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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1925
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- 1925-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1925
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302, 29. Dezember 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. vuchbandel. 20433 Jubiläum. — Am 19. Dezember konnte, wie wir erst jetzt erfahren, die Firma E. M li h l t h a l e r ' s B u ch - u. K u n st d r u ck c r e i G. m. b. H. in München ihr 75jähriges Jubiläum seieru. Die Direktoren des Unternehmens, die Herren Hugo Brandl und Ludwig Eilhauer, blickten an demselben Tage auf ein 40jähriges verdienst volles Wirken in dieser Firma zurück. Vom Wiener Buchhandel. — Uber die in Österreich geplante Ver längerung der urheberrechtlichen Schutzfrist auf 50 Jahre (vergl. Bbl. Nr. 300) wird uns aus Wien noch geschrieben: Von der Regierung wurde in den letzten Tagen eine Gesetzesvorlage von größter Bedeu tung für die literarische Welt und den Buchhandel cingebracht; sie bedeutet eine wahre Überraschung für die Öffentlichkeit, die in keiner Weise darauf vorbereitet war; sie hat die Abänderung der dreißig jährigen Schutzfritz der Urheberrechte auf eine fünfzigjährige zum Gegenstände. Wichtig ist die Bestimmung, daß das neue Gesetz auf Werke, für welche die bisherige Schutzfrist bereits abgelaufen war, keine Anwendung findet. Was ja freilich selbstverständlich ist, da andernfalls ein nicht zu bewältigendes Chaos entstehen würde. Ferner heißt es im Entwürfe: Von dem Entgelte, das für eine im Jnlande veranstaltete öffentliche Aufführung eines Werkes der Litera tur oder Tonkunst oder für die vom inländischen Verlag eines Werkes der Literatur oder Kunst bewirkte Vervielfältigung oder für den vom inländischen Verlag bewirkten Vertrieb des Werkes infolge daran bestehenden Urheberrechtes zu entrichten ist, fällt, wenn die Aufführung, die Vervielfältigung oder der Vertrieb nach den ersten dreißig Jahren der fünfzigjährigen Schutzfrist stattfindet, dem Bunde ein Anteil zu, den er für Zwecke der Bundestheatcr sowie zur Leistung von Beiträgen an Theater zu verwenden hat, die von einem der Bundesländer be trieben werden. Der Anteil beträgt, soweit die Witwe öes Urhebers oder dessen Nachkommen bis zum zweiten Grade das Urheberrecht aus üben, 60 Prozent, im übrigen 80 Prozent. Die Einhebung dieser Be träge und deren Abführung obliegt den Vereinigungen der Urheber und Verleger, die durch Verordnung bestimmt, erforderlichenfalls neu ge schaffen werden. Sie erhalten dafür vom Bund eine Vergütung bis zu 5 Prozent dieser Beträge. Die Vereinigungen haften für die recht zeitige und vollständige Abführung. Während die Tagesblätter der verschiedensten politischen Richtungen sich mit dem Abdruck der wich tigsten Bestimmungen des Entwurfes begnügen und zu demselben noch keine Stellung nehmen, erklärt das sozialdemokratische Organ das Gesetz als »b i l d u n g s f e i n d l i ch« und meint, daß Literatur und Kunst dadurch erheblich verteuert werden würden; der freie Druck der Bücher, die freie Ausübung von Kunstwerken würde um zwanzig Jahre verzögert werden. Ferner meint das erwähnte Blatt, baß die Er höhung der Schutzfrist, da sie auf Österreich beschränkt ist, eine Er würgung des österreichischen Verlagswesens bedeute. Uber die wahr scheinlichen Auswirkungen des Gesetzes wird noch mehr zu sagen sein. Wie ich kürzlich berichtete, wurde im Nationalrat von Vertretern der Mehrheitsparteien ein Antrag eingebracht dahingehend, baß die Bestimmung des Preßgesetzes, wonach mit dem 31. Dezember 1925 der Konzessionszwang für den Betrieb des Buchhandels und öes Buch- druckcreigewerbes zu erlöschen habe, abgeändert werde und daß diese Konzessionspslicht noch weitere zwei Jahre in Kraft bleibe. Nicht bloß die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer der beiden Ge schäftszweige haben sich für das Weiterbestehen der Konzessionspflicht eingesetzt. Die sozialdemokratische Partei wünschte zwar nur eine ein jährige Verlängerung der Frist, erhob aber keinen wesentlichen Wider spruch gegen den obigen Antrag, dem auch namentlich die Besorgnis zugute kam, daß nach Erlöschen der Konzessionspflicht recht viele Ver leger und Verbreiter der namentlich im Interesse der Heranwachsenden Jugend höchst unerwünschten erotischen Literatur, vielmehr Abart der Literatur austauchen würden. Der eingebrachte Antrag wurde zum Beschluß erhoben, und es ist nicht daran zu zweifeln, baß die Abände rung des Preßgesetzes noch im Dezember im Bundesblatt kundgemacht werden wird. Es bleibt also, vorläufig bis 31. Dezember 1927, alles beim alten, ö. h. es wird in den nächsten zwei Jahren für den Betrieb einer Buchhandlung, Leihbibliothek, Buchöruckerei wie bisher eine behördliche Bewilligung (Konzession) erforderlich sein. Zwei auf dem Gebiete der Musikwissenschaft und des Romans geschätzte österreichische Schriftsteller, vr. Ernst Decsey und Richard Specht, wurden vom Bunöespräsiöentcn durch Zuerken nung des Titels »Professor« ausgezeichnet; beim Lesepublikum und beim Buchhandel, der sich gerne mit dem Verlag und Vertrieb der Werke der beiden Autoren befaßt, wird diese Ehrung Interesse erregen. Wien, Ende Dezember 1925. Friedrich Schiller. Beabsichtigter Beitritt Estlands zur Berner Übereinkunft. — Nach einem Bericht aus Reval beabsichtigt die Estnische Negierung der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur uud Kunst beizutreten. Ein den Beitritt vorbereitender Gesetzentwurf ist bereits fertiggestellt und dem Estnischen Kultusministerium zur Begutachtung vorgelegt worden. Nach erfolgter Stellungnahme dieser Behörde soll der Entwurf dem Estnischen Reichstag vorgelegr werden. Bibliotheksankauf. — Die reichhaltige chemotherapeutische Biblio thek von Herrn Geheimrat Professor vr. Morgenrot!) in Berlin und die medizinische Bibliothek des bekannten Internisten Herrn Ge heimrat Professor vr. Martins in Rostock sind in den Besitz der Buchhandlung Gustav Fock G. m. b. H. in Leipzig über gegangen. Londoner Versteigcrungspreise. — Bei Hodgson L Co. in Chancery Lane fand, wie ?ubli3k6r3' Circular vom 21. November meldet, in der vorausgegangeneu Woche eine Versteigerung vorzugsweise von Büchern des 17. Jahrhunderts aus einer alten Landbibliothek, größtenteils in gleichzeitigen Einbänden, statt, wobei gute Preise erzielt wurden. Das Höchstgebot erzielte mit 102 L eine kleine Abhandlung von M. Steven-« son: 1'ko 'Ivvelvs Nonetks aus dem Jahre 1662 und mit 12 Kupfer stichen geschmückt. Andere bemerkenswerte Preise wurden bei fol genden Büchern erzielt: Heywoods »Kiv68 ok Nius VVortk^ ^Vomen«, unbeschnitten, 1740, 20 L 10 8k (Dobell); Henry Vaughans »Olor l86anu8«, 1651, 42 L (McLeish); Sherborues »8a1waei8«, 1651, 11 L (Maggs); Wallers »kaus§^riek ou Crom^voll«, 1656, 18 2 10 8k (Pickering); zweite Ausgabe der ersten Auflage von Popes »vuueiack«, 1728, 61 L (Quaritch); Monardus »ckozckull dl6>v68 out ok tks kouuä ^Vorlcko«, 1596, 36 L (Marcham); »Relation ok tke Iuv38ion ok Florida«, 1686, 30 L (Edwards); Gibsons »ckourual ok tke 8ieZe ok Kou^boui-Z«, mit dem Plan, 1745, 40 L (Quaritch); eine seltene Ab handlung »Mio ekeatinZ Lolicitor cdeateck«, 1665, 21 L (Pickering); die »b'ir8t Colleeteck Lckitiou ok Leaumout and Rleteker«, 1647, 45 L (Halliday). Der Katalog enthielt auch eine Anzahl Erstausgaben gcorgianischer und viktorianischer Schriftsteller, darunter eine Samm lung von Widmungsexemplaren der Schriften W. H. Hudsons, die zusammen 161 2 15 8k brachten. Eine Folge von 25 Nummern mo derner Verfasser, Widmungsexcmplare an W. H. Davies, den Ver fasser der »^utodiograpky ok a Iramp«, brachte 105 5, darunter als höchsten Preis 25 L für Rupert Brookes »?oew8« (Spencer); die erste Auflage von Walter de la Mares »800^3 ok a Ckildkood« 29 L (Maggs); Milnes »^Vken >ve xvers Verz« Vouu§«, Ausgabe auf Hanöpapier, 26 L 10 8k; Arthur Mächens »kk3nt38tie I3I63«, Wiö- mungsexemplar, 15 L 10 8k; eine Folge der Veröffentlichungen der Cuala-Presse, 36 Bände, 30 5; die Originalausgabe von Wheatleys »?ox>^8«, 13 L 5 8k (Marks); Originalausgabe von Doughtys »^rabia 6o86rt3«, 2 Bände, 13 2 16 8k; 3. Auflage von Sowerbys »Lotung«, 13 Bände, 17 L (Quaritch); Pynes »Ro^al K65idenee8«, 17 5 (Callard). Der Gesamterlös der dreitägigen Versteigerung betrug 3063 L. vr. K. S. Unfallverhütung. — Die B e r u f s g e n 0 s s e n s ch a f t filrden Einzelhandel in Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstr. 2, der auch der Sortimentsbuchhandel angehört, hat ein neues Plakat hergestellt (Bild 49), das eine Verkäuferin darstellt, die durch ihre hohen Absätze beim Heruntergehen einer Treppe zu Fall kommt. Links in der Ecke des Plakats wird ein Schuh mit niedrigem Absatz abgebildet und außer dem durch die wirksame Inschrift »Mit niederem Absatz gehst du überall sicher« bas Tragen von vernünftigen Schuhen nahegelegt. Aber auch auf die richtige Behandlung des Fußbodens ist zur Vermeidung von Unfällen Wert zu legen. In den Betrieben, wo der Fußboden mit Linoleum belegt oder parkettiert ist, muß die Reinigung sachgemäß aus geführt werden. Parkettfußboden, der auf Hochglanz poliert ist, hat schon zu zahlreichen Unfällen Veranlassung gegeben. Am ungefähr lichsten soN es nach Angabe der Berussgenosfenschaft sein, wenn die Räume mit öldurchtränktcn Hobelspänen ausgekehrt werden. Beim Ölen ist stets daraus zu achten, daß die Räume erst dann zur allgemei nen Benutzung freigegeben werden, wenn der Fußboden das Ol gut aufgenommen hat. Es ist auch zweckmäßig, durch wirksame Warnungs tafeln auf den frischgeölten Fußboden aufmerksam zu machen. Bei Treppen, deren Stufen durch Metalleisten eingefaßt sind, dürfen nur gerillte und nicht etwa glatte Leisten verwandt werden, die von Zeit zu Zeit wieder frisch auszurauhen sind.
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