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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1928
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- 1928-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1928
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X- 6, 7. Januar 1928. Redaktioneller Teil. streben beim Fachausschuß in Erscheinung. In ihm soll für die Fachvereine das Instrument zur Mitarbeit an den Ausgaben der Spitzenorganisation geschaffen werden. Dabei darf es für die einzelnen Fachverbände nicht darauf ankommen, ihre Be teiligung von der Zahl der ihnen zur Verfügung gestellten Stimmen abhängig zu machen. Nach Möglichkeit wird man natürlich diesem Wunsche Rechnung tragen. Die Gesamt stimmenzahl findet aber ihre Begrenzung in der Notwendigkeit, die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses zu gewährleisten. Schon in nächster Zeit wird sich Gelegenheit bieten, hierüber mit Ver tretern der Fachvereine zu beraten, um auf diese Weise die Dis kussion in der Hauptversammlung zu entlasten. Noch im Lause des Januar wird voraussichtlich der vom Satzungsänderungs ausschuß beratene endgültige Entwurf veröffentlicht werden können. Damit wird dann auch für die Gesamtheit der Mit glieder Gelegenheit gegeben sein, sich mit dem neuen Satzungs werk vertraut zu machen. Außer dem Fachausschuß sieht der Entwurf noch zwei neue Ausschüsse vor: den Kreisausschuß und den Auslandausschuß. Der Kreisausschuß wird gebildet durch die Vorsitzenden der Kreisvereine oder deren Stellvertreter; sein Ausgabenkreis sind vor allen Dingen die zahlreichen Verwaltungsausgaben, welche Börsenverein und Kreisvereine gemeinschaftlich zu bewältigen haben. Im Auslandausschuß aber soll den ausländischen an erkannten Vereinen ein Forum zur Behandlung der sie un mittelbar berührenden Fragen geschaffen werden. Damit wird einschließlich des bereits bestehenden Bildungsausschusses die Zahl der ordentlichen Ausschüsse auf siebzehn erhöht. Gewiß ein reichliches Maß an Beratungskörpern. Jedoch ist zu be denken, daß unter diesen Ausschüssen verschiedene sind, die ge schäftsordnungsgemäß im Jahre nur einmal zusammentreten, sodaß ihre Mitglieder nicht allzusehr belastet werden. Auf keinen Fall darf übersehen werden, daß die Ausschüsse am besten geeignet sind, die Verbindung zwischen den Mitgliedern und der Vereinsleitung aufrecht zu erhalten, und daß gerade ihre Tätigkeit es ist, die eine fruchtbringende Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis gewährleistet. Eine Folge der Neuorganisation wird sein, daß die Ge schäftsordnungen der Ausschüsse einer Revision zu unterziehen sind. Zum Teil stammen sie noch aus weiter zurückliegenden Jahren. Allerdings wird es sich dabei meist nur um rein formale Änderungen und Ergänzungen handeln. Der Auf gabenkreis der Ausschüsse wird ja im wesentlichen nicht ver ändert. Das gilt insbesondere auch vom Vereinsausschuß, der im neuen Statut die ihn besser charakterisierende Bezeichnung Vcreinsrechtsausschuß erhalten soll; seine Geschäftsordnung ist überdies bereits im Anschluß an die Reform von 1922 neu ab- gesaßt worden. Vor allen Dingen bedarf die Geschäftsordnung der Geschäftsstelle einer Neuordnung. Sie auf den Stand der Gegenwart zu bringen und ihr eine Fassung zu geben, die dem erweiterten Geschäftskreis der Geschäftsstelle entspricht, wartet als Nächstliegende Aufgabe, sobald das Statut des Vereins selbst unter Dach und Fach ist. Dabei handelt es sich weniger um die kaufmännischen Abteilungen der Geschäftsstelle. Bei ihnen kommt es nur immer wieder darauf an, mit sparsamstem Appa rat Erfolge zu erzielen und eine Präzise Tätigkeit zu gewähr leisten. Wohl aber bedarf das Sekretariat mit den verschie denen Abteilungen, die ihm im Laufe der letzten Jahre zuge wachsen sind, einer geschäftsordnungsmäßigen Verankerung. In der Praxis hat sich das alles zwar schon aufs beste eingespielt, doch wird auch die äußere Festlegung notwendig. Diese For derung darf nicht als Bürokratismus angesehen werden; in einem Verein mit seiner Verantwortung gegenüber den ver schiedenen Vereinsinstanzen liegen in dieser Beziehung die Dinge anders wie bei einem privaten Unternehmen. In diesem Zusammenhang bedarf auch noch eine Reihe von Fragen eingehender Prüfung, so insbesondere die Zusammenarbeit mit den Kreisvereinen. Noch immer ist es nicht gelungen, das Netz von Vertrauensmännern für die einzelnen Spezialgebiete — Steuerrecht, Werbung, Ausbildung — lückenlos auszubauen. Es bedarf nach unserer Meinung keineswegs für diese Ausgabe besonderer Ausschüsse bei den Kreisvereinen; vielmehr erscheint 26 uns die Einsetzung von Vertrauensleuten als ausreichend. Der Vertrauensmann kann sich von Fall zu Fall mit sachkundigen Persönlichkeiten seines Gebietes in Verbindung setzen. Im all gemeinen wird er in der Lage sein, aus eigener Sachkunde die an ihn gelangenden Ausgaben zu bearbeiten und sie, soweit es erforderlich ist, an die Zentrale weiterzuleiten. Handelt es sich insoweit um Angelegenheiten, deren Rege lung dem Vorstand und der Geschäftsleitung obliegen wird, so harren nach Durchführung der Satzungsänderung zwei weitere große Aufgaben der Inangriffnahme, welche die Ge samtheit der Mitglieder aufs innigste berühren: die Revision der Verkaufsordnung und der Verkehrsordnung. Entwürfe für eine Revision der Verkehrsordnung sind schon vor drei Jahren in Angriff genommen worden. Die Arbeiten wurden damals ein gestellt. Man kam zur Überzeugung, daß in Anbetracht der verworrenen wirtschaftlichen Verhältnisse die Zeit zu einer grundlegenden Revision noch nicht reis sei. Vermutlich wird diese Frage auch jetzt wieder gestellt werden. Unverkennbar ist aber doch die wirtschaftliche Situation übersichtlicher geworden. Man wird deshalb zu prüfen haben, ob nunmehr der Zeitpunkt zu grundlegenden Arbeiten an diesen beiden Eckpfeilern des buchhändlerischen Rechts gekommen ist. Ganz zweifellos darf diese Aufgabe nicht verfrüht gelöst werden; es wäre zu befürch ten, daß sie Stückwerk bleibt und mehr schadet als nützt. Ebenso sicher ist aber, daß sie nicht verspätet in Angriff genommen wer den darf; denn sonst besteht die Gefahr, daß die Entwicklung über sie hinweggeht. Hier bedarf es sorgsältigsten Wägens. Jeder, der sich der Verantwortung an dieser Mitarbeit bewußt ist, wird das stets im Auge zu behalten haben. Es bedeutet nichts anderes wie den Versuch tendenziöser Darstellung, wenn behauptet wird, die buchhändlerische Organisation sei verkalkt und habe weder den Mut noch das Verantwortlichkeitsgefühl, der sich wandelnden Entwicklung zu folgen. Zum Beweise dafür, daß sich der Buchhandel seiner Verantwortung auf diesem Gebiet durchaus bewußt ist, braucht nur auf die Beratungen in Homburg und Potsdam hingewiesen zu werden. Man griff aber bisher in der Hauptsache nur einzelne Punkte heraus. Das ist natürlich, weil die Zeit noch nicht gekommen erschien, die Beratungen im großen Bogen zu spannen. Sollte die Not wendigkeit, die Beratungen dieser beiden wichtigen Gebiete in diesem Jahre aufzunehmen, bejaht werden, so wird und muß es daraus ankommen, den gesamten Komplex in Angriff zu nehmen, die grundsätzlichen Fragen zu stellen und zu ihnen Stel lung zu nehmen. Dabei bleibt eins unverrückbar: der vom Verleger fest gesetzte Ladenpreis ist der Grund- und Eckstein der buchhändlc- rischen Preisbildung. Daran ändert das Kartellgesetz nichts; daran werden auch die Untersuchungen des Enguete-Ausschusses nicht rütteln. Es ist im Gegenteil zu erwarten, daß gerade diese Erörterungen zu einer weiteren Festigung des Systems führen, wenn nur eben immer wieder dafür gesorgt wird, daß es vor Überspannungen bewahrt bleibt. Die These: häufigere Umgehungen machen das System zur Fiktion und heben es sozusagen automatisch auf, ist ein für allemal zuschanden geworden. Es kann auf die bisher ergangenen Entscheidungen verwiesen werden. Eine der Aufgaben des nächsten Jahres wird es sein, durch weitere gerichtliche Urteile die Gültigkeit des Systems zu erhärten. Ebenso gilt der Kampf — und zwar, wenn es nicht anders geht, unter Anrufung der Gerichte — allen Arten des unlau teren Wettbewerbs, dem Unwesen der unzulässigen Ausver käufe, des Schneeballsystems, den vermeintlichen Gratisabgaben und dergleichen mehr. Hier bildet der Buchhandel eine Ein heitsfront mit den übrigen Gewerbezweigen, die in gleicher Weise unter diesen unerfreulichen Erscheinungen zu leiden haben. Gerade solche Erwägungen beweisen die Notwendigkeit eines Zusammenarbeitens mit ihnen und ihren Organisationen, ins besondere mit ihren Spitzenverbänden. Rationelles Arbeiten bedingt, daß der Buchhandel bei Behandlung allgemeiner wirt schaftlicher Fragen vielfach sogar zurücktreten kann oder wenig stens doch nur über diese Spitzenverbände tätig wird, wenn deren Maßnahmen sich mit seinen Interessen decken. Das gilV,
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