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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19231101
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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255, 1. viooemder 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7515 Redaktioneller Teil« (Nr. 192.) Bekanntmachung. Mitgliedsbeitrag betreffend. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, soweit sie nicht schon die Monatsraten bis Dezember 1923 im voraus bezahlt haben, den Mitgliedsbeitrag für den Monat November 1933 - Grundzahl 1,5 multipliziert mit der am Zahlungstag« gültigen Schlüsselzahl — umgehend auf unser Postscheckkonto Leipzig 13463 oder durch Kommissionär zu überweisen. Für Mitglieder im Ausland« empfiehlt es sich, den Mitgliedsbeitrag in Währung (Landeswährung oder Schweizer Franken, holländische Gulden, englische Pfund, amerikanische Dol lar), berechnet nach der Relation Grundzahl 1 ^ 1,25 Schweizer Franken, zu begleichen, und zwar entweder durch Anweisung auf Währungskonto bei n Kommissionär oder bar durch eingeschriebenen Brief (nicht durch Postanweisung oder Übersendung von Schecks, da bei deren Einlösung erhebliche Spesen entstehen). Vorein sendung für mehrere Monate ist durchaus erwünscht; Nachsorde- rungen auf Grund späterer satzungsgemäß eingeführter Erhöhung bleiben Vorbehalten. Für die Umrechnung der Grundzahl in Lan deswährung verweisen wir auf Tabelle II der Bekanntmachung vom 15. September 1923 (Bbl. Nr. 213 vom 12. September 1923). Der Monatsbeitrag ist in allen Fällen der Geschäftsstelle zu zustellen! Einziehung durch Kommissionär oder durch die BAG erfolgt nicht. Wird Zahlung durch Kommissionär gewünscht, so hat das Mitglied den Kommissionär mit Abführung des Beitrags an die Geschäftsstelle zu beauftragen. Der Beitrag ist bis spätestens 10. November zur Schlüsselzahl des Zahlungstages zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt Einhaltung des Mitglieds- exemplars des Börsenblatts. Besondere schriftliche Aufforderung an die einzelnen Mitglieder ergeht nicht, desgleichen keine besondere schriftliche Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist. Leipzig, den 1. November 1923. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Syndikus. Graf Hermann Keyserling (Darmstadt), der Verfasser des »Reise- tagebnches eines Philosophen« wird am 8. November, 8 Uhr abends, in Leipzig (Rathaus-Fcstsaal), einen öffentlichen Bortrag halten. Das Thema lautet: Weltanschauung und Lebensgestal- t u u g. Buchhändlerische Merktage im November. 1. Postgebühren. — Verdoppelung der für den 1. November festge setzten Postgebühren. Siehe nachstehend die Gebührensätze. 5. Arbeitgeber-Abgabe (B e tr i e b s sie u e r). — Das Doppelte der einbchaltenen Beträge an Einkommensteuer vom Arbeitslohn (21.-81. Oktober 1923). „ Einkommensteuer vom Arbeitslohn. — Die vom 21.—31. Oktober 1923 einbehaltenen Beträge sind an die Finanzkassen abzusühren bzw. durch Entwertung von Steucrmarken aufzubrauchen. Postgebühren. — Voraussichtliche beträchtliche Erhöhung. 9. Revolutionstag. — Gesetzlicher Feiertag im Freistaat Sachsen. 10. Vörsenvereins-Mitgliedsbcitrag. — Der Beitrag für November ist spätestens Inh 10. November zur Schlüsselzahl des Zahlungstages zu entrichten. (Vgl. die Bekanntmachung im Bbl. Nr. 255 vom 1. November 1923.) 10. Börscnblatt-Bezugsgeldcr. — Die sür Monat November fälligen Börsenblatt-Bezugsgelder sind spätestens bis zum 10. November zur Schlüsselzahl des Zahlungstages abzusühren. (Vgl. die Be kanntmachung im Bbl. Nr. 254 vom 30. Oktober 1923.) „ Umsatzsteuer sür Oktober. — Anmeldung und Vorauszahlung hat nur dann zu erfolgen, wenn der Umsatz 1922 mehr als 1500 '1S1 betragen hat. 15. Arbeitgeber-Abgabe (Be t r i e b s st e u e r>. — Das Doppelte der cinbehaltcnen Beträge an Einkommensteuer vom Arbeitnehmer (1.—10. November 1823). „ Einkommensteuer vom Arbeitslohn. — Die vom 11.—20. November 1923 einbehaltcncn Beträge sind an die Finanzkassen abzusühren, bzw. durch Entwertung von Steuermarkcn auszubrauchen. 21. Allgemeiner Buhtag. 25. Arbeitgeber-Abgabe sB e tr i cb s st e u e r). — Das Doppelte der ciubehaltenen Beträge an Einkommensteuer vom Arbeitnehmer (11.-20. November 1923). Einkommensteuer vom Arbeitslohn. — Die vom 11.—20. November 1923 ciubehaltenen Beträge sind an die Kinanzkassen abzusühren, bzw. durch Entwertung von Steuermarken auszubrauchen. Die neuen Postgebühren. Richtig frankieren! (Vgl. Bbl. Nr. 254.) — Von Heute, dem Inland: Briefe: Ortsverkehr bis 20 g über 20 bis 100 g. Fernverkehr bis 20 g über 20 bis 100 g - Bücherzettel als Karte Drucksachen: bis 25 g über 25 g ., 50 8 ,. 50 8 „ 100 x „ 100 8 „ 250 8 „ 250 8 500 8 „ 500 8 ,, I Lg „ I Lg „ 2 Lg Einschreibgebühr: Fernsprecher: Ortsgespräch Ferngespräch bis zu 5 Lin. . . 40 60 100 140 20 20 40 60 100 120 140 180 100 1500 1500 Nachnahmen: Palme! Gebühr wie gleichartige Sendungen dazu dis Vorzeigegebühr 50 Päckchen bis I Lg 200 Pakete: 1. Zone 2. Zone 3. Zone (bis 15 km) (über 75—375 Lva) (über 375 Lin! bis 3 Lg 500 1000 1000 über 8—5 „ 700 1400 1400 Postanweisungen: bis 600 Millionen./e 40 über 500 „ 1000 „ „ 60 „ 1000 „ 5000 „ „ 100 « 5000 „ lOOOO 120 . 10000 „ 30000 „ ISO . 30000 „ 50000 „ „ 200 Postkarten: Ortsverkehr 20 Fernverkehr: . - 40 Telegraphenverkehr: Ortstelegramme: Grundgebühr 1200 jedes Wort 600 jedes Wort 1200 IVOS'
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