Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 81, 7. April 1923. 4. Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Stassel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes) Grundzahl I bis 15 000 000 1,5 11 von 15 30 000 000 „ 2 III 3» 50 000 000 „ 3 IV „ 50 100 000 000 „ 6 V „ 100 150 000 000 „ 9 VI „ 150 200 000 000 „ 12 VII „ 200 300 000 000 „ 18 VIII „ 300 500 000 000 „ 30 IX „ 500 1000 000 000 „ 60 X über 1000 000 000 „ 120 S. Das Mitglied (Punkt 2) hat den auf feinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum I. August 1923 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu vergüten, die zur strengsten Verschwiegenheit ver pflichtet ist. V. Erfolgt die Zahlung des Bctriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 15. August 1923, so wird die Veranlagung vom Rechnungsausfchuß vorgenommen. III. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel wird nach wie vor in einem Exemplar an Mitglieder des - Börfenvereins ohne Kostenberechnung abgegeben; diese ist wie bisher im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vom Mitglieds beitrag soll jedoch als Neuerung zukünftig monatlich ein vom Vorstand jeweilig festzusetzender Teil dem Konto des Börsenblattes zugesührt werden. Die gesteigerten Kosten der Herstellung des Börsenblattes sollen dadurch zu künftig nicht nur von den Inserenten, sondern z. T. auch von den Beziehern getragen werden. Es haben ferner zu zahlen: Mitglieder des Börsenvereins für weitere Exemplare Grundzahl 1,5 monatlich Nichtmitglieder, 1 Exemplar . . , „ 2 „ c) Genehmigung des Voranschlages für 1923. 4. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichtes, des Jahresabschlusses und des Haus haltplanes der Deutschen Bücherei. 5. Antrag der Herren Paul Mtschmann-Berlin, Albert Diederich-Dresden, Otto Paetsch-Königs berg (Pr.), Egon Freiherr von Derchem-München, Walter Dangert-Hamburg, l)r. Georg Paetel- Berlin, Paul Oldenbourg-München, Or. Oskar Siebeck-Tübingen, l)r. Otto Dieleseld-Frei burg (Br.), Earl LinnemaNn-Leipzig, l)r. Alfred Druckenmüller-Stuttgart: Die Hauptversammlung des Börsenvereins wolle erklären: Ist der vom Verleger bestimmte Ladenpreis nicht ziffernmäßig ausgedrüikt, sondern ergibt er sich aus der Verviel fältigung einer festen Grundzahl mit einer vom Verleger anerkannten oder selbst festgesetzten beweglichen Schlüsselzahl, so ist bei Verkäufen an das Publikum die am Tage des Verkauses für das betreffende Werk geltende Schlüsselzahl maßgebend, soweit sie ordnungsgemäß im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlicht worden ist. Der so errechnet« Preis gilt als Ladenpreis im Sinne der Satzung und Ordnungen des Börsenvereins. 6. Antrag derselben Mitglieder: Die Hauptversammlung wolle die Revision der Buchhändlerischen Verkehrsordnung beschließen und zu diesem Zwecke eine» außerordentlichen Ausschuß einsetzen, der aus folgenden Mitgliedern besteht: vr. Georg Paetel, Carl Linnemann, vr. Otto Bielefeld, Eduard Urban, Paul Nitschmann, Albert Diederich, Otto Paetsch,^Oskar Schmort, Hans Volckmar, Adolf Opetz. , 8a. Zusatzantrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Vorstand und Vereins-Ausschuß weiden ermächtigt, nach Übergabe der vom Ausschuß geleisteten Arbeiten <z 41, Abs. o der Satzung) die vom Ausschuß vorgeschlagencn Änderungen mit Gültigkeit bis zur nächsten Kantate-Hauptversammlung vorläufig in Kraft zu setzen. 7. Antrag des Herrn Gustav Kilpper-Stuttgart zugleich namens der Stuttgarter Verleger-Vereinigung: Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1923 wolle beschließen, den tz 4. Abs. § der Buchhändlerischen Verkehrsordnung durch folgenden Zusatz zu ergänzen: „Als Preisherabsetzung im Sinne dieser Bestimmung ist es nicht anzusehen, wenn der Verkaufspreis eines Schrift werkes bei steigendem Geldwert der höheren Kaufkraft der Währung angepaßt wird." 434 .