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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1923
- Strukturtyp
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- 1923-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehiifen-Verband, Leipzig. Infolge einer Auslandverschiebung mit von einem Leip ziger Barsortimenk «bezogenen Exetnplaren Ftscher-Dllckelmann, Di« Frau als Hausärzlin, ging dem Süddeutschen Ver la g s - In st i t nt Julius Müller in München eine Reversstrafe von 60VUN Mt zu, ivelchc dies« Firma wiederum unserer Witwen- und Waiscn- kasse zur Versügung stellte. Wir sprechen der Firma Süddeutsches Verlags-Institut Julius Müller für di« Zuwendung hierdurch unseren herzlichsten Dank aus und werden den Betrag in dem gewünschten Sinne ver wenden. , Leipzig, den 3. März 1923. Der Vorstand. Richard Hintzsche. Edgar Pilz. Bedingtliefernngen. <V»l. die Sprechsaal-Einsendmig im Bb-l. tSLZ, Nr. 4t, S. 207.) I. Bon F r i« d r i ch M a a s in B e r l i n. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich nur auf das wissenschaftliche Buch, da mir die gegenwärtigen Verhältnisse der übrigen Zweige nicht vertraut genug sind. Ich kan» mir aber nicht denken, daß andere als wissenschaftliche Literatur über haupt noch bedingt geliefert wird. Aber gerade in bezug auf das wissenschaftlich« Buch sind mir die Darlegungen des Herrn Mier- zinsky unverständlich. Bei Besprechungen, die nach der Verösfcntlichung der -Allge meinen Geschüftsgrundsätze des Deutschen Verlegervereins-- auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger stattsandcn, betonte der wissenschaftliche Verlag erneut, das; er ein großes Interesse daran habe, sein« wissenschaftlichen Werk« durch intensiven Ansichtsver-sand verbreitet zu sehen, und daß er gerade deshalb dem Sortiment besonders schwerwissenschaftliche Werke auch weiterhin als Neuigkeit bedingt zusenden möchte. Es wurde anerkannt, daß es nicht angängig wäre, dem Sortiment zu der wenig rentablen Arbeit der Anfichtsversendung auch noch das Risiko der Geldentwertung anfzubürdcn. Auch der in den »Allgemeinen Geschüftsgrundsätzen» vorgesehene Weg des Bar bezuges mit Remissionsrccht wurde damals verworfen, weil hier durch dem Sortiment Betriebskapital entzogen würde, dessen es für seine festen Bezüge bedarf. Aus dieser Erkenntnis ging dann die Änderung der Abkommen hervor, wonach Bedingtgut zu festen Preisen geliefert wird und vierteljährlich nach Erhalt des Verlegcrauszuges abzurechnen ist. Man war sich klar, daß mit dem neuen Verfahren eine Mehrarbeit für beide Teile verbunden ist und daß für den Verlag die Gefahr der Geldentwertung nicht ganz beseitigt wird. Diese Schattenseiten müssen als Werbungs kosten' hingenommen werden. Die an diesen Besprechungen beteiligten Verleger besaßen alle, teils durch ihre Lehrzeit im Sortiment, teils durch ihre eige nen großen Sortimentsabteilungen, praktische Kenntnisse des Sortimentsbetriebs, die Herrn M. anscheinend fehlen. Bei nicht völligem Vertrautsein mit dem Sortimentsbetrieb sollte man aber von einem »Berichterstatter-- erlvarton dürfen, daß er seinen Geschäftsfreunden keine Unterstellungen wie »unbewiesene schlag wortartig« Behauptungen- macht. Immerhin müßte es auch Herrn M. bekannt sein, daß der Ncuigkeitssendung des Verlags die Ansichtsversendung des Sortiments folgt. Es ist aber heute noch ein« Unmöglichkeit, die Bücher den Bibliotheken nur in Grund zahlen auf den Anfichtsfakturen zu berechnen uird spätere Zahlung zu einer evtl, höheren Schlüsselzahl zu verlangen. Die Berechnung nur in Grundzahlen ist nicht möglich, weil di« Bibliothek bei der Anschaffung eines Werkes auch den Preis desselben wissen muß, um die jeweiligen Neuanschaffungen in einem gewissen Verhält- nis zu -den verfügbaren Mitteln halten zu können. Bis sich aber eine Bibliothek zum Ankauf entschieden hat, ist bei der jetzt raschen Änderung der Schlüsselzahl diese zwei- oder dreimal (bis zur Zahlung durch die Bibliothek vielleicht noch öfters) erhöht worden. Das Sortiment hätte also «in Vielfaches mehr an den Verlag zu bezahlen, als es selbst eingenonrmcn hat, wenn es mit dem Verlag zu der Schlüsselzahl feines Zahlungstages abzri- rechnen hätte. Daß zur Ostermess« 1922 akademisch« Lehrbücher »in umfang reichem Maße« disponier! werden konnten, dürft« Wohl nur von ganz wenigen Verlagsfirmen gestattet worden sein. Wenn eine Verlagsfirma eine solche gutgemeinte, aber verfehlte Maßnahme getroffen hatte, muß sie selbst die Folgen tragen und darf nicht dem anderen Teil für den ungünstigen Ausgang der eigenen Maß nahme die Schuld zuschieben. Vam wissenschaftlichen Sortiment darf der Verlag mit Liecht erwarten, daß es seinen Bedarf an ein geführten akademischen Lehrbüchern kennt und daß es diesen Be darf in fester Rechnung bezieht. Das wissenschaftliche Sortiment hat gar kein Interesse daran, daß derartige Lehrbücher überallhin bedingt geliefert werden. Sonst sieht man bei herannahender Ostermesse solche Bilder, wie sie auch Herr M. beschreibt. Geht man heute durch die ruhigeren Straßen Berlins, dann sieht man in manchen Bücherschaufenstern broschierte Bücher stehen mit der bekannten Preistafel »Statt . . . nur . . .<- (etwa 5V7-L unter Tagespreis). Diese Bücher find nichts anderes als überreich liches Bedingtgut des Jahres 1922, das unberufenen Händen zugesandt wurde. Solche planlosen Bedingtsendungen werden sich hoffentlich durch die Verhältnisse künftig von selbst verbieten. Die Bücherämter hätte Herr M. besser nicht auf den Plan ge rufen. Die BücherSntter sind meiner Meinung nach eine vorüber gehende Erscheinung, an deren Bestehen eigentlich sowohl die Autoren als auch der Verlag kein Interesse haben sollten. Die Autoren müsse» großen Wert darauf legen, daß die Studierenden von früh an sich daran gewöhnen, all« ihre Bücher sich bei ihrem Sortimenter zu beschaffen, da sie beim Besuch im Laden Kenntnis erhalten Von den vielen wertvollen wissenschaftlichen Büchern, die nicht gerade zu den Lehrbüchern gehören. Denn auch diese Bücher sollen verbreitet werden, auch für dies« will der Autor ,77
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