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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1923
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- 1923-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1923
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- Deutsch
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sd!° 192, 18. August 1923. Redaltioneller Teil. rend wir tatsächlich wirtschaftlich zurückgehen. Nach H. G. B. wären Goldmarkbewertungen erlaubt. Aber durch das Steuerrecht stehen Hindernisse im Wege, so daß es eines gesetzlichen Eingreifens be darf, damit Goldmarkbilanzen in weiterem Umfange angewendet werden. Hierfür hat Schmalenbach einen Entwurf borbereitet. Auch der Umrcchnungsfaktor soll gesetzlich geregelt werden. Schmalen. Vach bestimmt ihn hier nicht, doch hält er, wie früher betont, den Warenpreisindex als den geeignetsten, wobei er als Stichtag das Monatsende, als Vorkriegsstichrag den 31. Juli 1914 und eine schnellere Veröffentlichung wünscht (vgl. Abschnitt 2). Der Gesetzentwurf soll die Reichsregierung ermächtigen, für die Dauer der Geldwertschwankungen Verordnungen in bezug auf die Aufstellung von Bilanz und Erfolgsrechnung zu erlassen. Weiterhin macht Schmalenbach den Entwurf einer solchen Ver ordnung, welche die vollständige technische Handhabung des Ge setzes regeln soll. In erster Linie soll es den Gewerbetreibenden, die nach H. G. B. und G. m. b. H.-Gesetz Bücher führen müssen, ge stattet sein, ihre Bilanz und Gewinnrechnung in Goldmark aufzu stellen. Einen Zwang will Schmalenbach vermeiden, da durch diese Maßnahme viele Unterbilanzen entstehen. Bei der Umrechnung sollen Geldwertänderungen vor dem 1. Januar 1918 wegen ihrer Geringfügigkeit im Verhältnis zu der dadurch entstehenden Arbeit unberücksichtigt bleiben. Die Zugänge, Abgänge, Rückstellungen und Abschreibungen, die Schmalenbach »Übertragswerte« nennt, sind auf 1918 und folgende Jahre zu verteilen und mit dem betreffenden Jahresdurchschnittsindex umzurechnen. Die Umrechnung müßte nach Kalenderjahren erfolgen, da nur für diese «in Durchschnitts- index festgestellt werden kann, während das für die einzelnen Mo nate schwer fallen würde. Haben Betriebe schon auf Goldmark umgerechnet, so können sie es dabei belassen oder auch diese Rech nung auflösen und auf die neue Art umrechnen. Wenn die Aktiva nach Heranziehung der stillen Reserven noch kleiner sind als di« Passiva, so können die übertragswerte durch Zuschreibung erhöht werden. Werden Aktiva und Passiva neu bewertet, was Schma lenbach »Neuwerte« nennt, so werden diese nach dem Index des Bilanzstichtages umgerechnet, bei Anschaffungspreisen dagegen nach dem Index des Anschaffungsmonats. Lauten Geldsorderungen und -schulden auf Papiermark, so wird zum Index des Bilanzstich- tages umgerechnet, lauten sie aus fremde Währung, so erfolgt die Umrechnung über Papiermark in Goldmark. Die Tauschmittel sollen bei der Aufstellung der Schlußbilanz wie in der Anfangsbilanz behandelt werden, wobei die Umrech nung wie bei den Neuwerten nicht in einzelnen Posten zu erfolgen braucht. Bei Abschreibungen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Buchwert nicht so groß ist. des Gewinnes soll einem etwaigen aktiven Geldwcrtberichtigungskonto zugeschrieben werden, d. h. die Unterbilanz soll also nicht sofort, sondern nach und nach gedeckt weiden. Bei Kapitalscrhöhung ist in der Schlußbilanz die gesamte Höhe der umlaufenden Nominaltitel einzustellen, die sich ergebend« Differenz ist zum Ausgleich über Geldentwertungskonto oder Reserve abzubuchen. In bezug auf di« Technik wäre zu bemerken, daß Schmalenbach keine zwei Kolonnen führen will. Das Beispiel Schmalenbachz ist in einfacher Buchführung durchgeführt; die Soll- und Habensalden der Forderungen und Schulden werden addiert und erst der letzte Saldo daraus wird auf Goldmark reduziert. Das Beispiel der ein fachen Buchführung läßt sich als unzweckmäßig befinden, da man bei ihren Bilanzen nicht weiß, ob sie vollständig sind, weil die Kon trolle fehlt. Es sind demzufolge auch die Bilanzen mehrerer Jahre ohnehin nicht vergleichbar. Bei der doppelten Buchführung besteht dagegen diese Gefahr nur bei der ersten Eröffnungsbilanz; von da an wird auf der Basis fortgeschritten. Wenn nach Schmalenbachs Entwurf bei erfolgter Umrechnung der Aktiven und Passiven und nach Heranziehung der stillen Reserven ein Minderwert der Aktiven sich ergibt, so ist der Unterschied bei Einzelkaufleuten und Gewerkschaften auf Kapital, bei Personal, gesellschasten und stillen Gesellschaften auf ein aktives Geldentwer- tungskonto abzubuchen. Vorhandene Reservefonds werden zur Geldwertausgleichung benützt. Schmalenbach zeigt uns die Gestaltung der ersten Goldmark, bilanz, wobei er als Beispiel diejenige einer A.-G. benützt, was eine wesentliche Erleichterung der Darstellung bedeutet. Die Ein wände wären außerdem folgende: 1. Es ist nicht klar, Abschreibun gen und Zugänge zu kompensieren; 2. die Durchführung einer Kor rektur der stillen Reserven hat ihre Schwierigkeiten; 3. es ent spricht nicht dem Prinzip der Einheitlichkeit, daß eine solche Aus scheidung der stillen Reserven bei den einen Anlagen vorgenommen wurde, bei den anderen aber nicht. Interessant ist, was Schmalenbach auf S. 51 seiner Broschüre schreibt: »In das Gesetz, das di« Goldmarkbilanz für Steuerzwecke zuläßt, wäre ... die Bestimmung aufzunehmen, daß das in Gold mark berechnet« Einkommen mit dem Bilanzstichtagindex in Papier mark umzurechnen ist, und daß dieses Papiermarkeinkommen das steuerbare Einkommen darstellt. Der Steuertarif ist dann ohne Abänderung für die Goldmarkbilanzeinkommen zu verwenden«. Zu seiner Stellungnahme der Goldmarkbilanz im Steuerrecht führt Schmalenbach weiter aus, daß K 33a des Einkommensteuer gesetzes nur Geltung haben solle für Neuanlagen und für das Zu gangsjahr. Da Z 33 a im wesentlichen die Frage der überteuerungs- abschreibungen und 8 59a die Frage der Rückstellungen neben den ordentlichen Abschreibungen regelt, so kommt er zu dem Schluss«, ' daß für die in Goldmark bilanzierenden Kaufleute der 8 59 a einfach ausgeschaltet werden sollte. Diese bedürfen der Rückstellungen für Ersatzbauten nicht, denn ihre Abschreibungen sind ja von Beginn der Goldrechnung ab Goldabschreibungen. 4. Schmidts »organische Bilanz«. Sein Vortrag auf dem Verbandstage deutscher Bücherrevisoren: a> Prof. vr. F. Schmidt-Frankfurt a. M. weist in seinem Buche: »Die organische Bilanz im Rahmen der Wirtschaft«') darauf ihm, daß ein volles Verständnis der Vergangenheit und der Ent- Wicklung, die zur Gegenwart führt, zur Umstellung der Betriebs wirtschaft von Nöten sei. Aus der Vergangenheit fei ein klares i Programm für die Neugliederung unserer Wirtschaft zu schassen. ! Die Betriebswerte seien aus sich heraus und aus Grund der Mark- ! Veränderung veränderlich, im günstigen und ungünstigen Sinne. Es seien drei Typen von Unternehmungen zu unterscheiden: nor- j male, unternormale und übeinormale. Schmidt nimmt an, daß Produkt und Bedarf bei einem normalen Betrieb gleichbleiben, übernormal, wenn «in Produktionsspielraum vorhanden sei, unter- normal, wenn der Betrieb im Rennen zurückbleibe. Nur die nor- malen Betriebe müßten erhalten bleiben. Aus Grund von Verbes serungen hervorgerufene Betriebe seien übernormal. Es entsteht die Frage, ob man sich unter obigen Begriffen etwas vorstellen kann. Um nur «in Beispiel für den Buchhandel ! herauszugreifm, so müßte ein Großteil der Münchener Buchläden in gewissem Sinne als »übernormal« zu betrachten sein. In der Schellingstraße haben sich in den letzten zwei Jahren die Buch handlungen schon verdreifacht! Herr vr. Friedrich Olden- bourghat in der »Deutschen Verlegerzeitung«") auf Grund eines Stadtplanes eine Zeichnung veröffentlicht, di« in sehr geschickter Weise die Anhäufung der Sortiments-, Kolportage« und Antiqua- riatsbuchhandlungen innerhalb gewisser Stadtkreise Münchens ver anschaulicht. Mit dem Verlag mag es heute zuweilen ähnlich stehen: es wäre interessant, eine ähnliche Zeichnung auch für diesen einmal aufzustellcn. — Schmidt behandelt in seinem Buche eingehend die Umsatz- und Anlagewerte: erster« seien Vermögenswerte, di« vollkommen in den umgesetzten Gütern aufgehen und in Real- und Geldwert« zerfal len. Der Geldwert kann sich bei gleichbleibendem Nominalwert verschieben, solange die Rechtsordnung des Geldes nicht geändert wird. Die Realwerte seien in ihrem Reproduktionswert markt bedingt; doch lasse sich dieser Wert nicht jederzeit ermitteln, Wohl aber verknüpfen. Bei der bisherigen Gewinnermittelung lieg« der Fehler in der wahllosen Vermischung von Vermögen und Ertrag. Für ein Mittel, diesen Fehler zu vermeiden, hält Schmidt die orga nische Bilanz, nach dem Gesichtspunkt richtiger Vermögensrechnung mit richtiger Erfolgsrechnung im Rahmen des Organismus der Gesamtwirtschast. Der organische Bilanzwert aller Anlogeweite der Unternehmung sei marktnotiert; also der Reproduktion s- ') Bei G. A. Gloeckner, Leipzig, 1821. «) Nr. 11 vom 1. Juni 1922: »Kritische Fahrt durch dev deutschen Buchhandel». iiez
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