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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 213, 12. September 1923. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 8. September 1922 (Bbl. Nr. 214 vom 13. September 1928) wird mit Wirkung vom 13. September 1923 an eine Erhöhung der Schlüsselzahl um 59°/„ empfohlen, so daß sie bis auf weiteres lautet. 9000000 Die Schlüsselzahl ist für alle Buch- und Musikalienhandlungen verbindlich, soweit die Verleger sie zur Anwendung bringen. Leipzig, am 12. September 1928. Die Vorstände des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, des Deutschen Verlegervereins und des Deutschen Musikalien Verleger-Vereins vr. Arthur Meiner. vr. Georg Paetel. vr. Gustav Bock. ^ - Bekanntmachung. Die Firma Rudolf Hönisch in Leipzig-Connewiy erbietet sich in einem uns vorliegenden an Bibliothekare und Leiter von Studentenbüchereien versandten Rundschreiben zur Gewährung folgender Vorteile: Beim Bezug durch das dem Bibliothekar unter- stehende Institut will sie zum regulären Preis liefern, nach erfolgter Lieferung aber 10Ä vom Fakturenbetrag nach Wunsch entweder dem Konto des Instituts oder dem Privatkonto des Bibliothekars gutschreiben. Bei Kollekttvlieserungen für die Studentenschaft sol len die gleichen Vergünstigungen Anwendung finden. Bei Liefe rungen von neuen Büchern für den eigenen Bedarf der Empfänger' der Rundschreiben erbietet sich die Firma Rudolf Hönisch, nur 20'1S auf den Nettopreis aufzuschlagen. Diese Verkaufsbedingungen der Firma Rudolf Hönisch ver stoßen nicht nur gegen die Satzung und di« Ordnungen des Börsen vereins. sondern sind auch mit den Pflichten der in Frage kommen den Beamten unvereinbar. Da die von der Firma Rudolf Hönisch abgegebenen Erklä rungen nicht als befriedigend angesehen werden können, sehen wir uns veranlaßt, unseren Verlegcrmitgliedern von dem Verhalten der genannten Firma Kenntnis zu geben. Leipzig, den 10. September 1923. Geschäftsstelle des Bärscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Erklärung! Wir machen uns die Erklärung des Münchener Buch händler-Vereins vom l. September (Bbl. Nr. 204) zu eigen und lehnen die Anerkennung der seitens des Verlages in letzter Zeit allgemein cingcführten Rechnungsart »Lieferung in Grundzahlen, abzurcchnen zur Schlüsselzahl des Zahlungstagcs» ab. weil unbe rechtigt und der Kundschaft gegenüber nicht durchführbar. Durch diese Art der Berechnung wird das -Risiko der Geld entwertung ganz allein dem Sortiment aufgebürdet, das außer stande ist. diese Verluste auf sich zu nehmen. Wir empfehlen daher dringend unseren Mitgliedern. Sendun gen, die unter diesen Bedingungen erfolgen, abzulehnen und ihre Annahme zu verweigern. Die Lieferung ohne Nachnahme mit Rechnung zur Schlüssel zahl des Versendungstages gegen Zahlung nach Empfang inner halb einer wenn auch kurzen, aber angemessenen Frist muß gefor dert werden. Diktatorische Maßnahmen, wie sie in letzter Zeit im Zunehmen begriffen sind, unterbinden jedes Geschäft. Wir ver weisen zur Erhärtung dieser Erklärung auf die im Sprechsaal ver öffentlichten. aus der Praxis stammenden Fälle hin. Frankfurt a. M.. den 5. September 1923. Der Vorstand des Mitteldeutsche» Buchhändler-Verbandes. Friedrich Alt. Der Borstand des Vereins der Buchhändler zn Frankfurt a. Main. E. v. Mähe r. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Frankfurt a. Main, Gicßen,.Darmstadt, Marburg, Cassel. Offenbach a. M.. den 5. September 1923. Einladung zur diesjährige» Hauptversammlung am Sonntag, den 23. September, vormittags UV- Uhr im Restaurant Burk zu Bad Nauheim. Tagesordnung und Einladung gehen unseren Mitgliedern gleich zeitig geradenwegs zu. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß Mitglieder, die der Hauptversammlung ohne genügende Ent schuldigung sernbleiben, «ine Buße zu entrichten haben, deren Höhe die Versammlung sestsetzen wird. Unsere Mitglieder im besetzten Gebiet sind durch die bekannten Verhältnisse entschuldigt. Anmel dungen sind an Herrn Kollegen Albert Sternberger mög lichst frühzeitig erbeten, der aus Wunsch auch Quartier besorgt, falls der Plan besteht, in Nauheim etwas länger zu verweilen. Die Frauen sind uns herzlich willkommen. Mit deutschem Gruß Der Vorstand des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbandes. Alt. v. Mayer, vr. Huch. Waitz. Ebel. Kay. Franck. Bekanntmachung. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins schließt sich der Bekanntmachung des Vorstands des Börsenvereins vom 4. 9. (Bör senblatt Nr. 208 vom 8. 9. 1923) betr. die Richtlinien für die b u ch h 8 n d ler i s ch e Abrechnung an. Er weist darauf hin, daß nach Anerkennung dieser Richtlinien das bisher vom Verlag allein getragene Risiko der Geldentwer tung teilweise vom Sortiment übernommen wurde. Dafür sind dem Sortiment als Ausgleich gewisse Vorteile zugestandcn worden (Gewährung von 2^ Skonto. Zulässigkeit von Vorauszahlungen). Nach Punkt 6 der Richtlinien bilden diese in sich eine un trennbare Einheit; der Genuß der Vorteile setzt auch di« Übernahme sämtlicher Pflichten voraus. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins bittet daher dringend alle Verleger, diese Richtlinien nicht nur teilweise, son dern in dollem Umfange in Anwendung zu bringen und die mit ihnen verbundenen Pflichten zu übernehmen, sowie bereits der- öffentlichte abweichende Lieferungsbedingungen wieder aufzuheben. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins. vr. Georg Paetel, Erster Vorsteher. 1267
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