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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1924
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 99, 28, April 1924, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschu. Buchhandel- 5875 Redaktioneller Teil. (Nr. 59.) Bekanntmachung. Die Mitglieder des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, werden hiermit zu der am Montag, dem 19, Mai 1924, vormittags 10 Uhr statt findenden . Hauptversammlung des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, im Buchhändlerhaus, Portal III, eingeladen. Als Ausweis dient die Mitgliedskarte, Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht, L. Rechnungslegung: Feststellung des Haushaltplanes. 3, Neuwahlen im Vorstände und der RechnuugsPrüser, 4, Neufestsetzung des Mllgliiedsbeitrags, 5, Allgemeines, Leipzig, am 24, April 1924, Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. vr, A, Meiner, Erster Vorsteher, Buchhändlerverband für das (ehemalige) Königreich Sachsen, Verein Dresdner Buchhändler haben in gemeinsamer Vorstandssitzung, der Verein Dresdner Buchhändler unter Zustimmung der Mitglieder-Versammlung, am 23, April 1924 nachstehende Verkaufsbestimmungen beschlossen: 1, Der Spesenzuschlag für gesetzlich-zulässige Abwälzung der Steuern beträgt für alles, außer Reclams U.-B,, 5?S, wenn der Verleger bei Emzelbezug mit mindestens 40?S Rabatt liefert, 2, Alle übrigen Lieferungen und sämtliche Zeitschriften werden mit einem Aufschlag von I0?S belegt, vorausgesetzt, daß der Rabatt mindestens 357», bei Schulbüchern für höhere Schulen 30^ beträgt. Im anderen Falle hat gemäß A 7 der Verkaufsordnung eine Auswertung des Rabatts auf 35^ bzw. 307» zu erfolgen, 3, Die Bibliotheken sind den Privatkäufern gleichzuachten, 4, Verträge mit dem wissenschaftlichen Verlag sind Angelegen heiten der einzelnen Firmen, Es wird geraten, neue Ver träge mit Bedingungen unter 35^ Rabatt nicht einzugehen, 5, Jede Berechnung von Verpackung über den Rahmen der Verkehrsordnung hinaus gilt als Rabattverkürzung, Diese Bestimmungen treten am Tage ihrer Veröffentlichung im Börsenblatt in Kraft. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes für das (ehemalige) Königreich Sachsen, Dieberich, Leithold, Focken, Thomas, T h ü m m l e r. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler, Schäder, Focken, Reiff, Kaufmann, Köhler, « Die Herren Verleger, die in Zukunft bei Einzelbezug an Mitglieder des Börsenoerems mit 40?? Rabatt liefern, werden gebeten, dies umgehend bis spätestens Z, Mai d, I. dem Unter zeichneten mitzuteilen, um für die Mitglieder desVerbandeL und des Vereins ein« List« der für Punkt 1 der Verkauifs- bestiM'Mungen in Krage kommenden Verlag« ausstellen zu können, Dresden - A, I, Schloß-Str, 32, K. Schäder i, Ka. H Burdach, Staat und Büchervertrieb in Schweden. Von Felix VLikonyi. Im Laufe der letzten Jahre hat in den nordischen Ländern eine von Schulmännern, Hochschullehrern, Schriftstellern und ande ren, außerhalb des Buchhandels stehenden Kreisen ausgehende Be wegung eingesetzt, die eine wenigstens teilweise Übernahme der Bücherversorgung durch den Staat herbeisühren will. ES Handel! sich dabei in erster Reihe um Schulbücher und Hoch- schulliteiatur, doch gehören auch die Anstrengungen der schöngeisti gen Autoren hierher, da sie darauf Hinzielen, die im Urheberrecht festgelegten Grundlagen zu erschüttern und durch eine Verstaat- lichung der Literatur sich möglichst frei von Alterssorgen zu halten. Die verschiedenen Vorschläge sind zum Teil von solcher Be schaffenheit, daß sie, falls sie zur Durchführung gelangen sollten, dem Buchhandel unermeßlichen Schaden zufügen müssen. Aber auch das Publikum und sicherlich auch die Antragsteller selbst dürft len damit hart getrosten werden. In voller Erkenntnis dieser Ge fahr und der ÜberfliMgkeit so durchgreifender Veränderungen haben denn nicht nur die Presse, sondern auch andere von der Sache betroffenen Kreise und nicht zuletzt der Buchhandel dies« Fragen eingehend erörtert. Der im Sommer v. I, zu Stockholm abgehal tene sechste nordisch« Buchhändlertag bot hierzu besonders günstige Gelegenheit, und aus Veranlassung der Landesvereinigungen in Schweden und Finnland sind Berichte über die bisherige Gestal tung der Lage eingebracht worden. Der Bericht über die Verhält nisse in Schweden wurde vom 2. Vorsitzenden des Schwedischen Sorlimentervereins, Direktor Oscar Arweson (Fritze's Hofbuch- hondlung), ausgearbeitet, dessen Darstellung ich hier mit berück sichtig«, liberall haben sich im Lauf« der raschen Entwicklung des Will- schaftslebens zahlreiche staatliche Institutionen gefunden, die be- sonders geeignet waren, ihren Betrieb mit bisher vom Staate nicht ausgebeuteten Einnahmequellen zu erweitern. Diese Ein richtungen, Post, Eisenbahn und andere Verkehrsmittel z, B,, kön nen alz verstaatlichte kaufmännische Betriebe angesehen werden, da sie neben ihrer ursprünglichen nunmehr auch die Ausgabe haben, eine Gewinn abwerfende Tätigkeit auszuüben, um damit dem Staate neue Geldmittel zuzuführen. Demzufolge kann auch der Postzeitungsbertrieb kaum als ein rein philanthropischer betrachtet werden, wenn auch er sicherlich nicht immer mit einem Reingewinn abschlietzen dürfte. Die außerordentlich kultur fördernde Bedeutung dieses Vertriebes wirb übrigens überall voll anerkannt. Der Buchhandel selbst hat sich ja auch schon so daran gewöhnt, daß er ihn nunmehr kaum missen möchte. Zu be denken ist immerhin, daß die Unkosten und somit auch der staatliche Reingewinn vom Zeitungsverleger und dem Publikum getragen werben müssen. Aus den Fracht- und Portosätzen erwachsen dem Staate ebenfalls nicht unbedeutende Einnahmen, und Wohl nicht der geringste Teil davon dürfte auf die Bücherbesörderung fallen. Der Buchhandel kann auch nicht umhin, anzuerkennen, daß ihm seitens des Staates durch Herabsetzung von Fracht- und Porto- sätzen weit entgegengekommen wurde und nach Möglichkeit immer noch entgegengekommen wird. Es sind aber noch weitere Reformen notwendig, um die Post- und Eisenbahntarife noch niedriger zu ge stalten und den Büchervertrieb auch dadurch weiter zu fördern. So werden z, B, in Norwegen die für Volksbibliotheken bestimmten Büchersendungen »als Dienstsachen« völlig portofrei befördert. Der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post und die Beförderung von Büchersendungen bilden indessen not wendige und unentbehrliche Hilfsmittel des Buchhandels, Die daraus für den Staat erwachsenden Einnahmen wird man diesem daher kaum mißgönnen. Eher dürft« dies aber der Fall sein, wenn die eingangs erwähnten Bestrebungen glücken sollten und damit dem Buchhandel ganze Gebiete seiner bisherigen Tätigkeit entrissen würden. 7S6'
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