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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1923
- Strukturtyp
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- 1923-03-14
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil« 62, 14. März 1923. Übertrag: Paul Alicke G. A. Kaufmann's Buchh. I. Naumami's Buchhdlg. Morchel's Buchhandlung . Angestellte der Firma H. Burdach Gosch's Buchhandlung . . Arnoldi'scke Buchhandlung G. Pictzsch A. Delling Alfred Noscher's Buchhdlg. Joh. Nu-dolph Beruh. Hartung Verlag . H. Schuberth's Buchhdlg. Nichard Bertling .... Buchhandlung H. Bender Beutelspacher L Co. P. Beck's Buchhan-dlung . C. Neißner's Verlagsbuchh. Verlagsbuclchaudlg. Groh . Sumnie Mk. 566 000 Mk. 2 602 546 „ 10 000 10 000 10 OOO „ 10 000 10 000 5 000 .. ' 5 000 3 000 „ 5 000 „ 5 000 5 000 „ 2 000 „ 2 000 5 000 5 000 - „ 2 000 „ 2 000 5 000 „ 5 000 Mk. 672 000 Mk. 3 274 545^ von Liste 11 Mk. 39 714 046 Gesamtsumme Mk. 42 988 591 Von der »Korporation der Berliner Buchhändler« bisher eingegangene Beträge: 1. Sammelliste (vgl. Bbl. Nr. 32) . . Mk. 5 537 440 2. Sammelliste (vgl. Bbl. Nr. 50) . . 3 812 703 3. Sammelliste (s. oben) 2 602545 Gesamtsumme 'MkT^I 952 688 Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler m. b. H. Von Robert Voigtländer. III. (I s. Bbl. Nr. 3», II Nr. 41. — Bekanntmachung in Nr. 13.) Die -»Bag« hat sich vor nun 8 Wochen angekündigt; am 9. März hatte sie 2077 Mitglieder, deren Zahl sich täglich ver mehrt. Viel, sehr viel Zustimmung hat sie erfahren; ein Teil davon war ja schon täglich im Börsenblatt zu lesen. Ader auch an Kritik hat's nicht gefehlt, und das ist gut, denn Widerspruch gehört zu allem, das gesund wachsen soll. Nur hat sich dabei — es darf gesagt werden — hcrausgestellt, daß nichts den Grün dern der Genossenschaft bis jetzt entgegengehalten worden ist, was sie nicht vorher reiflich nach Für und Wider erwogen und nach bestem Ermessen entschieden hätten — vielleicht anfechtbar, aber vergessen war nichts. Es sind meist immer wiederkehrende Einwendungen, die gemacht werden. Mit zweien davon, den wichtigsten, will ich mich heute und hier auseinandersetzen, dann mit einer sestgeschtvssenen Gegner-Gruppe und endlich die viel getane, ungeduldige Frage berühren: Wann beginnt der Betrieb? I. Beschränkung der Bag auf Mitglieder des Börsenvereins, des Vereins der Deutschen Mu sikalienhändler und der Vereinigung der Kunstverleger. Der einzelne Verleger »ruß an sich wünschen, daß womöglich alle Sortimenter, auch die kleinsten, durch die Bag verkehren; er braucht dann bei der Verrechnung seiner Sendungen keine Ausnahmen mit Außenseitern zu machen. Andrerseits ist klar, daß der kleine Sortimenter, der nur wenig Lastzettel bekommt, im Verhältnis zu deren Betrag mehr Kost geld verursacht als der große Sortimenter; dies Postgeld haben nach H 10 der Geschäftsordnung die Verleger zu tragen, und es summiert sich! Nachteil gegen Vorteil. — Ferner: Allererste Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Bag ist Zahlungs fähigkeit. Diese kann bei Mitgliedern jener drei Vereine im allgemeinen vorausgesetzt werden. Wie aber soll der Vor stand sie bei andern Aufnahmesuchenden ermitteln? Durch Er kundigungen? Eine berufsmäßige Auskunst kostet jetzt mehr als der ganze Geschäftsanteil eines Mitgliedes, und andere Erkundi gungen sind auch nicht kostenlos und durchaus nicht immer zu verlässig. Und die Arbeit! Diese wäre bei den Anfangs-Mafssn- sio Meldungen für den Vorstand überhaupt nicht zu leisten gewesen. — Drittens: Der Betrieb der Bag-Abrechnungsstelle mutz wahr scheinlich an «inem Tage voll ausgenommen werden (s. unter 4). Damwild eine Organisationsleistung sein, die man kluger weise lieber mit 2500 Mitgliedern unternimmt als mit 10 000. — Kurz, diese drei triftigen Gründe sind es, die, vorerst zwin gend, zu der Beschränkung auf etwa 2500 Genossen geführt haben. Ist der Betrieb erst in vollem, ruhigem Gange, so wird sich zeigen, ob er eine Erweiterung verträgt und ob diese ge wünscht wird; wird sie beschlossen, so wird man aber auch die Kostgeld-Auslagen anders verteilen müssen als jetzt. 2. T r e u u n d G l a u b e n. In der Begründung zu Z 2 der Geschäftsordnung heißt es, daß die unbefragte Verbuchung von Last- und Rücklastzetteln den Grundsätzen von Treu und Glauben entspreche. — Das ist öfters angefochten wor den; Treu und Glauben gäbe es nicht mehr! Wirk lich? Wäre das wahr, dann wankte überhaupt das ganze Kredit wesen. Gewiß, die Moral ist durch den Weltkrieg und seine Fol gen erschüttert. Aber kann man ernsthaft behaupten, daß es im Buchhandel damit viel schlimmer stehe als vorher? Nach meinen Wahrnehmungen nicht. Im großen sind wir Buchhändler ehrliche Leute geblieben. Was uns aber von jeher im Geldverkehr unter uns angehangen hat, ist eine gewisse Kratzbürstigkeit, ein kleinliches Reibungsbedürfnis, «ine Zank- und Streitlust um Nichtigkeiten, verbunden mit einen, Bummelwesen bei Erledi gung unangenehmer Ordnungs-Arbeiten um Mein und Dein. Nicht weiter bösartig, aber für den anderen Teil llberverdricß- lich. Ich habe das als -»Schuldner-Psychologie« schon einmal des näheren berührt <Bbl. 1923, Nr. 30). Diesem Bummel« und Zankwesen wird — hoffentlich — die Bag an ihrem Teil ein Ende machen Helsen, indem die unbefragte Belastung der Schuld dem Schuldner den ach oft so schweren Entschluß erspart und ihn gleichzeitig vorm Rückfall m die alte Kratzbürstigkeit da durch bewahrt, daß sie die u n b e r e ch t i g,t e Rückbelastung ab- wehrt, und zwar mit dem scharfen Mittel der Ausschluß-Andro hung. Was einer — Verleger oder Sortimenter — durch Last zettel einzuziehen versucht, muß nach Treu und Glauben beim ander» auf Anerkennung zu rechne» haben. Strittige Sachen sind für die Bag nicht abrechnungsreis; sie müssen erst geklärt werden; und wer sich daran nicht gewöhnen und etwa mit Last zetteln den andern ärgern und Rechthaberei treiben will, der muß als Störenfried entfernt werden. Darüber zu wachen, wird Hauptaufgabe des Vorstandes sein. Ein blinder Gesühlsdusel soll also keineswegs mit »Treu und Glauben« getrieben werden. — Besonders besorgt zeigen sich manche Verleger wegen befürch teter Erhebungen der Beträge für unberechtigt zurück- ge sandte festbezogenc Werke. Ganz sicher gehören und ge hörten seit jeher diese Art Rücksendungen zu den Haupiärger- nissen. Anfrage beim Verleger und dessen Einwilligung müs- s e n vorhergchen. Aber ist der Verleger in der Bag dabei schlech- ter gestellt als früher, da ihm dt« unberechtigte Rücksendung als Barpaket vorgezeigt wurde? Früher löste er dies nicht «in; jetzt schreibt er einen Gegen-Lastzettel — bas ist der ganze Unterschied. 3. Der Vorstand des Vereins Leipziger Kom missionäre hat »Kritische Betrachtungen zur Ab- rechnungs-Genofsenschaft^ drucken lassen <8 Seiten, ohne Datum). Er hat sie uns Männern der »Bag» zwar nicht zugeschickt, aber es sind uns doch einige Stücke aus den Schreibtisch geflogen. Die Schrift scheint schon einige Wochen alt oder etwas langsam gedruckt worden zu sein, denn gleich auf Seite 1 steht der Satz: »Ohne eine umfassende Beteiligung der Schutdnerschaft, also des Sortiments, durfte die Genossenschaft ihren Zweck verfehlt haben und au Partnermangel für die Lastschriften zugrunde gehen». Nun, bis 9. März sind 1386 Sortimenter der Bag beigetretsn (wir hatten mit kaum so vielen für den Anfang gerechnet); der von den Herren Verfassern erhoffte Partnermangel steht also nicht in Aussicht. Propheten-Begabung schwach. — Aus Seite 8 findet sich noch solch ein Diktum: »Vielleicht ist es aber gut. daß nun endlich einmal der seit Jahrzehnten immer wieder ausge grabene Gedanke der genossenschaftlich«» Buchhändlerbank in die Tat umgesetzt worden ist, denn nur durch ein Versagen kann der Buchhandel von dieser Utopie geheilt werden«. Es besteht also
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