^ best^lt 40 Öoö.—^vier/oNährl. ^§reuz6andbezlehe^l)c^en ^00006^20000 d''' ^N.../. 6. . 10000 M. Nichtmitglieder- !: preis: Di/Sette 250 M.. »/, S. 80000 >/s 6. 40000 2N.. r'/« s. 20000 2N. Stettengej. S5 M. die Seile. Lhiffregebühr ; ^0 Destell^.^Mit^l. u. -Nichtmitgl.^dla Seile ^5 21!. - II« I200°/o Lu/cHlLiy. Str. U)0 <R. »10». Leipzig, Donnerstag den 12. Juli 1923. 90. Iavrftaag. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Di« Banken haben beschlossen, alle Rechnungsbeträ ge vom 1. Juli 1923 ab aufvolle 1 9 9 Ma r k a b z u r u n d e n. Die Zweckmäßigkeit einer solchen Maßnahme läßt sich nicht verkennen. Durch ihre Einführung seitens des Buchhandels wird zweifellos eine erhebliche Ersparnis an Zeit und Arbeit und eine wesentlicke Vereinfachung sämtlicher Buchungs- und Kassenge schäfte erzielt werden. Wir empfehlen daher dem Buchhandel, künftig die Abrundung aller Rechnungsbeträge aus bolle 100 Mark borzunehmen, und zwar Beträge bis 59 Mark ausschließlich nach unten, Beträge von 59 Mark und darüber nach oben. Leipzig, den 19. Juli 1923. Ter Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. A r th ur Me i ne r, Erster Vorsteher. Der Vorstand des Deutschen Berlegervereins. vr. Georg Paetel, Erster Vorsteher. Der Vorstand der Deutschen Buchhäudlergilde. Paul Nitschmann, Erster Vorsteher. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Fritz Wahle, Vorsitzender. Der Vorstand des Vereins Leipziger Kommissionäre. Georg Schre-iber, Vorsitzender. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Biusikalienhändlcr zu Leipzig. P. I. Tanger, Vorsteher. Der Vorstand des Deutschen Musikalten-Verlcger-Vcreins. vr. Gustav Bock, Vorsitzender. Ter Vorstand des Central-Vcrcins Deutscher Buch- und Zeitschriftrnhändlcr. H e rm a nn Sch i l d, Vorsitzender. Der Vorstand der Bereinigung der Kunstverleger. Ernst Schultz«, Vorsitzender. Der Vorstand des Vereins der Reise- und Versandbuchhandlungen. Jacob Haas, Vorsitzender. Der Vorstand des Vereins Deutscher Zeitschriften-Verleger. Arndt Beyer, Vorsitzender. Verein Leipziger Kommissionäre. Das Vorgehen der Banken zwingt uns, ab 15. Juli 1923 alle Rechnungsbeträge auf volle Hundert Mark abzurunden. Wir werden daher von diesem Zeitpunkt ab nur noch zu vollen Hundert Mark-Beträgen einkassieren und bezahlen. Diejenigen Verleger-Kommittenten, welche in Leipzig aus- liefern lassen, bitten wir, ihren Kommissionär unverzüglich darüber zu unterrichten, ob sie damit einverstanden sind, daß Mark-Beträge unter 59 Mark in Fortfall konmren, von 50 Mark einschließlich auf wärts aber auf volle Hundert Mark nach oben abgerundet werden. Mangels eines solchen Auftrages müssen unsere Mitglieder entspre chende Abrundungen vornehmen. Von Verlegern, welche in Leipzig nicht ausliefern lassen, wird angenommen, daß sie gleichfalls mit einer entsprechenden nachträg lichen Abrundung ihrer über Leipzig einzukassierenden Beträge ein verstanden sind. In gleicher Weise werden unsere Mitglieder die oben erwähnte Abrundung für Sendungen in Rechnung und für ihre son stigen Berechnungen in Anwendung bringen. Leipzig, den 19. Juli 1923. Der Vorstand des Vereins Leipziger Kommissionäre. An den deutschen Verlag. Der Unterzeichnete Verein hat am 7. Juni 1923 mit dem Börsen- berein unter Zustimmung aller beteiligten Stellen ein Abkommen getroste» (siehe Bbl. Rr. 133 vom I I. Juni), das bei Lieferungen zu Kronenpreisen nach Österreich eine Sondervergütung von 15 Prozent vorsieht. Unberührt davon bleiben die Sonderabkommen zwischen Gruppen oder einzelnen Firmen -des deutschen Verlags und des österreichischen Sortiments. Der österreichische Verein ersucht, dieses Abkommen zu be achten und dem österreichischen Sortiment, das dagegen auf die Er hebung des bisherigen Sortimentszuschlages verzichtet hat, in allen Fällen diesen Sonderrabatt einzuräumcn. Es ist natürlich mög lich, daß der deutsche Verleger in einem erhöhten Pauschalrabatt diese Sondervergütung einbezieht, wie bereits einzeln« Vcrlagssir- men dies spontan vor jenem Abkommen getan haben. Ein solcher Pauschalrabatt kann allerdings nur als genügend anerkannt wer den, wenn er außer dem bisher üblichen Rabatt die 15 Prozent die ser Sondervergütung vom Nettopreis mindestens erreicht. Der österreichische Verein muß sich auf Grund jenes Abkom mens Vorbehalten, bei deutschen Verlagen, die sich nicht daran Hai- ten, einen ausgleichenden Sortimentszuschlag borzuschreiben. VS3