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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1923
- Sprache
- Deutsch
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Zs 2IS, 12. September 1923. Redaktioneller Teil. Zweifellos bedeutet die enipfohlene Berechnung für die mittel« oalutigen Länder eine erhebliche Erhöhung der bisherigen Preise, wie sie sich nach den Vorschriften der Außenhandelsnebenstelle er« gaben. Während beispielsweise der österreichische Sortimenter in letzter Zeit ein Buch, das 10 Schweizer Franken kostete, für 80 000 Kronen kaufen konnte, soll er jetzt 160 000 Kronen bezahlen, der Buchhändler in der Tschechoslowakei aber anstatt des bisherigen Preises von 40 Kr. jetzt 75 Kc. Es darf aber nicht übersehen wer den, daß die von der Außenhandelsnebenstelle festgesetzten Rela tionen in letzter Zeit erheblich überholt waren. Der Buchhandel im mittelvalutigen Ausland kann unmöglich vom deutschen Ver leger fordern, daß er ihm ohne zwingenden Grund seine Verlags erzeugnisse erheblich unter dem Jnlandpreis abläßt. Ein« Berechtigung für die bisherigen Preise kann auch nicht daraus abgeleitet werden, daß der Kaufpreis vom Aus- land in wertbeständigem Geld gezahlt wird und der Lieferant kein Entwertungsrisiko trägt. Es mag zutresfen, daß sich zunächst eine erhebliche Absatzstockung für das deutsche Buch in den Ländern mit mittlerer Valuta ergibt. Sie wird aber über- wunden werden. Auch im Jnlandgeschäft darf sich ja die Preis bildung nicht dadurch beeinflussen lassen, daß jede Erhöhung der Schlüsselzahl in eine neue Absatzkrise führt. Die Gefahr für den Auslandsortimenter, mangels des amt lichen »Schutzes der Ausfuhrorgane vom reichsdeutschen Buchhändler unterboten zu werden, dürste nicht allzugroß sein. Vorübergehend können sich allerdings je nach dem Abstand zwischen Schlüsselzahl und Höh« der fremden Valuten erhebliche Spannungen zwischen Inland- und Auslandpreis ergeben. Da aber die Schlüsselzahl jedes Zurückbleiben wieder einhoten muß, läuft der Exporteur, falls er nicht zu den vorgesehenen Währungspreisen verkauft, die Gefahr, Einbuße zu erleiden. Er erhält jetzt auch nicht mehr die bisher vorgesehenen Exportrabatte, worauf in der Bekaimtmachung aus- drücklich hingewiesen wird, sodaß auch hieraus «ine Anregung mehr für ihn entsteht, -die Auslandpreise innezuhalten, zumal da er beim Auslandgeschäst mit erhöhten Spesen zu rechnen hat. Außerdem vereinnahmt sicher der buchhändlerische Exporteur ebenso gern fremde Devisen wie jeder andere deutsche Geschäftsmann. Es darf nicht übersehen werden, daß mit dem in der Bekannt machung vorgeschlagenen Weg versucht wird, eine möglichst breite Basis zu schaffen. Nur auf diese Weise läßt sich hoffen, möglichst viele Firmen sllr die Berechnung zu gewinnen und die wünschens werte Vereinheitlichung zu erzielen. Zwangsmaßnahmen sind nicht mehr möglich! es muß genügen, aus verschiedenen Möglich keiten diejenige herausgreisen, die am vorteilhaftesten und zweck mäßigsten erscheint, weil nur sie Aussicht auf Erfolg hat. Kleine Mitteilungen. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung im Bbl. Nr. 201 sei hier nochmals mitge-teilt, daß die diesjährige H e r b st v e r s a m m-l u n g (Rudolstadt) -des »Verbandes der Kreis- und Ortsvercinc« infolge finanzieller Schwierigkeiten nicht st a t t f i n d e n wird. «Geschäftliches ans dem besetzten webtet. (Zuletzt Nr. 202.) - Folgender Brief einer Sortimentsfirma aus dem besetzten Nhein- gebiet, gerichtet an eine bayrische Verlagsbuchhandlung, wird auf Wunsch hier veröffentlicht. »Sieben in Besitz Ihrer Zuschrift und Nota vom 29. August gelangt, teilen wir höflich mit, daß eine frühere Nota über die Kalender hier nicht vorliegt, also auch nicht beglichen werden konnte! Wir fügen Verrechnungsscheck über 41 WO 000 Mark bei und bemerken Ihnen folgendes: Die Tag für Tag durch -den deutschen Verlags-Handel von den Sortimentern im besetzten Gebiet ohne Rücksicht auf Verkehrssperre, Durchhauen üsw. ufw. geforderten Vorauszahlungen haben die Firmen durch Aufbrauchcn ihres Betriebskapitals derartig an den Rand des Zusammenbruchs gebracht, bas; nur noch ein schnellstens promulgiertes Ncichsgesetz, das für Zahlungen aus dem besetzten Gebiet eine Karenzzeit vorsieht (also das erzwingt, was billige Rücksichtnahme von selbst hätte tun sollen!), die Lage retten kann! Wir haben drüben bei unseren Geschäftsfreunden am rechten Nhcinufer ganze Ladungen Bücher und Waren lagern, die wir alle auf »Vorfaktur« bezahlen mußten: herlil'er -darf davon nichts! Auch die von uns bezahlten Ka-' lender werden nicht an uns gelangen, da nur Pakete mit Lebens mitteln durchgelassen werden! An diesem Zustande muß auch die kreditfähigste Firma zugrunde gehen! Wir versagen es uns hier, die Gefühle zu schildern, die solche Rücksichtslosigkeiten (was immer mau zu ihrem Schutze mit gewandter Dialektik Vorbringen mag!) hier anslösen. Erschwerend wirb für uns noch die Lage dadurch, daß das Wenige, was unser kleines Sortiment einbringt, von unserer politischen Tageszeitung verschlungen wird, die laufend, wie alle Zeitungen, und zumal die im »Besetzten«, die schwersten Verluste erleidet u-nd deren Besitzer und Leiter stets bereit sein müssen, im höheren Inter esse Freiheit, Gesundheit und Vermögen zu opfern, ohne in Wahrheit irgendwelchen Dank davon zu haben! Unsere Gesamteinnahmen reichen zurzeit nicht einmal zur Deckung der enormen Löhne! Diesem Zeitgemälde aus dem besetzten Gebiet fügen wir einige Zeitungsartikel zur Kenntnisnahme bei und zeichnen in der Hoff nung, daß unsere geschäftlichen Beziehungen bald wieder in normale Bahnen gleiten. Hochachtungsvoll Büchcrsendungen nach den besetzten Gebieten. — Das letzte »Nach richtenblatt des Neichspostmiuisteriums« vom 7. September schreibt: »Aus besonderen! Anlaß wird erneut darauf hingewiesen, daß Bücher zu den Gegenstände« gehören, deren Einfuhr in die besetzten Gebiete nicht behindert wird. Soweit nicht für einzelne Orte oder Gebietsteil« oder für Gattungen von Sendungen Beschränkungen in -der Post beförderung bestehen, dürfen Sendungen mit Büchern für die besetzten Gebiete nicht z u r ü ck g e w i e s e n werde n«. Zu beachten ist ferner, daß auf Bücherpaketen vorteilhaft bunte Zettel: »Bücher! Zollfrei!« angebracht werden (vgl. Bbl. Nr. 208). 159« Millionen auf einen Postkrcditbries. — Fm Postverkehr ist der Meistbetrag für Postkrcditbriefe auf den 20V0Vfachen Betrag der jeweiligen Gebühr für einen einfachen Fernbrief erhöht; er beträgt also vom 1. September ab 1500 Millionen Mark. An einem Tage darf auf einen Kreditbrief bis ein Zehntel des Meistbetrags abgehoben werden. Postsendungen nach der Tschechoslowakei! — Der Verband der Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in der tschechoslowa kischen Republik (Sitz Dux) schreibt dem Bbl.: »Weil die Postämter i», der Tschechoslowakei den Auftrag haben (Gesetz zum Schutze der Re publik), bei Postsendungen jeglicher Art Straßennamen, die mit Hohen zollcrn oder Habsburgern (z. B. Kaiser-Wilhelms-Platz, Franz-Josef straße, Zitastraße, Elisabethstraße, Bismarckstraße oder andere) in Verbindung stehen, nicht zuzustellen, bitten wir, diese Straßenbezeich nungen einfach wcgzulassen, denn die betreffende Buchhandlung wird auch ohne Straßenbezeichnung gefunden. Nur Zusatz Buchhandlung oder Musikalienhandlung«. Die Bibliothek des Niederländischen Buchhändlervereins (Ver- eeniAinA ter LbvorckermA van äs Gelangen cke8 Loetrüanckels) besitzt, wie sie uns mitteilt, verschiedene Statuten und Berichte buchhänd lerischer Vereine, sie möchte aber diese Sammlung so vollständig wie möglich machen. Es wäre ihr deshalb sehr erwünscht, in den Besitz der Satzungen und sonstigen Druckschriften aller buchhändlerischcu Vereine Deutschlands zu kommen. Einem uns ausgesprochenen Wunsche des Bibliothekars nachkommend, weisen wir hiermit auf dieses Bestreben der Bibliothek des Niederländischen Buchhändlervereins hin. Wir würden es begrüßen, wenn die einzelnen buchhändlerischen Ver eine dieser Bibliothek ihre Satzungen usw. -cinsenden würden. Zu sendungen sind an den Bibliothekar Herrn vr. A. G. C. öeVries in Amsterdam, Dingel 146, zu richten. Ubersetzungslitcratur für die spanisch-amerikanischen Länder. — Verleger, die geeignete wichtige Neuerscheinungen auf den Gebieten der wissenschaftlichen und der schönen Literatur in Übersetzung dem spanisch-amerikanischen Kulturkreise zugänglich machen wollen, mögen sich mit dem Börsenvereinsausschuß: Deutsche Gesellschaft für Auslanösbuchhan-del, Leipzig, Gerichtsweg 26, in Ver bindung setzen, wenn sie die Anschrift eines dem Ausschuß empfohlenen, an der Verbreitung des übersetzten deutschen Buches interessierten spanischen Förderers im Staate Honduras erfahren wollen. — Nur solche Anfragen können Beantwortung finden, denen Rückporto bciliegt. 1269
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