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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1925
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- 1925-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1925
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164 Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 4. 6. Januar 1925. Aufwertung darf keine Bereicherung bilden. — Nach der modernen Judikatur des Reichsgerichts müssen bei Anfwertungsfällen bzw. Auf- wertungsstreitigkeiten die Grundsätze von Treu und Glauben als all gemeine Grundlage dienen. Die Aufwertung darf infolgedessen weder zu einer Bereicherung noch zu einer Benachteiligung des einen Vcr- tragskontrahenten auf Kosten des anderen führen. Hierzu ist eine Neichsgcrichtsentscheidung vom 27. Oktober 1924 sAktenz. 1. 32/1924) von prinzipieller Bedeutung. Bei dem der Entscheidung zugrunde lie genden Tatbestand handelte es sich kurz um folgendes: Im November- Ei wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Da die Lieferung ausblieb, forderte die Abnehmcrfirma nach einiger Zeit Lieferung zum verein barten Verkaufspreise und strengte schließlich Klage an. die das Land gericht abwies. Das Oberlandesgericht verurteilte die Lieferfirma zur Licferung gegen Zahlung eines nach dem Goldmarkwert bemessenen Preises, wobei aber der Lieferantin nur die Hälfte jener Goldmark- wcrte zugcbilligt wurden, da sie säumig gewesen sei. Dieses Urteil hob bas Reichsgericht auf und führte aus. daß es nicht angängig sei. die Aufwertung einzig und allein nach dem Gvldmarkstand zu bemessen, daß die Goldmarktabellen ähnlich wie die Dollarkurse für inländische Geschäfte nur Anhaltspunkte bieten könnten, niemals aber rechnerisch genau der Umwertung der Vertragspreise solcher Handelsgeschäfte zu grundegelegt werden könnten. Bei dem hier vorliegenden zweiseitigen, auf den Austausch von Sachgütern gegen Geld gerichteten Vertrag müsse unterschieden werden, ob die Sachleistung noch aussteht oder be reits bewirkt ist. Das erstere dürfte im allgemeinen als der Regelfall anzusehen sein. Wenn der Sachschuldner dem Vcrtragskontrahenten seine volle Leistung noch gewähren muß und demgemäß zur Lieferung gegen Zahlung eines aufgewerteten Betrages verurteilt wird, wäre es gerade bei solchen Fällen unverkennbar eine besondere Härte und Un billigkeit. wenn die Aufwertung erheblich unter dem Werte der Sach leistung liegen oder wenn sie sogar wie im vorliegenden Fall nur einen geringen Bruchteil des Sachwertes darstellen würde. Solche Fälle müssen daher tunlichst dem gegenwärtigen Wert der zu bewirkenden Sachleistung angcnähert werden. Diese Annäherung darf sich indessen immer nur in dem Verhältnis auswirken, in dem zur Zeit des Vertrags abschlusses Leistung und Gegenleistung zueinander standen. Es würde also einer Prüfung unterliegen, ob der Käufer, Besteller usw. nach dem damaligen Stande besonders billig oder teuer oder gerade der Markt lage entsprechend gekauft hatte. Hat sich freilich dieses Verhältnis seitdem durch andere Umstände als die bloße Geldentwertung ver schoben. beruht also der heutige Goldmarkprcis auch auf Warenkon junktur, so muß deren Vorteil dem Käufer zugute kommen. Es ist hiernach nicht zu billigen, daß bas Oberlandcsgcricht als Vordcrrichter die von ihm berechnete Aufwertung wegen Verzugs der Lieferantin als Sachschuldnerin einfach um die Hälfte reduziert hat, wenn auch im Einzelfall unter gewisser Abwägung des derzeitigen wirtschaftlichen Kräfteverhältnisses beider Kontrahenten sich grundsätzlich ohne Be denken ein gewisser Abschlag rechtfertigen läßt. Auch die auf den Währungsverfall zurückzuführenden Verschlechterungen in der Lage des Sachgläubigcrs und des Sachschuldners. wie Verteuerung des Kredits und Erschwerung des Absatzes als Folgen der Geldknappheit, können je nach Lage des Einzelfalls weitere Abschläge rechtfertigen. Dabei ist zu beachten, daß in den Fällen noch ausstchender Sachleistung die Heran ziehung der Geldstandtabellen und Indexzahlen in der Regel also kaum noch notwendig ist, wenngleich diese einige Anhaltspunkte bieten und vergleichsweise benutzt werden können. Dabei muß die Art der in ländischen Geschäfte berücksichtigt werden. Wenn es sich wie im vor liegenden Fall um Großhandelsgeschäfte in Papierwaren handelt, so können dafür die aus Haushaltungskosten zugeschnittenen Teuerungs- Zahlen keinen Maßstab abgeben. Anders liegt die Sache, wenn nur noch die Geldschuld ausstcht. wenngleich sich auch hier der Sachschuldner als Geldgläubiger darauf berufen darf, daß er die eigene Leistung voll wertig bewirkt habe. Es ist aber ein erheblicher Unterschied, ob dem Sachschuldner zugcmutet wird, nach eingetretcner Geldentwertung seine vollwertige Leistung erst zu bewirken, oder ob der geschuldete Sachwert bereits hingegeben war und es sich nur noch darum handelt, die durch den Währungsverfall entwertete Gegenleistung angemessen zu bestim men. Vom Sachschuldner eine vollwertige Sachleistung gegen eine offensichtlich wertlose oder nur zu einem geringen Bruchteil- aufgewer tete Gcldleistung zu verlangen, muß unbillig erscheinen. Wenn da gegen die Sachleistung schon bewirkt ist und nur die Aufwertung der Geldschuld noch in Frage steht, ist, vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus betrachtet, der Schaden im Gegensatz zum vorher erwähnten Falle bereits eingetreten, sodaß cs sich dann darum handelt, sestzustellen, wie sich unter gleichzeitiger Berücksichtigung des vorausgesetzten Wert verhältnisses von Leistung und Gegenleistung das Verhältnis des Geldwertes in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt der Zahlung gestaltet hat. Zusammenfassend ist also festzuhalten, daß in den Fällen, wo die Sachleistung noch nicht bewirkt ist, die Auf wertung prinzipiell dem gegenivärtigen Marktpreis anzunähern ist. M. Verlegung der Kölner Frühjahrsmesse. — Der AufsichtSrat der Kölner Messe hat beschlossen, den Beginn der Frühjahrsmesse zu ver schieben, um einen größeren zeitlichen Abstand von der Leipziger Messe, die Anfang März stattfindet, zu gewinnen. Die Dauer der technischen Messe wird auf zehn Tage verlängert. Die allgemeine Messe sinder vom 29.-27. März, die technische Messe vom 20.—31. März 1925 statt. Nordische Messe in Kiel. — Die Frühjahrsmesse findet vom 21. bis 25. März statt und umfaßt allgemeine Mustermesse, technische Messe verbunden mit Laudmaschinenmarkt. Textil-, Schuh- und Leder messe. Der Buchhandel wird im »Thaulow-Museum« unterge bracht sein, und cs soll ihm in der Preisfrage besonders entgcgenge- kommen werden. So ist z. B. die Standgebühr, die sich sonst von Mk. 17.50 bis Mk. 30.— je Quadratmeter bewegte, für den Buchhandel einheitlich auf Mk. 10.— für den Quadratmeter ermäßigt. Die Deutsche Morgcnländischc Gesellschaft veranstaltet am 10. Januar 1925 in der Berliner Universität, Alte Aula, eine Fest sitzung mit einem Vortrage von Professor vr. Otto Franke: »Neuere Forschungsergebnisse zur ältesten Geschichte und Kultur Chinas«. Karten für Gäste am Eingang des Saales. Deutsches Händelscst in Leipzig. — Das für Ende September 1924 geplant gewesene dreitägige Händelfest ist nunmehr endgültig auf die Zeit vom 6.-8. Juni 1926 festgesetzt worden. Die Programme werden alle Gebiete des Händelschen Schaffens umfassen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Händelfestes befindet sich in Leipzig, Nürnbergerstratze 36 (bei Brcitkvpf L Härtel). Der 21. deutsche Gcographentag. der infolge der Ungunst der Zeit verhältnisse verschoben werden mußte, soll in der Pfingstwoche 1925 in Breslau stattfinden. Die Tagesordnung sieht zwölf Vorträge vor. Hauptgcgcnstände der Verhandlungen bilden: 1. Forschungsreisen: 2. Die Ostmarken, einschließlich Schlesien; 3. Meereskunde mit beson derer Berücksichtigung der deutschen Meere; 4. Die Bedeutung der Geographie in der Politik. Wirtschaft und Kultur. Eine Sitzung wird der Schulgeographie gewidmet sein. Der Fund eines Graphik-Schatzes. — Einen Beweis für den Reich tum an Kunstschätzen, der noch immer in England vorhanden ist. obwohl die Amerikaner bereits so viel nach der Neuen Welt fortgeführt haben, ist die Auffindung einer großen Graphiksammlung, die mehr als 70 Jahre ganz vergessen in den Geldschräuken einer Londoner Bank ge legen hat. Schließlich war es ein glücklicher Erbe, der zufällig bei der Durchmusterung des Nachlasses eines entfernten Verwandten diesen Schatz »entdeckte« und ihn nunmehr bei Chrtstie in London versteigern läßt. Es ist eine Sammlung von Radierungen, wie sie in solcher Reichhaltigkeit und Schönheit heute wohl kaum noch von einem Sammler zusammengebracht werden kann. Unter den Blättern befinden sich mehr als 300 Radierungen von Nembrandt und 14 von vau Dyck. Die Blätter, die zum großen Teil seltene Plattenzustände zeigen, wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von einem reichen Kaufmann Edward Nudge zusammengebracht. und er hat es mit großem Geschick verstanden. Stiche von Nembrandt. van Dyck. Callot und anderen in den seltensten Zuständen und in unübertrefflich guten Abzügen zu erlangen. Rembrandt-Nadierungen von solcher Voll kommenheit, wie z. B. »Die drei Bäume«, das »Hundertguldenblatt oder die letzte Fassung des »Coppcnol«, kommen überhaupt nicht mehr auf den Markt, und das sind nicht vereinzelte Prachtblätter, sondern es gibt viele Dutzende so vorzüglicher Stücke. Jedenfalls ist diese Ent deckung einer vollkommen unbekannten großartigen Graphiksammlung ein Ereignis, das nicht alltäglich ist. und der glückliche »Finder« wird wohl gegen dreiviertcl Million Mark dafür erhalten. Die R e m - brandtstiche, die zuerst versteigert wurden, brachten bereits 680 000 Gold mark. Ehrung des Dichters Planitz. — Die Stadt Weinsberg ließ den Namen des Dichters Planitz, des Verfassers der Dichtung »Die Weiber von Wcinsbcrg«, die zu den besten deutschen Epen gerechnet wird, in den Dichterturm der berühmten Ruine »Weibertreu« neben die Namen von Uhlanö, Körner und Lenau einmeißeln.
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