Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1923
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- 1923-03-14
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- 14.03.1923
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^ 62, 14. März 1S23. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. vvrsenvlatt f. d. DNchn. Buchhandel. Esperanto in Brasilien. — Der erste Kongretz der brasilianischen Handelsgesellschaften, der vor kurzem in N i o L> e Janeiro statt- sand, hat folgende Entschließung angenommen: »Der Kongretz der brasilianisä en Handelsgesellschaften beschließt, den Unterricht der Wclthandelssprache Esperanto in den Handelsschulen und die Anwen dung-dieser Hilsssprache im Verkehr mit ausländischen Handelskammern zu empfehlen*. Ter zweite amerikanische Kongreß zur Förderung des Wirtschaftslebens und für Han-delsunterricht, der kurz vorher eben falls in Rio de Janeiro abgehalten worden war, hat einstimmig den Un terricht des Esperanto in allen Handelsschulen empfohlen. Das brasi lianische Parlament hat besä lassen, dem bereits am 26. Oktober 1021 durch staatliche Verordnung als »gemeinnützige Körpersä aft- anerkannten »Brasilianischen Esperanto-Bund« eine einmalige Unter stützung von 1506 Milreis (gleich etwa 3,5 Mill. Mark) zu gewähren. 113 Neger-Zeitungen. — In -den Bereinigten Staaten gibt es 113 Zeitungen und 14 Zeitschriften, die von Negern heraus gegeben und redigiert werden. Darunter befinden sich 24 religiöse Druckschriften, der Rest ist weltlichen Charakters. 63 dieser Verlags- nnternehmungen haben ihre eigene Druckerei. Biicl-crvcrlwt im besetzten Gebiet. — Die interalliierte Nheinland- tommission hat die bei Elwert in Marburg erschienenen Gedichte >T r e u d e u t s ch allewege« von Fr. W. Hausmann ver böte n. Ter zurzeit in München lebende Dichter gehörte früher dem Buchhandel an. MlllNlllnllüMtei'.. Jubiläum. - Am 13. März vollenden sich 25 Jahre, seit Herr F r i e d r. A u g. Matthias Jene in die Buchdruckerei und Ber- lagshandlung Schröder L Jevc in Hamburg eingetreten ist. Seit 1. Februar 1019 steht ihm Herr Werner Jeve als Teilhaber zur Seite. Gestorben: am 11. März im hohen Alter von 87 Jahren Herr Carl Stang in Leipzig, der bis 1908 Mitarbeiter des Bibliographischen Instituts in Leipzig gewesen- ist. Slang gehörte zu den Veteranen des Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gchilfen-Berbandcs, die bei dessen im Oktober vorigen Jahres begangenem 50jährigen Jubiläum geehrt wurden; er war wohl das an Lebensjahren älteste Mitglied des Verbandes. SvreWal. ^ Abrechnunps-Gcnosseoschast Deutscher Buchhändler. Ei» großer Berliner Verlag schreibt uns folgendes zur Veröfscnt- lichung im Bbl.: Wir erhalten von einem größeren Sortiment das untenstehende Schreiben, das wir für prinzipiell wichtig erachten, da wir bisher im Börsenblatt nur solche Zuschriften veröffentlicht sahen, die die Einrichtung der Abrechnungs-Genossenschaft befürworteten. Aus der verhältnismäßig geringen Zahl der Anmeldungen aber sehen wir, -daß zahlreiche Firmen sich noch nicht entschließen konnten, ihren Beitritt zu erklären, ohne sich über die Gründe geäußert zu haben. Nach dem Grun-dsatz »auckiatur et altera pars« stellen wir nachfolgendes hiermit zur Diskussion: »Der Aufforderung der buch-händlerischen Organisationen folgend haben wir unfern Beitritt zu der neugegründeten Abrechnnngs--Ge- nossenschaft erklärt. Nach reiflicher Überlegung sind wir jedoch zu der Überzeugung gelangt, daß wir unfern Beitritt nur unter der Voraussetzung aufrechterhalten können, wenn wir mit unseren- haupt sächlichen Großlieferanten, zu denen wir auch Sie rechnen, die aus drückliche Vereinbarung treffen tonnen, -daß unser Nechnungsverkchr wie unsere Zahlungen nach wie vor direkt und nicht über die Ab rechnungs-Genossenschaft erfolgen sollen*). *) JA der Geschäftsordnung der Abrechnungs-Genossenschaft ist mit keinem Worte gesagt, daß Zahlungs-Ausgleich nicht auf anderem Wege erfolgen könne. Das ist ja auch ganz selbstverständlich. In den Erläuterungen zu § 12 heißt es ausdrücklich: Es versteht sich, daß es weder Verleger- noch Sortimentergenossen benommen ist, nebenher — in geeigneten Fällen — beim Barpaketverkehr zu bleiben. Was für den Barpaket-Verkehr gilt, trifft erst recht auf die Regelung von Großbezügen zu. Red. Der Umfang unserer Geschäftsbeziehungcn mit Ihnen dürfte Ihnen diese Forderung ohne weiteres verständlich machen! Nach den Bestimmungen der Abrechnungs-Genossenschaft gibt es- im Falle eingetretener Fälligkeit eincs Betrags keine Möglichkeit eines Auf schubs; unbegründete Nückschrcibung eines belasteten Betrags soll zum sofortigen Ausschlüsse berechtigen. Gerade nach den Erfahrun gen der letzten Monate müssen wir uns aber gegenüber unseren Großlieferanten die Möglichkeit -einer gewissen Anpassung an die Geldfliissigleit Vorbehalten, sei es gelegentlich durch Leistung von Teilzahlungen, oder schlimmstenfalls einmal durch Her gabe von Akzepten. Bei dem im Buchhandel unvermeidlichen Ubel- stande, daß man gezwungen ist, viele Ding« in Unkenntnis des einmal zu zahlenden von der Schlüsselzahl abhängigen Betrags zu bestellen, können sich Situationen ergeben, in denen zum Monats- erstcn oder speziell zum Ouartalsbeginn sich derartige Zahlungs verpflichtungen anhäufcn, daß eine gewisse Dispositionsmöglichkeit Vorbehalten werden muß. Wir bitten daher um Ihre freundliche umgehende Erklärung, daß Sie sich ausdrücklich verpflichten, die zwischen uns auf Grund der Nechnungskonten fällig werdenden Betrüge nicht durch die Ab rechnungs-Genossenschaft zu erheben, sondern auch die bisherige Zah lungsart in Zukunft zuzulassen.« Diesem ersten Schreiben ließ dieselbe Sortimentsbuchhandlung noch nachstehende Zeilen folgen: » .... Ich kann nicht sagen, daß wir uns ablehnend gegen die Abrechnungs-Genossenschaft an sich verhalten. Wir sehen in der Abrechnungs-Genossenschaft einen große» Vorteil für alle kleineren Bezüge, die sich auf diesem Wege vermutlich viel schneller und leichter werden begleichen lassen, als das bisher der Fall war. Viele Verzögerungen bei Zahlungen finden ihren Grund weder im Mangel an Zahlungsmitteln, noch im bösen Willen des Nicht- zahlenwollens, sondern einfach, daß nicht ausreichend Personal vor handen sein kann, um technisch die große Fülle von kleinen Einzel- rechnungen zu bemältigen. Dagegen sehen mir für alle dauernden und großen Bezüge in der Abrechnungs-Genossenschaft die Gefahr, die wir Ihnen in unserem früheren Schreiben schilderten . . . .« Auslandpreise in fremder Währung. Nachdem ein großer Tel! der Verleger dazu übergegangen ist, Aus- landpreise in fremder- Währung fcstzusetzen, sollte man annchmen, daß sie damit auch verpflichtet waren, Zahlungen für AnSlandausträge, die ihnen seilend des Exportzwijchcnbuchhandets überwiese» werden, iu der berechneten Währung entgegenzunehmen. Dazu sind aber viele Verleger, wie die Ersahrung zeigt, nicht bereit. Vor mir liegt die Berechnung einer großen wissenschaftlichen Verlagsbuchhandlung, von der ich Vor-Faktur« elusorberlc mit Hinweis darauf, baß ihr der Be trag ln einem Scheck aus London überwiesen würde. Die Werke sind iu englischer Währung berechnet und diese dann zun, Kurse von SW? Mark pro Schilling iu Mark umgercchuct mit der Begründung: »da ich bei Schecks auf Auslan-dplätzc z» große Unkosten habe«, I» solchen Fällen müßte nun der Exporteur seinerseits berechtigt sein, in» bei dev geringen Berdieustspanue Verlusten durch die ihm seinerseits durch die Außcuhaudclsnebeusiclle ausgezwungene Berechnung in aus ländischer Valuta vorzubcugeu, nicht in Ausland-Valuta, sondern iu Papiermark weiter zu berechnen. Denn wenn ich heute iu Ausland- Währung zum Kurs« von 5337 Mark 1 st, eiukause, kann es mir blühen, ln einigen Tagen den Betrag ln englischer Währung bei einem Kursstand« von etwa 4080 Mark — 1 slr hercinzubckommen, Sicher ein glänzendes Geschäft, Ich unterhalte gerade ln Anbetracht meines ziemlich lebhaften Cxportzmlschenhandelsgcschästs bei meiner Bank Konten in, den Währungen meiner Hauptexporlländer nur zu dem otleinigen Zwecke, um Denisenbeträge sür den Einkauf flüssig zu haben. In diesen Devisen sind natürlich erhebliche Beträge festgelegt. Die Verleger jedoch berechnen und verlangen die Weiterbercchnung in De vise», verweigern aber mit Hinweis auf die Bankspescn die Annahme von solchen. Wir kann man aber Denisenbeträge anders bezahlen als in Schecks auf ausländische Börsenplätze! Es wäre jedenfalls wünschenswert, daß die zuständigen Stellen grundsätzlich, sestlegtcn, bas; in solchen Fälle» der Verleger zur Annahme von Devisen verpflichtet ist. Durch Erzielung eines Überpreises ist der Verleger jedenfalls auch hinsichtlich der entstehenden geringen Spesen hinreichend gedeckt, denn die Verleger dürfen nicht vergessen, baß Konjunkturgewinne eben einmal auf der andern Seite Konjunktur v e r l n st e mit sich bringen können. Der Exportzwischenbuchhandcl ist zur Genüge mit Spesen belastet, und die 25"/» ihm zugestanbener Zwischengewinn 3tS
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