Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. M 15Z, 4. Juli 1923. Rumänin n. Bukarest: Ignatz Hertz. (Steinacker.) Zciden b. Kronstadt: Hans Christel, Buchst. lKoehler.) Schweden. Göteborg: Alb. Lindstrand, Musikhdlg. (Bernhard Herinann.l Schweiz. Genf: Roischy klares, Musikh. (Volckmar.) Olten-Schön grün d: Buchhandlung Hambrecht. (Kochler.) Zürich: Buchhandlung der Evangelischen Gesellschaft. (Wallmanu.) — Lesezirkel Hottingen. (Hosfmann.) Tschecho-SIowakei. Eg er: Böhmerland-Verlag. (Kr. Hofmeister.) Freiwaldau: A. Blazek, Verl. u. Sorth. (Maier.) Graz: Anselm Morwitzer. (Haessel.) Tschecho-Slowakei ferner: Hof in Mahren: Will). Winkler. (Maler.) Karmin: Joh. Nitkiewicz. (Kleischer,) Mähr.-Schänke rg: Josef Emmer. (Maier.) Pres, bnrg (Oralislav.-i): Walsch L Wawra. (Brauns.) Privoz (Oderfurt): Koziels Rachf., I. Hrnschka L Kafka. (Siaack mann.) Weiperi: Franz Thoms. (Foerster.) Ungarn. Budapest: N. Janos Fichtner. (Kr. Hofmeister.) Bereinigte Staaten. St. Louis (Missouri): Huuletb dkusie 60. (Forberg.) Leipzig den 29. Juni 1923. Verein Leipziger Kommissionäre. Bekanntmachung. Betriebsbeiträge betreffend. Die Hauptversammlung des Börsenvereins vom 29. April 1923 hat den Antrag des Vorstandes und Rechnungs- Ausschusses aus Erhebung eines außerordentlichen Betriebsbeitrags sür 1923 (s. Bbl. Nr. 94 v. 23. April l923> mit den Grundzahlen 1,5 bis 500 angenommen, die mit der am Zahlungstage gültigen Schlüsselzahl des Börsenvereins zu multiplizieren sind. Für die Abgabe des Betriebsbeitrages gilt folgende Regelung: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1923 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Werden die Geschästscrgebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß § 2e Abs. 2 der Satzung im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betriebe ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Der Betriebsbeitrag ist am 1. August 1923 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel, usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel, usw. Handel zu erfolgen. 4. Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Ltassel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes) Grundzahl I bis 15 000 000 1,5 II von 15 30 000 000 2 III 30 50 000 000 3 IV „ 50 „ 100 000 000 6 V 100 „ 150 000 000 9 VI 150 200 000 000 12 VII „ 200 300 000 000 18 VIII 300 500 000 000 30 IX 500 1000 000 000 „ 00 X 1000 2000 000 000 120 XI „ 2000 5000 ovo ooa 250 XII über 5000 000 000 » 500 5. Das Mitglied (Punkt 2) hat den auf seinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1. August 1923 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu vergüten, die zur strengsten Verschwiegenheit ver pflichtet ist. K. Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 15. September 1923, so wird die Veranlagung vom Rechnungs-Ausschuß vorgenommen. Aus Grund dieses Hauptversammlung««-Beschlusses bitten wir unsere Mitglieder, den auf die einzelnen Zirmen entfallenden Bclriebsbeitrag nunmehr umgehend aus unser Postscheckkonto: Leipzig 4Z46Z oder Bankkonto: Allgemeine Deutsche Eredit-Anstalt zu überweisen. Firmen, die trotz einer seitens der Geschäftsstelle erfolgenden Mahnung den Betriebsbeitrag nicht entrichtet haben, werden vom Rechnungs-Ausschuß eingeschätzt und haben den hiernach festgesetzten Betrag zu zahlen. Leipzig, den 30. Juni 1923. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Syndikus. «08