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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1923-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1923
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- Deutsch
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X- 83, 10. April 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt I. d. Dlschn. Buchhandel. -besonderen Anreiz zu Umgehungen der Ausfuhrkontroll« schafft. Vielfach -gingen Klagen über die Mangelhaftigkeit dieser Kon trolle ein. Die Autzenhandelsnebensielle ist aber sllr sich allein vielfach außerstande, solcher Mißstände Herr zu werden. Am 2. Dezember 1822 wurde ein« besondere Verkaufs« ordnung für Auslandlieserungen von Musika lien erlassen, die sllr den Musikalienhandel bereits die generelle Durchführung von Währungspreisen brachte. Von dieser Rege« lung weicht die in -den nächsten Tagen zur Veröffentlichung ge langende Neufassung insofern ab, als hier für die Balkanstaaten die Lieferung zrun Jnlandpveis nebst 25?S Zuschlag zugelassen ist. Infolge der Schwankungen der Wirtschaftslage können auch künftighin Änderungen der Aussuhrvorschriften schnell nötig wer den. Wir nehmen daher das Einverständnis der Hauptversamm lung an, daß die V a l u t ai o mm i s s i o n mit den ihr bisher -eingeräumten Befugnissen bestehen bleibt und gegebenenfalls auch berechtigt ist, die Auslandvorschriften ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. Die Klagen aus dem valutastarken Ausland Uber di« Um gehung der Aussuhrvorschriften durch den Wiener Platz häuften sich ständig. Auch begehrten zahlreiche Buchhändler in der Tsche choslowakei die Einbeziehung ihres Staatsgebietes in die Aus- suhrkontrolle, uni dadurch die durch das Steigen der tschechoslo wakischen Währung begünstigte Unterbietung zu verhindern. Die Valutakommission beschloß, eine generelle Regelung für deng «samten Balkan einschließlich Polen zu treffen. Tschechoslowakei, Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien und Fiume wurden in das mittelvalulige Ausland eingereiht, für Öster reich aber und Polen wurde das sogenannte Reversshstem eingesührt, nachdem der Plan einer besonderen Ausfuhrkontrolle für Österreich am Widerstand eines Teiles des Wiener Buchhan dels gescheitert war. Mit dem polnischen Buchhandel gelang, dank der verständnisvollen Mitarbeit des Verbandes -der Buchhändler in Polen und des Vereins der Polnischen Buchhändler in War schau, eine rasche und beiderseits befriedigend« Regelung, und -auch mit Ungarn wrrrd« eine Einigung dahin erzielt, daß dort nach kurzer Übergangszeit vom Verein der ungarischen Buch händler mit Unterstützung der Regierung eine staatliche Ausfuhr kontrolle für deutsch« Verlagserzeugnisse geschaffen werden soll. Die für Österreich getroffenen Maßnahmen führten zunächst zu einer bedauerlichen Spannung in den bisher stets guten Be ziehungen zu den deutschen Stammesbrüdern. Der deutsche Ver lag betrachtete seine Maßnahmen als einen Akt der Selbsthilfe. Schließlich ist unter Mitwirkung des Vereins der österreichisch- imgarischen Buchhändler der ursprüngliche Plan der Einführung einer staatlichen Ausfuhrkontroll« für Österreich wieder ausge nommen und -die alsbaldige Durchführung seitens der österreichi schen Regierung und der Vertretung des österreichischen Buch handels zugesagt worden. Zur Förderung des Ansehens des deutschen Buches im Ausland wurde in Übereinstimmung mit dem Wahlausschuß «in außerordentlicher Ausschuß einge setzt, über dessen Zusammensetzung in der Bekanntmachung vom 21. Februar 1923 (Bbl. Nr. 47 vom 24. Februar 1923) berichtet worden ist. Die Mittel zu seiner Tätigkeit fließen ihm aus der sogenannten Notabgabe zu, die dem Börsenverein für den ge nannten Zweck zu einem Viertel zur Verfügung stehen, während drei Viertel zur Unterstützung der deutschen Wissenschaft und der deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken Verwendung finde». Der Börsenvevein hat mit d-er Gesellschaft für Auslandsbuchhandel einen Vertrag abgeschlossen, wonach diese für die Dauer der Tätigkeit des Ausschusses ihre eigene Arbeit etnstellt, dem Bör senverein aber ihr gesamtes Material und das Recht zur Füh rung ihres Namens überläßt. Auf die Gestaltung der Luxussteuer, wie sie im Gesetz vom 8. April 1922 veröffentlicht worden ist, hat der Börsenverein im Verein mit der Vereinigung der Kunstverleg-er mehrfach Einfluß genommen. Wir vermochten eine den Bedürfnissen des Buchhan dels entsprechende Normierung durchzufetzen, insbesondere auch die Freilassung von Kunstblättern von der Luxusst-euer zu erlan gen, da sie ein außerordentliches Hindernis für di« Verbreitung guter Kunst im Vow bedeutet hätte. In zahlreichen Eingaben an die einzelstaatlichen Ministerien wiesen wir auf die Nachteile hin, di« sich aus der verschieden hohen Bemessung der Gewerbesteuer für das Unternehmerlrnn, insbesondere für das Sortiment, ergeben mußten; wir forderten ein« Ermäßigung der in ihr borgeschriebenen Sätze. Durch die im letzten Jahr Wohl in allen Einzelstaaten vorgenommene Neuge staltung ist wenigstens erreicht, daß eine gewisse Gleichmäßigkeil dieser Steuerlast durchgeführt ist. Eine große Zahl der von der Geschäftsstelle erteilten Aus künfte beschäftigt sich mit der wichtigen Frage der Lagerbe - Wertung. Generell« Grundsätze aufzustellen, die ganz allge mein zur Anwendung kommen könnten, ist unmöglich. Auch dir neuen Vorschriften über Geldentwertung in den Sleuergesetzen bieten hierzu mit Rücksicht auf die völlig verschieden gelagerten Verhältnisse in den einzelnen Betrieben keine Grundlage. Das in den neuen Vorschriften der Reichsregierung zum Ausdruck kom mende Bemühen, wenigstens in gewissen Grenzen die Besteuerung der Scheingewinne zu mildern und Produktion und Handel nicht durch ein« unerträgliche Entziehung von Substanzwerten aus fiskalischen Gründen zu schwächen, ist anzuerkennen. Der Buch handel muß mit Rücksicht aus seine bedeutenden Substanzverlustc, die durch seine der allgemeinen Geldentwertung unzureichend an- gepaßten Bücherpreise verursacht worden sind, besonderen Wert aus weitgehende Schonung legen. Es wird Aufgabe der Fachverbände fein, ihr« Mitglieder über die Entwicklung auf steuerrechllichem Gebiet durch Aufsätze in der Fachpresse aufzuklären. Auch Zusammenarbeit der örtlichen Organisationen, möglichst unter Zuziehung von Steuersachver ständigen, wird gute Früchte zeitigen, wie die aus einzelnen Städten bereits vorliegenden Erfahrungen lehren. Der Börseirverein hatwersucht, eine Ermäßigung der Frachr- kosten für Druckpapier dadurch zu erreichen, daß Druckpapier nicht nach Klasse ^ des Tarifs, sondern nach Klasse S berechnet wird. Die Bemühungen haben nur insoweit Erfolg gehabt, als ab 1. Mai 1922 sogenanntes Zettungsdruckpapier in die Tarifklasse 8 ausgenommen worden ist. Der Ausnahinetarif gilt für Frachtgut bei Aufgabe in Wagenladungen von und nach allen Stationen der deutsche» Reichsbahn. Die Sendungen müssen an ein« Zeitungs- oder Zeitschristendruckerei g.Mchwt fein. Schon bei der Erhöhung der Postgebühren im Herbst 1921 hat der Vorstand u. a. die H e r a u s s e tzu n g des Höch stge - Wichtes für Drucksachen auf 2000 Gramm und die Einführung einer Unterstufe für Pakete bis 3 Kilogramm beantragt. Der Anregung wurde seinerzeit nicht stattgegeben. Wir haben aber, nachdem der Unterschied zwi schen dem Porto für eine Drucksache zu 1000 8 und einem 5-Kilo- Paket in der Nah- und Fernzone bedeutend geworden war, mit einem wiederholten Antrag Erfolg gehabt. Aus Antrag der buch händlerischen Vertreter im Verkehrsbeirat wurden Drucksachen bis 2 Kilo, sofern es sich um unteilbare Bände handelt, zügelassen, ferner wurde die Unterstufe bis 3 Kilo für Pakete eingesührt. Der l. April 1923 brachte eine weitere Verbesserung der Paketgebühren, indem -eine Zwischenzone von 75 bis 375 Kilo meter eingeführt -worden ist. Das vor kurzem eingeführte Bestell geld und die Abholgebühr, die auf lebhaften Widerstand in allen Kreisen des Handels gestoßen sind, kamen in Wegfall. Die Redaktion des Börsenblattes hat eine ausführliche Zu- sammen-stellung aller Vorschriften über Bücherzettel aus- geaibeitet, bei der die in der Geschäftsstelle gesammelten Erfah rungen benutzt worden find. Der Abdruck dieser Arbeit erfolgte in den Nrn. 78, 79, 81 u. 82 des Bbl. v. 4., 5., 7. u. 9. April 1923. Die Ausarbeitung soll auch den Ober-Postdirektionen und größe ren Postämtern zugestellt werden. Der P o st zei t u n g s - und Z e i t s ch rift envert r i eb ist im Laufe -des Jahres umgestaltet worden. Die ständige Ver teuerung der Herstellung machte es dem Verleger unmöglich, die festgesetzten Preise eiuznhalten. In dankenswerter Weise ist die Post den Wünschen des Buch- und Zeitschriftenverlag-es entgegen gekommen und hat Preisänderungcn während der Bezugszeit ge stattet. Die Zeitungs- und Zeitschriftenbezugspieise im Postver trieb konnten zunächst als freibleibend gelten. Seil dem I. Januar
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