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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-01-17
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X- 14. 17. Januar 1923. zu erhöhen. Sämtlich« jungen Aktien werden von einem Konsortium unter Führung des Bankhauses Hagen L Co., Berlin, übernommen, davon nom. 2 200 000.— im Verhältnis 1:1 den alten Aktionären zu 200"/, zum Bezüge angcboten und die restlichen nom. .11 3 800 080.— bestmöglich im Interesse der Gesellschaft verwertet. Tie Aussichten des Unternehmens wurde» als recht zusricdenstellcnd bezeichnet, so dass auch sür das erhöhte Aktienkapital mit einer angemessenen Verzinsung gerechnet werden kann. Literaturpreise. — Der WienerZwcigvereinderDcut- ichen Sch Iller st ist» ng hat den sür einen deutschen Lyriker zur Wersügnng gestellten Preis einstimmig dem Dichter Boerries, Frciherr » von Münchhausen zuerkannt. — Wke weiter auS Wien gemeldet wird, wurde der Grillparzer-Preis an Fritz von Unruh sür sein Trama -Ein Geschlecht- verliehen. Verein deutscher Bibliothekare. — Der diesjährige Deutsche B i b l i o t h e k a r t a g findet am 24. und 2». Mai in Regensburg statt. DaS Achtstundentaggesej; teilweise ungültig. — Das Berliner K a m m e r g c r i ch t hat eine sür Gewerbe und Handel außerordentlich wichtige Entscheidung gefällt: Tie Überschreitung des Acht stundentages ist nicht strafbar. Ter Direktor einer Film gesellschaft war von einem Gewerkschaftsbeamten wegen Überschreitung des Achtstundentages angczeigt worden. Schöfsengericht und Landgericht hatten ihn zu Geidstrasen vevurteill, das Kammergericht hat jedoch jetzt das Urteil der Strafkammern ausgehoben und das Verfahren einge stellt, weil die Strafbestimmungen der Verordnung über den Achtstun dentag vom 23. November 1018 rechtsungültig und darum rechtsunwirk sam seien. Das Rcichsamt sür wirtschaftliche Demobilmachung, das jene Verordnung erlassen habe, sei zur Strafandrohung nicht berechtigt ge wesen. Das Gesetz entbehre also insoweit der Rechtsgiiltigdeit. Verbotene Druikschristen. — Durch Urteil des Schöffengerichts Harburg (Elbe) vom 4. September 1022 ist auf Grund der ZK 41, 184 StrGB. für Recht erkannt: Tie Exemplare der Schriften: 1. Andrea de Nerciat: Liebesfriihling, Blätter aus dem Tagebuch der Marquise von MontrcverL; 2. Wilhclminc S ch r ö d c r - D c v r i c n t : Aus den Memoiren einer Sängerin, neu durchgcschcn von vr. Mi- lerdo Ncander; 3. Leben und Abenteuer einer Verkäuferin, von vr. Nincs,,Wicn 1021; 4. DaS vcrrittene Kointcßchcn, von Major N., Frank furt 1022; 5. I n n z u ch t, Erotische Erzählung, teils Wahrheit, teils Dichtung, von Kockocko, Paris 1021; 0. D i c U n c r sä t t l i ch e n,'Roman von Wollust und Unzucht von H a r a I d i n c, autorisierte Übersetzung aus dem Blämischcn von Ferdinand Rodcrisiein (das Leben in einem holländischen Privat bordell in elf anschaulichen Bildern), sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbarzumachen. LL Nr. 284S/2L <8. v 205/22). Harburg, den 28. Dezember 1822. Der A m t S a ii w a l l. (Deutsches Fahndungsblatt. 25. Jahrg., Stück 7178 vom 11. Fan. 1923). ArsonlllMrWen. Gestorben: am 6. Januar d. I. plötzlich in Wiesbaden, wohin er sich zurückgezogen hatte, einer der bekanntesten deutschen Buchhändler im Ausland, Herr Otto Forst, Gründer und langjähriger Inhaber der Buchhandlung O. Forst in Antwerpen. Bei F-eller L Gecks in Wiesbaden ausgebilbcl, war er in Cassel, Hamburg und Antwerpen als Gehilfe tätig und gründete MN oben genannte Buchhandlung. Unter den schwierigsten Verhältnissen ar beitete er sein Geschäft in zäher Energie und rastlosem Fleiß schnell zur ersten Buchhandlung nicht nur Antwerpens, sondern ganz Belgiens empor. In den Kreisen des belgischen Buchhandels genoß er hohes An sehen, sodaß er, obwohl Deutscher, zum Zweiten Vorsitzenden der belgi schen Buchhändler-Vereinigung ernannt wurde. In der großen, deut schen Kolonie Antwerpens spielte er eine bedeutende Nolle. Seine Verdienste um die Verbreitung deutscher Literatur in Belgien sind hervorragend. Auch im Börsenblatt hat er in dcn letzten Jahren häufig Anregungen aus seiner reichen buchhändlerischen Erfahrung gegeben. Johannes Orth f. — Am 13. Januar, am Tage vor seinem 76. Geburtstage, ist in B e r l i n der frühere Ordinarius der pathologischen Anatomie und langjährige Leiter des pathologischen Instituts Herr Geheimer Medizinalrat I)r. meck. Johannes Orth gestorben. Nach beendetem Studium hatte sich der Verstorbene zunächst in Bonn als Privatdozcnt der Pathologie habilitiert, gab aber diese Stellung ans, um sich unter Virchows persönlicher Leitung weiter ausz.ubildcn, dessen erster Assistent cr bald wurde. 1878 wurde Orth ord. Pro fessor der Pathologie in Güttingen, um nach dem Tod« Virchows ans dessen Lehrstuhl nach Berlin zurückzukehrcn. Nach Senators Tode wurde Orth auch Vorsitzender der Berliner Medizinischen Gesellschaft, ein Amt, das cr bis zum vorigen Jahr mit großem Eifer verwaltet hat. Von seinen zahlreichen Schriften führen wir die nachstehenden an: Kompendium der pathologisch-anatomischen Diagnostik (1876, 8. Ausl. 1922), Kursus der normalen Histologie (1878, 5. Ausl. 1888), Lehrbuch der speziellen pathologischen Anatomie (I: 1887, II I 1893), Arbeiten aus dem pathologischen Institut zu Güttingen (1893), Medi zinischer Unterricht und ärztliche Praxis (1898), Aufgaben, Zweck und Ziele der Gesundheitspflege (1964), Erläuterungen zu den Vorschriften für das Verfahren der Gerichtsärzte usw. (1965), Arbeiten ans dem Pathologischen Institut zu Berlin (1966), Uber die Bedeutung der Ver erbung für Gesundheit und Krankheit (1969), Drei Vorträge über Tuberkulose (1913). W SpreWal. Eingreifen in Las Eigentum des Verlages. Welche Blüten bas Tarifwesen unserer Lieferanten treibt, zeigen die tariflichen Bestimmungen der Buchdruckereien, nach denen das Ver packungsmaterial für die Papiersendungen in den Besitz der Drucke reien übergehen soll. Es ist wohl das Stärkste, was sich der Buch- dvuckcrvcrein bisher geleistet hat, denn das Verpackungsmaterial wird von den Papierfabriken den Verlegern in Rechnung gestellt und zurzeit mit der Hälfte des Betrags, bei der Rücksendung, wieder gutgeschriebcn. Es handelt sich hierbei um recht ansehnliche Beträge, die bei größeren Firmen in die Millionen gehen. Diese Verfügung von »hoher Buchdrucker-Hand« ist getroffen worden, damit die Druckereien für die kostenlose Lagerung und Ver waltung des Papiers entschädigt werden. Man sieht, die Buchbinder machen Schule. Nur jchade, daß dieser schöne Beschluß rechtsunwirk sam ist, denn zurzeit sind wir in Deutschland noch nicht so weit, daß man ohne weiteres durch Vereinsbeschlüsse über wohlerworbene Vcr- mögensobjckte anderer verfügen kann. Sollte es dahin kommen, so schlage ich vor, der Deutsche Vcrlegerverein wolle beschließen: 1. Die gesamte Schrift der Buchdruckereicn, mit der ein Werk ge setzt ist, geht in das Eigentum bes Verlegers über, um den Ver lag für die anfgewcndete Mühe und Arbeit der Satzfehler zu entschädigen. 2. Sämtliche Heftmaschinen einer Buchbinderei, mit denen ein Werk geheftet worden ist, gehen in das Eigentum des Verlegers über, um ihn für die nufgewendete Mühe, Arbeit und verschwendetes Material der verbundenen und verheftetcn Exemplare zu ent schädigen. Tatsächlich hat jetzt kürzlich eine Bnchdruckerei es gewagt, di« Rück- sendnng der Bretter abzulchnen, und zwar unter ausdrücklichem Hin weis auf diese tariflichen Best!mm'ungen. Nachstehend die erteilte Ant wort: An die L Buchdruckerei in Emballagen. »,Jhrc' tariflichen Beist immun gen gehen ,nns' gar nichts an, unseretwcgen kann barinstehen, was will, wir sind nicht Mitglied. Es ist ein eigenartiges Verfahren eines uns fremden Vereins, über ,n u s e r' Eigentum verfügen zu wollen! Wir gehen grund sätzlich gegen solche Übergriffe vor 'und müsfcu Sic schon bitten, die Emballage ,restlos' abzulieferu. Hochachtungsvoll gez.: (Unterschrift.) Ich rate dringend, grundsätzlich jeden Hinweis auf tarifliche Be stimmungcn abzulchnen. Auch hier bitte ich, kein »Gewohnheits recht« einreißcn zu lassen. Berlin W 62. R. C. Schmidt. Verantwort!. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: DerBSrsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchbändlerbaus. Druck: RavimL Seemann. Svmtltch in Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 IBuchhändlerhairSi 64
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