, der sich vor einigen Jahren von seinen großen Verlagsunternehmen zurückgezogen hat, hat durch seine kürzlich erschienene Selbstbiographic die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Er hat unter den namhaftesten Persönlichkeiten Amerikas schon die Herren gewählt, die das Schieösrichterkollegium bilden sollen, und er erklärt, daß er mit seiner Stiftung dem amerikanischen Volk die Möglichkeit bieten will, seine Meinung über ein Problem zu äußern, an dem der Scharfsinn der Politiker bisher gescheitert ist. PersollaliMMteii. Jubiläum. - Herr E r n st H i l ö e b r a n d t. Prokurist der Firma H. G. Wallmann in Leipzig, konnte am 16. Juli die 25jährige Wiederkehr des Tages begehen, an dem er zum Prokuristen dieser Firma ernannt worden ist. Viel mühevolle, treue Arbeit liegt für den uner müdlich, auch heute noch jugendfrisch schaffenden Jubilar in diesem Zeitraum beschlossen. Wohl alle Geschäftsfreunde des Hauses H. 6). Wallmann durften oft die Sorgfalt und Hingabe erfahren, mit denen Herr Hildebrandt den vielen geäußerten Sonderanliegcn nachging. Mit Aufbietung aller Kräfte den Geschäftsfreunden dienen, bas war und ist der Leitstern dieses treuen Mannes, dem wir für seine weitere Tätigkeit unsere besten Wünsche entgegenbriugen. 1027
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