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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1923
- Strukturtyp
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- 1923-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1923
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VSrseuLlaU s. d vtschu. vuchvaudel. Redalttoneller Teil. )<! 195, 22. August 1923. Ihre Anmeldung wollen Sie auf Karte gesl. bis 28. d. M. bewirken. Mit kollegialem Gruß Der Vorstand des Vuchhändlcr-Verbandcs für das (ehemalige) Königreich Sachsen. Diederich. Focken. Thomas. Bonde. Leithold. Geldentwertunq und Bilanz. Von Dipl.-Kaufm. Hermann Gas seit, i. H. R. Oldenbourg, Verlagsb., München. lSchluß zu Nr. 18S, 190, I9L und 1»?.) 8. Schars Vorschlag: Nachdem der Altmeister im Ge biete der Buchhaltungswissenschaft, Schär* **) ), bereits im Anhang zur 3. Auslage seines Werkes »Buchhaltung und Bilanz aus wirt schaftlicher, rechtlicher und mathematischer Grundlage«") dos Geld- entwcrtungsproblem streifte, nimmt er in seiner Broschüre: -In Nöten der Papiergeldwirtschaft- neuerdings hierzu Stellung. Die Umrechnung in Goldmark erscheint Schär sowohl aus sachlichen wie aus buchhalterischen, bilanztechnischen Gründen nicht geeignet. So gelangt er zu folgender Problemstellung: Die Bilanzen weisen Scheingewinne und Geschäftsgewinne aus. Diese gilt es zu tren nen, um die Jnflationsgewinn« steuerfrei in die Bilanz einstellcn zu können. Dazu glaubt er auf Grund der Steuergesetzgebung be rechtigt zu sein, da sie doch den Unternehmern anheimstellt, steuer freie Vermögensüberteuerungsrücklagen zu machen. Hier fehlt es Schär an Einblick in die Praxis, die nur etwa zu 257» von dieser Vergünstigung Gebrauch macht, weil die an sie geknüpften Bedingungen des Fiskus zu weitgehend sind. Nämlich: l. man hat einen umständlichen Nachweis über die diesbezüglichen Werte zu führen; 2. besteht ein Nachprüfungsrecht der Finanzver waltung; 3. da die nicht verbrauchten Rückstellungen zur Steuer veranlagt werden, weist man nicht, ob die Steuern später höher und drückender sind. Schär macht nun eine Bilanz — es handelt sich wiederuni um di« einer A.-G. — nach dem gemeinen Wert des Bilanzstichtagcs ajif. Wenn nun — so führt er aus — die Wertzahl am Anfang des Jahres 12 war und am Ende des Jahres 18 ist, muh ich, um den Scheingewinn vom Gefchäftsgewinn zu trennen, von den Aktiven und Passiven, ausgenommen dem Aktienkapital, ein Drittel absetzcn. Diese Beträge sind zunächst auf ein Gcldentwertungs- konto und von dort auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu stellen. Schär hält also die Idee von Schmidt für di« richtige, unter scheidet sich aber von ihm, indem er die Geldentwertung nur am Anfang und am Ende des Jahres berücksichtigt und den Bilanzwert auf den Anfang des Jahres reduziert. So ist aber 1. ein Bilanz vergleich ausgeschlossen, denn Bestandsänderungen im Lause des Jahres bleiben unberücksichtigt; 2. auch der Scheingewinnausweis ist unvollständig, da der Gcschäftsumsatz unberücksichtigt bleibt. Die Methode Schärs, die einem früheren Vorschläge Schmalen- bachs gleichkommt (vgl. Kap. IV, Abschn. 3»), ist zwar eine sehr einfache, aber doch verfehlte. 7. Buxba ums Vorschlag: Or. Richard Buxbaum-Char- lottenburg geht in seinem an sich vorzüglichen Werke: »Die Anlage werte in der Bilanz bei schwankender Währung«***) davon aus, daß er sagt: die Anlagewerte können in der Bilanz nicht durch einen Index auf die der Geldentwertung entsprechende Höh« ge bracht werden, sondern nur durch Abschreibungen und Rück stellungen für die Anlagewerte sei diesem Problem näherzukom men. Die Rückstellungen sollen steuerfrei sein bis zu einer gewissen Höhe und mit der Geldentwertung wachsen. Die Rückstellung ist aber nicht etwa in Höhe des gesamten voraussichtlich aufzuwenden- *) Fol). Friede. Schär, gew. Nektar der Handels-Hochschule Berlin, war der erste, der der Bnchhaltnngslehre wissenschaftlichen Charakter verlieh. Die meisten bedeutenden Bilanzschriststcller sind wcnn sie sich auch hcnte über ihn T. hinwcaacsebt haben — durch seine Schule gegangen. **) Verlag: Julius Springer, Berlin Verlag: Frankfurter SocietätS-Drnckerci, Frauksurl a. M , 192?. > 1174 den Erneuerungsbetrages erlaubt, nicht einmal in Höhe des Unter schiedes zwischen den Ersatzkosten und dem Anschasfungswert, bzw. Herstellungspreis des zu ersetzenden Gegenstandes: nur sür die Mehrkosten, das sind die über diesen »gemeinen Wert der Ersatz gegenstände hinaus« aufzuwendenden Kosten, können Rücklagen gebildet weiden. Verfasser vergleicht den Anschaffungswert jedes Jahr mit dem Anlagewert, und der Mehrwert soll dann dem Re- servefonds zugewicsen werden, sodatz bei Ausscheidung der Anlage- wert« dies« aus dem Reservefonds neu beschafft werden können. Die Ausscheidung von Scheingewinnen sei damit unnötig, denn durch die Rückstellungen für An- lagewert« sei der Markentwertung bereits Rech nung getragen. Di« Abschreibungen sind von Buxbaum in richtiger Weise er kannt; er setzt für die Vornahme von Abschreibungen voraus: 1. das Vorhandensein einer Wertgröße, 2. einen Grund sür die Absetzung, 3. einen Maßstab für die Höhe der Abschreibung. Da Buxbaum nur Abschreibungen von Anlagewerten gelten lassen will, so wären speziell anlageorientierte Betriebe bevorzugt gegenüber solchen mit weniger Anlagevermögen. Das will Bux baum aber nicht gelten lassen, indem er meint, datz diese Unter nehmen auch keine Scheingewinne hätten, denn di« Waren preise seien heute durch die Kalkulation der Geld entwertung bereits mehr oder minder angepatzt. Buxbaum sagt weiter: die Scheingewinne (bei Anlagen) müßte man schätzen. Hier wäre einzuwenden, datz dann jeder vorsichtige Schätzer seine Anlagen bei der Wiederbeschaffung sehr hoch ein schätzen tvürde und dadurch der steuerbare Gewinn verkleinert wird. Die Gewährung steuerfreier Rücklagen bewirke aber nur «ine zeitliche Verschiebung in der Höhe der für die einzelnen Perio den zu entrichtenden Steuerbeträge, deren Gesamtsumme dadurch nicht geschmälert zu werden brauche, denn der Gewinn trete ein mal doch in die Erscheinung. Buxbaum will die nicht verwendeten Rückstellungen scharf erfaßt haben, und vorhergehende Rückstellungen sollen korrigiert werden. Rückstellungen können an sich keine Mit- tel zur Ersatzbeschaffung sammeln, sie können die erforderlichen Be träge nur binden und bereithalten, um einen Ausgleich der Geld entwertung gegenüber zu schassen. Wertvoll an'Buxbaums Buche ist, daß der Verfasser sich fast mit der gesamten einschlägigen Literatur über Geldentwertung be schäftigt hat und die einzelnen Theorien mit ihren Vor- und Nach teilen streift. Er selbst wirst die Frag« auf, ob die Willkür in der Schätzung der Rückstellungen, die anderen Methoden und Theorien zum Vorwurf gemacht wird, nicht auch seinem Rückstellungsverfah- ren anhaftet. Dies gibt er selbst zu; er glaubt nur, daß bei sei nem Verfahren die geringste Willkür Platz hat, da die zurückgestell- ten Beträge am Ende der Rllckstellungsperiod« dem Geschäftsge- winn wieder zugeführt werden müssen. Da es sich bei diesem Pro blem um Zukunstswerte handelt, ist keiner der gemachten Vorschläge von Willkürlichkeitcn frei. V. Der Buchhandel und die Geldentwertung. Der Buchhandel gehörte bis vor etwa einem Jahr zu denjeni- gen Wirtschaftszweigen, die unter der Geldentwertung ganz ent schieden am meisten zu leiden hatten. Dies machte sich in verschie dener Richtung hin bemerkbar; dos Grundübel waren natürlich die Bücherpreise, die weit hinter dem zurückgeblieben waren, was die Teuerungsverhältnisse danrals erforderten. So allein konnten noch im Jahre 1922 jene drastischen Fälle eintreten, daß Verpackung und Porto teurer kamen als die zu versendende Literatur oftmals selbst. Änzufriedenhcit^aus der ganzen Linie des deutschen Buchhandels war die Folge dieser rückständigen Preispolitik. Die drei großen buchhändlerischen Wirtschaftsgruppen: Verlag, Sortiment, Kom missionsbuchhandel gerieten sich mehr denn je in die Haare, und das altbewährte Organisationsgebäud« des deutschen Buchhandels, auf das man früher so stolz war, geriet plötzlich stark ins Wanken. Die Teuerungseinslüssc verschiedener wichtiger Gebührenarien :>uf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Buchhandels habe ich sei nerzeit in zwei Artikelserien mit vielen Tabellen und einem Kurvcn- diagramm in der -Deutschen Verlegerzeitung- dargestellt*). Bald *) Siehe Verleger,Zeitung 1922, Nr. 9, 14, 16 u. 17
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