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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1923
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- Deutsch
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Nr. 7» ,N. ü!j>. I !ssS s^0oöo i?0SS M ^«/aUEqstp'd-^ : : preis: Di- s-tt- 250 M„ >/, s. soaoo -M-, >,» s. 40000 M.. - : : . S. 20000 M. SleU-pg-i. SS M di- 3-Ü-. Lhistr-a-badr ; : ISS M. Milal. u. Ulchtn-ilgt. di- 3-»- ns M. - ^ Leipzig, Donnerstag den 5. April 1923. uu Jatiruang Redaktioneller Teil. Vereinigung der Schulbuchverleger. Wir geben unseren Mitgliedern von den nachstehend abge druckten Vereinbarungen in it dem Deutschen Phi lologenverband über die Lieferung von Hand- und Freiexemplaren Kenntnis mit dem Bemerken, daß Abdrucke von der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, zum Preise von 0-. 0,20 mal Schl. d. B.-V. für je 10 St. zu 'beziehen sind. Vereinigung der Schnlbuchverlcger. » Alis Grund von Verhandlungen zwischen Vertreter» des Philo- lvgenverbandcs und der Vereinigung der Schulbuchvcrleger erklärt sich die letztere bereit, ihren Mitgliedern die Liesernng von Hand- und Frei exemplaren eingesiihrtcr Schulbücher siir die Znknnst nach folgenden Grundsätzen zu empfehlen: ri. Als Handexemplare für die unterrichtenden Lehrer 1. bei Ncucinfllhrung unberechnet soviel Stücke, als festangestellte Lehrer der betreffenden Anstalt nach dem einzuführendcn Lehr-, buch unterrichten, sowie ein Exemplar für die Lchrerbücherei, so weit nicht bereits vorher Prüsungsexemplarc geliefert sind; 2. bei bereits clngesührten Büchern je 1 Stück unberechnet au fest angestellte Lehrer, die den Unterricht in der betreffende» Klaff« neu und dauernd übernehmen; 3. weitere Handexemplare für unterrichtende Lehrer können nur gegen Berechnung des Halden Ladenpreises geliefert werden. Die unbercchnele Lieferung von Handexemplaren erfolgt unter der Voraussetzung, daß von dem einzelnen Lehrer nicht mehr benutzte Exemplare der Lchrerhandbücheret zur Weitergabe an andere Lehr kräfte zur Verfügung gestellt werden. ö. Kür Hilssbüchereien unter der Voraussetzung, daß die Weiter gabe nur leihweise und nnentgcltltch labgesehcn von geringen Beträge» zur Deckung der Kosten der Verwaltung und Instandhaltung) und nur an wirklich bedürftige Schüler erfolgt, im übrigen aber die Schüler soweit als irgend möglich zur eigenen Beschaffung der Bücher unge halten werben 1. bei Neueinsührung »1 bis zu des Gesamtverbrauchcs zugunsten bedürftig«! Schüler unberechnet, d) einen Mehrbedarf bis zu 19«/!, des GesamtvcrbrancheS zum halben Ladenpreise; darüber hinaus wird nur zum Laden preise geliefert; 2. bei schon in Gebrauch befindlichen Büchern bis zu 1v«/s zum halben Ladenpreise, darüber hinaus zum Ladenpreis. Über Er neuerung dieser Bücher bleibt Verständigung Vorbehalten. Die nach dem obigen Prozentsatz zu liefernde Anzahl wird nach der Höhe der jeweiligen Bestellung berechnet. Kür Mietbücherei«», aus denen alle Schüler, ohne Rücksicht aufdie Vermögenslage der Eltern, die Lehrbücher gegen eine bestimmte Leih gebühr erhalten können, ist der Verlag nicht in der Lage, irgendwelche Bezugsvcrgünstigungcn eintrelen zu lassen. Die Lieferungen erfolgen unter Berechnung des verauslagten Portos, lsllr die nach L 3) auch der Verpackungskosten. Anfragen über die Lieferung von Hand- und Freiexemplaren sind ausnahmslos direkt an den Verleger zu richten. Der Gebrauch von Büchern soll nicht von der Erfüllung der nach vorstehenden Grundsätzen übernommenen Verpflichtungen seitens des Verlegers abhängig gemacht werben. Es soll bei der Jnanspruchuahme bes Verlages billige Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lag- genommen werden. Zur Begründung der Bestimmungen unter B: 1. Wenn nicht in möglichst weitem Umsange auch weiterhin die Schulbücher gekauft werden, wird damit die Schulduchproduk- tion überhaupt zum Stillstand kommen. Je kleiner die Auflage, desto höher der Preis des einzelnen Exemplars. Di« Bücher be kommen also, je weniger Exemplare beschosst werden, desto höhere Preise und werde» schlicstlich immer unerschwinglicher auch für die Beschaffung durch die Hilssbüchereien. Sinkt die Auslage unter ein« gewisse Höhe, so ist die Herstellung überhaupt nicht mehr möglich. 2. Wenn der Verlag sich bereit erklärt hat, wirklich begabt« und be dürftige Schüler durch Abgabe von Kreistücken zu unterstützen, so muß andererseits schon aus ersichtlichen Gründen, besonders bei den Kreisen, die heute in der Lage find, die Schulbücher für ihre Kinder zu beschossen, daraus hingewirkt werden, daß diese lernen, auch für ideelle Zwecke Geld auszugeben und nicht nur für materielle Dinge. Es droht sonst die große Gesahr, daß die Frende an dem Buche bei unserer Jugend gänzlich schwindet. Es ist auch immer zu bedenken, daß trotz der absoluten Höhe relativ die Bücher im Vergleich zu dem sonst für di« Erhaltung eines Schülers erforderlichen Betrage keine hohe Summe darstcllen. Berlin, den 29. März 1923. sgez.) vr. Mellmann, Vorsitzender des Deutsch«« PhilologenVerbandes. L e i p z i g, den LI. März 1923. Bereinigung der Schulbuchoerleger. (gez.) vr. A l s r ed- G i e s e ck e, stellverlr. Vorsitzender. Dücherzettel. Postalische Bestimmungen und Erläuterungen dazu von Richard Albert i. iKortsetzung zu Rr. 78.) 7. Vorderseite (Aufschriftscite). Die Vorderseite des Bücherzettelz in Kartensonn mutz unbe dingt den deutlichen Vordruck oder di« Aufschrift »Bücherzettel« enthalten. Diese vorgeschriebene Bezeichnung ist in jedem Falle für «inen Bücherz«tt«l notwendig, gleichgültig, ob damit ein« Be stellung, Abbestellung oder Anbietung erfolgt. Für Bücherzettel nach dem Ausland ist ein Vordruck nicht vorgeschrieben; es emp fiehlt sich aber die Aufschrift: Lullstin cks I-idrnirie oder Lonunanck« cko Indrairis vorzudrucken. Ferner muß auf der Vorderseite (gerade wie bei Postkarten) genügender Raum oder ein Vordruck für die Angabe des Empfängers'-und seiner Adresse vorhanden sein. Die rechte Hälfte der Vorderseite muß demnach frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben (Post-Ordnung 8 2, >U). Auch die linke Hälft« der Vorderseite kann, wie bei Post karten, zu Bestellungen usw. benutzt werden, unter denselben Be dingungen, di« sür die Rückseite des Bücherzettels (Vordruck, handschriftliche Zusätze usw., siehe nachstehend) gelten. Bringt der Absender die Bestellungen auf der in erster Linie dazu be stimmten Rückseite nicht unter, dann kann er also auch den linken Teil der Vorderseite dazu benutzen. Das entspricht ganz dem Grundsatz, datz Bücherzettel in Form offener Karten im allge- 425
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