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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1923
- Strukturtyp
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- 1923-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1923
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- Deutsch
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HL 56, 7. März 1923. Redaktioneller Teil. die vielen Einzelzählungen sofort ausfllhren zu können; 3, die Unmöglichkeit, von Behörden usw. bei Ansichtssendungen Zah lung zur Tenerungszahl des Verkausstages verlangen zu können. Was ist dagegen zu sagen? 1. Die Frage des Nachbezngs wird nur am Wochen ende bei sich erhöhender Tenerungszahl brennend. Durch schnittlich blieb bisher die Tenerungszahl vierzehn Tage unver ändert. Schlimmstenfalls könnte der Nachbezüg zum alten Preis bei ISA der Verkäufe unmöglich werden. Das sind aber meistens nur 4 bis 5?S des Gesamtumsatzes. Und wegen dieser wenigen Prozente Angst? Wie war es denn vor kurzem mit der Kapitals- erhaltung? Was soll denn der Verleger machen, der sein« Auf lagen langsam ausverkauft und vielleicht eine Million zahlen- mäßig eingenommen hat, zur Neuauflage aber plötzlich zehn und mehr Millionen braucht? Bei ihm mutz eben ein Werk das andere tragen, ebenso im Sortiment der Verkauf einer Woche den einer anderen. 2. Technisch unmöglich soll die tägliche Bezahlung sein? Ich schlage vor, in jedes bedingt gelieferte Buch einen Zettel einzukleben oder zu stecken, welcher beim Verkauf herausgenom men wird und als Unterlage für die Neubestellung und Zahlung dient. Die viele Arbeit? Eine Anzahl Zahlkarlen am Abend, am Anfang der Teuerungszahlperiode können mehrere Tag« zusam- mengefaßt werden. Der Zettel kann verloren gehen? Neben der Preisauszeichnung steht »bed.«, sodaß jeder sieht: hier mutz ein Zettel fehlen. Es kann im Drang der Geschäfte vergessen wer den? Dagegen hilft allerdings nichts. Vielleicht interessiert Herr vr. Menz einmal einen Organisationsfachmann eines Waren hauses. Dort klappt das Zettelsystem auch beim größten Andrang. Vielleicht erhalten wir von dieser Seite einen besseren Vorschlag. 3. Sollt« es wirklich nicht möglich sein, durch einheitliches, entschlossenes Vorgehen (Mitwirkung des Wirtschaft?- und Finanzministeriums) die Behörden zur Anpassung an die Heu tigen Verhältnisse zu bewegen? Wenn eine Behörde eine Schreibmaschine kaufen will, so kann sie dies« auch nicht am I. Februar zur Probe kommen lassen, am I. März dann über die Anschaffung zum Preis vom l. Februar beschließen. Kein Händler läßt sich darauf ein. Warum immer nur beim Buch? Weil es leider immer Außenseiter gibt, die billiger liefern, um nur überhaupt etwas abzusetzen. Die Käufer müssen erzogen wer den. Es wird langsam gehen, aber es wird gehen. Nun werden manche mißtrauische Verleger sagen: wer garan tiert mir, daß ein Buch wirklich zur niederen Teuerrmgszahl Ver kauft ist, wenn bei Eintreffen der Zahlung eine höhere Zahl gilt? Man darf aber doch Wohl annehmen, daß zwischen den großen alten Firmen des Buchhandels, die sich oft persönlich seit Jahren kennen, soviel Vertrauen auf die Ehrlichkeit des anderen vorhan den ist. Für einige Grenzfälle werden sich natürlich Schwierig keiten ergeben, diese können aber bestimmt überwunden werden. Ich bitte das Sortiment um eine recht rege Aussprache über diese Fragen. Der Verlag ist sicher bereit, allgemein zu diesem System überzugehen. Es muß sich nur «ine feste Gruppe Sorti menter zu diesem Zweck zusammenschließen. Natürlich kann es nur eingesührt werden, wenn alle strittigen Punkte geklärt sind. Jode Umstellung kostet Geld, für unsicher« Experimente haben wir keines mehr. III. Von A. Lempp, München. Die Ausführung meines Lauensteiner Genossen über Be- dingt-Lieferungen im Bbl. Nr. 41 vom 17. Februar 1923 habe ich mit großem Interesse gelesen, und da er zu recht ergiebiger Er örterung auffordert, kann ich mich nicht enthalten, hier meine andersgerichtete Meinung zur Geltung zu bringen. Es klingt vielleicht seltsam, wenn ich von vornherein zugebe, daß Herr M. in seinen Ausführungen vollkommen recht hat. Es wäre richtig, wenn der Verlag mit Grundzahl bedingt liefert und das Sorti ment mit Schlüsselzahl vom Tag der Zahlung bezahlt. Warum tut dies ober das Sortiment nicht? Und ich glaube, wenn es das Sortiment nicht tut, so kann man jede Böswilligkeit von vorn herein ausschalten. Böswilligkeit im weiteren Sinn gibt es Wohl im Handel überhaupt nicht, sondern nur Vorteile und Nachteile. Warum nun geht das Sortiment auf diese vollkommen logische Art der Abrechnung nicht ein? 1. Um nicht Bargeld zu verlieren, müßte der Sortimenter immer sofort am Tage des Absatzes eines so bedingt gelieferten Buches dieses bezahlen. Jeder, der aber die ungeheure Klein arbeit im Sortiment kennt, weiß, daß es unmöglich ist, sestzu- stellen, ob ein verkauftes Buch tatsächlich immer bedingt ist, auch wenn es, wie in vielen Buchhandlungen, mit irgendeinem Ver merk als bedingt ausgezeichnet wurde, denn es besteht immer die Möglichkeit, daß bei gleichzeitigem Bezug von bar und bedingt ein bedingt ausgezeichnetes Buch am Lager steht, obwohl die bedingten Exemplare längst mit dem Verleger abgerechnet wur den. Es müßte also jedesmal bei einem Buch in den Fakturen nachgeschlagen werden, ob ein in Frage kommendes Buch auch immer noch bedingt ist. Bei den heutigen Gehältern und den ver schiedenen Berücksichtigungen beim Nachschlagen (auch Remit- tenden) würde dies unmöglich« Spesen verursachen. 2. Man kann natürlich auch sagen, daß es unnötig ist, das Buch sofort nachzubestellen, denn das am Tage des verkauften Buches eingenommene Geld ist eben dann dem späteren, schlech teren Geld gegenüber das bessere und behält seinen Wert, sodaß also, wenn das Buch erst nach einem halben Jahr um den zwan zigfachen Preis des Geldes, das man dafür eingenommen hat, -bezahlt wird, eben dieses Geld um so viel schlechter ist. Ich wie derhole: Dies ist vollkommen richtig. Aber, lieber Herr Mier- zinsky, wenn ich Ihnen heute 1000 Mk. leihe, bezahlen Sie mir nach einem halben Jahr, in dem Sie die 1000 Mk. verwendet haben, den zwanzigfachen Betrag wieder zurück? Ich glaube kaum. Und ich meine, ebensowenig bringt es ein Sortimenter über sich, einen Betrag, den er vor einem halben Jahr einge nommen hat, aber nicht sofort abliesern konnte, nun zwanzigmal höher zu bezahlen, obwohl es nach -der Geldentwertung ganz rich tig wäre, dies zu tun. Nach meinen Überlegungen, die sich schon auf viele Monate hinaus erstrecken und di« ich sowohl als Sortimenter wie als Verleger nach allen Seiten hin durchdacht habe, scheint es mir nichts andekes zu geben, als bar mit Remissionsrecht zu liefern und dies so vereinfacht wie möglich auszugestalten, wie ich es seinerzeit auf der 1. Läuensteiner Tagung beschrieben habe und wie es dann auch im Bbl. 1922, Nr. 235 abgedruckt wurde, nämlich jeder Sendung gleich den Einlösungsauftrag beizusügen. Dadurch kann der Sortimenter ohne Risiko ein Buch in Kommission be ziehen, und es liegt in seiner Hand, die Ausnützung des Kommis sionsexemplars zu beschleunigen und, wenn es nicht abgesetzt wird oder wenn es seinen Erwartungen nicht entspricht, es so rasch wie möglich wieder zurückzuschicken, sodaß die Geldentwertung noch wenig in Frage kommt. Wie gesagt, seit einem halben Jahr Hab« ich diese Methode mit eigenen Fakturen-Formularen durch geführt und nur di« allerbesten Erfahrungen damit gemacht. Ich glaube, es gibt nichts anderes als entweder diese Art der Liefe rung oder, wie es einige Verleger jetzt eingeführt haben, bedingt mit vierteljährlicher Abrechnung. Die letztere Art kann bei der gegenwärtigen rasenden Geldentwertung aber immer noch sehr verlustreich werden, und außerdem hat sie den großen Nachteil, daß sie ungeheuer viel Arbeit macht, während die erstere Art das denkbar Einfachste darstellt. M ünche n, den 20. Februar 1923. Nachschrift: Soeben treffen bei mir die neuen Bezugsbedin gungen für Neuerscheinungen von R. Oldenbourg in München ein, die dahin gehen, daß Bücher mit Umtauschrecht gegen Grund zahl geliefert werden. Der Gedanke ist vorzüglich und fraglos bisher das beste unter der Einschränkung, daß dazu 1. «in großer Verlag, um beim Umtausch eine genügende Auswahl zu haben, notwendig ist und 2. ein großes Sortiment, um genügend Ver brauch des Verlags zu haben. Ich würde als Endergebnis Vor schlägen: Lieferung bar mit Remissionsrecht oder in Umtausch mit Grundzahl gegen Grundzahl, je nach Wunsch. 27S
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