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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1923
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- Deutsch
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^ 83, 10, April 1923, Redaktioneller Teil. kennung der Wirtschaftsordnung anzuhalten. Wir wollen uns mit Rücksicht darauf, daß die Gültigkeit der Wirtschafts ordnung bekanntlich den Gegenstand eines Prozesses bil det und es nicht im Vereinsinteresse liegt, die rechtliche» und tatsächlichen Schwierigkeiten der Position des Börsendcreins öffentlich darzulegen, hier einer Stellungnahme enthalten. Der Fragenkomplex ist wiederholt gemeinsam mit dem Vcreinsaus- schuß besprochen worden. Wir könnten es aber nur als ein Zei chen von Urteilslosigkeit betrachten, wenn die Tatsache, daß die Wirtschaftsordnung nicht allenthalben gewissenhaft innegehal- -ten wurde, auf ein »Versagen« oder gar auf Sabotage des Vor- standes des Börsenbereins zurttckgeführt wird. Wir bemühen uns vielmehr, für sie einzutreten, soweit es eben nach Lage der Dinge möglich ist. In dem Prozeß selbst ist auch dadurch, daß zwei Vor standsmitglieder der Gilde auf seiten des Börsenbereins als Streitgenossen teilnehmen, für eine Wahrung der Sortimenter interessen gesorgt. Nachdem Anfang Januar 1923 ein« Verhandlung im Reichs- wirtschaftsministcrium über das Schlllsfelzahlsystcm und an schließend über den Sortimenter-Teuerungszuschlag stattgefunden hatte mit dem Ergebnis, daß diese Frage noch nicht geklärt sei und Gegenstand weiterer Besprechung sein solle, wurden wir kürz lich durch eine Mitteilung überrascht, die das Reichswirtschafts ministerium an die Preisprüsungsstellen Dortmund und Breslau gerichtet hatte und in der behorchtet wird, den Vertretern des Börsenbereins sei die Notwendigkeit einer sofortigen Beseitigung des Sortimenter-Teuerungszuschlages bedeutet worden. In einer erneuten Besprechung am 24, März gab der Vertreter der genannten Behörde zu, daß die Januar-Verhandlung nicht mit einer derart entschiedenen, di« im Jahre 1920 erteilte Geneh migung des Sortimenter-Teuerungszuschlages aufhebenden Er klärung geendet habe, und daß den erwähnten Preisprüfungsstellon eine dementsprechende Mitteilung zergehen werde. Das Neichs- wirtschastsministerium hat «ine weitere Prüfung und Verhand lung mit dem Vorstand der Deutschen Buchhäudlergilde zugesagt. Die Versuche, zu einer Einigung zwischen Verlag und Sor timent hinsichtlich des Schutzes des Sortimenter-Teue rung s zu sch la g e s zu gelangen, haben bislang zu keinem Erfolg geführt. Für das Sortiment war aber die Regelung des Sortimenter-Teuerungszuschlages so wesentlich, daß es zwcck- und aussichtslos erschien, wegen anderer Fragen vor Lösung die ses Problems in Verhandlung«» einzutreten. Zwar schufen die vom Deutschen Verlegerverein aufgestellten Ge s ch ä st s g ru >nds ätze einen unerträglichen Zustand, Denn sie führten zu einer Aufstellung anderer Bedingungen des Sorti ments und vielfach zu dem praktischen Ergebnis, daß mangels gegenseitiger Einigung weder die einen noch die anderen Liefe rungsbedingungen tatsächlicher Vertragsinhalt wurden. Da aber der Vorstand des Deutschen Verlegervereins bislang au der An sicht festhielt, daß er nicht früher mit der Vertretung des Sorti ments Verhandlungen führen könne, ehe er nicht gegen eine Wiederholung der Kantate 1922 sestgestelltcn Majorisierung ge sichert sei, waren wir außerstande, die beiderseitigen Gruppen mit Aussicht auf Erfolg zu einer klärenden Aussprache einzuladen. Erfreulicherweise einigten sich aber Unter dem Druck der durch die Ruhrbesetzung für das Volksganze geschaffenen Not die beiderseitigen Vorstände im Januar dahin, daß je zwei Vertreter unter Vorsitz eines Börscnvcreins-Vorstandsmitglicdes erneut über die Möglichkeit einer Einigung und einer Neuregelung des buchhäudlerischcn Verkehrs in Beratungen eintraten. Ein Ergebnis liegt zur Zeit der Berichterstattung noch nicht vor. Wir bedauern daher, über diele wichtige Einzelfragen, so über die Regelung des Konditionsverkehrs, zurzeit noch keine zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung reisen Anträge stellen zu können. Der Kond i t i o n S ve rk e h r ist zwar an praktischer Be deutung hinter der Vorkriegszeit immer mehr zurttckgetreten, Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß er wieder größeren Umfang an- nimmt. Während in normalen Wirtschaftszeiten der Anspruch des Eigentümers auf Rückgabe der Ware mit der Kauspreisforderung wirtschaftlich stets ungefähr gleichwertig war, bestehen hier in Zeiten sinkenden Geldstandes die größten Unterschiede, Diese Unterschied« schließen auch aus, daß etwa der Verleger nach einem Jahr einen Preis erhält, der ein Jahr zuvor Gültigkeit hatte. Der einfachste Weg, daß der Sortimenter sofort nach Verkauf von Konditionsware den Verkauf meldet und daß sich der dem Verleger zu entrichtende Preis nach der Schlüsselzahl des Ver- kaufstages richtet, stößt nach Angabe des Sortiments aus unüber windliche technische Schwierigkeiten, Vermittlungsvorschläge haben bisher noch nicht die Billigung beider Gruppen erfahren. Nach alledem kann bei der Hauptversammlrmg nur die Einsetzung einer Kommission beantragt werden, die den Auftrag erhält, die in der Verkehrsordnung nieder- gclegten buchhändlerischen Bräuche und Gewohnheiten mit Rück- sicht auf die neuen Wirtschastsbcrhältnisse nachzuprüfen und ge gebenenfalls durch neue Bestimmungen zu ersetzen. Diese könnten zwcckmäßigerweise vorbehaltlich der Genehmigung der nächstjäh rigen HarchtversaMmlung vorläufig in Kraft gesetzt werden. Die Kommission müßte tvohl auch ermächtigt werden — etwa mit Zweidrittelmehrheit —, auch die Wirtschaftsordnung nmzuändern oder außer Kraft zu setzen, damit ihr« Tätigkeit nicht von vornherein beengt ist, vielmehr auch ohne Einberufung einer neuen außerordentlich kostspieligen Hauptversammlung zu einem einstweiligen Abschluß geführt werden kann. Für die Autoren war das Schlüsselzahlsystem vielfach Ver anlassung, ein« der Schlüsselzahl entsprechende Steigerung ihrer eigenen Friedcnsbezügc zu beanspruchen. Mehrfach ivurde die Ansicht laut, daß, wenn der Verleger «in Vielfaches des Friedens preises erhält, dem Autor dieselbe Steigerung zustehe. Hier ist natürlich verkannt, daß der Verleger das Vielfache des Friedens preises nicht s ü r s i ch -erhält-, sondern nur als Rückerstattung lat- sächlicher Ausgaben in einem der Wertminderung des angelegten Kapitals angepaßten Betrage, — daß die Höhe der Schlüsselzahl nicht ausdrückt, wie sich sein Reingewinn erhöht, sondern welche gesteigerten Produktionskosten er selbst im Durchschnitt aufzu bringen hat. Für den Vergleich des Honorars des Autors mit dem Reinerlös, den der Verleger erzielt, ist daher die Schlüsselzahl völlig ungeeignet. Wenn sie relativ niedrig ist, so beruht dies, wie hervorgehoben, auf der Selbstbcscheidung des Autors und des Verlegers, deren Arbeit ein Kostenelement beim Auffinden der Grund- und Schlüsselzahl bildet. Denn wenn auch das Ho norar des Autors bei der Schlüsselzahlberechnung nicht unmittel bar in die Erscheinung tritt, so ist doch die Berücksichtigung des Lebenshaltungsindex und die Tatsache, daß demnach der Multi plikator weit hinter demjenigen von Papier, Buchbinder- und Druckkosten zurückbleibt, nur inöglich, weil einige andere Kosten- elemcnte, wie die geistige Arbeit, teils abgegolten und insoweit stabil sind, teils hinter diesen Steigerungen zurückstchen. Fordert der geistige Arbeiter, daß dieser Abstand beseitigt oder verringert werde, so muß die Schlüsselzahl gesteigert werden. Es ist aber logisch unmöglich, ein einzelnes Kostenelement, das für eine Durchschnittsrechnung Verwertung findet, nach dem Ergebnis dieser Durchschnittsberechnung zu bemessen. Jedenfalls hat jeder gesteigerte Anspruch des Autors eine weitere, und zwar unverhält- nismäßige Preiserhöhung des Buches zur Folge und verschärft somit die Absatzkrisis, die immer erschreckendere Formen annimmt. So wenig die Notlage der geistig Schaffenden verkannt werden darf, so bleibt doch immer in Betracht zu ziehen, daß der Ver lagsbuchhandel vielfach mit Verlusten arbeitet und daß eine Er höhung der Ansprüche des Autors die wirtschaftliche Herstellung des Buches in vielen Fällen von vornherein ausschließt. Mit Vertretern des Akademischen Schutzbereins und des Ver bandes Deutscher Hochschulen haben im März d, I, Verhand lungen stattgesundcn, die auf einen weiteren Ausbau der beider seits vereinbarten Richtlinien abzielen und hoffentlich bald in endgültiger Form veröffentlicht -werden können. Damit die Unklarheit des Begriffes »Ladenpreis- vermieden wird, empfehlen wir, daß das Autorenhonorar künftig nur noch in Beziehung zum Bruttoerlös des Verlegers selbst, also zum Nettopreis gesetzt wird, wofern der Autor in irgendeiner Form
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