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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1923
- Sprache
- Deutsch
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Redaktioneller Leil- X- 8l, 7. April 1923. trachtung sich einem immer und immer wieder unerfreuliche Ver- gleiche mit den politischen Errungenschaften der Gegenwart auf drängen? Was sagen dazu die 1923 noch im Amte verbleibenden Vorstandsmitglieder des Börsenvereins? Ich bin am Schluss« meiner Ausführungen und kann nur wiederholen, daß ich um der Sache, um des Börsenvereins willen di« pflichtmäßig« Überzeugung fühle, an meiner Kandidatur fest- zuhalden, sei es auch nur, um den Buchhandel dadurch zu veran lassen, sich mit meinen Warnungen zu beschäftigen, zu ihnen Stel lung zu nehmen und in der Hauptversammlung durch Abstimmung seststellen zu lassen, wie groß die Zahl derjenigen Mitglieder des Börsenvereins ist, die hinter dem massenpsychologifch wirksamen Friedensschluß die schweren Gefahren erkennen und abwenden wollen, die er für den Börfenverein als einer über den Parteien stehenden Instanz in sich birgt. Aus dem gleichen Grunde sehe ich mich veranlaßt, dieses Schreiben als -Offenen Brief- dem Börsenblatt zur Veröffentlichung zugehen zu lassen. Mit hochachtungsvoller Begrüßung Ihr ergebener Walther Jäh. Büche rzettel. Postalische Bestimmungen und Erläuterungen dazu von Richard Albert i. (Fortsetzung zu Nr. 78 u. 7S.) 11. Was kann mit Bücherzetteln bestellt -c. werden und was nicht? Mit Bücherzetteln können bestellt (abbestellt, angebotsn) werden: 1. alle Gegenstände des reinen Buchhandels, also alles, was zu den üblichen Handelsartikeln des eigentlichen Buclchan- dels gehört; 2. alle bnchhändlerischen Vertriebsmitlel, die dazu bestimmt sind, den Absatz der unter I. fallenden Gegenstände herdci- zusühren und zu fördern. Was Gegenstände des Buchhandels sind, ist in Z 4 der »Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum« genau festgelegt, wo es unter l. heißt: »Gegenstände des Buchhandels sind alle Werke der Lite ratur, Tonkunst, Kunst und Photographie, die durch ein gra phisches Verfahren vervielfältigt sind, also außer Büchern und Zeitschriften namentlich Musikalien, Kunstblätter, Atlanten, Landkarten, Kloben; feiner Lehrmittel, soweit sie der obigen Begriffsbestimmung entsprechen«. Nach dieser klaren und umfassenden Begriffsbestimmung, die sich übrigens mit den in der bereits angeführten »Allgemeinen Dienstanweisung- angeführten Beispielen deckt, könnten höchstens Zweifel darüber bestehen, ob alle Lehrmittel, die unsere großen Barsortimente für Lehrzwecke führen, zu den auf Bücherzetlel er laubterweife bestellbaren Unterrichtsgegenständen zu zählen seien. Nach der Begriffsbestimmung der Verkaufsordnung gehören dazu sicher wenigstens alle diejenigen, bei deren Herstellung irgend ein graphisches Verfahren zur Anwendung gekommen ist, da gegen dürfen nicht durch Bllcherzettel bestellt werden: Physika lische und chemisch« Apparate, Modelle, ausgestopfte oder in Spiritus aufgesetzte Tiere, getrocknete Pflanzen, Steinsamm lungen u. dgl. Zu den buch h ä n dl e r i s ch en Ve r t r i eb s m i t t e l n zählen u. a. gedruckte oder sonst mechanisch vervielfältigte An kündigungen aller Art über erscheinende Gegenstände des Buch handels, Bllcherkataloge und Verzeichnisse, Prospekte, Plakate, Versandfakturen, Versandstreifen, Klischees zu Ankündigungen usw., kurz alles, was die Bestimmung hat, zum Absatz und Ver trieb der »Gegenstände des Buchhandels« beizutragen. Bllcherzettel können also im buchhändlerischen Verkehr auch zur Bestellung von Preislisten und Prospekten benutzt werden, vorausgesetzt ist aber (innrer, daß es sich um Bücher- preislisten, A n t i q-ua r i a t skataloge oder Bücherankün- 438 digungen (Prospekte) handelt und solches in der Bestellung auch klar zum Ausdruck gebracht wird. Der Eintrag »erbitte 1 neues Preisverzeichnis« genügt nicht, denn es geht nicht daraus hervor, ob es sich tatsächlich um «in« B üch er Preisliste usw. handelt. Ersuchen um Übersendung einer Preisliste über ein einzelner Werk — wie es tatsächlich geschehen ist, um das Postkartenporto für eine Preiserkundigung zu sparen — sind auf Bücherzetlel unstatthaft; das Einsordern einer Preisliste über eine bestimmte Verlags gruppe ist dagegen auf Bücherzettel zulässig. Von der Bestellung mit Bücherzettel sind aber streng aus geschlossen die verschiedenen sogenannten Nebenartikel des Buchhandels ans der Druck- und Papierwarenindustrie. Nur für Handelsgegenstände des eigentlichen (sogenannten »reinen«) Buchhandels soll der billiger« Bllcherzettel verwendet werden dürfen. < In bezug auf den Begriff »buchhändlerische Vertriebsmitlel« und die »Nebenartikel« des Buchhandels hat die oberste Post behörde (Deutsche Verkehrszeitung Nr. 5 vom 30. Januar 1903 sBbl. 1909, Nr. l2j) ihren Standpunkt tot« folgt festgelegt: »Bücherzettel dürfen nach den Ausführungs-Bestimmungen zu K 8 X der Postordnung auch zu Bestellungen auf buchhänd lerisch« Vertriebsmittel (Formulare, Umschläge usw.) verwen det werden. Diese dem Buchhandel erst kürzlich mit dem Inkraft treten des neuen Abschnittes V, 1 gewährte Vergünstigung ist dahin ausgelegt worden, daß es den Buchhandlungen nunmehr gestattet sei, Formulare jeder Art, Ansichtskarten, Briefmn- schläge, Visitenkarten und ähnliche Gegenstände der Papier warenindustrie, die von Buchhändlern neben den buchhänd- lerisckren Werken, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern und Musikalien vertrieben zu werden Pflegen, mittels Bücherzettels zu bestellen. In Wirklichkeit bezieht sich di« Vergünstigung je doch nur auf die buchhändlerischen Formulare usw., di« für den Vertrieb der Gegenstände des eigentlichen Buchhandels im Ver kehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum notwendig sind. Dazu gehören gedruckte Ankündigungen, Pläne, Plakate, Ersatzumschläge für unsauber gewordene Hefte, Vcr- sandstreisen, Versandfakturen, Klischees zu Ankündigungen usw. Das für den ersten Bedarf erforderliche Bertriebsmaterial pflegt den Sortiments- und Kommissions- und Kolportage buchhandlungen seitens der Verlagsbuchhandlungen beim An bieten der neuen Sachen ohne vorherige Bestellung zugesandt zu werden. Der etwaige Mehrbedarf mutz nachbestellt werden, und hierzu können nach den neuen Bestimmungen Bllcherzettel benutzt werden, ihre Verwendung zur Bestellung von Papier- Waren ist nach wie vor ausgeschlossen.« Als besonders beachtenswert fei im voraus herdorgehoben, daß das Bllcherzcttel-Formular n i ch t b e n u tz t w «r d c n d a r s zu: Anzeigen-Aufträgen*); Belegexemplar-Einforderungen; Aufforderungen zur Abrechnung; Erinnerungen an frühere Bestellungen; Fehlmeldungen; Osserten-Einholungen; Preis-Erkundigungen; Reklamationen aller Art; Zurückverlangen von Büchern. (Nähere Ausführungen hierzu folgen unter 12. Handschriftliche Zu sätze und 15. Mißbrauch der Bücherzettel-Jormulare zu allerlei Mit teilungen.) Um die vorstehenden allgemeinen Begriffsbestimmungen durch Beispiele näher zu erläutern und diese übersichtlich aufzu zählen, sind nachstehend von den etwa in Frage kommenden Gegenständen die hauptsächlichen gegenübergestellt, di« mit Bü cherzettel und die nicht mit diesem Formular bestellt weiden können. Auch Börsenblatt-Anzeigen für die Rubriken »Angebotenc und Gesuchte Bücher« können nicht durch Bücherzettel aufgegeben werden, sondern nur auf Postkarte.
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