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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1924
- Strukturtyp
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- 1924-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1924
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- Deutsch
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X« IS, 23, Januar 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 675 Redaktioneller Teil. (Nr, 13.) Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur Kenntnis des Gesamtbuchhandels, daß der Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler Mitglied der beim Reichsverband bei Deutschen Industrie eingerichteten Kartell stelle geworden ist. Alle Maßnahmen, die auf Grund der Verordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1S23 (Reichs gesetzblatt Nr, 112 Seit« 1067) gegen buchhändlerische Organisa tionen oder Einzelfirmen ergriffen werden, bitten wir unverzüg lich zu unserer Kenntnis zu bringen, damit von uns aus in Ver bindung mit der Kartellstelle des Reichsverbandes der Deutschen Industrie die zum Schutze der Betroffenen erforderlichen Schritt« unternommen werden können, Leipzig, den 21, Januar 1924, Geschäftsstelle des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr, Heß, Syndikus, Bekanntmachung. Aus dem besetzten Gebiet werden wir ersucht, den Verlags buchhandel darauf hinzuweisen, wie wichtig es für di« Sortiments geschäfte im besetzten Gebiet ist, einwandfreie Unterlagen für die vom Verlag festgesetzten Ladenpreise zu besitzen. Der Verlag wird deshalb gebeten, sein« Kataloge dem neuesten Preis stand anzupassen und sie in zwei Exemplaren den Buchhandlungen im besetzten Gebiet zugehen zu lassen, Leipzig, den 21, Januar 1924, Geschäftsstelle des Bürsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr, Heß, Syndikus, An die Herren Verleger! Wir ersuchen, vor Übergabe von Auslieferung» st ei len bzw, Versandstellen für die Tschechoslowakei erst mit dem Verband« in Verbindung zu treten, D ux, am 20, Januar 1924, Verband der Deutschen Buch-, Kunst- u. Musikalienhändler und Verleger in der tschechoslowakischen Republik, C, Scheithauer, m p, Vorsitzender. Goldmarkbilanz und Buchhaltungspraxis. Von HugoGoeze, vereid, Bücherrevisor inB «rlin, (Quelle: Deutsche Steuer-Zeitung, Januar 1924.) (Vgl, auch Bbl. Nr, 3 und IS.) Der Übergang von der Papiermark zur Gold- oder Rentenmark bringt buchhalterisch eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich, zu deren Überwindung verschiedene Wege gangbar sind. Die Wahl des cinzuschlagenden Weges hängt von der Lage des Einzelfalles, zum Teil auch von den noch zu erwartenden gesetzlichen Vorschriften oder mit Gesetzeskraft zu erlassenden Verordnungen ab. Am richtigsten wäre es, jede Papiermark-Buchung nach dem je weiligen Tageskurse in Goldmark umzurechnen, ein Verfahren, das sich aber nur unter einfachen Verhältnissen und bei geringer Anzahl von Geschästsvorfällen empfiehlt und selbst da, wo es durchführbar wäre, die Wiederholung der ganzen Buchhaltungsarbeit seit der letz ten Eröffnungsbilanz erfordert. Monatliche Durchschnittskurse waren nur anwendbar, solange die Geldentwertung sich allmählich und wenn auch nicht immer gleichmäßig, so doch ziemlich langsam vollzog, aber nicht mehr seit dem sturzhaften, sich täglich steigernden Tempo vom August bis November I9Ä, Für die weitaus meisten geschäftlichen Betriebszweige, darunter den Buchhandel, den Buch-, Kunst« und Zeitungsverlag mit seinen zahllosen, vielfach sehr kleinen Einzelposten, ist die nachträgliche Goldmark-Umrechnung praktisch so gut wie unmöglich. Bleibt man aber bei der Papiermark-Rechuung, so sind die Ergebnisse wegen der inneren Unvergleichbarkeit der Zahlenmassen sals ch, selbst wenn man die zum Übergang auf das neue Geschäftsjahr bestimmte Schlußbilanz in Goldmark ausstellt. Die Steuergesetzgebung hat der an Unmöglichkeit grenzenden Schwierigkeit, für das Kalenderjahr 1923 und die im Jahre 1923 zu End« gehenden Geschäftsjahre zuverlässige Ergebnisse zu finden, dadurch Rechnung getragen, daß laut Steuer-Notverordnung vom 19, Dezember 1923 auf Steuererklärungen und -Verhandlungen für diese Zeit verzichtet werden soll. Dann liegt es für den steuer zahlenden und büchersührenden Geschäftsmann natürlich sehr nahe, seinerseits auf jeden Bücherabschluß, der die kritische Zeit erster Ordnung von Ende Juli bis Ende November 1923 mit umfaßt, zu verzichten und mit einer Goldmork-Erösfnungsbilanz vom I. Ja nuar 1924 ganz neu anzufangen. Damit würde buchhalterisch sozu- sagen ein lustleerer Raum entstehen, der z. B, bei Beginn des Ge schäftsjahres am l, März neun Monate, bei Übereinstimmung von Geschäfts- und Kalenderjahr aber volle zwölf Monate umfassen würde. Es wäre ferner der bisherige zwangsläufige Zusammen hang der Buchhaltung, die sogenannte Bilanz-Kontinuität, unter brochen, Durch Vergleichung der letzten nach dem damaligen Gold- mark-Kurse umzurechneuden Bilanz mit der neuen läßt sich unter Berücksichtigung der Privatentnahmen (bzw. Einlagen) zwar die Veränderung des Vermögens Nachweisen; das ist dann das Ver fahren der einfachen Buchhaltung, die lediglich Inventuren gegen überstellt, aber keine Gegenkontrolle durch die Verlust« und Gewmn- oder Erfolgsrechnung kennt. Will man sich mit dem »luftleeren Raum» abfinden, gut, dann unterbleibt aber auch in den Büchern jede Beziehung auf die zurück liegende Zeit, Wünscht mau dagegen, sei es aus fachwissenschaft- licher Neigung oder aus Rücksicht auf fremde finanzielle Inter essen (z, B, stiller Teilhaber, etwaiger Miterben usw.) oder aus irgendwelchen anderen Gründen, eine buchhalterische Darstellung der Vcrmögensdisferenz zwischen der letzten und der neuen Bilanz, dann bleibt eben gar nichts anderes übrig, als g a n z e A r b « i I zu machen, d, h, die Vermögensrechnung der einfachen durch die Erfolgs, rechnung der doppelten Buchhaltung zu ergänzen. Anfängen muß diese Arbeit selbstverständlich mit der Umrechnung der letzten Papiermark- Bilanz in Goldmark nach dem Kurse des Bilanzstichtages, z, B. 57 760 000 Mk, am 1, Oktober 1923, 36 700 Mk, am I, Juli 1923, 4 785 Mk, am 1, April 1923 usw. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten ist dabei eine Frage für sich, die im Einzelfall große Schwierigkeiten bieten kann, hier aber nicht zur Erörterung steht. Die Umrechnung wird, entsprechend dem Wesen der »doppelten» Buchhaltung, nicht nur auf dem Bilanzkonto selbst, sondern zuerst auf sämtlichen in der Bilanz vorkommenden Gegenkonten ausge führt, soweit sie nicht ohnehin schon auf Goldmart lauten. Die Wertuntcrschicde werden aus einem Wertberichtigungskonto, am besten etwa »Goldmark-üdergangskonto- zu bezeichnen, gesammelt, das seinen Saldo an das Kapitalkonto abgibt. Dann muß ein Zwischenabschluß aufgestellt werden, in welchem der Unterschied der neuen Bilanzwerte, Vermögen abzüglich Schulden, selbstver ständlich wieder genau dem Kapitalsaldo entsprechen muß, — Von Unternehmungen in Gesellschaftsform mit handelsgerichtlich ein getragenem, daher zahlenmäßig feststehendem Kapital sehe ich hier ab; das ist ebenfalls «ine Frage sür sich, deren Klärung wesentlich mit von den noch zu erwartenden gesetzlichen Vorschriften abhängen wird. Die während des Geschäftsjahres gebuchten Papiermark-Posten bleiben dann unverändert, dagegen werden bei der Schlußbilanz auf sämtlichen Konten di« umgerechneten neuen Goldmark-Werte eingesetzt. Dabei können naturgemäß die sonst ohne Rest ausgehen den »reinen Bestandkonten», wie Kasse, Bank, Postscheck, Kunden (Debitoren), Gläubiger (Kreditoren) usw,, nicht mehr stimmen, da Eröffnungs- und Schlußbilanz einerseits, Jahresverkehr andrerseits 8?»
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