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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1923
- Strukturtyp
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- 1923-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1923
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- Deutsch
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Hrechsaal. 192, 18. August 19237 her, ist weiter nichts zu tun, als das; eine tatkräftige Gruppe von ^und 156) zu entnehmen. Es wäre nur erwünscht, wenn die wenigen Verlegern die Frage an -die anderen stellt: Seid ihr zu sofortiger Tat deutschen Verleger, die sich bisher unbegründetcrweise diesem Modus bereit? Tann muh in einem kleinen Kreise von Verlegern berat?» § gegenüber noch ablehnend verhalten, sich in ihrem eigenen Interesse werden, in welchem Verhältnis zur Kaufkraft die Goldmark dividiert^ mit dieser derzeit einzig möglichen Uberwcisungsart befreunden werden soll. Aber ermächtigt uns auch zur Erklärung gegenüber den ^ wollten. Lieferanten, daß wir auf jede weitere Produktion verzichten müssen,! Bemerkt sei noch, das; auch zur Einzahlung auf Aronen-Konti wenn jene Friedensgoldmarlpreise aufrecht erhalten wollen. Zuerst' ausländischer Firmen bei Banken oder bei der Postsparkasse*) in mal ein halbes Jahr lang! Das Beispiel des Buchhandels wird auch Österreich in jedem einzelnen Falle die Bewilligung der Finanz in andere Kreise hincinwirken. Wer ist mit dabei? Ich erwarte viel Telegramme! Jena, den 11. August 1923. Eugen Diederichs. Erleichterungen der Zahlungen aus Hgerreich. Erwiderung auf das Eingesandt der Firma Bugra G. m. b. H., Wien, in Nr. 184 d. Bbl.) II. Wie lange schon ivarten wir auf einen brauchbaren Vorschlag von seiten unserer österreichischen Sortimentskollegen in dieser Sache! Tie Firma Bugra G. m. b. H., Wien, schlägt den Zahlungsverkehr über Postsparkassen-Amt vor. Wir bemühten uns schon vor sechs Monaten um die Errichtung eines Postsparkassenkontos und mußten uns leider bei Durchsicht der uns übersandten Bedingungen von der unkaufmännischen Art dieser Einrichtung überzeugen: 1. Es können Einlagen über Kö. 10 000.— auf Konten nicht österreichischer Firmen nur dann gutgeschrieben werden, wenn die Zahlung im Sinne der derzeit geltenden Devisenvorschriften für zu lässig erachtet wird, wozu der Einzahler eine Erklärung über Zweck und Anlaß der Zahlung unter Vorlage geeigneter Belege abzu geben hat. 2. muß der Einzahler bei Einlagen über Kö. 100 000.— eine schriftliche Bewilligung der Devisenzentrale, deren Beschaffung wohl ebenfalls mit unliebsamen Verzögerungen und Schreibereien ver knüpft sein dürfte, beim Postsparkassenamt zur Vorlage bringen. 3. entstehen auch für den Kontoinhaber insofern Erschwerungen, als zur Abhebung von jeweiligen Guthaben der Verkehr über die Devisenzentrale erforderlich ist. Diese Bedingungen sind unkaufmünnisch, zeitraubend und daher unmöglich. Der deutsche Verleger wird dem österreichischen Sorti menter für brauchbare Vorschläge dankbar sein. Prien a. Chiemsee. Anthropos-Verlag. III. Es ist noch immer nicht in den Kreisen der Verleger allgemein bekannt, daß die Bag vorläufig nicht auf die Einziehung von Ford? behörde erforderlich ist, die aber, gleichwie bei der Ausfuhr von Kronen, gewöhnlich abgelchnt oder nur in Ausnahmefällen bewilligt wird, i» diesen aber jedenfalls mit Umständlichkeiten verbunden ist, d-ie bei dem oben dargclegtcn Wege völlig entfallen. Wien, den 10. August 1923. Seidelsche Sortiments-Buchhandlung Deutsch. Zum Kapitel »Verlagsauslieferung«. Das Sortiment leidet jetzt sehr unter dem Umstande, daß direkte Bestellungen vom Verleger erst mehrere Tage nach Eintreffen der Be stellung ausgeführt werden. Bei der durch die traurigen Verhältnisse bedingten und durchaus notwendigen sprunghaften Steigerung der Schlüsselzahl handelt es sich in wenigen Tagen um ganz beträchtliche Summen und der Sortimenter ist einfach nicht mehr imstande, sein Lager zu ergänzen, wenn er den Einkauf zu einem Betrage vornehmen muß, der den des erhaltenen Kaufgeldes um das Mehrfache über steigt. Dazu kommt die Tatsache, daß man auf direkt bestellte Bücher, für die doch das Postgel-d und die Verpackung, letztere meist recht aus giebig, in Anrechnung kommen, seinen Besteller mehrere Tage warten lassen muß, wodurch man nicht selten den Vorwurf bekommt: wenn ich das Buch direkt beim Verleger bestelle, erhalte ich es in 2—3 Tagen und bei Ihnen muß ich immer 5—8 Tage warten! Es ist gerade jetzt Pflicht des Verlegers, daß direkt bestellte Werke — natürlich falls lieferfertig am Lager — am Tage -des Eingangs der Bestellung zur Auslieferung und- zum Versand kommen. Recht betrübende Erfahrungen muß man auch bei einzelnen Ver legern bei persönlichem Einkauf machen. Schreiber dieses erlebte vor einigen Tagen in Berlin, wo er bei seinem Dortsein einige bereits mehrere Tage vorher direkt bestellte Karten nun selbst mitnchinen wollte, daß ihm diese von dem Gehilfen auf einen Tisch ge—legt wurden; einpackcn durfte er sich die Karten selbst! In einem andern großen Verlagsgeschäft empfand ich es als eine Gnade, daß mir nach langem Warten die Bücher für mein Geld ausgehändigt wurden! In einem dritten Verlage durfte ich die Bestellung zwar im Schreib- rungen i» österreichischen Kronen, sondern nur auf solche in Mark Zimmer abgeben, mir das Paket aber aus dem im Keller über den eingerichtet ist. Das Inkasso von Kroncn-Vcrlegcrfordcrnngen an, Hof gelegene» Packraum selbst holen! Dem Personal sollte zur Pflicht österreichische Sortimenter ist also einstweilen, durch die Bag noch, ««macht werben, den Sortimenter, der ihm durch Abholen die Arbeit nicht möglich, und die dahingehenden Versuche der Verleger sind ver gebens. Die betreffenden Verleger ersuchen nun, sobald sic hiervon Kennt nis erlangen, vielfach die schuldenden Sortimenter um Einsendung deS Betrags in österreichischen Noten mittels eingeschriebenen Briefes. Die Ausfuhr von österreichischen Kronen, noch dem Ausland! ist aber ohne spezielle Bewilligung im einzelnen Kable, welche aber nicht oder nur ausnahmsweise und auf umständlichem Wege zu erlangen ist, bei hoher Gesällstrafe und Kouslskation der versandte» Noten verboten. Erst kürzlich wurde laut Zeitungs-Mitteilungen ein österreichischer Kauf mann wegen einer solchen Zahlung ln österreichischen Kronen nach dem Ausland zu einer sehr hohen Strafe verurteilt. Es darf daher die Forderung, österreichische Kroncnbcträg« in effektiven Kronen zu be zahlen, von den deutschen Verlegern nicht gestellt werden. Der Um stand, bah ln manchen, vielleicht in vielen Fällen solch« Einschreib- Bricfe »durchrutschen», ändert nichts an der Tatsache, dah der Ab sender solcher Kronensendungen sich ln jedem einzelnen Falle der Ge fahr einer hohen Strafe aussetzl. Hingegen unterliegt es gegenwärtig keinerlei Hindernissen, mit Rechnungen belegte Kronenschulden nach Deutschland in dieser Wäh rung durch die Industrie- und Handelsbank in Wien an die Allgemeine Deutsche Credit-iAnstalt, Abteilung Buchhandel, in Leipzig zugunsten der betreffenden Verleger zu begleichen. Letztere werden von der Adca (Allgemeine Deutsche Credü-Anstalt) -von der Zahlung verständigt und können sederzelt über diese für sie einge- langien österreichischen Kronen verfügen. Alles Nähere hierüber ist ans der im »Anzeiger für den österreichischen Buchhandel» vom LS. Juni 1823 enthaltenen Verlautbarung (siehe auch Bbl. Nr. IM noch erleichtert, seiner Stellung entsprechend zu behandeln, denn auch dieser Buchhändler ist Kunde und Käufer und hat Anspruch auf die ge bührende Behandlung. An11am, den 11. August 1823. Max Regele! n. Postnachnahmesendungen. Eine große Anzahl Kollegen rechnet nicht durch Bag ab, da ihr Sortiments,,msatz — dleS gilt besonders für Kunsthändler, Antiquare u. dgl. — zu klein ist. Unentwegt erhalten wir darauf von den Kol legen Nachnahme-Sendungen, deren Höhe nicht nur schon von vorn herein die Znrverfügunghaltung sinnlos hoher Barbeträge erfordert, sondern deren- Einlösung gegenwärtig bei der Papiergeldkalamität praktisch ln nächster Zelt unmögllch sein dürfte. Ich richte deswegen lm Name» vieler Kollegen an die Verleger di« Bitte, Prüfen Sie den Besteller, und wenn er früher stets pünktlich reguliert hat, was sa m!-t Leichtigkeit festzustcllen ist, dann senden Sle ihm nicht unter NachnahmeI Sie müßten sich sonst darauf gefaßt machen, daß Nachnahmen auch -nach wiederholter Vorlegung mangels Barmittel uncin-gclöst zurllckgehcn. Es finden sich ja Postämter, die ihren Gel-b- bricsträgeri, die Annahme von Schecks gestattet haben, doch verfahren durchaus nicht alle Postämter so, und anßerdem sträuben sich die Brief träger nachdrücklich dagegen. S. Martin Fracnkcl, Vorsitzender des Vereins der Berliner Buch- und Kunst-Antigu-arc, Damit wirb die Empfehlung im Bbl. 131 vom 8. August, S. 1128, hinfäl'llg. 1188
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